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——— Iuser farfliches Sem Kriege ohne alle Nebengebäude, Stallungen usw. Damals war es auch noch nicht nötig, daß sich der Lehrer ein Schwein mästen mußte. Durch den Krieg haben sich die Verhältnisse vollständig verschoben und auch für den Beamten auf dem Lande ist es nun von größter Wichtigkeit, Nebengebäude zu besitzen, um Klein⸗ oder Großtierzucht zu treiben. Von dieser Einsicht aus⸗ gehend hat der Gemeinderat beschlossen, jedem unserer Lehrer eine Stallung in der Nähe der Wohnung zu errichten. Wir stehen mit diesem Beschluß nicht allein. Noch viele Gemeinden in der näheren und weiteren Umgebung sind uns bereits vorangegangen. Es darf rühmend darauf hingewiesen werden, daß in der Mehrzahl die Gemeinden bahnbrechend voran gegangen sind, in deren Gemeinde⸗ rat die Sozialdemokraten die Mehrheit besitzen. Wir wissen, daß zur der Mensch sei er Beamter, Arbeiter oder sonst etwas, freudig 1— Pflicht erfüllt, für den auch in sozialer Beziehung gesorgt ist. Wenn diese Erkenntnis einmal in Köpfen gedämmert ist, dann ist die soziale Frage gelöst, über die sich viele heute li die Köpfe einschlügen.
Kleine Nachrichten.
Darmstadt, 20. April. Die Zahl der Erwerbslose t hier auf 1000, die der verkürzt arbeitenden auf 3000 gestiegen. Die Zahl dürfte sich in Kürze erheblich erhöhen. Seitens der Stadt werden Notstandsarbeiten in größerem Maße wieder vorgenommen, wofür entsprechende Kredite zur Verfügung stehen.
5 Mainz, 20. April. Weil er es nicht verhinderte! Der Eisenbahnbetriebsassistent Welker aus Armsheim wurde vom hiesigen Militärpolizeigericht unter Anrechnung von sechs Wochen ö hungshaft zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil er nicht verhindert hat, daß ein deutscher Junge einen französischen
n verprügelte.
Gernsheim a. Rh. 20. April. Un gerechtfertigte Ein⸗ griffe. Die Franzosen beschlagnahmten im hiesigen nicht zum be⸗ setzten Gebiet gehörenden Hafen das Schiff„Vereinigung Nr. 35“ der Badischen Gesellschaft für Rheinschiffahrt zu Mannheim und scheppten es durch französische Besatzungstruppen ab. Das Schiff stuute Getreide für deutsche, schweizerische und französische Rechung 3 Nach Entleerung wurde das Schiff von den Franzosen aus dem Mannheimer Hasen hinausbugsiert. Das geschah aber der⸗ gart ungeschickt, daß ein zweites im Hafen liegendes Schiff gerammt 4 7 7 und sank und ein drittes schwer beschädigt wurde. Gegen die⸗ 2 französischen Uebergriff hat die hessische Regierung Protest ein⸗ legt.*
noch noch am 8.
Ober⸗Ingelheim, 20. Apri.„Kulturträger“ oder Bestie? Am 10. April, vormittags zwischen 9 und 10 Uhr über⸗ fiel im Walde ein Marokkaner des 17. Regiments eine in Heides⸗ heim wohnhafte Frau, die mit ihrem 14jährigen Sohn Holz las, und vergewaltigte sie in der rohesten Weise, trotzdem die Frau mit ihrem Kind auf den Knien den Soldaten um Schonung bat. Die Frau setzte sich dem Wistling zur Wehr und das Kind wollte weglaufen: Da setzte er ihr ein Messer an den Hals, warf sie hin und schlug das geladene Gewehr auf den Jungen an, der dann mit dem Seitengewehr geschlagen und gezwungen wurde, niederzusitzen und Zeuge der Gewalttat zu sein. Der Ehemann erstattete sosort Anzeige und bei einer Gegenüberstellung wurde der Schurke von der gequälten Frau auch wiedererkannt und festgenommen.— Von der 9 968 Regierung wurden die entsprechenden Schritte ver⸗ anlaßt.
Vom Berliner Markistandgericht. Am Mittwoch erschien auf dem Berliner Viehmarkt das sogenannte fliegende Marktgericht sund stellte fest, daß schon in den frühen Morgenstunden Groß⸗ händler und Kommissionäre einen recht erheblichen Pretsaufschlag verabredet hatten. Unter wirksamer Unterstützung eines verstärkten ö sebotes der Wucherpolizet griff das Marktgericht ein und be⸗
agnahmte in einer großen Reihe von Fällen das Schlachtvieh.
Händler wurde sofort zu 50 000 Mark in Strafe genommen. In anderen Fällen wurden die Strassummen noch gesteigert. Bis in die Nachmittagsstunden hinein hatte das Gericht Aburteilungen vorzunehnten. Die Verhandlungen zwischen dem Reichsernährungs⸗ und dem Reichsjustizmintisterium haben zu dem Ergebnis geführt, Haß bie Marktge richte jetzt in allen großen und kleineren Städten eingeftihrt werden, un die besonders im Lebensmittelhandel ein⸗ gerissenen Mißstände zu bekämpfen.
Schreckensurteile. Nach einer Meldung der Kölnischen Zeitung aus Cochem standen drei Steinbrucharbetiter vor dem französischen Kriegsgericht unter der Anklage, den Wasser⸗ turm, den die Franzosen hesetzt hatten, mit Steinen beworfen zu haben. Sie sagten aus, ein Stein set ihnen entglitten und fort⸗ gerollt. Das Urteil lautete gegen den einen nicht erschienenen Arbeiter auf lebenslängliche Zwangsarbeit und gegen wei auf 10 Jahre Zwangsarbeft.
Das„unsehlbare“ Mittel.
Den Drang der Frauenwelt nach Verschönerungsmitteln hatte ein Hamburger Kaufmann zu einer großen Schwindelei ausgenutzt, indem er ein angeblich„umfehlbares Mittel“ zur Stär⸗
kung der Büste anpries. Prunkhafte Reklame und tlschtige [Reisende sorgten für den Absatz der Mixturen, die von Frauen, deren Sehnsuchtstramm nach einer junonischen Gestalt unerfslillt
geblieben, rasend gekauft wurden. Das Mittel bestand aus einem „Büstenwasser“, einer Salbe und einem„stärkenden“ Pulver. Obwohl die Käuserinnen mit großem Eifer das Wasser und das Wullver schluckten, auch die Salbe entsprechend anwandten, blieb die erhoffte Wirkung gänzlich aus. Nun hatten sich aber die Behörden nit diesen„Wunderkuren“ beschäftigt. Da die chemische Unter⸗ suchung der Tinkturen das überraschende Resultat gezeitigt hatte,
errichtet. Parfümzuschu ß bestand, die Calle a
1 us garantiert reinem uslandsschmalz und einem Zusatz von Rosenöl, während das„Verstärkungspulver“ eine undefinierbare Zu⸗ sammensetzung aufwies, zu 90 Proz. aber aus Mehl bestand. Der Hersteller des„unfehlbaren Mittels“ konnte nicht zur Rechen⸗ schaft gezogen werden, da er durch die Ammestie als früherer Kriegsbeschädigter straflos ausging. Dagen wurden gegen die Reisenden zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. Einer von ihnen, der Kaufmann R., hatte sich vor dem Schöffengericht wegen Be⸗ truges zu verantworten. Rechtsanwalt Dr. Schwindt machte für den Angeklagten geltend, daß er nach einem Gutachten Hamburger Irrenärzte strafrechlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Das Gericht kam auf Grund dieses Gutachtens zu einer
Freisprechung. Granaten⸗Explosion.
Einer Meldung des Berliner Lokalanzeigers zufolge explodierte bei dem kleinen Marktflecken Klein⸗Attingen eine Granate, die ein Bauer, Vater von 10 Kindern, auf dem Lechfelde gefunden hatte und zusammen mit seinem 10 jährigen Sohn entladen wollte. Vater und Sohn wurden in Stücke zerrissen. 5
Zu bem Fl. 7. une lng
uge neuer en au ug⸗ apparates bei Estampes schreibt das Journal de Debats: Dieses automatische Flugzeug hat eine große Bedeutung für das private und militärische Flugwesen. Ein Flugapparat wird demnächst ohne Führer mir durch sunkentlegraphische Wellen gelenkt den Postdienst versehen. Im militärischen Flugwesen kann man ganze Luftgeschwader organi⸗ sieren, die automatisch Bomben und Torpedos auf die Punkte ab⸗
das nicht minder kostbare Leben der Bevölkerung und der Soldaten nicht bedroht wird. Wenn sich doch endlich einmal der Menschengeist mehr nach dieser Richtung anstrengen wollte; denn mit Erfindungen, die das Leben bedrohen, sind wir reichlich eingedeckt..
Ein Londoner Eisselturm Ans Anlaß der Britsschen Reichs⸗ ausstellumg, die im nächsten Jahre in London stattfindet, wird ein Aussichtsturm errichtet werden in der Art des Pariser Eissel⸗ turmes. Der Turm, dessen Herstellung 100 000 Pfund Sterling kosten wird, wird 180 Meter hoch sein, also dreimal so hoch wie das höchste Londoner Bauwerk, die Nelsonsäule. Auf der Spitze des Turmes wird ein riesiger Scheinwenser angebracht, dessen Licht von der französtschen Küste aus sichtbar sein wird. Die Be⸗ sucher werden in einer Bahn zur Turmspitze befördert werden, die in Spiralen an der Außenseite des Turmes emporsteigen wird. Der Eiffelturm in Paris hat bis zur obersten Plattform eine Höhe von 276 Metern und überragt damit die Nauener Junktürme, die höchsten deutschen Bauten, um ein geringes.
Arbeitsrecht, Gewerkschastliches, Arbeiterbewegung.
ichtungsausschun der Provinz Oberhessen in Gießen.
0 Sitzung vom 20. April 1923.
Die Gailschen Tonwerke in Gießen sollen vom 23. April 1023 an den gelernten Betriebsschlossern und Schmieden, solange sie in ihrem Berufe tätig sind als Ausgleich gegenüber den Betriebs⸗ arbeitern eine Zulage von 5 Prozent der jeweiligen Stundenlöhne der Betriebsarbeiter zahlen. Die Streitteile erhielten Erllärungsfrist.
Der Deutsche Verkehrsbund und die Gie Firmen Gebrüder Löb, J. Theisebach und Großhandelsgesellschaft Strauß u. Cie. vereinbarten ab 16. April 1923 Mk. 75 000 Wochenlohn für die Kraftfahrer über 21 Jahre.
Der Schiedsspruch im Baugewerbe Berlins.
In dem Tarifkonflikt des Berliner Baugewerbes wurde im Reichsarbeitsministerium ein Schiedsspruch gefällt, der für die Zeit vom 12. April bis 9. Mat den Arbeitnehmern, die einen Stunden⸗ lohn von 1600 Mark und mehr erhalten, eine Ausgleichszahlung von 150 Mark je Arbeitsstunde, und Arbeitnehmern, die einen geringeren Sumdenlohn erhalten, eine entsprechend niedrigere Ausgleichszulage bewilligt hat. Der Lohn der Berliner Bauarbeiter bewegt sich dem nach zwischen 1750 und 1650 Mark je Arbeitsstunde. Dazu wird noch ein Aufschlag von 10 bis 20 Mark für Werkzeuggeld gewährt.
Die Unfallverhütungsvorschriften..
Der Oberingenieur Geora Urban, Leiter technischen Aufsichtsdienstes der Nahrungsmittellndustrie⸗Berufsgenossenschast. hat sich in letzter Zeit wiederholt in der Fach⸗ und Gewerkschafts⸗
esse dadurch hervorgehoben. daß er auf die mangelhafte Durch⸗ ahnen der Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen hat und zw⸗ gleich auch Vorschkäge zum besseren Schutz für Leben und Gesund⸗ heit der Arbeiter machte. Er verweist darauf, daß gerade die Krankenkassen bei mangelhafter Durchführung der Arbeiterschutz⸗ bestimmungen in erster Linie von den Arbeitern in Anspruch ge⸗ nommen werden. Sie sollten daher mit allen ihnen zu Gebote
stehenden Mitteln dahin wirken, daß dem Arbeiterschutz von den
leitenden Kreisen dejenige Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, die er beanspruchen kann. Ganz besonders beschäftigt sich Urban mit der preußischen Praxis der Durchführung der Unfallver⸗ hlitungsvorschriften und weist darauf hin, daß der Vorstand der Nahvungsmittelinbustrie- Berufsgenossenschaft wiederholt beim preusschen Handelsminister beschwerdeführend dahin vorstellig ge⸗ worden ist, die staatlichen Gewerbcaufsichtsbeamten anzuhalten.
sowohl bei Vetriehsrevistonen, als auch bei Abgabe amtlich er⸗
statteter Gutachten die gesetzlich zu Recht bestehen, die zum Schutz der Arbeiter erlassenen Unfallverhütungen zu beachten. Es wer⸗ den eine Reihe Fälle angeführt, in denen die Gewerbeaufsichts⸗ beamten total versagt haben. wodurch den Arbeitern der größte Schaden entstanden ist Urban sagt wörtlich:„Es wird aller⸗
te Jer daß die auf dem Gebsele des Ar erschuße heilvoll entwickelnde Geheimratswirtschaft aufhört. Kein wie dieses bedarf der andauernden Mitarbeit durch Mänzer mn sozialem Empfinden und Verständnis für die Pluche des Aide und dies um so mehr, als rein theoretische Erwägungen zu bau dieses Sondergebotes fast nichts beitragen können. praktische Erfahrung beinahe ausschließlich die Grundlage f
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Es muß der Arbeiterschaft und ganz „ 7 qu 9 etzen mu um N 0 berg* vorschriften zur Durchführung zu bringen. Es handelt um den Schutz von Leben und Gefundheit jedes einzelnen unn
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1 601 e. den S. der Familienmitglieder. die dun er e checke rer Greber in sturke Ale dende 725 werden.
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18 Durch Zahlung des durch den Schlichtungsausschuß ger 1 BG, fesigesetzten Entschädigungssumme sind die Lohnan des Arbeitnehmers nicht mit abgegolten. K Das Gesetz selbst enthält keine Bestimmung aus der u nehmen wäre, daß mit Zahlung der vom Schlichtungs gu sestgefetzten Entschädigungssumme alle Ansprüche des nehmers aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen sollten. 9. 130 dere ist aus 8 88 Betr.⸗R⸗G. ein dahingehender Schluß rechtfertigt. Diese Bestimmung regelt lediglich den Ansmn Arbchtnehmers auf Lohn für die Zeit von 0
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beitsverhältnisses bi Wiederekastellung wofür es eite Pebdene e 9 2 a 5 8* f 2 G. 1 n schichte 2 R. nicht. i it. Die 2 55 u 5 7775 ige für den Fall, 5e. ungerechtferbigt n durch 4 beitgeber vorgesehen. ö 1. wurfs mit Vertretern der Arbe 4 er beitgeberseite darauf hingewiesen wurde, f. wo man dem Arbeitgeber unmöglich eine 1 des einmal entlassenen Arbenehmers zumuten könne, wurde dan 11 Zahlung einer Entschädigung für den Fall der wichwern.⸗ stellung vorgesehen(pal. Brandt. Betr.⸗R.⸗G. zu 8 874). 8 gene r e 5 satzlei. ö Weedereinstellungspflicht. zugleich eine Entschädi 4550
des. 4 nehmers für„ Schäden, die mi d. Verlust eine eitsstelle verbunden 1 5 der Entstehungsgeschichte spricht weiter für die
assung, daß der Arbeitnehmer neben der Entschädigung nach 11 00 N — 9. G. noch alle übrigen gesetzlichen Ansprüche geltend dern kann, der Umstand, daß möglicherweise diese Ansprüche weit un sein können als die Entscheidung nach 8 87 Betr. R. G. bel un werden kann. Man hatte eingewendet, daß es in solchen n f
ja dem Arbeitnehmer freisteht, statt des Schlichtungsaus das ordentliche Gericht anzurufen. Es erscheint wenig wahr
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lich, daß ein Gesetz, dessen Tendenz derartig auf Schutz des 10 bn 5 gerichtet ist, wie das Betr. R. G. den Arbeitnehme 10 füt Verlust von Rechten für den Fall habe bedrohen wollen, 5 ische bei der Wahl des Rechtsweges nicht mit der genügenden m ge vorgegangen ist. a. 5 wih Entscheidend ist aber folgende Ueberlegung. Wenn im 250 einer fristlosen Entlassung der Arbeitnehmer gleichzeitig ni he l Schlichtungsausschuß das ordentliche Gericht anruft und be u. d weise auf Zahlung des 1+ 1 1 bis zum Ablauf der Kündig 11 ii frist klagt, so muß gemäß§ 86 Abs. 2 Betr. R. G. das Mount vor dem Schlichtungsausschuß ausgesetzt werden, bis eine 1
kräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Wenn mam diese 9255 20 der Arbeitgeber zur zahlung verurteilt wird, gleichwohl der Schlichtungsausschuß bei dem seinen Jon nehmenden Verfahren, indem er an die gerichtliche Entschg gebunden ist, eine Entschädigung gemäß§ 87 Betr. R. G. ff Fall zu bestimmen, daß der Arbeitgeber die Weiterbeschäß ablehnt. Mlissen aber dem Arbeitgeber bet ungerechtfertigterss loser Entlassung Entschädigung und Lohn 1 e werden,
er zunächst eine Entscheidung des Gerichts herbeif so
auch elde ll sein, wenn umgekehrt zuerst der
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1960 f. G. Göttingen, Abt. II, Urt. v. 18. Juli 1922, C. ö.. 5
Lokale Parteinachrichten. Nothilfe für die J. S. P. D. Bezirksverband 5.
Für die Nothilfe der V. S. P. D. Hessen sind eingegm Minister Raab, 3. Rate 5000 Mk., Beigeordneter Delp⸗Dan 5000 Mk., Landtagabgeordneter Lux⸗Nieder⸗Florstadt 10 000 N Landtagsabgeordneter Lang⸗Urberach 3000 Mk., Beigeorshe Eißnert⸗Offenbach 5000 Mk., Gewerkschaftssekretär Le Darmstadt 5000 Mk., Sammlung der Arbeiterschaft von Colle Engelhard 20 000 Mk. Zusammen 53 000 Mk. Bereits gu 96 042 Mk. Gesamtergebnis der Sammlung 149 042 Mk. Gebern herzlichen Dank. K 4
Mit Parteigruß W. Widmann, Vezirtssetuhr f
Versammlungskalender. 1
Gießen. Arbeiter⸗Gesangverein„Eintracht“. a 29. April, abends 8 Uhr Quartalsversammlung im hause.
** Schutz der Natur. Nun ist die schöne Zeit des Jahres wiedergekommen, wo wir nach der Werktagsarbeit so gern mit Kind und Kegel hinaus ziehen vor die Tore der Stabt und weiter, ins Free, wo Feld und Wiese, Busch und Wald zur Erholung einladen. Wir Menschen wohnen uns so dicht auf den Jersen und so nahe bei den Ellbogen, daß so⸗ gar die freie Bewegumg draußen schwierig geworden und zudem mit allerlei Nachteil nicht nur für die Flur⸗ und Waldsbesitzer, sordern auch für uns selbst verbunden ist. Zuguterletzt ist ein strenges Feld⸗ und Forststrafgesetz herausgekommen, das die Aus⸗ flügler zur äußersten Vorsicht mahnt. wenn sie nicht an Gut und Freiheit gestraft sehm wollen. Sicher: das Gesetz verdankt seine Entstehung einem Notstand. Uns sorgen aber durchaus nicht bloß die Schäden der Wald⸗ und Flurbesitzer, es handelt sich um viel mehr: um⸗ die unersetzlühen Verluste an Reichtum und Schönheit unserer. heimatlichen Natur, Verluste, die wenn's so weitergeht, unserer Naturfreud, bald ein trauriges Ende bereiten müssen. Den Niedergang der Nätur bemerken vor allem die Naturfreunde, die schärfer hinsehen und von Jahr zu Jahr mehr der Pflanzen, Vögel und Falter vermissen, die ihnen früher so häufig begegneten und ihr Juteresse nach, gar verschiodenen. Seiten erregten. Das Vertrautsein mit der Nätur, vor allem die Liebe zu ihrer ewigen Schönhelt und die Ehrfurcht vor ihren unbegreiflich hohen Wun⸗ dern erfüllten Geist und Gemüt mit immer neuem Reichtum, gegen den der rein materielle im Grund doch gar ärmlich ist. Unsere Ausflügler, oder sagen wir ehrlich: wir leiden an einer für die Natur wie für uns selbst höchst gefährlichen Krankheit, leider zu⸗ gleich unserer treuesten Begleiterin durchs Leben: der Gedanken⸗ losigkeit. Sie iist es, die uns da zum Beispiel hindert, zu erwägen, daß es 1. von keiner Art schöner„wilder“ Blumen so viele gibt, 95 jeder(was dem einen vecht ist, ist dem anderen billig! Sträuße von ihnen in unbegrenzter Größe mit nach Hause nehmen könante, 2 daß ein Mitmonsch, der nach dir des Weges kommt, doch auch noch was Schönes sehen will loder weinst du, daß dich das nichts angehe 2), 3. daß du die Freude deiner Kinder an schönen Blumen durch Abreißen. sondern doch fieber durch
nsicht Anleitung zu
sinniger Betrachtung stärken müßtest(einige wenige dürfen
sie ja auch sorgfältig zu einem Sträußchen vereinigen, aber
beileibe nicht zum Wegwerfen!),
4. daß du es duldest, wenn deine Kinder blaue oder rosige Raden mitten aus dem sprossenden Aehrenfeld oder die golbenen Himmelschlüssel und purpurnen Malr⸗ kuckucke oder andere bunte Blumen aus dem hohen Grase der Wiese holen(hler sef dir besonders geraten, an das Gesetz zu denken!),
5. daß du deinen Kindern wohl gar erlaubst, nach Vogelnestern und Eiern zu suchen(das würde nicht bloß Gedankenlosigkeit, sonydern strafwfiirdiger Frevel sein!),
6. daß du deinem Söhulein Botanisiectrommel und Schmetter⸗ lingsuetz kaufst. damit es lustig hinter den letzten Blumen und Faltern fer sei, und so zum würdigen Erben deiner Cedankenlosigkeit werde!
Es muß anders werden es muß Und könnte es doch auch, wenn wir bedächten, daß wir es ja selbst sind, die das, was uns zur Freude in erstaunlicher Fülle von der Natur geschenkt wurde, zer⸗ stören! Diesen unseligen Widersinn endkich zu besiegen. müßten wir uns doch alle Mann aufmachen. mit allen Mitteln, die wir nur erdenken können!
Nun gibt es zwar in deutschen Landen Tausende von Männern(warum nicht ebensoviele Frauen?), die sich zusammen⸗ getan haben zum Schutze der hehmatlichen Natur; aber eines ist Not: der vereinte Wille aller Verständigen und Gutgesinnten:
Kornblumen
diesen Schutz allenthalben und mit allen Mitteln der Belehrung, Aufmunterung, des guten Veispiels und gegebenenfalls durch mutiges Eintreten oder Entgegentreten zu fördern! Es muß
allgemein gefühlt und zum Bewußtsein gebracht werden, daß der Naturschutz nicht eine neue Mode oder ein Vereinszweck, wie viele ondere, sondern ein Stück unserer Selbsterhaltung bedeutet.
Merkwürdige Folgen des Krieges. Die Naturfreunde können zu ihrer Freude feststellen, daß infolge des Krieges einige Tiere, die schon ihrem Aussterben entgegengingen, wieder anfangen sich zu vermehren. So ist am Vogelsberg und in der Rhön eine Zunahme des Wiedehopfes zu bemerken. Dieser Vogel findet seine Nahrung
hauptsächlich im Gefolge der weidenden Kühe, er geht den fifem und Maden nach, die sich in den Kuhflaten entwickeln. Da aber mehr und mehr die Stallfütterung bevorzugte, waren Lebensbedingungen in letzter Zeit etwas eingeschränkt. In Kriegsereignisse ist aber die Viehweide wieder mehr in gekommen, und so bleibt uns der Wiedehopf, ein hübscher Vogel, noch zur Belebung und Verschönerung unserer hei Landschaft erhalten. Auch der Steinadler, der prächtige, i Segler der Lüfte, wurde immer seltener; rücksichtsloser A 4 den Alpen hatte seine Reihen stark gelichtet. Jetzt hat uu 15
Knappheit an Textilstoffen viele Landbesitzer veranlaßt, die 5 beinahe ganz abgekommene Schafzucht wieder aufzunehmen. Gegend von Berchtesgaden und weiterhin in den Alpen- Herden von vielen Tausenden Schafen. Damit ist auch eim mehrung der Adler eingetreten. Von den Schafzüchtern wich die
Tatsache wohl weniger freudig begrüßt werden als von die mit bewunderndem Blicke den stolzen Flug des prächtigen
altes Sprichwort, sondern beruht in der Tat auf Beobachtung 4
Katzen, Hunde, Kaninchen oder Affen in Rückenlage in der 1 sich hält und dann fallen läßt, drehen sich die Tiere währen Falles herum und kommen mit den Beinen richtig auf die En n die Tiere das machen, war bisher eigentlich ein Rätsel, abe n ist der Sache jetzt durch die Untersuchungen eines Hollände Magnus zu Utrecht, doch näher gekommen. Dieser hat das nu Beobachtungsmittel, den Kinematographen, in den Dienst der gestellt. Man konnte so ganz genau beobachten, daß zuerst des
gestreckt und sind deshalb imstande, nachher beim Auftre Boden das Körpergewicht zweckmäßig aufzufangen. ö
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