Ausgabe 
25.1.1923
 
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1. alle in den Bezirken der

tige Veranlagungszelträume gebunden bleibt, der

Krels Friedberg ⸗Bld ingen. Doru-Assenheim. Raub in der Kirche.

de In der Nacht Samstag plünderten der 22jährige Arbeiter Otto Rubanczik,

der 24jährige angebliche Kaufmann Wilhelm

2ljährige Arbeiter Ernst Heyer aus aus Silber hergestellt sind. überrascht und verhaftet. volver.

Von Nah und Fern.

Frankfurt a. N., 28. Jan. Drei⸗ Mill stahl. Vor einigen Tagen wurde in Coblenz eine

gestohlen, die innen mit deutschen Gold⸗ und Silbermünzen aus⸗

gelegt ist und einen Wert von rund drei Millionen

Suther Frankfurt die Kirche von Dorn⸗Assenheim bei Friedberg aus. Hierbei erbeuteten sie u. a. 20 Gefäße und Gegenstände, die teils aus Gold und teils Auf dem Friedberger Bahnhof wur⸗ den sie in aller Frühe bei einer Reviston durch die dortige Polizei In dem Besitz der Räuber fand man neben zahlreichen Feilen, Nachschlüsseln, auch Schlagringe und Re⸗

e

und der Verhandlung vom katholische

für das Transport⸗, Handels⸗

ausschuß Erhöhung der Transpor

Wochenlohn. die Fuhrleute über Lagerarbeiter über 23 Jahre auf 4 über 23 Jahre auf Mk. 15 776. ionendieb⸗ über 2 Uhr nachmittaas kommt silberne Schale

Mark darstellt. Dem Kündigungseinspruch

Die Schale wurde hier in Frankfurt an einen bisher nicht er⸗maschinenfabrik Heyligenstaedt u.

mittelten Herrn verkauft. Verordnung vom 12. 2 1920 gab Explosions⸗Unglück in Ingolstadt. In dem in der ehemaligen] statt, denn Kündianmasarund war

Festungskasematte in Ingolstadt untergebrachten Betrieb des zahl zu vermindern.

Kaufmanns Peter Kappelmeter, in dem Leuchtpatronen zerlegt

wurden, erfolgte, angeblich infolge einer Stichflamme, eine furcht⸗

bare Exploston, die einen Brand hervorrief. Die

Feuerwehr fand zwei Männer und neun Frauen und Mädchen, die

im Betrlebe beschäftigt waren, tot, in schrecklich Zustande auf.

Kappelmeier wurde wegen Vergehens gegen das Spreungstossgesetz und fahrlässiger Tötung verhaftet. Dollarstand gestern mittag 12 Uhr: 20 500 Mark.

delt wurden, sind ohne allgemeine

P 5 0 1 2 5 1 Arbeitsrecht, Gewerlschastliches, Arbeiterbewegung. Schlichtungsaus schuß der Provinz Oberhessen in Gießen.

Dem Deutschen Verkehrsbund, dem Arbeitgeberverband für Handel und Gewerbe in Gießen, den Vereinigten sitzern von Gießen und dem Südwestdeutschen Arbeitgeberverband gruppen Bad⸗Nauheim und Friedberg, schlug der

der Zehrgelder bei Ueberlandfahrten um 50 Proz. ab 21. 1. 23 vor. Hiernach kommen die Kraftfahrer auf 24 192 Mk. tariflichen

machten auf 900 Mark Die Streitteile erhielten Erklärungsfrist bis zum 26. Januar mittags 12 Uhr. eines Arbeiters der Werkzeug⸗

Zwei landwirtschaftliche Einzelstreitigkeiten, die noch verhan⸗

23. Januar 1923. Fuhrwerksbe⸗

und Verkehrsgewerbe, Orts⸗ Schlichtungs⸗ tarbeiterlöhne um 60 Proz. und

21 Jahre auf Mk 23 456. die 22 736 Mk. und die Arbeiterinnen Das Zehrgeld bei Fahrten bis auf 300 Mark und bei Ueber⸗

bleser von Robert

Prozesse(Rathenau und Fechenbach) n 0 Hauptstichworten systematisch gruppiert, diesmal um so anschaulicher umd mit zwingender Logik, weil in diesem Prozeß restlos alle

auf die kaltblütigen Organisatoren des Mordve und die niedrigen Motive der bezahlten Täter in allen Stadien

Prozesse als wertvolles Orientierungsmittel heranziehen, wenn ma die denmächst beginnenden Verhandlungen gegen die Geheimb und gegen Kapitän Ehrhardt l vill, f alle Zusammenhänge bloßlegen und zum Verständnis der Hu gründe beitragen Die Broschlire ist in der Buchhandlung Oberhessischen Volkszeitung zu haben.

WBrctet erdiabegcbesen Sendung ch 5 8 dann wurde das Motel

ersuches zurückl 3 neue sich offenbarten. Neben dieser

richtig bewerten will, da sie gef

Co. in Gießen auf Grund der der Schlichtungs⸗Ausschuß nicht nicht die Absicht, die Arbeiter⸗

Bedeutung.

eindringende 5 Bücher und verstimmeltem

lung vor dem Staatsge

Das Blausäure⸗Attentat auf Scheidemann. Ueber die Verhand⸗ richtshof gegen die Blausäure⸗Attentäter ist

eine Broschitre von Justigrat Dr. Werthauer im Verlag für Sozial⸗ wissenschaft in Berlin erschienen. Wie in den ersten beiden Heften

Schriften.

Tagesordnung

Rüddinghausen. Sozialdem. Wahlverein. Sonnt

28. Jammar, nachmittags 4 Uhr Monatsversammlung inn Partei Alles pünktlich erscheinen, Mitgliedsbücher mitbringen. Daubringen.. abends Uhr Versammluna im Lokale Joh. Emil Schü Zahlreich erscheinen a Kesselbach. Wahlverein Sonntag den 28. Januar, nachmittags 3% Uhr Monatsversammlung bet Friedr. Weber.

erscheinen Mitgliedsbücher mitbringen.

Versammlungskalender

Wahlverein. Samstag,

wird in der Versammlung bekanntgegeben. Alle

Ithürdliche Bekanntmachungen Oesfenlliche Aufforderung

zur Abgabe einer Steuererklärung für die Ver⸗ anlagung zur Einkommen⸗ und Kapitalertrag⸗ steuer für das Kalenderjahr 1922, sowie für die erste Veranlagung zur Vermögenssteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe. 1.

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind ver⸗

pflichtet hinfichtlich der . Einkommensteuer

1. alle in den Bezirken der unterzeichneten Finanzämter wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaltenden selbst⸗ ständig steuerpflichtigen Personen(Deutsche oder Nicht. sche), wenn sie im Kalender- jahre 1922 ein steuerbares Einkommen von mehr als 400 000 Mark bezogen haben:

2 Steuerpflichtige, bei deren Veranlagung auf

Grund eines regelmäßigen Wirtschafts⸗(Ge⸗

. das Ergebnis eines vom

alenderjahr abweichenden Wirtschaftsfahres

zugrunde zu legen ist;

Steuerpflichtige, die Handelsbücher nach

den Vorschriften des Handelsgesetzbuches

oder über den Betrieb der Land⸗ oder Forst⸗ wirtschaft geordnete Blicher führen und deren

Geschäfts⸗ oder Betriebsgewinn unter Be⸗

rücksichtigung ihres Geschäfts⸗(Wirtschafts⸗

Abschlusses zu ermitteln ist;

4 sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen

Reiche zu wohnen oder 000 aufzuhalten, in den genannten Finanzamtsbezirken Grund⸗ besitz haben, ein Gewerbp betreiben odher eine Erwerbstätigkeit ausüben.

B. Kapitalertragsteuer.

Alle in den Bezirken der unterzeichneten Finanzämter wohnenden oder sich dauernd oder nur vorlibergehend aufhaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen(Deutsche oder Nicht⸗ deutsche), wenn sie im Kalenderjahre 1922 oder in den in 0 5 Kalenderjahr endenden Wirtschafts⸗ [Geschäfts⸗Yjahr, soweit es für die Einkommen- steuerveranlagung an dessen Stelle tritt, bezogen

en

u) Diskontbeträge von Wechseln und Anwei⸗ sungen einschlielich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapitalanlagen handelt,

v) Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen (insbesondere Dividenden Zinsen von sest⸗ verzinslichen Wertpapieren, von Darlehen,

Dyypotheken usw.) und zwar auch dann, wenn . Anlagen zum Betriebsvermögen ge⸗

en.

Inhaber oder Mitinhaber der der Anschaffung und der Darleihung von Geld dienenden Unter⸗ nehmungen, die auf Grund des§ 76 des Reichs⸗ stempelgesetzes angemeldet oder einer ange meldeten Unternehmung gleichgestellt sind, haben, soweit es sich um Erträge handelt, die der Unter⸗

nehmung zugeflossen sind, nur die Erträge aus

ausländischen Wertpapieren(insbesonderen Divi⸗ denden, Anleihezinsen usw.) anzugeben.

. Vermögenssteuer und Zwangsanleihe

unterzeichneten Finanzämter wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaltenden selbst⸗ ständig steuerpflichtigen Personen(Deutsche oder Nichtdeutsche): juristische Personen des öffentlichen und des bürgerlichen Rechts sowie alle Berggewerk⸗ schaften, nicht rechtsfähige Personenvereinig⸗ ungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckveymögen, sofern sie den Sitz oder den Ort der Leitung im Inland haben, also ins⸗ besondere Erwerbsgesellschaften(wie Aktien⸗ N b en auf Ak⸗ tien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften), Erwerbs- und Wirt⸗ schaftsgenossenschaften, eingetragene Vereine, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die Erwerbszwecke verfolgen(außer Gesellschaften, bel denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betriebes anzusehen sind, z. B. offene Handels- und Kommandttgesellschaften), Stif⸗ tungen, Anstalten und Zweckvermögen,

gensmassen, die nach 8 3 des Vermögenssteuer⸗ gesetzes mit ihrem inländischen Grund⸗ und Be⸗ triebsvermögen steuerpflichtig sind(beschränkt Steuerpflichtige). 15

Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgesordert, die Steuerer⸗ klärung unter Benutzung des vorgeschriebenenVor⸗ drucks im Laufe des Monats Februar 1923 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Vor⸗ drucke für die Steuererklärung können von dem betreffenden Finanzamt bezogen werden, daselbst werden auch Vordrucke während der Dienststunden abgegeben. Die Steuererklärung ist schriftlich zweckmäßig eingeschrieben einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt an den belannten Amtstagen abzugeben. In Abschrift sind beizufü⸗ 175 un verkürzte Bilanzen mit Gewinn⸗ und Ver⸗ ustrechnung und ferner bei juristischen Personen Geschäftsberichte, Niederschriften über Mitglieder⸗ versammlungen und ähnliche Belegstücke.

Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ift vom Empfang eines Vordrucks der Steuerer⸗ klärung nicht abhängig.

Die Abgabe einer Steuererklärung bei dem zu⸗ ständigen Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die unter A, B und G genannten Personen die Steuererklärung bei einem anderen Finanzamt ab⸗ gegeben haben 110

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäummt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten wer⸗ den; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der festgesetzten Steuer auferlegt werden. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinter⸗ ziehung der Einkommen⸗, Kapitalertrag⸗, Vevmö⸗ genssteuer oder der Einnahmen aus Zwangsan⸗ leihe wird mit Geldstrafen bös zum zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer oder bis zum fünffachen Betrage der hinterzogenen Zwangsan⸗ leihe bestraft(S 53 des Einkommensteuergesetzes, § 12 des Kapitalertragsteuergesetzes, S 53 des Ver⸗ mögenssteuergesetzes,§ 28 des Gesetzes über die Zwangsanleihe,§§ 359 ff. der Reichsabgabenord⸗ mung). Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze(Steuergefährdung) wird bestraft.

Die im Druck noch nicht fertiggestellten Steuererklärungsvordrucke für Vermögenssteuer und Zwangsanleihe können voraussichtlich erst anfangs Februar von dem Finanzamt abgegeben werden. Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 25. Januar 1923.

Die Finanzämter.

1

1202

die die Reihenfolge ihrer

Angabe darüber zu machen, daß nahme der Berufung einvperstanden sind. schlagen werden können Männer wie Frauen, die

Betr.: Neuwahl des Beirats der Städt. Fürsorge⸗ stelle Gießen.

Bekanntmachung.

Nach der Reichsverordnung vom 8. Februar 1919 über die soziale Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge(R. G. Bl. S. 187) und der von dem Hessischen Landes⸗Arbeits⸗ und Wirtschaftsamt hierzu erlassenen Ausflihrungs⸗Be⸗ kanntmachung vom 28. Februar 1919(Reg.⸗Bl. No. 7 S. 99 ff.) bezw. der hierzu von dem Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft erlassenen Abänderungs⸗ Bekanntmachung vom 27. Oktober 1922(Reg. Bl. No. 32 S. 385) sind als Mitglieder des für die Stadt Gießen neu zu wählenden Bei⸗ rats insgesamt je zwei Vertreter der Kriegsbe⸗ schädigten, der Kriegshinterbliebenen, der Unter⸗ nehmer und der Arbeitnehmer zu berufen.

Die zu berufenden Mitglieder sollen in der Stadt Gießen ihren Wohnsitz haben. Für ihre Be⸗ rufung find die von den Wirtschaftsorganisationen der Unternehmer und Arbeitnehmer, sowie der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshimterbliebenenver⸗ einigungen eingereichten Vorschlagslisten maß⸗ gebend. Demgemäß werden die genannten Wirt⸗ schaftsorganisationen sowie Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die ihre Wirksamkeit auf den Bereich der städt. Für⸗ sorgestelle erstrecken und eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben, hiermit aufgefordert, bis zum 15. Februar d. Is. Vorschlagslisten bei der städt. Fsirsorgestelle der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Gartenstraße 2, einzureichen. Später eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Es haben sich die Vorschläge der Wirt⸗ schaftsorganisationen der Unternehmer lediglich auf die Berufungen aus dem Kreise der Unternehmer zu beschränken, ebenso wie entsprechend die Vor⸗ schlagslisten der Wirtschaftsorgnisationen der Ar⸗ beitnehmer, sowie der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenvereinigungen mir Namen aus den Kreisen der von ihnen vertretenen Personen⸗ gruppen enthalten dürfen. In den Vorschlagslisten sind die Vorgeschlagenen nach Familien⸗ und Vor⸗ (Ruf⸗) namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Jede Vorschlagsliste muß mindestens die doppelte Zahl der Personen enthalten, die die vorschlagende Vereinigung im Beirat beanspruchen kann. Die Vorgeschlagenen sind unter fortlaufender Nummer, Benennung ausdrückt, Hinsichtlich der Vorgeschlagenen ist sie mit der An⸗ Vorge⸗

aufzuflühren.

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Das Blausäure⸗Attentat auf Scheidemann Aktenmäßige Darstellung auf Grund der Verhand- lung vor dem Staats- gerichtshof von Justizrat Or. Johannes Werthauer Preis 420 Mark. Zu beziehen durch die Buchhandlung

abgeholt.

unterzeichnen; bei Einreichung der sind nähere Angaben über die Grö

Vereinigung zu machen; namentlich ist anzugeben, wieviel in der Stadt Gießen wohnende Mitglied Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegs⸗ hinterbliebenen ist insbesondere noch angugeb wieviel Kriegsbeschädigte und wieviel Kriegshinter

tärversorgung beziehen; Kriegswaisen, der b ee ede betreffenden Vereinigung ist ind n mitzuzählen.

Ausdrücklich wird bemerkt, daß unter Vereinig ungen der Kriegsbeschädigten und Krtegshint⸗

den 27 Januar,

Vorschlagslisten ße und Bedeu⸗ tung der betreffenden Wirtschaftsorganisation oder

die Organisation oder Vereinigung zählt. Von den

bliebene unter ihrer Mitgliederzahl vorhanden sind, wobei nur solche Kriegsbeschädigte bezw. Kriegs⸗ hinterbliebene mitgezählt werden dürfen, die Mili⸗

bliebenen auch solche Verbände zu verstehen sind,

die sich nicht ausschließlich aus Kriegsbeschädigten

Gießen, den 19. Januar 1923. Städtische Fürsorgestelle der Kriegsbeschädigten⸗ u. Kriegshinterbliebenenfürsorge. g Dr. Frey.

Volksschule zu Gießen.

(Schulaufnahmen.) Die Anmeldung der in Gießen wohnenden Kinder,

4

gelegt haben, hat zu erfolgen: 1. Für alle Knaben: Montag, 29. Januar, vorm. 911 uhr in der Stadt⸗Knaben⸗

schule, Nordanlage 8.

vorm. 911 uhr in der Stadt⸗Mädchen⸗ schule, Schillerstraße 3.

auswärts vorzulegen.

In besonderen Ausnahmefällen können zu derselben

1923 das 6. Lebensjahr vollenden. Gießen, den 23. Januar 1923. Der Vorsitzende des Schulvorstandes: J. V.: Dr. Seib, Beigeordneter.

Gestorbene. 22. Januar. Marie Deusch, geb. Ermel,

Witwe, 61 Jahre alt, Roonstraße 10. Beerdigung: 26. Januar, 3 Uhr nachm.

. F ee n

bhelle⸗ enäde det haben. Ortsgruppe Gießen. 1197 805 Laufe des Winters werden noch 4 Vorstellungen gegeben. Für diese Vorstellungen sind um gehend von den Mitgliedern beider Gruppen bei Challier Neuenweg 4 Gutscheine zu je 50. Mk. einzulösen. Die erste Vorstellung findet am 3. Februar statt. Auch Nichtmitglieder können Gutscheine, soweit die⸗ elben nicht von Mitgliedern abgeholt sind, erhalten.

Wiesbaden!

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für meinen Haushalt(8 erwachs. Pers.) Verpfle Behandlung reichlich und gut. Lohn 56000 Mk. per Monat, Krankentasse, Invaliden- und Steuermarken frei. Fahrt nach Wiesbaden wird vergütet. 1198

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Obertz. Volkszeitung.

Wiesbaden, Bingerstr. 18. Frau Julie Grüber

wenn sie am Stichtage ein Vermögen von mehr als 200 000 Mark besitzen. Stichtag ist der 31. Dezem⸗ ber 1922; für Betriebe, bei denen regelmäßige jährliche Abschlüsse stattfinden, tritt auf Antrag des Stenerpflichtigen, an den dieser auch für künf⸗

Schluß des letzten Wirtschafts-(Geschäfts⸗ jahres.

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind fer⸗ ner verpflichtet ohne Rüchsicht auf die Höhe des Vermögens und ohne Rücksicht auf die Staatsan⸗ gehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz oder Ort. der Leitung alle natürlichen und juristischen Per⸗ secen sowie Personenvereinigungen und Vermö⸗

isi pars am im Gebrauch unc billig.

Acres gegssrettes. NEN EIL& cia. ouss RN Don- . p

2. Für alle Mädchen: Dienstag, 30. Januar,

die bis zum 1. Mai 1923 das 6. Lebensjahr zurück⸗ N

Bei der Anmeldung ist der Impsschein und bel 55 geborenen Kindern auch der Geburtsschein 1 79

alen

Suche für sofort oder per 1. Februar ein ehrliches, 2

Zeit auch solche geistig und leiblich genügend entwickelte Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September

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