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Nr. 109
Gießen, Dienstag, den 15. Mai 1923
18. Jahrgang
Die Antwortnoten Englands und Italiens.
Die deutschen Vorschläge eine große Enttäuschung und völlig unannehmbar; keine
1 Grundlage zur Diskussion.— Erweiterte Vorschläge notwendig.
Die englische Note.
Die am Sonntag früh der deutschen Botschaft in London
überreichte und von Lord Curzon unterzeichnete Note
hat folgenden Wortlaut: N
Die Regierung Seiner Majestät hat dem Memorandum, da Euer Exzellenz mir am 2. Mat mitgeteilt haben, und in dem die deutsche Regierung ihre Vorschläge für eine Regelung der Reparationsfrage vorlegt, ihre sorgfültige Aufmerksamkeit zuteil werden lassen. Dieser Schritt der deutschen Regierung ist bekanntlich die Folge einer An⸗ (regung gewesen, die ich im Laufe einer Debatte im britischen Parla⸗ ment am 20. April gegeben habe, und die Regierung Seiner Majestät bat daher am der Antwort, die auf diesen Appell hin erfolgt ist, ein besonderes Interesse.
Ich kann Euer Exzellenz nicht verhehlen, daß die Vorschläge
Ihrer Regierung eine große Enttäuschung gewesen
sind und daß die deutsche Regierung den ung nstigen Ein⸗ druck, den sie sowohl auf die Regierung Seiner Mafestät als aurf ihre Alliierten gemacht haben, nach meiner Ansicht hätte voraus ⸗ se hen und ihm daher vorbeugen können und müssen. Die Vouchläge entsprachen weder der Form noch dem Jubalt nach dem was Semer Mafestät Regie rung vernünftigerweise als Ant⸗ wort auf den Nut hätte erwarten Töeimen, den ich bei mehr als eimer Gelegenheit der deutschen Regierung durch Euer Exzellenz zukommen
zu lassen unternommen habe, und auf den direkteren, ihr in der er⸗
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wähnten Rede gegebenen Hinweis. n Die Hauptgründe
fur diefe berechtigte Enttäuschung imd die folgenden:
I. Die deutsche Regierung bietet als gesamte Bezahlung ihrer anerkannten Schulden eine Summe au, die weit unter dem mäßigen Betrag liegt, der die Grundlage des der Pariser Konferenz im letzten Jannar unterbreiteten britischen Zahlungsplanes bildet und daher von vornherein als für die alliierten Regierungen
völlig un annehmbar hätte erkannt werden müssen. Weiter⸗
62 wird die Zahlung sogar dieser unzulänglichen Summe von dem Ergebnis einer Reihe internationaler Anleihen abhängig gemacht, das unter den kundgegebenen Bedingungen in weitem Umfange ungewiß sein muß, und zwar in so hohem Grade, daß der von der deutschen
Regierung vorgelegte Plan tatsächlich Bestimmungen enthält, die sich mit der Möglichkett des Nichtzustandekommens der Anleihen beschäf⸗ tigen. Außerdem schließen die zu diesem Punkte vorgeschlagenen Re⸗ gelungen fmanzielle Bedingungen ein, die für Deutschland weniger drückend sind, als wenn die Anleihen erfolgreich wären, sodaß kein
N 3 Anreiz flir Deutschland gegeben ist, den Versuch zur Auf⸗ bringung zu machen.
2. Daß es die deutsche Regierung umterläßt, die Art der (Garantien mit größerer Schärfe zu bezeichnen, die Deutschland anzubieten bereit ist, ist noch ganz besonders zu bebauern. Statt greifbare, substantielle Vorschläge in dieser Richtung zu erhalten, sehen sich die alliierten Regierungen unbestimm⸗ ten Versicherungen, Bezugnahmen auf künftige Verhandlungen gegen⸗ ütbergestellt, die in einer geschäftlichen Transaktion dieser Art prak- stischen Wertes entbehren.
Die Enttäuschung ist umso größer, als die Regierung Seiner Majestät gern den Glauben aufrechterhalten möchte, daß in dem deutschen Memorandum Anzeichen dafür zu finden seien, daß die deutsche Regierung die auf ihr liegende Verpflichtung merkennt, eine ernsthafte Anstrengung zur Erfüllunm ihrer Verbindlicheiten mit dem Vertrag von Versailles zu machen in einer Weise, die die Alliierten als bil und aufrichtig ansehen konnen. Wenn Deutschland die Ab. wirksamen und schnellen Lösung eines Problems zu eröffnen, das, solange es nicht gelöst, die politische und wirtschaftliche Lage Europas und tatsächlich der ganzen Welt in ernste Verwirrung bringt, dann scheint es bedauerlich, daß es nicht eme Haarere und schärfere Abschätzung der Linien bewiesen hat, auf denen allein eine solche Lösung gesucht werden kann.
Die Regierung Seiner Majfestät ist ihrerseits überzeugt, das Deutschland in seinem eigenen Interesse es vorteilhaft finden wird, eine größere Bereitwilligkeit zur Auseinandersetzung mit der salsächlichen Lage zu entwickeln und unter Ausschaltung aller un⸗ wesentlichen und strittigen Punkte dazu schreiten wird,
seine Vorschläge noch einmal zu erwägen und zu erweitern,
daß sie in eine brauchbare Grunblage filr weitere Erörterungen umge⸗ wandelt werben. An einer solchen Erörte rung wird die Regierung Semer Majestät bereit sein, im geeigneten Augenblick an der Seite shrer Allterten teilzunehmen, mit denen sie ein praktisches Interesse on dieser Frage teilt, daß sie ebensowenig aufzugeben beabsichtigt, wie
8 en Wunsch, einer Lage von internationaler Gefahr ein Ende zu
machen. Aber sie kann der deutschen Regierung micht verhehlen, daß der erste Schritt zur Verwirklichung einer solchen Hoffnung die An⸗ erkennung von Deutschlands sein muß, daß eime viel ernsthaf⸗ tere und viel bestimmtere Mitwirkung erforderlich ist, als sie je bisher in Erscheimumg getreten ist.
Die Note Italiens.
Die Antwort der italienischen Regierung, von Mussolini unter⸗ zeichnet, lautet:
Die aufmerksame Priifung des Memorandums vom 2. Mai, das die Vorschläge der deutschen Regierung für die Lösung der Repa⸗ rationsfrage enthält, hat mich davon überzeugt, daß diese nicht der⸗ art sind, um den Alliierten als Grundlage für eine entgültige Dis⸗ kusston dienen zu können. Meine wohlwollenden Vorstellungen, die bestimmt waren, die deutsche Regierung dahin zu bringen, vernünftige und praktische Vorschläge zu unterbreiten, um aus der in Mittel⸗ europa geschaffenen gefährlichen Lage herauszukommen, hatten mir zu der Hoffnung Grund gegeben, daß der Schritt der deutschen Re⸗ gierung einen Fortschritt bedeute, um eine friedliche Lösung der Re⸗ parationsfrage herbeizuflühren. Aber ich muß konstatieren, daß meine Erwartungen getäuscht worden sind. Man weiß, welches der Standpunkt der italtemischen Regierung in dieser Angelegenheit ist, wie aus den Vorschlägen hervorgeht, die es den beiden letzten Konferenzen in London und Paris unterbreitet hat, die Italien zu⸗ folge seiner finanziellen und wirtschaftlichen Lage gezwungen haben, die Reparations⸗ und Schuldenfrage als immer eng mitein⸗ ander verknüpft anzusehen. Ich kann diesmal nicht davon ab⸗ sehen, darauf zu bestehen, daß diese beiden Fragen so bald als mög⸗ lich gelöft werden, indem den Ausgaben für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Rechnung getragen wird. Diese Antwort erklärt genau die Haltung sowohl mit bezug auf die Unterhandlungen inner⸗ hasb der Reparationskommission, wie auch bei allen Ereignissen nach der Pariser Konferenz. Wie in mehreren offiziellen Kundgebungen und Verordnungen der königlichen Regierung erwiesen wurde, ist Italien bereit, seinen Anteil an den Opfern zu tragen, um es zu einer allgemeinen wirtschaftlichen Lösung der Reparations⸗ frage kommen zu lassen. Italien kann nicht zugeben, daß ihm solche Opfer über das hinaus auferlegt werden, was ihm seine eigenen Kräfte verünftigerweise gestatten. Es darf nicht vergessen werden, daß die besondere Lage, die in Italien durch seinen Anteil an den deutschen Reparations zahlungen geschaffen worden ist, auf der Er⸗ wägung beruht, daß ihm von Seiten der kleinen Staaten ein großer Anteil reserviert wird. Italien hat diesen Staaten gegenüber aus einem Gefühl der Großmut und der Mäßigung und aus Anerkennung ihrer eigenen schwierigen Lage heraus, bedeu⸗ tende Konzessionen gewährt. Die deutsche Regeirung weiß außerdem, daß die italienische Regierung zu ihrem großen Bedauern gezwungen war, den Vorschlag abzulehnen, den die englische Re⸗ gierung der Pariser Konfernz unterbreitet hat, weil das Memoran⸗ din Bonar Laws im Hinblick auf ein hohes Ziel den unabänderlichen Forderungen Italiens nicht genügend Rechnung trug. Im Hinblick auf diesen prinzipiellen Fall muß die italienische Regierung mit be⸗ rechtigtem Staunen erklären, daß das deutsche Memorandeum vom 2. Mai weit hinter dem zurücksteht, was im englischen Vorschlag ent⸗ halten war, zumal schon die sestgesetzte Reparationssumme offensicht⸗ lich um vieles hinter einer noch so geringen Schuld zurlicksteht, auf die man sich vernünftigerweise gefaßt machen konnte. Bezüglich der internationalen Anleihe, wodurch diese Summe bezahlt werden sollte, ohne daß die notwendigen Garantien bezeichnet werden und ohne daß gesagt wird, welche Bestimmungen für deren Plazierung und Erfolg ergriffen werden sollten, fehlen konkrete Angaben für die Garantien und die Zusicherungen, die tat⸗ sächlich geleistet werden sollen.
Der deutsche Vorschlag stellt somit 5
keinen methodischen und vollständigen Plan,
dar, wie es unerläßlich gewesen wäre, damit er auch nur für eine prinzipielle Diskussion hätte dienen können. Der Plan beschränkt sich auf eine Reihe von unbestimmten und ungenauen Angaben, die umso weniger Wert haben, als die Fragen, auf die sie sich im Hinblick auf eine allgemeine Regelung beziehen, um so wichtiger sind. Ein solcher Mangel ist ein Anlaß des Bedauerns für die italienische Regierung, weil damit zum Schaden aller jeder Schritt zur Lösung der Repara⸗ tionsfrage verzögert und die Meinung verstärkt werden kann, die einen gewissen Glauben findet, nämlich, daß Deutschland unter dem Einfluß bestimmter innerpolitischer Strömungen sich seinen Verpflich⸗ tungen zu entziehen suche.
Da unter diesen Umständen die italienische Regierung feststellt, daß die deutschen Vorschläge keine wesentliche Aenderung der Lage gebracht haben, drückt sie von neuem die Ansicht aus, daß sowohl im Interesse Deutschlands wie im Interesse des allgemeinen Friedens und der europätschen Volkswirtschaft ein neuer und baldiger Beschluß der deutschen Regierung Anlaß zu Vorschlägen geben möge, die durch ihren Inhalt und ihre Präzision derart sein können, um von der königlichen Regierung in Uebereinstimmung mit ihren Alliier⸗ ten mit Nutzen geprüft werden zu können.
10 Politische Uebersicht.
Die belgif chen Sozialisten zum Reparationsproblem.
Der Parteiausschuß der belgischen Arbeiterpartei, der auf dem Internationtlen Kongreß in Hamburg durch die Genossen Vandervelde, de Brouckere, Wauters und van Roosbroeck vertreten sein wird, hat in der vergangenen Woche Stellung zu der Hamburger Tagung genommen. Vandervelde, der für Hamburg vorgesehen ist als Referent für das Probelm der Reparationen und der Sicherheit der Nationen, hat seine Ausführungen vor dem Parteiaus schuß in einer Resolution zusammengefaßt. in der zunächst die ausdrücklichen Vorbehalte, die der belgische Parteiausschuß vor Abschluß des Friedensvertrags von Versailles gemacht hat, erneuert werden, vor allem, was die Bestimmungen über die Saar und Schlesien betrifft, das Fehlen jeder ernsten Garantie bei der Volksbefragung in den Kreisen Eupen und Malmedy, und die verschleierte Annexion der deutschen Kolonien durch die Siegerländer. Der Partei- ausschuß bekennt sich zu den Sicherheitsmaßnahmen, über die ein Einverständnis erzielt ist zwischen den Sozialisten der in Frage kommenden Länder Westeuropas: ein allge⸗ meiner Garantiepakt und zur Ergänzung eine durch Eng; land und die Vereinigten Staaten Frankreich und Belgien zugesagte Garantie für den Fall eines nicht selbstveran · laßten Angriffs; Entmilitarisierung des linken Rheinufers und der neutralen Zone auf dem rechten Ufer. Er betont noch einmal die Ueber ⸗ zeugung, daß der Friede Europas und die Sicherheit Frank⸗ reichs sicherer garantiert sein werden durch die wirtschaft⸗ liche Befriedung und durch eine Stärkung der Repu⸗ blik und der Demokratie in Deutschland als durch Zwangs- und Gewaltmaßnahmen wie die Ruhr ⸗ besetzung, die nicht nur für beide Teile verheerend sind vom wirtschaftlichen Standpunkt aus, sondern unaufhörlich die große Gefahr neuer Konflikte berschärfen.“
Was insbesondere das Reparationsproblem angeht, so stellt die belgische Partei folgende Grundsätze auf:
„1. Die loyale Erfüllung der Wiedergutmachung, deren Be⸗
rechtigung die deutsche Sozialdemokratie seierlichst anerkannt hat,
ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Friedens; aber die Wiederherstellung normaler wirtschaftlicher Beziehungen und eben⸗ so eine vollständige und endgültige Abmachung zwischen Deutsch⸗ land und seinen Gläubigern sind unerläßliche Bedingungen dieser
Erfüllung. 5
2. Diese vollständige und endgültige Abmachung erscheint nur möglich durch ein allgemeines Abkommen zwischen den beteiligten Ländern im Sinne der Resolutionen von Frankfurt, d. h. a) durch die Begrenzung der deutschen Schuld auf die Wiederherstellung der zerstörten Gebiete unter Anrechnung der militärischen Pensionen — was einen Verzicht von Seite Englands auf seine Guthaben an Deutschland bedingt, b) durch die Streichung der interalltierten Schulden, die man auf die Gesamtsumme von 41 Milliarden Gold⸗ mark berechnen kann, davon nahezu 20 Milliarden(19,873 Mil⸗ liarden) auf Frankreich entfallen, e) durch eine von Deutschland mittels wirklicher und fester Garantien aufzunehmende inter⸗ nationale Anleihe, um im Interesse aller das System rascher Kapi⸗ lalausschüttungen an Stelle des Systems jährlicher Zahlungen zu setzen, wie sie bisher vorgesehen waren durch die Konferenzen Regierungen.
3. Es ist ganz klar, daß in dem Reparationsplan, wie er in Frankfurt aufgestellt woden ist, alle Teile logisch zusammenhängen, und daß man z. B. die Herabsetzung der deutschen Schuld auf Ziffern, wie sie von verschiedenen Seiten genannt worden sind nicht begreifen könnte, wenn die Kriegsschuld Frankreichs eintreibbar bliebe und wenn England mit 22 Proz. als nehmender Teil in die Zahlungen eingriffe, die von Deutschland geleistet werden.
4. Das für die Lösung des Reparationsproblems unerläßliche allgemeine Abkommen stößt also auf große Schwierigkeiten, die sich gleichzeitig ergeben aus den ungenügenden deutschen Angeboten und den widerstreitenden Gesichtspunkten der anderen kapitalistischen Regierungen, die sich nicht verständigen weder über die zwischen ihnen zu treffenden Abmachungen, noch über die Methoden, die angewandt werden miitssen, um die wirkliche und loyale Erfüllung der Reparationen zu ereichen. 5
5. Daher müssen die Arbeiter der in Frage kommenden Länder, wie sie in der Internationale zusammengefaßt sind, in ihren Sy⸗ stemen des jeweiligen Vorgehens ihrer Anstrengungen vergrößern, um ihren gemeinsamen Resolutionen Geltung zu verschaffen im Interesse des Wiederaufbaus Europas und des Weltfriedens. So ungenügend auch die Angebote und Garantien der deutschen Re⸗ gierung in ihrer Note vom 3. Mat 1923 sind, dieser Mangel recht⸗ fertigt nicht die Weigerung, mit ihr die Bedingungen eines mög⸗ lichen Abkommens zu besprechen und von allem den Reparations-⸗ plan bekanntzugeben, den man vorschlägt zur Erfüllung dieses Ab⸗ kommens. 15
Der internationale Kougreß.
Nach den bisher vorgesehenen Anmeldungen zum Inter⸗ nationalen Kongreß in Hamburg ist anzunehmen, daß die Zahl der erwarteten Kongreßteilnehmer weit überschritten wird. Der Kongreß selbst wird am 21. Mai, dem zweiten Pfingstfeiertage, um 10 Uhr vormittags, im großen Saale des Gewerkschaftshauses eröffnet. Am Nachmittage finder auf der Moorheide eine Kundgebung der Hamburger Ar- beiterschaft statt. Den vier vorgesehenen Plenarversamm⸗ lungen gehen eine Anzahl Sonderbesprechungen voraus. Bereits am 17. Mai tritt das Exekutivkomitee der zweiten


