Aender rug We Wensch hakung: ir fel aher bereik, zu cher Ver- ständigung über dir Beträge die wöchentlich stehen bleiben sollen, und zur Abstellze von Mißständen und Berichtigung von Ver⸗ zehen cuf Beschwerden im einzelnen Fall. Der Schlichtungsaus⸗ Werz entsprach dem grundsätzlichen Antrag des Betriebsrats nicht dab aber der Betriebsleitung auf, gemäß ihrer Zusage die wöchent⸗ Aachen Abschlagszahlungen möglichst so entsprechend dem Arbeits⸗ verdienst zu bemessen. daß nur geringe Beträge bis zur Monats⸗ fr nung stehen blefben. Die Streitteile erhielten Erklärungs⸗ Frist. Am N. Januar 1923 war in Butzbach General versammlung der Lus gruppe des Deutschen Metallarbeiter verbandes. Morgens beantragte der Betriebsrat der Meguin⸗ A. G. den Betrieb deshalb eine Stunde früher zu schließen. Die Betriebs⸗ leitung lehnte dies ab. Die Unruhe der Belegschaft hierüber ver⸗ uulaßte mum den Betriebsratsvorsitzenden, auf die 2. Hälfte der Halbstündigen Mittagspause eine Betriebsversammlung anzube⸗ raumen. Kurz vor Beginn der Versammlung erfuhr die Betriebs⸗ leitung davon und stellte den Betriebs ratsvorsitzenden zur Rede, denn sie war der Ansicht, nur mit ihrer Zustimmung dürfe eine Betriebsversammlung in der Mittagspause abgehalten werden. Dadurch verzögerte sich die Betriebsversammlung. und die Beleg⸗ schaft kam erst 30 Minuten nach der Pause wieder an die Arbeit. Die Betriebsleitung zog deshalb allen Arbeitern eine halbe Stunde Lohn ab. Der Betriebsrat beantragte nun beim Schlichtumgsaus⸗ schuß als vorläufigem Bezirkswirtschaftsrat die Entscheidungen, daß der Betriebsratsvorsitzende für die Abhaltung einor Betrtebsver⸗ sammlung in der Mittagspause keine Genehmigung der Betriebs⸗ leitung brauche und daß die Betriebsleitung den Lohnabzug vom 22. Januar rückgängia machen müsse. Dem ersteren Antrag gab der Schlichtungsausschuß statt, denn nach§ 46 des Betriebsräte⸗ gesetzes ist nur für Vetriebsversammlungen in der Arbeitszeit die Zustimmung der Vetriebsvertretung nötig. Für die Versäumnis am 22. Januar euklärte er nach den besonderen Umständen des Falles eine Viertelstunde Lohnabzug für nicht berechtigt. und gab der Betriebsleitung auf der Belegschaft Gelegenheit zu geben, die erste Viertelstunde nachzuarbeiten. Die Entscheidungen sind end⸗ gültig nach§ 93 des Betriebs cätegesetzes. Zur Schlichtungsveirhandlung am 22. Februar 1923 gemäß § 29, Absatz 3 des Bet geiebsrätegesetzes über die gesamte umfang⸗ iche ordnung einer Betriebsratssitzung entsandte der Be⸗ triebscat der Meguin⸗ A. ⸗G. 9 Mitglieder. Für alle verlangte er von der—— Ersatz ihres Verdienstausfalles, des Fahrgeldes und des Zel'rgeldes. Der Schlichtungsausschuß als Bezirkswirtschaftsrat erkannte wagen der Wichtigkeit des Verhand⸗ lungsgogenstandes vom 2.2. Februar die Arbeitszeitversäumnis und die Kosten des Betriebs ratsvorsitzenden, seines Stellvertreters und eires weiteren Mitalkiedes als nölig im Sinne der§§ 35 und 36 des Betriebsrätegesetz“es an. Die Entscheidung ist endgültig nach 8 93 des Betriebs rätegeefetzes.
Verwendung deer Sammelgelder für die Ruhrhilfe.
Der Gewerkscha'ftliche Nachrichtendienst des Allg. Deutschen Oewerkschaftsbunde s wendet sich gegen eine Entschließung des Rheinisch⸗Westphällischen Betriebsrätekongresses, der in Sachen der Ruhrhilfe unter, anderem Folgendes erklärte:
Genossen! Im ganzen Reich tritt man an euch heran mit der Aufforderung, für die Ruhrhilfe Opfer zu bringen Wir als sozialdemokratische Betriebsräte von Rheinland⸗Westfalen haben
festgestellt, daß aus der Rüchrhilfe wohl Unternehmer unterstützt werden Verluste und angebliche Verluste werden aus den Mitteln der rhilfe gedeckt Sehr viel Schwindel wird dabei getrieben. Die Arbeiterschaft selbst aber sieht beinahe nichts von der Ruhr⸗ hilse. In einem Falle wurden dem Betriebrat einer Zeche mit 2000 Mann Belegschaft 25 Eier von der Richrhilse angeboten.
Weiter wird von Unterstützung der Ruhrhilfe abgeraten.
Dazu erklärt der Allg. Deutsche Gewerkschaftsbund:
Zu dieser Entschließung ist zu bemerken, daß jeder Satz eine Unrichtigkeit darstellt, um einen anderen, vielleicht besser passenden Ausdruck nicht 2 wählen. Die Wahrheit ist, daß aus den Mitteln der Ruhrhilfe bis jetzt noch kein Pfennig Unterstsitzung gezahlt und auch kein Gramm Lebensmittel verteilt wurde. Beschlossen wurde, mit den Mitteln der Ruhrhilfe im Ausland Lebensmitteln ein⸗ zukaufen und diese an die besonders durch Not bedrohten Orte und Bezirke unentgeltlich zur Verteilung zu bringen. Das ist in Vor⸗ bereitung, und wer die Dinge einigermaßen kennt, weiß, daß diese
Vorberebangen nickt von beute auf morgen zu erlebigene send umd deshalb bis jetzt noch von einer vollzogenen Verteilung irgend⸗ welcher Art nicht gesprochen werden kann. Damit fallen auch alle in der Enrschließung' des Betriebsrätekongresses aufgestellten Be⸗ hauptungen als haltlos in sich zusammen. Im Verwaltungsrat und im geschäftsführenden Vorstand der Ruhrhilfe denkt vor allem auch niemand daran, Verluste oder angebliche Verluste der Unter⸗ nehmer zu ersetzen. Daß die Mittel der Ruhrhilfe so, wie es in dem Aufruf für die Ruhrhilfe heißt, und wie es bei der Gründung der Ruhrhilfe beschlossen wurde, verwendet werden, und zu keinem anderen Zweck auch nur ein Pfennig verwendet wird, dafür sorgt die parttätische Zusammensetzung der über die Mittel beschließenden Körperschaft. In dieser Körperschaft sitzen zu gleichen Teilen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, und es bedarf zu jedem Eutschluß der Mehrheil auf beiden Seiten; ohne dieses kann kein Pfennig verausgabt werden. Daraus ergibt sich, daß ohne Zu⸗ stimmung der Arbeitnehmer kein Pfennig verausgabt werben kann. Das schließt aus, daß irgendwie etwas geschehen kann, das den Arbeiterinteressen zuwiderläuft, oder gar Beschlüsse gefaßt werden können, wie sie in der Entschließung des Betriebs rätekongresses angeführt sind. Sonst mit den kommunistischen Deklamationen über die Ruhrhilse uns zu befassen, hat beinen Zweck.
Strafkammer Gießen. Sitzung vom 20. März.
Als„Milchverfälscherin“ stand die Ehefrau des Landwirts Heinrich Maus 3. von Lum da vor der Straf⸗ kammer. Die von ihr täglich abzuliefernde Milch hatte sie stark entrahmt und den sogenaunten Rahm aller Wahrscheinlichkeit nach zu Butter verarbeftet. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Provinzialchemikers Dr. Völker hat die Angeklagte durch die vor⸗ genommene Entrahmung etwa 4— Pfund Butter läglich ge⸗ wonnen. Die Strafkammer hielt in Anbetracht der nur auf Ge⸗ winnsucht beruhenden und die Allgemeinheit in empfindlicher Wade schädigende Milchwperfälschung— und bef den guten Ver⸗ mögensverhältnisfen der Angeklagten— die von dem Schöffen⸗ gericht Grünberg erkannte Geldstrafe als Sühne für die Tat nicht ausreichend— und erkannte daher neben der Geldstrafe von 40000 Marf auf eine Woche Gefängnis und auf Veröffentlichung des Urteils im Grünberger Anzeiger und Anschlag an der Ortstafel in Lumda. 1 5 5
Holßzdiebstahl. Der Sohn Rudolf des Bäckermeisters Heck von Friedberg⸗Fauerbach hat hier bei der Abfuhr der von seinem Vater in dem Gemeindewald von Rodheim v. d. H. ersteiger⸗ ten Wellen in 2 Fällen Wellen von anderen Leuten mitgehen lassen. In erster Imstanz hatte der Angeklagte behauptet daß nur eine Verwechslung der Haufen vorgekommen sei und wurde er freigesprochen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und auf Grund der bestimmten Aussage des Försters war für die Straf⸗ kammer kein Zweffel mehr daß es sich um eine vorsätzliche Ent⸗ wendung der Wellen handelte und erkannte gegen Heck an Stelle der in erster Linie verwirkten Gesängnisstrafen von 2 mal 3 Tagen — auf Geldstrafen von 2 mal 10000 Mark.
Althändler und Hehler. Von dem Lagerplatz der Nebenwerkstätte in Gießen verschwand anfangs Dezember 1922 nicht nur dort angelagertes Alteisen, sondern auch für den Bau eines Stellwerks bestimmte Eisenteile. Bahnpolizeibeamten über⸗ raschten schließlich den Taglöhner Wilh. Gerhard von hier beim Diebstahl. Abgesetzt wurde in 2 Fällen das Diebesgut bei den Althändlern Heinrich Schäfer von hier und eine Revision des Lagers bei Schäfer förderte von dem gestohlenen Material zu Tage. Vom Schöffengericht Gießen wurde Schäser wegen Hehlerei zu einer Gefängnisstrafe von 3 Manaten verurteilt. Die auf Freisprechung zielende Berufung des Angeklagten Schäfer wurde von der Strafkammer verworfen da nach der Beweis⸗ auswahme feststehe dan Sch. aus Form, Gewicht und Aussehen der verkauften Essenteise unbedinat schließen mußte, doß es sich um gestohlene Materialien gehandelt habe.
Gegen den Inhaber des Kaufhauses Elsoffer in Gießen— Weißenbera— war auf Grund einer Anzeige einer entlassenen Verkäuferin bei der städtischen Preispritfungsstelle ein Verfahren wegen Preiswuchers und Schleichhandels eingelcitet worden. Auf Grund einer umfangreichen Beweiser⸗ hebung und da das von dex Preisprüfungsstelle erstattete Gut⸗ achten nach Ansicht der Strafkammer nicht ausreichte, um die nach
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ben, wurde der 1 m 8 w 0 Die nach dem Gutachten eines sachverf digen Büccherrevisors durchaus mangelhafte Buchführu es unmöglich, daß die Freisprechung auch in 8 1
freigesprochen.
sicht erfolgen konnte. einem
Vergehen gegen
In das
hier Freisprechung.
Lokale Parteinachrichten. 6. Agitationsbezirk Gießen, Alsfeld, Lauterbach.
sahrtspflege und
Kursus für Wohl An die Ortsereine!
statt:
im Gewerkschaftshaus Gießen. 2. Vortrag: jugendwohlfahrtsgesetz;
setzung, Tätigkeit und Verwaltung.
Referentin: Frau Dr. Quarck⸗ Frankfurt a
Es wird bestimmt erwartet, daß
ch a. Genossen, im besonderen diejenigen, le in der sozialen Fürsorge
tätig sind, zahlreich beteiligen.
Als eine Selbsterständlichkeit sollte es gelten, Stadt rönet bartet an den Vorträgen teilnehmen. und Stadtverordneten unserer P. auß Len weitete
gliedern entfernt gelegener Ortsvereine, die an dem Kursus teil⸗ g. A.: ö. Hauer.
Unterbezirkskonferenz des Unterbezirks Großen Buseck. ö Sonntag, den 25. März 1923 für die Orte: Altenbuseck, Trohe, Rödgen, Anne rob, Gr.⸗Buseck, Beuern, Bersrod, Reiskirchen, Op⸗ penrod, Burkhardsfelden, Lindenstruht und Hatten rod. 5
Wir weisen nochmals daraufhin,
nehmen, das Fahrgeld vergütet wird. Mit Parteigruß!
Tagesordnung: 1. Rechnungsablage.
5. Agitationsbezirk Friedberg⸗Büdingen⸗Schotten.
Werte Parteigenossen! um Irrtümer zu vermeiden, teile ich den 9 Genossen des Bezirks mit, daß die für Butzbach einberufene Konferenz;
nur für den Unterbezirk Butzbach bestimmt Sonntag, den 25. März, vormittags
vertreter auf den Besuch dex
Konferenz h Mit Parteigruß!
fte den Suche angels Be
in Nahrungsmittelge Last gelegt war stellte sich seine Unschuld heraus und er
Zur Einführung in das Reichsjugendwohlfahrtsgesez finden Sonntag, den 25. März, nachmittags 255 Uhr 5
1 a) Die Wohlfahrtsbehörden nach dem Reichs⸗ b) Die Jugendämter,
standes. 3. Maffeier 1923. 4. Verschiedenes Die Ortsvereine wollen zu dieser Versammlung mindestens se 35 Vertreter entsenden. Kein Ortsverein darf fehlen! 1
1 Der Vorstand: Her ber.
9 Ühr Gemeindevertreter⸗ Konferenz in Echzell Die Vorsitzenden werden ersucht. die Gemeinde. ö
inzuweisen 5 J. A.: Br. Wittig.
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Jugendfürsorge.
ihre Zusammen⸗
„ M. 1 unsere Genossinnen und
daß Gemeinderäte
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2. Neuwahl des Vor⸗
ist.
Versammlungstalender. 9 8
Alten⸗Buseck. Sonntag, den 25. März, 2½ Uhr Vortrag von Herrn Prof. Hüter in der alten Schule. Alle Frauen und Männer
sind dazu eingeladen.
Reiskirchen. Volks verein. Samstag, M 8 Uhr bei Guntrum: Mitgliederversammlung. Wegen wichtiger Tages,
ordnung alles erscheinen!
Staufenberg. Freie Turnerschaft. Samstag. 24. März tgliederversammlung. Vollzähliges Erscheinen
abends 8% Uhr: Mi ist erwünscht.
Altenbuseck. Wahlverein. 8% Uhr findet im Vereinslokal Es müssen alle Mitglieder plinktlich und Tagesordnung wird in der Verfammlung
Rüddingshausen Soziald. Wahlverein.
den 24. März, abends 8 Uhr findet Monatsversammlung statt. Vollzähliges
ist erforderlich. Mitgliedsbücher sind mitzubringen.
Gießen. Freie Turnerschaft.
gang nach dem Stoppelberg bei Wetzlar. Abmarsch 7 Uhr pü nbrücke. 2
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Samstag, den 24. März, abends eine Mitgliederversammlung statt.
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vollzählig erscheinen. bekannt gegeben. Samstag im Ve reinslokale unser
Erscheinen der Genosse
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Thamasmehl, Kali, Kalk, Saalweizen, Faathafer,
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