kostbare Beute wird auf 250 000 Kilogramm geschätzt. etwa 50 Fahrzeuge daran beteiligt. Die Heringe traten innerhalb beige halben Stunde so stark auf, daß etliche Fischer ihre Netze in⸗
lge der großen Last verloren haben. Die Fische zum Versand gebracht. Mainz, 21.
Febr. Post⸗ und Drahtverkehr in Mainz Der Post⸗, Telegraphen⸗ und Telephonverkehr ruht 5 sind noch von Franzosen besetzt. Eine Bekanntmachung des Oberdelegierten besagt, der von den Beamten und Arbeitern der Post⸗ und Telegraphen⸗ direktion erklärte Proteststreik stehe in Widerspruch mit den Anord⸗ nungen der Ordonnanz 53 der Rheinlandkommission.
sperrt.
Bollstindig Hauptpostamt und Telegraphenamt
könne erst wieder aufgenommen werden, sobald die
treter dieser Beamtenschaft sich zur Verfügung stellten und sich ver⸗ pflichteten, die Befehle der Besatzungsbehörde auszuführen. — ͥͤ—.—
Es waren Gernsheim, 22. Febr. Hiefk gemacht, um ihn hier sestzuhalten
werden sosort ziehen. Die Franzosen bemerkten
zur Zeit viele Schiffsleute heim, leisten wollen.
talwärts fahrenden holländischen Schiffe einen
die sich durch Schwimmen ans Land in Sicherheit brachten. Kahn liegt nun bei Hamm(Rheinh.).
en haben von einem deutschen Kahn los⸗ und der Beschlagnahme zu ent⸗ dies und verfolgten die Matrosen, Der Aus dem Ruhrgebiet kehren die den Franzosen keine Dienste
ge Matrof
Der Betrieb berufenen Ver⸗
Hessischen Versicherungsanstalt
Sthürdliche Bekanntmachungen Bekanntmachung.
Aus den Waldungen der Stadt Gießen sollen ver⸗ stelgert werden: 5 a) Bezirk des Försters Arst, Forsthaus Hochwart Abteilung 88 b und 90a, Montag, den 26. Februar 1028, vormittags 9½ Uhr 8
beginnend: 27 Nm. Buchenscheit 161,2„ Eichenscheit 2„ MErlenscheit 5„ Buchenknüppel 95,8„ Eichenknüppel 158„ Fichtenknüppel 400 Wellen Wuchenreisig 210„ Hainbuchenstammreisig 34¹⁰„ Eichenreisig 7 Nm. Buchenstöcke 61„ Eichenstöcke 158„ Fichtenstöcke.
Diese Versteigerung findet in der Gastwirtschaft „Zur Liebigshöhe“ statt.
Vorherige Besichtigung des Holzes wird empfohlen, da für etwa später vorgefundene Mängel jeglicher Art nicht gehaftet wird.
b) Bezirk des Försters Brück, Rödgen, Abteilungen
1b, 23, 3 und 9a, Donnerstag, den 1. März 1928, vormittags 9½ Uhr
1 Rm. Kiefernscheit⸗ 33,2 Fichtenscheit 163,3 Kiefernknüppel
1„ Fichtenknüppel 36,6„ Fichtenstöcke.
Zusammenkunft an der Ochsenwiese.
Die Abfuhrscheine sind jeweils vom 4. Tage nach den Versteigerungen ab, spätestens jedoch bis zum 7. bezw. 10. Wärz 1923 gegen Barzahlung bei der Stadt⸗ kasse, Gartenstraße 2, Eingang von der Südanlage, in Empfang zu nehmen.
Gießen, den 20. Februar 1923.
der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Rosenberg.
53% Bekanntmachung. Betr.: Sonntagsruhe im Friseurgewerbe in der Stadt Gießen.
Nachdem ein Antrag auf Sonntagsruhe für das Friseurgewerbe in der Stadt Gießen(ausgenommen die ersten Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfeiertage, § 41b der Reichsgewerbeordnung) gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirk das Friseurbandwerk betreiben, auf, mir bis zum 1. März 1923 einschl. schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob sie sich für oder gegen diesen Antrag aussprechen.
Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann wäh⸗
beginnend:
Nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen, sowie solche Erklärungen, die nicht er⸗ kennen lassen, ob obigem Antrag zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt. Die abgegebenen Er⸗ klärungen liegen bis zum 15. März 1923 an der oben bezeichneten Stelle wochentags von 9—12 Uhr vor⸗ mittags zur Einsichtnahme für die Beteiligten und Erhebung etwaiger Ein prüche aus. Nach Ablauf der Frist erhobene Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 5
Gießen, den 12. Februar 1923.
Der Kommissar: Kling.
Vo rstehende Bekanntmachung det Hess. Kreisamtes Gießen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht.
Gießen, den 21. Februar 1923.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Frey.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk im Kreise Gießen. ö Gemäß§ 28 des Statuts der Schneidermeister⸗ zwangsinnung und der 88 123 III und 110 der Hess. Aus führungsbestimmungen zur Gewerbe⸗Ordnung be⸗ rufen wir hiermit eine Mitgliederversammlung auf: Freitag, den 23. Februar 1923, vormittags 10 Uhr in den Sitzungssaal des Regierungsgebäudes dahier, Landgraf⸗Philipp⸗Platz Nr. 3, ein. Tagesordnung: Wahl des Vorstandes. Gießen, den 14 Februar 1923. Kreis amt Gießen. J. V.: Welcker.
Vorstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 21. Februar 1923. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Frey.
Bekanntmachung.
Die Keller unter dem Turmhaus am Brand sollen vom 1. April 1923 ab neu verpachtet werden.
Angebote sind bis zum 5. März 1923 bei dem städtischen Steuerbüro, Stadthaus, Bergstraße, Zimmer Nr. 12, einzureichen, woselbst auch die Bedingungen und Angebotsformulare erhältlich sind.
Besichtigung der Keller kann an jedem Wochentag erfolgen.
Mus den amtlichen Bekauntmachungen.
gefährdetes Gebiet. ö
Entlassung kommenden Schiller, die ein Handwerk erlernen wollen.
— Wohnungsbaustatistik.— Ausführung der Kreisfeuerlöschordnung⸗ Wasserleitungsarbeiten.— Zwangs innung für das Schneiderhand⸗ werk im Kreise Gießen.— Sonntags ruhe im Friseurgewerbe in der Stadt Gießen.— Aufbringung der Kosten der Handwerkskammer.— ziehseuchen.— Wiesenrundgänge.— Vertilgung der Raben und
rabenartigen Vögel.— Abschluß eines Uebereinkommens mit Ru⸗ 25590 9 wegen wechselseitiger Unterstützung Hilfsbedürftiger.— Rodelbahnen. Maul- und Klauenseuche. In Utphe ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Utphe wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und wird Beobachtungsgebiet. Die Gemarkung Trais⸗Horloff wird aus dem Bceobachtungs gebiet freigegeben. Die Gemarkungen Trais⸗Hor⸗ loff, Steinheim, Inheiden, Feldheim, Rabertshausen J und II bleiben
Henkels Putz⸗ und Scheuerpulvet, für Haushalt. Gewerbe und Induftrle unentbehrlich.
Ortssatzung über die Erhebung eines Zuschlags zur Zu⸗ wachssteuer in der Stadt Gießen.
Auf Grund des Artikels 15 der Städteordnung und des 8 59 des Reichs⸗Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911(Reichsgesetzblatt Seite 33), wird mit Zustimmung der Stadtverordneten ⸗Versammlung laut Beschluß vom 30. Mai 1922, nach Anhörung des Kreisausschusses u mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 24. Januar 1923 zu Nr. M. d. J. 1071 für die Stadt Gießen nachstehende Ortssatzung erlassen. 54
Die Stadt Gießen erhebt zu dem Anteil an der Zuwachssteuer, der ihr nach§ 58 des Zuwachssteuer⸗ gesetzes vom 14. Februar 1911(Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 33), zufließt, einen Zuschlag von einhundert vom Hundert des ihr zufließenden Betrages.
Der Zuschlag wird nicht erhoben, wenn der Er⸗ werb des Grundstücks durch den steuerpflichtigen Ver⸗ äußerer(§ 29 des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Febr. 1911) vor dem 1. Januar 1916 erfolgt ist.
Reichssteuer und Zuschlag dürfen zusammen dreißig vom Hundert der Wertsteigerung nicht übersteigen.
8 2.
Diese Ortssatzung tritt vom Tage der Veröffent⸗ lichung in Kraft. N
Gießen, den 15. Februar 1923.
Der Oberbürgermeister: Keller.
Bekanntmachung.
Der vom Gemeinderat durchberatene Nachtragsvor⸗ anschlag der Gemeinde Großen⸗Linden für Rj. 1922, der durch eine Umlage beschlossen ist, zu der auch die Ausmärker herangezogen werden, liegt eine Woche lang von Donnerstag, den 22. Februar bis Freitag, den 2. März 1923, einschließlich auf der Bürgermeisterei, zur Einsicht offen. Einwendungen können während dieser Frist daselbst vorgebracht werden.
Großen⸗Linden, den 20. Februar 1923. 1303
Bürgermeisterei Großen⸗Linden: Lang.
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mußte auf Samstag, den 3. März verschoben wer⸗ den. Ort, Zeit und Tages⸗
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rend des angegebenen Zeitraumes Wochentags von. Beerdi: 23. Februar, 2 U Hm. g Led dl 9—12 Uhr vormittags in den Diensträumen des Re⸗ Gießen, den 16. Februar 1928. 3 8 1—.— d ert e 3 eee gierungsgebäudes zu Gießen(Zimmer Nr 10) erfolgen.! Der Oberbürgermeister. J. V.: Klingspor. 5 11304 Der Vorstand. Gießen, Neustadt 53. a 1 Banken, Industrie Aub unt LKörstes 7 soritz Gregori i nabnnensten ee a Spielwaren Wa, ar erer! Allgemeines
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