3. Bei Lieferung in Säcken oder Körben
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Mubeitsrecht, Gewerkschastliches, Arbeiterbewegung.
Vor einem Kampf im ber Berlinte Metallindustrie.
In der Berliner Metallindustrie droht nun doch ein ernster (Kampf. Die Arbeiter haben in einer Urabstimmung den Schteds spruch abgelehnt, der in der Spitzengruppe eine Erhöhung der be⸗ stehenden Stundenlöhne von 324 auf 430 Mark brachte. Die Ur⸗ abhstimmung hat zugleich die nach dem Statut vorgeschriebene Drei⸗ viertelmehrheit für den Streik ergeben. Der Reichsarbeitsminister hat die Parteien zu Freitag eingeladen und hofft auf Annahme eines Vermittlungsvorschlages und auf Vermeidung des gerade in diesem Augenblick sehr gefährlichen Streiks.
Protest der Eisenbahner zur Lohnregelung. 5 . Der Vorstand des Deutschen Eisenbahnerverbandes hat in Ge⸗ meinschaft mit dem Beirat in einer Konferenz am 10. und 11. Januar 1923 im Berliner Gewerkschaftshaus zu dem Ergebnis der Verhandlungen vom 8. und 10. Januar Stellung genommen und nach eingehender Beratung folgende Entschließung gefaßt: g
„Das Verhandlungsergebnis ist keineswegs als ein Ausgleich für die eingetretene Geldentwertung und Verteuerung der Lebens⸗ haltung bezeichnen. Die gewährte Teuerungszulage ist unzu⸗ reichend sowohl für die Lohnempfänger, wie auch für die unteren und mittleren Gruppen der Gehaltsempfänger. Die Konferenz verurteilt es, daß den Forderungen der Mitglieder und den Vor⸗ schlägen der Organisation gegenüber die gesamte Beamtenzulage wieder auf den prozentualen Teuerungszuschlag umgelegt wurde, und sie beauftragt den Vorstand, sich für eine soziale Gestaltung der Besoldungsordnung entschieden einzusetzen und zur Erreichung dieses Zieles auf Reichstag und Regierung einzuwirken. Die Konferenz fordert von der Regierung bei den künftigen Verhand⸗ lungen mehr Verständnis und Entgegenkommen für die Notlage des Personals und eine finanzielle Gleichstellung vergleichbarer Gruppen der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger. In Rücksichtnahme auf die jetzige wirtschaftliche und außerpolitische Lage des Reiches die durch die Besetzung des Ruhrgebiets eine weitere Verschärfung erfahren hat, beschließt die Konferenz, von aggressiven Maßnah⸗ men abzusehen und das Verhandlungsergebnis als eine vor läu⸗ fige Regelung hinzunehmen. Sie erwartet jedoch, daß für den Monat Januar eine beschleunigte Revision und Ausdehnung der Sonderortszulagen(in Gebieten und Orten mit hohen Industrie⸗ löhnen) vorgenommen wird. Die Konferenz konstatiert, daß der Reichslohn⸗Tarifvertrag von den Eisenbahnverwaltungen wieder⸗ holt willkürlich durchbrochen wurde und sie fordert mit Entschie⸗ denheit vom Reichsverkehrsministerium die strikte Einhaltung be⸗
stehender Verträge und Vereinbarungen.“
Strafkammer Sitzung vom 12. 1. 1923. a
Forstfrevel wird zum gemeinen Diebstahl. Eine Anzahl Land⸗ wirte von Busenborn hatten statt eines Wagens Laubstreu, der ihnen von der Oberförsteret bewilligt worden war, Zwei Wagen voll abgefahren. Sie waren dafür vom Schöffengericht Schotten wegen Forstfrevels zu Geldstrafen von je 800 Mark verurteilt worden, obwohl der Wert der gefrevelten Laubstreu 15 Mark bei
weitem überstieg. Auf die Berufung der St.⸗A. hob die Straf⸗
kammer das Urteil auf, indem sie ausführte: es sei ein Funda⸗ mentalsatz der Rechtsprechung, daß die Gerichte nur die be⸗ stehenden Gesetze anzuwenden hätten, nicht aber selbst Recht schaffen oder bestehende Gefetze abändern dürften; das sei Sache der gesetzgebenden Stellen im Staate: so hart und unbillig es auch sei, wenn bei der heutigen Geldentwertung geringfügige Straftaten, die vor dem Kriege als Forst⸗ oder Feldfrevel zu ahnden gewesen wären, jetzt als gemeiner Diebstahl bestraft wer⸗ den müßten, Abhilfe könne nur der Landtag durch Abänderung des Forst⸗ und Feldstraf⸗Gesetzes schaffen: das Gericht sei an die Be⸗ stimmung dieser Gesetze, wonach Forstentwendungen, bei welchem der Wert des gestohlenen Gutes 15 Mark übersteige, als Diebstahl zu bestrafen sei, unter allen Umständen gebunden. Die Angeklag⸗ ten wurden daher wegen gemeinen Diebstahls zu je 8000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Erfolglose Berufung. Ein Urteil des Sch.⸗G. Herbstein, das den Polizei⸗Betriebsasststenten i. R. Andreas Sch. wegen Dieb⸗ stahls von Steingrus in eine Geldstrafe von 500 Mark genom⸗ men hatte, wurde bestätigt. Der Landwirt Henning, der zum Ab⸗ fahren des Steingruses sein Fuhrwerk zur Verfügung gestellt hatte, wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 300 Mark ver⸗ urteilt.
Hehlerei. Die Ehefrau Selma G. aus Gießen war vom Sch.⸗G. zu einer Woche Gefängnis wegen Hehlerei verurteilt worden, weil sie eine Lampe, zwei Bilder und zwei Stücke Gardinen, die zwei jugendliche Dienstmädchen der Herrschaft der einen gestohlen hat⸗ ten, zum Geschenk angenommen hatte. Ihre Berufung gegen dieses Urteil wurde verworfen.— In einem anderen Falle hatte dieselbe Angeklagte wegen Diebstahls einer Pferdedecke vom Sch.⸗G. Gießen eine Woche Gefängnis erhalten. Die Strafkammer konnte sich aber in diesem Falle von der Schuld der Angeklagten nicht ganz überzeugen und sprach sie frei.
Der Dollar steigt weiter. Gestern mittag 12 Uhr wurden 18 500 Mark notiert..
Aus den amtlichen Bekanntmachungen.
Aus den amtlichen Bekanntmachungen. Das Amtsverkün g
digungsblatt für den Kreis Gießen Nr. 5 vom 16. Januar 23 ent⸗ hält: Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen.
— Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen.— Kreis-. tagswahl.— Bekämpfung der Anwerbung zur Fremdenlegion.—
—
Staatliche Betriebskrankenkasse für den Volksstaat Hessen. Brennstoffversorgung in den Landgemeinden des Kreises.— An⸗ legung des Grundbuchs für die Gemarkung Hattenrode.— Vieh⸗
seuchen.— Beschädigung von Obstbäumen.— Dienstnachrichten.— seuche in Gr⸗
Gewerbe⸗Legitimationskarten.
Viehseuchen. Die Maul⸗ und Klauen Linden und in Watzenborn⸗Steinberg ist erloschen, ebenso der ansteckende Scheidenkatarrh in Obbornhofen.
Gewerbe⸗Legitimationskarten. Das Polizejamt Gießen gibt bekannt: Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben des Kreisamts Gießen fordern wir die in Betracht kommenden Gewerbetreibenden auf, ihre diesbezüglichen Anträge für das Jahr 1923 alsbald bei den zuständigen Polizeirepieren zu stellen.
Versammlungskalender Wieseck. G.⸗»„Sängerkranz“. Donnerstag, 18. Jan., abends 8½ Uhr Gesangstunde.— Samstag, 20. Jan., abends 8% Uhr Generalversammlung. f Gießen. Frauengruppe der Vereinigt. Soziald. Partei.
Donnerstag, den 18. Januar, abends 8½ Uhr im Gewerkschafts“ Tagesordnung: 1. Bericht der Ges
haus Frauenversammlung. nossin Lorenz von der Sitzung des Landes⸗Arbeiterwohlfahrts⸗ ausschusses in Offenbach. 2. Neuwahl der Leitung. Pünktlich und zahlreich erscheinen. Rödgen. Wahlverein. Sonntag, den 21. Januar, nach mittags 723 Uhr Generalversammlung bet Wirt Wagner. Tages⸗ ordnung: Jahresabschluß. Vorstandswahl usw. Mitgliedsbücher mitbringen. N Lich. Sozialdem. Wahlverein. Samstag, 20. Dezember abends 8 Uhr, im Lokale Albach, Bahnhofstraße,⸗Generalversamme lung. 3 wichtiger Tagesordnung wird zahlreiches Erscheiner erwarte 5 ö 5 Gießen. Arbeiterwohlfahrts⸗Ausschuß. Donnerstag den 18. Jamar, abends punkt 8 Uhr Sitzung. Erscheinen aller Mit⸗ glieder ist notwendig. 8 1 0 ee e Sonntag, 21. Januar, abend 1 neral versamm im Gewerkschaftshause. Pünktliches Er scheinen wind gewünscht. 2 155
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Unsere Firma lautet vom 15. Januar 1923 ab:
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Behördliche Bekanntmachungen Bekanntmachung.
Infolge Erhöhung der Zechenpreise und Frachtsätzt für Kohlen und Koks ab 1. u. 12. Januarr 1923 sowie der allgemein gestiegenen Unkosten, werden die Höchstpreise gemäß Beschluß der städtischen Brennstoffdeputation vom 16. Januar 1923 auf Grund der Vorschriften des§ 17 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze Über Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 mit Wirkung vom 18. Januar 1923 wie folgt fest⸗
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ist sparsam ALLE, GE Hegs rette. MENNEIT& Cie., oussRRDonr
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gesetzt:
Ortsverein Gießen.
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Feltstückkohlen Mk. 4100.— für den Zentner Fettnußkohlen Mk. 4180.—„ 5 Fettkohlen, meliert Mk. 3610.—„„ 85 Eßnußkohlen Mk. 4520.—„„ 5 Anthrazit Mk. 4980.—„ 2 Braunkohlenbriketts Mk. 2160.—„„ 15 2 5 grob Mk. 4750.—„ 15 echenkoks, nuß Mk. 5340.—„
Die Preise verstehen sich ab Eisendahnwagen in Fuhren bis vor das Haus des Käufers oder frei Lagerplatz des Kohlenhändlers für den Zentner ein⸗ schließlich Warenumsatzsteuer:
Zuschläge dürfen erhoben werden für den Zentner; 1. für das Einwerfen des Brennstoffes von
der Straße in den Keller Ml. 2. für das Eintragen des Brennstoffes von
der Straße in den Keller Mk. 30.—
bis zu Höchstmengen von 15 Zentner ab Eisenbahnwagen in den Keller 4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des Kohlenhändlers bis zu Höchstmengen von 15 Zentner 5. Bei Lieferung des Kohlenhändlers ab Lagerplatz bis vor das Haus 6. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Höchstmengen von 15 Zentner ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis in den Keller a Mk. 110.— Aeltere Bestände sind zu den seitherigen Höchst⸗ preisen abzugeben. Uebertretung dieser Höchstpreise kann auf Grund des§ 4 der Preistreibereiverordnung vom 8. 5. 1918 mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000.— Mark oder mit einer dieser Strafen be⸗ straft werden, vorgusgesetzt, daß das Gesetz betreffend Verschärfung von Strafen vom 18. 12. 1920 nicht An⸗ wendung findet. Beschwerden über die Mängel bei der Belieferung und Preisberechnung find beim städtischen Breunstoff⸗ amt vorzubringen.
Mk. 15.—
Mk. 80.—
Freitag, den 19. Januar, abends 3½ uhr im Saale des Gewerkschaftshauses:
Ordentliche General⸗Persammlung.
Tagesordnung: 1. Geschäfts⸗ und Kassenbericht. 2. Neuwahl des Vorstandes und der Preßkommission. 3. Festsetzung der Beiträge für Januar. 4. Bildungsprogramm. 5. Verschiedenes.
Es ist Pflicht aller Parteigenossinnen und Parteigenossen, in dieser Ver⸗ sammlung zu erscheinen. 1
0 Die Vorstände: J. A.: Moosdorf. J A.: Maier.
Gesellen⸗Prüfungen 1923.
Anmeldungen zu den gesetzlichen Gesellenprüfungen werden im Gewerbehaus, Zimmer 18, entgegenge⸗
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Gewerkschaftshaus Gemeinberständlich dargestellt 8. 8 mei i vrbentliche Wirkung 8 Hand von Erbfall Beifpielen 9 Sentrabverlammlung I undeng:
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Partei-Literatur
alt, Neustadt 22. 13. Januar.
Gießen, den 16. Jannar 1923. Der Oberbürgermeister: J. V.: Dr. Seid. U
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Gestorbene. l 12. Januar. Margarete Ortmüller, 8 Jahre
Ernst Höpfner, 62 Jahre alt, Krofdorferstraße 13. 14. Januar. Luise Lesch, 15 alt, Tuscoh f pferbepff 5 Januar. Joseph Prignitz, Pferdepfleger, 14 Jahre alt, Bleichstraße? N
2
Hans Krüger:
Die Reichspachtschutzordnung
nebst der Preußischen Ausführungsverordnung. Deutlicher als in der bisher geltenden Pacht⸗ schutzordnung vom 9. Juli 19⸗0 tritt in dem neuen Gesetz zur Verlängerung der Pachtschutz⸗ ordnung, welche das geltende Recht enthi der Gedante des sozialen Schutzes für die kleinen landwirtschaftliche Betriebe hervor. Preis 150.— M.
Buchhandlung Oberh. Volkszeitung.
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KWorene Müller, 5 5
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