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23.5.1923
 
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Organ für die Interessen des werktätigen Volkes der Provinz Oberhessen und der Nachbargebiete.

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Nr. 114

Gießen, Mittwoch, den 23. Mai 1923

18. Jahrgang

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Die Bodenfrage.

Welche einzelnen Maßnahmen soll die Sozialdemokratie zur Neuregelung der Bodenverteilung fordern? Sie muß scharf scheiden zwischen Land und Stadt. Der ländliche Boden als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion, als Basis unserer Volksernährung, muß anders behandelt werden, als der Boden im Umkreis der Städte, der in erster Linie der Stadterweiterung zur Errichtung von Werk⸗ und Wohnstätten dient. Auch muß auf die bisherige Gestaltung der Bodenverteilung Rücksicht genommen werden.

Vor allem sind die großen Latifundien aufzuheben. Auch für Deutschland muß ein Maximum für den zulässigen Bodenbesitz festgesetzt werden, wie in den meisten anderen

nis Ländern(Rumänien, Tschechoslowakei. Polen, Estland, Liv⸗ land, Lettland). Was darüber hinausgeht, ist an das Reich heritz abzutreten. Die Grenze darf aber nicht zu niedrig gezogen 1 Silratg werden, um gut geleitete einzelne Großbetriebe in ihrer * Wirtschaft nicht zu beeinträchtigen. Sie wird daher bei 750 Ha.(300 Morgen) zu ziehen sein. Als Entschädigung ellschulh at das Reich den Betrag zu vergüten, der jetzt bei der Ver⸗ ten 1 anlagung zur Vermögenssteuer angenommen wird. in 2 Iltat MWas geschieht mit diesem Grundbesitz der dem Reich

gzufällt? Der Wald, bei dem die Besitzgröße für Enteignung 100 Ha. betragen soll, bleibt im Eigentum des Reiches. An ie Stelle der bisherigen privaten Forstverwaltungen tritt u Hittwed ine einheitliche Reichsforstverwaltung, welche die bisheri⸗

en Privatforstbeamten übernehmen kann. Die großen üter werden verwaltet wie die Staatsdomänen. Ein ittel von ihrem Areal wird, wie es dem Reichssiedlungs⸗ gesetz entspricht, zu Siedlungszwecken zur Verfügung ge⸗ t. Dazu werden in erster Linie die schlecht bewirt⸗ safteten Ländereien herangezogen. Pächter auf dem neuen eichsboden, welche Gewähr für ordentliche Wirtschaft bie⸗ , erhalten das Land in Erbpacht. Damit sind sie für die unest-Piln. Zukumft vor Kündigungen geschützt und im Besitz der bn cholle gesichert.

Die Begründung neuer Siedlungen und die Anlieger⸗ rchestel stedlung, d. h. die Abrundung bestehender Kleinbetriebe bis lun! ur Größe einer selbständigen Ackernahrung ist, wie im g Reichssiedlungsgesetz vorgesehen, weiter zu fördern.

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Bei allen Maßnahmen muß aber mehr als bisher auf die Landarbeiter Rücksicht genommen werden. Auf dem deuen Reichsbesitz, auf den Staatsdomänen, auf privaten roßen Gütern ist den Arbeitern, die es wünschen und die

ine Gewähr für ordentliche Bewirtschaftung bieten, eine

leine Arbeiterstelle zu übertragen. Ganz besondere Be

achtung ist in Zukunft dem Pachtschutz zu schenken. Er muß ful ganz anders gehandhabt werden als bisher. Es darf nicht mehr vorkommen, daß die Pachteinigungsämter durch spitz⸗

sindige Nuslegungen den Sinn und Willen der Gesetze in

felt ihr Gegenteil verkehren. Die Gesetzgebung muß in Zukunft lelwa enk. lipp und klar betonen, daß dem Pächter, der den Boden n. b. bebaut, der Vorrang zukommt vor dem Eigentümer, der, mms tr sohne gesellschaftlich wertvolle Arbeit zu tun, lediglich seine Handtasdt Pacht einzieht. Selbstverständlich ist dabei Rücksicht zu Aktenmapt nehmen auf die Fälle, in denen der Eigentümer den Boden 80 f Sele us triftigen Gründen nicht selbst bewirtschaften kann, und⸗ ten, 165 uuf das Sigentum des Staates der Gemeinden und der rchlicher und gemeinnützigen Anstalten und Stiftungen. erkstäte Außerdem muß den Pachtern selbständiger Ackernahrungen tea deze wuf Privatbesitz der nicht zu den Latifundien gehört, das wandel a, Recht verliehen werden, gegen Uebernahme einer wertbe⸗ 217 40 sändigen, aber ablösbaren Rente die Uebertragung des ote A Eigentums zu verlangen, wenn die Stellen mehr als drei Tun Jahre hindurch nicht von den Bodeneigentümern bewirt⸗

allt schaflet sind. So gilt es auch hier, das Renteneigentum N durch das Akbeitseigentum zu ersetzen. Und endlich müssen ul men die bisherigen Gesetze in einem wichtigen Punkt erweitert 88 werden: Zur Versorgung der landbedürftigen Bevölkerung

mf dem Lande und in kleinen Städten mit etwas Pacht⸗ 1355 muß die Möglichkeit gegeben werden, daß die Ge⸗ b 1 meinde Land zwangsweise pachtet und es dann weiter ver⸗ gibt, wie das in einzelnen Ländern, z. B. in Braunschweig

sund Anhalt, schon jetzt möglich ist. Neben diese ländliche Bodenreform hat gleichberechtigt städlische zu treten. In den Städten reicht der verfüg⸗ 7 bare Boden nicht überall aus, um jeder Familie einen An⸗ Liter il zu sichern. Immerhin muß auch hier versucht werden, die Gemeinde den Boden im Stadterweiterungsbezirk ten Un die Hand bekommt und ihn nach allgemeinen Gesichts⸗ pperhess. sunkten verwerten kann. Dazu müssen die Gemeinden, wie as in dem vom ständigen Beirat für das Heimstättenwesen ufgestellten Entwurf vorgesehen ist, das Recht bekommen, estimmte Teile ihrer Gemarkung zu Siedlungsbezirken zu erklären, und es muß ihnen innerhalb dieser Bezirke ein rasch wirksames Enteignungsrecht für alle Grund

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im Zusammephang mit der Steuerbewertung feststellen.

Erwägungen und Beratungen

Die neue Antwort bevorstehend?

Der Soz. Parlamentsdienst berichtet:

Die Beratungen des Reichskabinetts über die neue Antwort an die alliierten Mächte sind über das vorbe⸗ reitende Stadium noch nicht hinaus gediehen. Der Re⸗ gierung liegen verschiedene Reparationspläne vor, darunter einer, der im Reichsfinanzministerium ausgearbeitet worden ist. Sowohl in Regierungskreisen, als auch innerhalb der in Frage kommenden bürgerlichen Fraktionen ist allgemein die Auffassung vorherrschend, daß die Garantiefrage jetzt in einer konkreten Form gelöst werden muß und insbesondere die Wirtschaft hierzu heranzuziehen ist. Vor der Erfassung der Sachwerte hat man immer noch große Furcht. Es wird deshalb nach Auswegen gesucht. die Garantiefrage ohne direkten Eingriff in die Substanz zu lösen. Im Finanz⸗ ministerium scheint man einen derartigen Weg in einer Neuauflage der Vermögenssteuer zu sehen, die nach dem gemeinen Wert veranlagt und in Goldmark gezahlt wer⸗ den soll. f 1

Innerhalb der Regierung glaubt man, die Grundlinien der neuen Antwort frühestens bis Dienstag vorbereitet zu haben. Voraussichtlich werden an diesem Tage auch die Parteiführer vom Reichskanzler empfangen. Genosse Her⸗ mann Müller ist deshalb nicht in der Lage, vorläufig den Beratungen des Hamburger Kongresses beizuwohnen.

Zwei Strömungen in Frankreich.

Für und gegen die Internationale Anleihe.

Die französische öffentliche Meinung wird durch eine gewisse Pressetaktik darauf vorbereitet, daß eine sofortige Mobilisierung der deutschen Schuld durch eine große internationale Anleihe nicht möglich sei. Zahlreiche Presseartikel weisen darauf hin, daß in der amerikz⸗ nischen Finanzwelt keine Neigung bestehe, Deutschland im gegen⸗ wärtigen Augenblick die notwendigen Mittel zu gewähren. Es ist nicht recht ersichtlich, ob dieser Feldzug eines Teils der offiziellen Presse lediglich darauf ausgeht, das neue Regierungsprojekt, das be⸗ kanntlich eine Uebernahme der Zins⸗ und Amortisationszahlungen der bereits bestehenden belgischen und französischen Reparations⸗ anlefhen für Deutschland vorsieht, der französischen Bevölkerung als einzige Möglichkeit hinzustellen, die geschuldete Summe zu erhalten oder ob noch andere unbekannte Gründe vorliegen. Es kann jeden⸗ falls festgestellt werden, daß neben dieser Strömung die Anhänger einer internationalen Anleihe an ihrer Auffassung festhalten. Die Blätter der radikalen bürgerlichen Linken, wie Oeuvre, und Blätter des Blocks der Linken, wie z. B. der Quotidien, treten nach wie vor für die internationale Anleihe ein.

Im Quotidien veröffentlicht heute früh der Abgeordnete Herriot einen Artikel unter der Ueberschrift:Lassen sich der französische und der deutsche Standpunkt vereinigen?, der energisch für eine inter⸗ nationale Anleihe eintritt und an Hand der letzten Reichstagsrede des Abgeordneten Herrmann Müller darzulegen versucht, daß eine Einigung zwischen der Auffassung der deutschen und französischen Kreise sehr wohl denkbar sei.

Neue Truppen im Ruhrgebiet.

Nach dem Matin hat die französische Regierung die Entsendung weiterer militärischer Verstärkungen nach dem Ruhrgebiet beschlossen. Die dortigen Effektivbestände sollen durch neue Truppen, die in den nächsten Tagen aus dem Innern des Landes abgehen werden, um etwa 15 000 bis 20 000 Mann verstärkt worden. Der Matin schreibt zu dieser Maßnahme, entgegen der von deutschen Zeitungen ausgedrückten Hoffnung, daß die weitere Ausbeutung des Ruhrgebiets nachlassen werde, werde sie dielmehr erweitert und intensiver gestaltet werden. In dem gleichen Maße, wie sich die in Anspruch genommenen Brennstoffvorräte ver⸗ ringerten, würden neue Halden beschlagnahmt werden müssen. Die notwendige Ueberwachung der Eisenbahn, die erforderlich sei, um zu verhindern, daß Brennstoffe nach Deutschland gelangten, erforderten eine wirksamere Ueber⸗ wachung als bisher. In einem Augenblicke, wo Verhand⸗

lungen zwischen den Alliierten aufgenommen zu werden drohten(J), sei man genötigt, die Besetzung des Ruhrgebiets als eine solide, produktive und dauerhafte zu zeigen. 5

Putschversuch in Trier?

Am Samstag vormittag drangen in Trier, während die Be⸗ legschaft des städtischen Elektrizitätswerkes eine Betriebsversamm⸗ lung abhielt, größere Abteilungen von Smeets⸗Leuten, Spitze die Smeets⸗Führer Marzen, Reuter, Gerhards, Lehnert und Raab, in das Eleltrizitätswerk ein. Die zum Teil mit Revolvern ausgerüsteten Putschisten, von denen die obengenannten in Diensten der Franzosen stehen, bemächtigten sich mit Gewalt der Telephon⸗ zentrale, vertrieben das Personal und gingen darauf in die

Bureaus, aus denen sie den gerade anwesenden Direktor Blechmann

mit vorgehaltenen Revolvern vertrieben. Rasch herbeigeeilte Polizei zu Pferde und zu Fuß warf die Verräterbande schleunigst wieder aus dem Werk heraus. Wie bekannt wird, hatten die Ein⸗ dringlinge die Absicht, radikale Teile der Arbeiterschaft aus dem Elektrizitätswerk zu sich herüberzuziehen, um dann mit deren Hilfe im Demonstrationszuge durch die Stadt zu ziehen, sich der öffent⸗ lichen Gebäude zu bemächtigen und die rheinische Republik auszu⸗ rufen. Bemerkenswerterweise war den Anführern von den Frau⸗ zosen die Abhaltung des Demonstrationszuges gestattet worden, ohne daß der Stadt und ihren Polizeiorganen davon Mitteilung ge⸗ macht worden wäre. 5

Weitere Schießereien in Mannheim.

Nicht genug mit dem Todesopfer vom Freitag vormittag hat die blindwütige französische Soldateska in Mannheim am Samstag drei weitere Opfer gefordert. Angeblich soll auf die Wache in der Neckar⸗ vorstadt Friedrichsbrücke nachts nach 12 Uhr ein Schuß abgegebem worden sein. Daraufhin gab die ganze Wache, ohne ange worden zu sein, rücksichtslos Schnellfeuer ab. Sogar mit Maschinen⸗ gewehren wurde geschossen. Der Erfolg waren drei Schwerverwun⸗ dete. Einer erhielt einen Bauchschuß, einer einen Lungenschuß und der Dritte einen Streifschuß am Auge. Sogar in die gerade vorbei⸗ fahrende elektrische Straßenbahn schossen die Franzosen rücksichtslos hinein. Die Verwundeten sind drei harmlose Straßenpassanten, die

die Franzosen in keiner Weise belästigt oder gar angegriffen haben.

Das blinde Schießen in den verkehrsreichen Straßen zeigt, daß die Franzosen vollständig den Kopf verloren haben. Die Aufregung über die Vorfälle ist in der Bevölkerung außerordentlich stark.

Wenn auch die Ursache der Schießerei an der Neckarbrücke noch nicht vollständig geklärt werden konnte, weil bis jetzt von der Be⸗ satzungsbehörde noch keinerlei Verlautbarung über die Vorgänge

vorliegt, so steht doch das eine fest, daß von deutscher Seite keinerlei

Veranlassung zu dem Vorgehen der französischen Wache an die fried⸗ lichen Mannheimer Einwohner gegeben worden ist, und daß die Fran⸗ zosen das Feuer blindlings eröffnet haben. Wahrscheinlich befürchtete die nach der am Vormittag erfolgten Erschießung des Polizeiwacht⸗ meisters Traub sehr nervös gewordene Wache angesichts der groß Erregung der Mannheimer Bevölkerung Ausschreitungen seitens d Bevölkerung. drohende Haltung eingenommen und die französische Wache über⸗ haupt keiner Beachtung gewürdigt. ö

Amerikas Forderungen an Deutschland.

Die Vereinigten Staaten haben eine besondere gemischte Kom⸗ mission eingesetzt, die die aus dem Kriege herrührenden Verbindlich⸗ keiten Deutschlands feststellen soll. Ihr ist nunmehr nach einer. Reutermeldung eine Aufstellung zugegangen, die einen Gesamtbetrag von nahezu 1% Milliarden Dollar umfaßt. Darin sind die Ansprüche der amerikauischen Regierung und die der amerikanischen Bürger ent⸗ halten. Die Regierungsforderungen belaufen sich auf 366 Millionen Dollar. Private Anspruchmeldungen an Deutschland liegen insge⸗ samt 12 416 vor, die sich teilweise nur auf einen Dollar belaufen. Diese Privatansprüche leiten sich aus dem Untergang derLusitania her. Sie betragen über 22 Millionen Dollar und sollen als erste berücksichtigt werden. Gegenüber diesen amerikanischen Forderungen wird das deutsche Eigentum, das die amerikanische Regierung be⸗ schlagnahmt hat, einschließlich der deutschen Schiffe und Hafenanlagen auf 700 Millionen Dollar eingeschätzt. Davon soll jedoch ein Teil bereits verkauft und der Erlös mit 100 Millionen Dollar dem amerikanischen Schatzamt überwiesen worden sein. Weitere Ver⸗ mögenswerte von rund 150 Millionen Dollar sollen sogar schon wie⸗ der zurückgegeben worden sein, so daß der amerikanische Sequestor nur rund 420 Millionen Dollar in feiner Hand haben soll.

Willkürakte ohne Ende.

Die Bahnhöfe Siegburg, Hennef, Sayn und Limburg wurden neu besetzt, die Stationskassen geplündert.

stücke eingeräumt werden, die für Kleinwohnungen und Garten, für Straßen und Plätze, sowie für öffentliche und gemeinnützige Zwecke notwendig sind. Freilich muß auch hier für den Schutz kleiner Eigentümer gesorgt werden, denen ihr Besitz nur als Grundlage der eigenen Arbeit dient. Ihnen muß die Entschädigung in Land gewährt werden. Im übrigen ist auch hier bei der Enteignung der Wert zu ersetzen, der bei der Steuer festgestellt ist. Selbst⸗ verständlich muß hierbei vor allem das Kleingartenwesen berücksichtigt werden, das für Arbeiter, Angestellte und Be⸗ amte so wichtig ist. Daher ist der bisherige Kleingartenschutz aufrechtzuerhalten und auszugestalten, und für später muß bei Stadterweiterungen von vornherein genügend Gelände dauernd für Kleingärtner gesichert werden.

Ein besonderes Gesetz muß die Bewertung des Bodens, soweit eine Enteignung zulässig ist, dazu gehören also nicht die bäuerlichen und die kleinen Parzellenbetriebe

destforderungen für die Bewirtschaftung aufstellt

Die Bodenreform richtet sich nicht gegen die Landwirt. schaft, sondern gegen das Renteneigentum an Boden. Die ehrliche Arbeit soll befreit werden vom Tribut an den pri⸗

vaten Eigentümer, der keine gesellschaftlich wertvolle Arbeit.

leistet. Damit wird ein mächtiger Antrieb zur intensiven Bearbeitung des Bodens gegeben. Das große Interesse, das die Gesamtheit an der bestmöglichen Ausnutzung des vater⸗ ländischen Bodens hat, erfordert aber weiter, daß durch Ge⸗ setz bestimmte Richtlinien für die Bewirtschaftung des Bodens aufgestellt werden. Die Bodenreformgesetze sind zu ergänzen durch ein Bodennutzungsgesetz, das gewisse Min- f und den Rückfall in extensive Wirtschaftsformen verhüten. Ein bedeutsames Programm wird damit entwickelt ein Programm, dem jeder zustimmen kann, der aufrichtig und ehrlich den Schutz der produktiven Arbeit will. Das arbeitende deutsche Volk wird erkennen, was diese Forder⸗ ungen bedeuten. Es wird in ihrem Zeichen siegen!

an ihrer

Diese hat jedoch während des ganzen Tages keine