Ausgabe 
19.3.1923
 
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5 De ma we, sind ie Faurtstenmttglieder sehr freißlge anger. Das macht vieles gut und entschuldigt noch mehr! r. N 8 Marburg era haln. sei Städtisches aus Marburg. Die Marburger Stadtverord⸗ Vorsammlung erhöhle die Hundesteuer auf 5000 Mk. für deren und 10 000 Mk für jeden weiteren Hund. Von dem eFirmaneiplatz in der Nähe der Elisabelhkirche wurden etwa inf für den Selbsikostenprestis von 61 Mk. pro Quadratmeter bei Staat veräußert. Eine Kinderklinik ist dort bereits im Der Voranschlag für 1923 weist in Eimnahme und

undesteuor soll 2.7 Millionen einbringen. die Branntwein⸗ Wersteuer ist dagegen mit geringen Beträgen in Ansatz gebracht. 2

Klͤkeine Nachrichten.

5 Grimmiger Humor. chdem die Franzosen neben ihrer ruhmreichen Tätigkeit in 1 1 Bochum auch dem Landratsamt einen Besuch Hckttet hatten. richtete der Landrat(der übrigens Sozial⸗ licht ist) an den in Bochum kommandievenden General Odry lets Schreiben: 5 der ee n, also so Zeit in wel in der Regel der Verkehr von Behörde rde ruht erschien im Kreishause ein Kommando französi⸗ di ruppen, um noch einige anscheinend dringliche Geschäfte zu n, welche darin bestanden: 1. Von mir. wie dem Haus⸗ tr. unter vorgehaltener Pistole, also unter denkbar stärkster kungSchnaps zu verlangen, einem Ansinnen, welchem 3 verständlichen Gründen nicht entsprochen werden konnte, Ii Geschäftsräume am Erdgeschoß des Landratsamts, ganz be⸗ br diejenjgen des Besatzungsamts in kaum zu beschreibender seruunter anderem durch Zerstören von Fernsprechanlagen Zer⸗ ö 5 von Bureau⸗Utenstlien gewaltsame Oeffnung von Schub⸗ Mind Schränzen Verstrenung von Papier und Akten usw. zu bien. 3. Fünf Schreibmaschinen diverse Akten, Aktentaschen, Tmatchialten. Geld. ferner verschsedene Privatgegenstände Ceamten mitzunehmen... Ich werde ein Verzeichnis dieser ee, e i Kuß auf deren Rückgabe aus⸗ 4 2 Der Vorsitzende Landrat: gez. Stühmeyer. 8 Der Berliner Giftmordprozeß. i der Verhandlung gegen die drei Giftmörderinnen wurde chluß der Zeugenvernehmung die Oeffentlichkeit wiederher⸗ und es wurde mit der Verlesung der annähernd 600 Briefe en, die Frau Nebbe und Frau Klein sich gegenseitig täg⸗ zschrieben haben, auch an Tagen, an denen sie sich persönlich Bei Verlesung der Briefe ergab sich aber die Notwendig⸗ se Oeffentlichkeit wieder auszuschließen. In den Briefen i die beiden Frauen in den überschwenglichsten Ausdrücken ker gegenseitigen Liebe. Sie reden sich an:Mein einziges bdiemein teueres Gretchen usw. Aus den Briesen spricht auch 85 Faß gegen ihre Männer. So schreibt Frau Klein einmal: iibe ja nur für dich, mein einziges Lieb. Es wird die mmen, wo ich mich an Klein für das, was er mir angetan sagt hat, rächen werde. Ich tue ihm noch etwas an. In anderen Briefe ist sie in sehr verzweifelter Stimmung und u:Morgen hole ich Lysol. Aber vorher bekommt etwas ab. Die Angeklagte Klein erklärte, daß sie sich silbstmordgedanken getragen, aber geplant habe, ihren Mann

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heitzwergiften. In einem weiteren Brief schreibt die Nebbe: Du Rattengift bekom mst und machst es, dann sei ig, damit Du nicht viele Jahre ins Gefängnis kommst. Du für uns die Alte. Wir beide werden alles beschwören. And ich halten zu Dir. Etwas später schreibt Frau Klein: gnmmt nicht mehr recht auf die Beine. Es dauert seine Zeit, . Locker lasse ich nicht mehr. Dann werden Jer aufleben und alles nachholen. Hoffentlich kommt alles

r, als wir denken. Vors.: Sie dachten also an den bhres Mannes? Die Angeklagte Klein schweigt. Es wird sim die Stelle aus einem Brief vorgehalten, in dem es heißt:

offe, Klein krepiert recht bald. Aber ich habe Angst, daß

it durch Magenauspumpen feststellt, was er in sich hat, oder

so kommt, wie Mama heute sagte, daß er durch das Ratten⸗ . Weitere Briefstellen enthalten außerordentlich be⸗ 2 ge.

itsrecht, Gewerkschastliches, Arbeiterbewegung.

4 Marburger Schlichtungsausschuß.. ehrere Quarzit⸗Steinbruchbesitzer aus dem Kreise zin und die Firma Scheithauer u. Giessing in Mainzlar waren aufs verde der Steinarbeiter vor den Schlichtungs⸗ 15 geladen, um die Löhne neu zu regeln, da eine Einigung nicht de kam. Es waren 50 Proz. Erhöhung auf 825 Mk. Stunden⸗ Lamtragt. Die Unternehmer erklärten, durch die Ruhrbesetzung Ubsfatz möglichkeit zu haben. Nach dem Schiedsspruch soll für der Stundenlohn von 825 Mk. gelten bleiben, ab März wird 1050 Mk. erhöht. Gelernte Arbeiter erhalten 10 Prozent mehr. bantragte Abänderung der Staffelung für jüngere Arbeiter znicht genehmigt. Für die Gemarkung Elbenrod, welche in un⸗ arer Nähe liegt und wo Steinbrliche der Unternehmer sich be⸗ erklärte sich der Ausschuß für zuständig, da er zuerst angerufen Die Bieberthaler Kalkwerke hatten den Betriebs⸗ i fristlos entlassen, weil er im Aumtrage der Belegschaft und kbandes der Bergarbeiter ein Schreiben übersandt hatte, worin

ö 1 e sbördliche Bekaunkmachungen Bekanntmachung.

Ilge der gestiegenen Kommunalverbandspreise eehl und der erhöhten Kohlenpreise werden Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom

gust 1922 folgende Höchstpreise für auf Brot⸗

rechnen darf.

woch, den 21.

Tüten einen Zuschlag von 5% für jedes Pfund be⸗

Die Bäcker N die eingegangenen Marken Mitt⸗ März Lebens mittelamt abzuliefern. Gießen, den 17. März 1923. Der Oberbürgermeister(Lebens mittelamt) J. V.: Dr. Seib. 2

Der sozialdemokratische Kampf gegen die Steuerdrückeberger

Die Reichstage rede des Genossen Hertz. 5

In der Freitagssitzung des Reichstags eröffnete die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpaffung der Steuergesetze an die Geldentwertung Abgeordneter Hertz(Soz.) mit folgenden Aus⸗ führungen: 8

Die Anpassung der Steuergesetzgebung an die Geldentwertung gehört zu unseren dringendsten gesetzgeberischen Aufgaben. Durch das vorliegende Gesetz wird das gestellte Problem aber nicht ge⸗ löst. Die sprunghaften Veränderungen im Geldwert haben die Wirkungen der Steuergesetzgebung nach zwei Seiten hin grund⸗ legend verändert, nämlich gegenüber dem Fiskus und gegenüber den Steuerpflichtigen. Im Regierungsentwurf trat der Gedanke des Schutzes der Reichsinteressen völlig in den Hintergrund, das große steuerliche Unrecht, das die Geldentwertung heraufbeschworen hatte, wurde ganz außer Acht gelassen.(Sehr wahr! bei den Sog.) Auch nach diesem Gesetzentwurf bleibt der alte Zustand im wesent⸗ lichen aufrechterhalten, daß eine fortschreitende Zerrüttung unserer Reichs finanzen eintritt, daß der N Vergrößerung des Steuerunrechtes durch das Steigen der Steuer⸗

lasten der Nichtbesitzenden

nicht entgegengewirkt wird und daß der durch die ungenügenden Steuereingänge veranlaßte Notendruck weiter geht und große Ge⸗ fahren für das Preisniveau heraufbeschwört. Die Geldentwertung hat die Reichsfinanzen in hohem Maße zerrüttet. Anfang 1922 stand der monatliche Zuwachs der schwebenden Schuld noch weit hinter den regulären Reichseinnahmen zurück. Am Jahresschluß übertraf er sie um ein Vielfaches. a f

Im Januar betrug die Zunahme der schwebenden Schuld 41 Prozent der Einnahmen, im Dezember 1922 bereits 1365 Prozent. (Lebhaftes Hört! Hört! links.) Unsere Steuern und sonstigen re⸗ gulären Reichseinnahmen reichten nicht einmal aus, um 7 Prozent des Reichsbedarfs zu decken. Die Steuern 5 5 keine Rolle mehr, dafür aber der Notendruck der Reichsbank eine um so größere. In der ersten Hälfte des Jahres 1922 waren wir auf dem Wege der Besserung unserer Reichsfinanzen. Der Dollarkurs stieg in dieser Zeit um 50 Prozent, die Steuereinnahme aber um 100 Prozent. Mit der sprunghaften Geldentwertung im Sommer und Herbst zeigte sich auch ein Rückgang der Steuereinnahmen selbst in Mark⸗ beträgen. Während die Reichseinnahmen im Januar 14,6 Milltar⸗ den und im Oktober gar 116,4 Milliarden Papiermark betrugen, gingen ste auf 46,7 im November zurück, um im Dezember auf 67,0 Milliarden anzusteigen. Im Februar d. J. betrugen die Ausgaben 1821 Milliarden, die Einnahmen aber nur 314 Milliarden, also nur ein Sechstel der Ausgaben. In der dritten Februardekade standen einer Ausgabe von 729 Milliarden nur 70 Milliarden Ein⸗ nahmen gegenüber. In diesen Tagen des Februar hat sich die schwebende Schuld um den Betrag von 658 Milliarden Mark er⸗ höht. Am 24. Februar betrug der Gesamtbetrag aller schwebenden Schulden 4628 Milliarden Mark gegenüber 2679 Milliarden am 31. Januar und 1822 Milliarden am 31. Dezember vortgen Jahres. An dieser gewaltigen Verschlechterung der Reichsfinanzen ist vor allem die französische Gewaltpolitik nicht unschuldig. Im Innern gehörte es zum guten Ton, den durch die Außenpolitik veranlaßten Pesssimismus auf den Niedergang der Mark und die Spekulation 5 55 Niedergang der Mark durch positive Maßnahmen zu unter⸗ srützen.

Das gesamte Bürgertum hat sich in den ersten Anfängen des Markstuczes gegen die Verwirklichung des damals von der Sogzial⸗ demokratie aufgestellten Währungsprogramms gewehrt.

Auch in der Steuergesetzgebung ist jeder Versuch, der Ent⸗ wertung der Steuereingänge dem Mißverhältnis zwischen Steuer⸗ leistung der Besitzenden und der Besitzlosen entgegenzutreten, durch eine geschlossene Front des Bürgertums verhindert worden. Im Januar 1923 ergaben die Besitz⸗ und Verkehrssteuern 157,9 Milliar⸗ den, darim stecken 94,5 Millfarden Einkommensteuer, von denen wieder 82 Milliarden das Ergebnis des Lohnabzuges sind. Es sind darin weiter enthalten 43,3 Milliarden Umsatzsteuer, 8,8 Mil⸗ ltarden Verkehrsabgabe, insgesamt also ein Betrag von 140,6 Mil⸗ Itarden, sodaß also alle Besitzsteuern zusammen nur einen Betrag von 11 Milliarden

5 erbracht haben. Das ist ein Achtel desjenigen Betrages, der in einem ein⸗ zigen Monat durch den Lohn⸗ und Gehaltsabzug aufgebracht wurde. (Lebhaftes Hört! Hört! bei den Sozd.) Zölle und Verbrauchs- steuern haben einen Ertrag von 100 Milliarden erbracht. Die Zölle allein machen davon 19,3 Milliarden, die Kohlensteuer 67,1 Mil⸗ ltarden und die Tabaksteuer 10,7 Milliarden, die Kohlensteuer 67,1 Milliarden und die Tabaksteuer 10,7 Milliarden Mark aus. Nur die in diesem Monat aus der Weinsteuer aufgenommenen 19 Mil⸗ liarden kann man unter die Vesitzsteuern rechnen. Diese Zahlen

bedeuten, daß 5

von je 100 Mark Reschseinnahme 96 Marl aus dem Lohnabzug und der Massenbelastung und nur 4 Mark aus der Besitzbelastung kommen.(Stürm. Hört! Hört! links.) Diese Zahlen beweisen, daß in keinem Lande der Welt die Arbeiterklasse so große Lasten trägt wie in Deutschland. Infolge der Geldentwertung ist ein steuerliches Unrecht eingetreten, das die Massen der deutschen Be⸗

völkerung tief aufgewühlt und nicht nur zur sozialen, sondern auch

zur nationalen Erbitterung beigetragen hat. Im Auslande, selbst.

in dem, das Deutschland wohlgesinnt ist, hat man kein Verständnis für unsere Finanzen und für unsere Steuerpolitik.(Hört! Hört! links. Zuruf rechts: Dazu tragen Sie bei!) Die Abgeordneten Erkelenz und Dr. Schreiber haben bei Wiedergabe ihrer Reiseein⸗ drücke, die sie in England und in der Schweiz gewannen, mitge⸗ teilt, daß dort herbe Kritik an unserer Steuerpolitik geübt wird, und erst vor einigen Tagen konnte man in einem Londoner Brief der Vossischen Zeitung lesen, daß in England auf Steuerhiater⸗ ziehung fürchterlich hohe Geld⸗ und Freiheitsstrafen gesetzt sind, die auch vollstreckt werden und daß dort eine große Erbitter ung gegen die Deutschen besteht, von denen die englischen Zeitungen schreiben, daß die besitzenden Kreise in Deutschland den Fiskus betrügen,

daß daher keine Kriegsschulden bezahlt werden und daß

die Kapitalisten in Deutschland jetzt reicher und mächtiger werden... Herzöge, Lords, alte Familien müssen Besitztümer, die sie Jahrhunderte innehatten, aufgeben, da sie die Kosten, die Steuern nicht mehr erschwingen können. Gibt es in Deutschland einen einzigen Fall, auf den diese letzte Feststellung zutrifft?(Rufe links: Nein!) Angesichts dieser Tatsachen hatten wir zum min⸗ desten auf eine Milderung des steuerlichen Unrechts durch den vor⸗ liegenden Gesetzentwurf gerechnet. Angesichts der Tatsache, daß die Preissteigerungen ein unerhörtes Ausmaß angenommen haben, daß als weitere Folge der Ruhrbesetzung e

die Arbeits lostgkeit viele Hunderttausende 7

war das gewiß nicht zu viel verlangt, wenn wir die von uns ge⸗ wünschte Heranziehung der Besitzenden zu den Steuerlasten bean⸗ tragten. Obwohl in dem Gesetzentwurf, der vor der Ruhrbesetzung fertiggestellt wurde, die große Geldentwertung nicht berücksichtigt worden ist; hat der Steuerausschuß ihn noch wesentlich verschlech⸗ tert statt verbessert. Die Ausschußvorlage ist unbrauchbar und ver⸗ antwortungslos.(Lebhafte Zustimmung links.) Was gedenkt die Regierung, was gedenkt vor allem der Reichsfinanzminister gegen⸗ über dieser Situation zu tun? Glaubt die Regierung es verant⸗ worten zu können, dieser Vorlage ihre Zustimmung zu geben? Wir wenden uns dagegen, daß die Lasten der Geldentwertung, wie es bisher 1 0 ist, dem Fiskus und der Allgemeinheit und nicht dem Steuerpflichtigen aufgebürdet werden. Die Regierung meint, das sei unmöglich; denn jeder Steuerpflichtige müßte dann täglich den Kurszettel studieren. Glaubt sie, diesen Blick auf den Kurs⸗ zettel als ein unüberwindliches Hindernis für die volle Aufbür⸗

dung der Geldentwertung auf den Steuerzahler anführen zu kön⸗

nen? An dem Steuerunrecht des Jahres 1922 soll überhaupt nichts geändert werden. Geradezu ungeheuerlich sind die Mehrheits⸗ beschlüsse über die Bewertung. Bei der Einkommensteuer wird

nach den Beschlüssen des Ausschusses nur ein Achtel des wirklichen

Vermögens zugrunde gelegt. Schlimmer noch sind die Dinge bei der

Bewertung der Vermögenssteuer. Es kann vorkommen, da

der Steuerwert nur ein Vierziggstel des gemeinen, also des bereits niedrigeren Wertes

darstellt.(Lebh. Hört! Hört! bei den Soz.) Nur ein e 125

Gut in der Größe von 40 Hektar mit einem Steuerwert

Ausschußbeschlüssen von 360 000 Mk. hat nach den Angaben der Deutschen Allg. Ztg. einen gemeinen Wert von 13 804 000 Mk. Nach den Beschlüssen des Ausschusses beträgt sage und schreibe, die Steuer 360 Mk., das sind 3 Pfennige pro tausend Mark.(Stürmische Hört⸗ Hört⸗Rufe links.) Bei den Wertpapieren kommen wir zu ähnlichen Ergebnissen. Die Bewertung der Dividenden⸗Papiere schwankt zwischen einem Sechstel und einem Zwanzigstel. So sind z. B. 500 000 Mk. Hapag⸗Aktien, 500 000 Mk. Deutsche Bank, 300 000 Mk. Schuckert und 200 000 Mk. Berlin⸗Anhaltische Maschinenfabrik gleich einem Steuerwert von 37 Millionen Mark, während ihr Kurswert 466 Millionen Mark beträgt.(Lebh. Hört! Hört! bei den Soz.) Also ein Vermögen von genau 466 750 000 Mk. wird mit 37 292 000 Mark bewertet, sodaß also 429 458 000 Mk. vollkommen steuerfrei sind.(Lebh. Hört! Hört! bei den Soz.) Die Steuer für diese Ver⸗ mögen von rund 466 Millionen Mark beträgt 175 000 Mk., das sind 30 Pfennig pro tausend Mark Steuern.(Lebh. Hört! Hört! bei den Soz.) Im umgekehrten Verhältnis zu der Befreiung, die den Besitzern von Dividendenpapieren zuteil wird, steht ö

die scharfe Heranziehung der Rentner,

die sich im Besitz festverzinslicher Wertpapiere befinden. Wie freuen uns über die Stützungsaktion der Reichsregierung für die Mark, möchten aber N auf die Gefahren hinweisen, die dieser Stützungsaktion durch die Finanzpolitik fortgesetzt drohen. Wir werden dem Gesetz in dieser Fassung nicht zustimmen. Dafür sind uns nicht parteipolitische Motive, sondern die Sorge un Deutschland, um die deutsche Arbeiterschaft, um die deutsche Wirt⸗ schaft, um den Bestand des Reiches und der Republik maßgebend. Bleiben Sie bei Ihren Beschlüssen, dann tragen Sie auch die volle Verantwortung dafür, daß Ihre Steuergesetzgebung den Widerstand Deutschlands nach innen und außen lähmt, und für alles, was sich aus einer so unsozialen und verantwortungslosen Steuerpolitik er⸗ gibt.(Stürmischer Beifall links.) d

Lohnregelung verlangt wurde. Er wurde dann noch des Diebstahls verdächtigt und der Hetzerei und Faulheit beschuldigt, ohne daß hier⸗ für ein Beweis erbracht werden konnte. Der Einspruch gegen die Klindigrng wurde für gerechtfertigt erklärt. Nach§ 96 des Betriebs⸗ rätegesetzes gilt darnach die Kündigung als zurückgenommen. Ein städtischer Arbeiter war vom Marburger Magistrat gekündigt worden wogegen Einspruch erhoben wurde, da es eine ungerecht⸗ fertigte Härte sei. Die Kündigung war vom Magistrat damit be⸗ gründet, daß die Marburger Erwerbslosen Entlassung auswärtiger Arbeiter verlangten, um Marburger Arbeiter einzustellen. Der Ein⸗ spruch wurde für gerechtfertigt erklärt. Die Stadt Amöne⸗ burg weigerte sich, die mit dem Wirtschaftsverbande vereinbarten Löhne an die städtischen Arbefter zu zahlen und war vom christlichen Gemeindearbeiterverband vor den Schlichtungsausschuß geladen. Bei

1923, vormittags an daz

Personenkreis bestimmt sind,

räume auszusetzen.

f abzugebende Backwaren gemäß Beschluß der zen Lebensmittel⸗ Deputation vom 16. März mit Wirkung vom 19. März 1923 festgesetzt:

5 Mk. 3 für 1900 Gramm holt zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 4. Mietwohnungen unter der Bedingung des gleich⸗

hr 2 50 Gießen, den 16. März 1923. ae e von Emrichtungsgegenständen igenbrotmeh!. 190., 500 Der Oberbürgermeister. J. V.: Krenzien, 5 5 8 2.

e 5 a 5 9 0 1155 Verordnung Wer dem Verbole des§1 vorsätzlich zuwiderhandelt,

reis von den Bäckereien beliefert werden. . Sonder⸗Aus gabe von Brot.

die Sondermarke Nr. 2 der Brotkarte werden Woche vom 19. bis 25. März 1923 ein Laib on 1900 Gramm zu 675. Mark oder die bende Mehlmenge von 1400 Gramm zum alten ausgegeben.

m Kauf von Mehl sind Tüten und Gefäße mit⸗

en, andernfalls ber Verkäufer für Stellen von

Bekanntmachung. 5.

Die nachstehende Verordnung wird hiermit wieder⸗

gegen den Wucher bei Vermittlung von Wohn⸗

räumen. Auf Grund des§ 1 des Gesetzes über eine verein⸗ fachte Form der Gesetzgebun! ur die Zwecke der Ueber⸗ gangswirtschaft vom 17. April 1919(Reichs⸗Gesetzbl. S 394) wud von dem Reichsministerium mit Zu⸗ stimmung bes Staatenausschusses und des von der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung ge⸗ wählten Ausschusses folgendes verordnet:

Abgabe von Preis angeboten.

bestraft.

Vom 31. Juli 1919. 9 3.

räumen von dem

me udebehörde gesetzten

für Rechtsgeschäfte Satz übersteigen. Die

§ 1. Es ist verboten, durch öffentliche Bekanntmachungen oder sonstige Mitteilungen, die für einen größeren

1. Belohnungen für den Nachweis von Mieträumen oder den Abschluß von Mietberträgen über Miet⸗

Mieträume unter einer Deckadresse(Buchstaben⸗ adresse und dergleichen) anzubieten.

Mieträume anzubieten unter Aufforderung zur

wird mit Geldstrafe bis einhunderttausend Mark be⸗

Die gleiche Strafe(8 2) trifft denjenigen, welch er sich für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet⸗ Mieter Vermögens vorteile ver⸗ brechen ober gewähren läßt, die einen von der Ge⸗

dieser Art Gemeindebehörden sind zur Festsetzung derartiger Sätze berechtigt.

e e Anke de e.

I der Verhandlung wurde festgestellt, daß der Tarif für verbindlich

erklärt worden und eine weitere Verhandlung sich erübrigte, da die Arbeiter den tariflichen Lohn bei den Gerichten einklagen können.

Die kaufmännischen Angestellten verlangten auf

ihre Januargehälter für Februar 200 Prozent, ebenso auf die sozialen Zulagen, ermäßigten diese Forderung auf 160 Prozent. Die Januargehälter betrugen in der obersten Altersklasse in Klasse A 95 700, B 109 100, C 119 700 Mark. Der Schiedsspruch ging auf 70 Prozent Erhöhung für Februar und März, Erhöhung der Frauenzulage von 5000 auf 25 000 und der Kinderzulage von 2000 auf 6000 Mark. Wie wenig dieser Schiedsspruch den tat⸗ sächlichen 2 gerecht wurde, ging daraus hervor, daß die Vertreter der drei Verbände den Schiedsspruch sofortp für ihre Mitglieder ablehnten.

5§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündigung in Kraft. Der Reichsarbeits minister be⸗ stimmt den Zeitpunkt, an dem sie außer Kraft tritt; ste tritt spätestens am 31. Dezember 1925 außer Kraft,

Weimar, den 31. Juli 1919.

Das Reichsministerium: Bauer.

Bekanntmachung.

Folgende Abgaben werden hiermit für den auge⸗ 1 5 Termin behufs Zahlung in Erinnerung ge⸗ bracht: 0.

zum 7. April. 0

2. Wohnungsbauabgabe 4. Ziel bis zum 7. April.

3. 4. und 5. Ziel Schulgeld bis zum 1. April.

4. Beiträge zur Landwirischaftstammer und Beiträg. zur land- und forstwirischaftlichen Berufsgenossen⸗ schaft bis zum 15. April.

Diejenigen, die mit der Zahlung der genan! ten Angaben noch im Rückstande sind, werden hiermit ge⸗ mahnt, bis zu den angegebenen Terminen die schul⸗ digen Beträge zu begleichen, andernfalls auf ihre zosten die Beitreibung erfolgt.

Gießen, den 16. März 1923.

Stadikasse Gießen.

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1. 4 Ziel Gemeindesteuern und Kanalgebühren bis

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