wehr im Mai 1919 gegen die Räterepublik ein Professor Horn ge⸗
ber Getbtete sich selbst in die Todesgefahr begeben habe, da
beben wen dee
f e Devisenorbmumg erfolgt ist. Wegen ai en 5 der Kinderschutz⸗ en werden lächerlich geringe Strafen verhängt. Mit den
wbtig e
5 5 5 Teil darauf zurückzuführen, daß die Richter noch zu sehr
N
tötet worden; die bayerischen Gerichte haben in zwei Instanzen die
Schadensersatzklage der Witwe mit der Begründung 1 er Mit⸗ glied der Unabhängigen Partei gewesen sei und einen Vortrag über die Revolutionjerung der Bildung gehalten habe. Das 5 hat diesen Spruch allerdings kassiert. Als die Reichsfarben f rot⸗gold, insbesondere das Gold mit einer sehr drastischen Hedeld⸗ ane belegt worden war, haben die Geschworenen einen Freispruch ergehen lassen, wobei 77 sic auf den Ausspruch eines Sachverständigen am Mittelalter in Bayern eine große Ab⸗ gelbe Farbe bestanden habe.(Große Heiterkeit.)
Bezweifeln 1 5 ich, ob schon jemals eine Bestrafung auf Grund
angekündigten Reformen darf nicht länger gewartet werden. Wir ver⸗ Langen die Einführug der Berufung gegen alle Urteile der Straf⸗ kammern und die Zuztehung des Laienelements und der Arbeiter⸗ ern. Dringend ist die Reform der Vorschrif⸗
1 5 Strafvollzug muß das Prinzip der
7 ät und die Berücksichtigung der Individualität maßgebender als bisher. Die in Aussicht gestellte Vorlage über das Recht K Kinder ist immer noch nicht an uns gelangt. Dringend
von allen Seiten anerkannte Reformbedürftigkeit der Ehescheidungsbestimmungen. Den Notstand der Anwaltschaft sollte nicht vergessen. Die Unzufriedenheit mit der Rechtsprechung ist
Vorstellungen der vorrevolutionären Zeit befangen find.(Leb⸗
r Beifall links.)
Die Dienstagssitzung
Die Dienstagssitzung war ganz mit der Aussprache zur zweiten
Beratung des Haushalts des Reichsjustizministerium ausgefüllt. Der Volksparteiler Professor Kahl lobte den bisher noch unver⸗ 2 ade den Genosse Radbruch als Justiz⸗ bearbeitet hat, als eine feine Geistesarbeit, die große An⸗ erkenn verdiene. Einer Reihe von Einzelheiten könne er jedoch nicht zustimmen. So sei er gegen die Abschaffung der Todesstrafe und
—
der Zuchthausstrafe Beibehaltung der Aberkennung der bür⸗ gerlichen e e schte die baldige Aufhebung der Ge⸗ setze zum Schutz ft. Penn eine Amnestie komme, dürfe
ste mur rarttütich 75 1 1 und echts geübt werden.— Der Demokrat Brodauf sprach sich 8 die Abschaffung der Republik⸗ schutzgesetze aus.
Reichsjustizminister Heinze hielt eine Rede, die auf der Linken mehrfach starken Widerspruch fand. Er begrub zunächst die Hoffnungen auf eine baldige Strafrechts reform. Der Minister
sönlichkeiten.
Gebühren— der Kcbenten— faßte der Reichsj man weniger n Gesetze sollten ri werden. Der Minister w es bis dahin noch gute Wege haben wird.— des Unabhängigen Ledebour, der die Abur brecher forderte, kam es trotz wiederholt zu stürmischen, zum eingetretener Jener egen tief dem ungezogene und unerhörte Frage zu, zahlt werde. Ledebour nannte den leumder und Schuft und er Ausbruch des Krieges für schuldi Der Präsident muß rufe und Mahnungen zur Ruhe eingreifen.
Am Mittwoch wird die Beratung des justizministerums zu Ende geführt werden.
stizminister seine neuen Gesetzen 1 7 solle. ig ausgewertet u 5
lböst der Meinung r ß rd wohl selbst 145
klärte, daß er
5
mit neuem Geist e
Während teilung der Kri besetzten
ob er Zwischenrufer
nministeriums
Meinung zusa⸗ b fe feen ider
Poincars ebenso sehr am g halte wie gewisse deutsche Per⸗ te wiederholt durch Ordnungs⸗
shalts des Reichs⸗ o Sun facht u le
an
meint im Sinne Kahls, daß jetzt nicht die Zeit zu großen juristi⸗ schen Reformen sei. Auf die Frage einer Reform der Ehescheidung will er nicht antworten, da diese Angelegenheit für weite Kreise des Volkes eine Gewissensfrage sei und ihre Behandlung die not⸗
zweite Beratung des Haushalts des Reichsinne
wendige Einigkeit stören könne. Zur Frage des religiösen Eides erklärte der 4 daß die Verfassung zwar jedem Staatsbürger freistelle, ob er den religissen Eid leisten wolle oder nicht, aber die Richter seien nicht verpflichtet, den Zeugen eine
Dollarstand
7
tg 12 Uhr: 21 000 Mark. CCCCCCCCCCCCTbTTTTTTbTbTbTbTbTb
Belehrung darüber zu erteilen. Er halte dies auch nicht für not⸗ wendig Hinsichtlich des Schutzes der Mündelgelder vor der Ent⸗ wertung stellte der Justizminister eine i— Aus⸗
hö ung
Mitiert ür die db Nehesssche Volks 10
Hehördlich Pelanntmachungen
Bekanntmachung.
Nachstehend werden die von der Stadtverordneten⸗
ee beschlossenen und vom Hessischen Ministe⸗
des Innern genehmigten erhöhten Gebührensätze belannigegeb ben:
Gebühren⸗Ordnung
zur Friedhoss⸗ und Begräbnisordnung für die Stadt ießen. Auf Beschluß der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 23. Dezember 1920 und 1. Dezember 192 sowie
0
der Friedhoss⸗Deputation vom 30. Januar 1923 mit
.
. 15 8
1
Genehmigung des Hessischen meinisteriums deb Innern vom 3. März 1921 zu Nr. Md. J. 14/1407 und vom 25. Jauuar 1923 zu Nr. M. d. J. 588 ist die Ge⸗ pührenordnung zur Friedhofs⸗ und Begräbnisordnung
vom 12. Juni 1903 wie folgt geändert worden:
1. Graber. 1. Grufthallen. Für eine Gruft, Eutsprachend der oberen Säulenteilung Anmerkung: Die Herstellung der Trennungswände zwischen den ein⸗ zelnen Abteilungen der Grufthallen und der Stützen zum Uebereinan⸗ derstellen der Särge geschieht durch die Stadt auf Kosten des Nutzungs⸗ berechtigten.
Erbbegräbnis.
10 1 als 2 Plätze werden nicht
abgegeb
a) für iche Grabstätte an der Mauer und an Hecken(4,65 Meter)
b) für jede Grabstätte vor einer städtischerseits hergestellten und zu 6 Hecke(Tiefe 3,00 Meter)
e) für 455 Grabstätte an sonstigen
75 000 Mk.
3300 Mk.
Mk. Mk.
Plätz
d) elenews! in der Mauernische 1 Platz Mk.
e) Platz zum Ausstellen einer Aschen⸗
urne im Urnenhain oder an son⸗
stigen Plätzen
Für das dritte und jedes wei⸗ tere Grab in einer Begräbnisstälte wird ein gestaffelter Zuschlag von
100 Mk erhoben. Einfassungsgrab(diese Gräber wer⸗ den nur einzeln abgegeben)
Für die Einfassung werden die jeweiligen Selbsttosten besonders in Rechnung gestellt.
Relhengrab.
a) für einen Erwachsenen
b) für ein Kind von 310 Jahren
c) für ein Kind unter 3 Jahren
Gräber der Israelitischen Religions-
gesellschalt
a) ür einen Erwachsenen
v) für ein Kind von 310 Jahren
e) für ein Kind unter 3 Jabren
. Erwe eb eines Grabes auf 90 Jahre
für Israeliten
a) Reihengꝛ ab
b) Einfassungsgrablohnebinfassung)
Verschonungsgebühr für je 30 Jahre
a) für ein Reihengrab
b) für ein Einsassungsgrab
Ueberschreibung der Besitzurkunde
über eine Gruft oder ein Erbbegräb⸗
nis bei Wechsel des Nutzungs- berechtigten
Bemerkung: Zu Ord.⸗Nr 1—8 Für Auswärtige werden 25 Prozent Zuschlag 15 den jeweiligen Gebüh⸗ reusätzen berechnet.
1 11. Weerbigung⸗ Vorbemerkung. Die nachstehenden Gebuhrensätze sind maßgebend für Beerdigungen in Reihengräbern.
Für Beerdigungen in Einfassungsgräbern wird das
Zwesffache, für Weerdigungen in Erbbegräbnissen das Dreifa de und für Veisetzungen in Grüften das Vierfache dieser Ge⸗ bühren zätze berechnet.
Für Beerdigungen au gesetzlichen Sonn- und Feier⸗ tagen wird außerdem ein Zuschlag von 100 Pro— zent der eenfachen Gebuhrenjätze berechnet.
1. Begräbnis eines Erwachsenen, ein⸗
schließlich der Gebühren des Leichen⸗ wäürters oder der Leichensrau, Ver⸗ bringen der Leiche in die Leichen⸗ halle und zum Grabe, Herrichtung
Mk.
1700 Mk.
des Grabes 29 000 Ut 2. desgl. eines Kindes von 3 bis 10 . Jahren 21 80⁰ W. E 3. desgl. eines noves unter 3 Jahren 14 500 Nek 4. Vegläbne dee Erwachsenen ohne Zuziehun⸗ s Seichenwärters oder einer Lerce. un 25 100 Mk. 7 l — 8
2
sicht. Die Not der Anwälte soll durch eine neue
der
ist sparsam im Gebrauch und billig.
ALLeg ies gegs rette. MENMNK ET& Cie.,———
5. desgl. eines Kindes von 3 bis 10
Jahren 18 600 Mk. 6. Desgl. eines Kindes unter 3 Jahren 11 900 Mk. 7. Beerdigung auf U der Armenkasse
8. Genehmigung zur Aufstellung oder zum Eingraben einer Aschenurne in
einem bereits belegten Grabe 900 Mk. 9. Eingraben einer Aschenurne 1700 Mk. 10. Herrichtung einer Leiche und Ver⸗
bringung nach dem Bahnhof 13 000 Mk. 10a desgl. nach der Leichenhalle 9300 Mk. 11. Verbringung einer Leiche von der
Leichenhalle nach dem Bahnhof 10 400 Mk.
19. Ueberführung einer Leiche mittels Leichenwagens nach auswärts wird nur gegen eine im E nzelfall beson⸗ ders vereinbarte Vergünung aus⸗ geführt.
Für Stellung des Wagens ist eine tägliche Leihgebühr zu berechnen von
13. Ausgraben einer Leiche und Wieder⸗ beerdigung
800 Mk.
a) auf demselben Friedhof 42 300 Mk.
b) auf dem anderen Friedhof 52 200 Mk. 14. Ausgraben einer Leiche 21 800 Mk 15 Graogeläut 900 Mek 16. Benutzung des Sektionszimmers 2900 Mk. 17. Für Aufbewahrung einer Leiche in
der Leichenhalle für den fünften und
jeden weiteren Tag 400 Mk. 18. Die Ansätze unter Nr. 1 bis 16 0
können von der Stadtverordneten⸗ Versammlung auf Nachsuchen bis auf die Häfte ermäßigt werden.
19. Die vorstehenden Gebührensäze sind nach einem Miudest-Stundenlohn eines angelernten Arbeiter von 1036.— Mk. bemessen.
Die Friedhossdeputation ist er⸗ mächtigt, die vorstehend unter 1 an⸗ gesetzten Gebührensätze in gleichem Verhältuis abzuändern, wie sich dieser Lohnsatz änder.
Gießen, den 8. Februar 1923. Der Oberbürgermeister. J V.: Krenzien
Belanntmachung.
Die Zuckeraus gabe für Säuglinge, stillende Mütter
„und Kinder bis zu 2 Jahren erfolgt vom 15—24.
Februar 1925 gegen Abgabe des roten Bezugsscheines durch nachstehende Geschäfte: C. Borger, Wetzsteingasse 15 J. Häuser, Lubwigstraße 36 Ronfumverein, Zweig eschäft Neuenbäue 11 O. Nachtigall, Steinstraße 68 2 Nou, Bahnhofstraße 51 E. Noll, Roonstraße 2 5& Füngrabe, Zweiggeschäft Frankfurterstr. 89 Preis für 1 Pfund Mk. 230.—. Nicht rechtzeitig abgeho ter Zucker ver ällt. G letzen, den 13 Februar 1973.
Der Oberbürgermeister.(Lebensmittelamt.)
Arbeitsvergebung.
Für die Neubauten in der Gnauthstraße sollen nachstehende arbeiten vergeben werden: 1. Erd⸗ und aurerarbenten der Einfriedigung;
2. Schre nerarbeuen, vie ern der Kingangs ore und Türen der Einsriedigung;
3. Schlosserarbeiteu, Anschlagen der Tore usw.;
4. Aeußere Verputz⸗ und Anstreicher arbeiten der 1 Gebäude und der Einftiedegung.
Angedote auf Voldruck sind verschlossen bis zum Mitwoch, den 21. d. Mies, vorm. 10 nyr bei uns e nzurcichen, woselbst die Eröffnung der einge; gangenen Angebote erfolgt.— Zuschlagsfrist 3 Wochen
Gießen, den v. Jebruar 1923.
Stadtbauamt Gießen.
J. V.: Nol d.
5
a) im Fall der Nr. 1 9600 Mk. b) im Fall der Nr. 2 6500 Mk. e) im Fall der Nr. 3 5000 Mk. d) im Fall der Nr 4 5800 Mk. e) im Fall der Nr. 5 3300 Mk. 1) im Fall der Nr. 6 2300 Ak.
Die vorstehenden Gebührensätze sind gültig: zu 11 [Gräber ab 1. Dezember 1922, zu: 11 Beer⸗ digungen ab 1. Feoruar 1923.
Freitag, den 16. Februar, abends 3˙%½ Uhr
5 115 Vel—
im katholischen Vereinshaus.
die Wirkungen des Alkoholverbols in Amerika.
Redner: Direktor Dr. Melle- Frankfurt.
Alte und neue Liebe zum Paterland.
Redner: Univ.⸗Prof. Dr. Nie bergall- Marburg. Dr Freie Aussprache.
Beschlußfassung über eine Eingabe an den Reichstag zum Modus: Atheitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Iiiohsi nns:
eee
des Erlssungsplanes naht! Vortrag: Freitag, den 16. Februar, abends 81/ Uhr, im Eure der Oberrealschule, gang Bismarckstraße. Jedermann ist eingeladen.
Redner: H. Beck.
Ein⸗
Gesucht
2 läden f
Hübchen
Deutscher Ver. geg. d. Alkoholismus Blaukreuzvereine
Evangel. Arbeiterverein Guttemplerloge Hassia 1 und 171 5. 9 9 Jugendgr. d. Kommun. Partei Juge dring 0 er 2 Nalurhellverein Deulsch. Bund abst, Frauen ada anne Neumark, Ver. abst. Stud. 4A f W Wübelmtrabe
Wartburgverein.
* 5 We
Bekanntmachung. 1 Das Polizeireglemenk vom 24. Februar 1882, wo⸗ 5 a 6 nach die Garten⸗ und Feldbesitzer die ihren Grund⸗“ besiz an öffentlichen Fahr⸗ und Fußwegen ein⸗ gesriedigten Hecken in jedem Fruühlahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite] zurückzuschneden haben, wird mit dem Anfügen wie der⸗ holt zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Zuwider⸗ 18 Gold 3 Karat handlungen auf Grund des Art, 43 des Feldstrafge⸗“ für Silber setzes mit Geldstrafe von 1—10 M. bestraft werden.
Gießen, den 7. Februar 1923.
der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Rosenberg.
Bekanntmachung.
In den Amtsverkündigungsbäftern Nr. 6 vom
8
3. 2
bei unverändertem ie, 109
Edelstein⸗ und C belmetall Zentrale Bad⸗Krenznach
Siliale Gießen, Hotel Lens. 1279
beute
Telephon 151. Zahle Bargeld
19. Januar und in Nr. 11 vom 6. Februar 1923 sind Bekanntmachungen betr. Erhöhung der Gebühren für die Reinigung der Schornsteine veröffentlicht, auf die hierdurch hingewiesen wird.
Gießen, den 9. Februar 1923.
Der Oberbürgermeister. g. V.: Krenzin
Zucker⸗Ausgabe
für A, stalten, Gasthöfe, Apotheken und
gewerbliche Betriebe.
Der Jauuar⸗Zucker ist eingetroffen und wird in der Zeit vom 15— 20. Februar 1923 durch die Import⸗ und Handels gesellschaft Benner, Krumm u Sauer, Bleichsttaße 4 an die Bezugsberechtigten ausgegeben Preis Mk. 380.— für das Pfund.
Gießen, den 14 Februar 1923. Der Oberbürgermeißter(Lebens mittelamt). Am Sonntag, den 18. 7 Februar
in der Turnhalle in Gießen zum erstenmale:
We Große in 0 quf—.—
Se* 1
ose Nent
0 FF
Achtung! Nu
Samstag, den 17. und Berufsboxkämpfer! Nur 1 Tag! Alle Sportinteressenten werden herzlichst eingela en.
Kassenöff nung 7 hr. Anfang 3% Uhr
Karten ⸗ Vorverkauf ab Freitag im Zigarrengeschäft Petersen,
arktplaßz. 1251 Zauber ⸗
12 Febr. Heimut 1 Schiewe, 2 Jahre alt, Damm eratze 2
jedesmal abe. nds 8 Uhr, im Saalbau Cafe Leib, Walltorstraße
Großes Gastspiel des auf gzufälliger Durchreise befindlichen ehe⸗ 8 rusiischen
unstlers Malitzki
i 2 7* 8 D 0. seine in Medium Marga. 3 1 6 81 1 underabend des Orients 5 estorbene.( Hocmmens der feet wege vg. 1 2 Febr. Wolff Diete Heimer, 7 Monate 5 e 1 boerden vorgeführt. 3 * alt, Roonstra le 8 1— 5 4
ur 2 Tage!
Sonntag, 18. Febr.,
. ee.
3 3
13


