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15 5 der Provinz Oberhessen und der Nachbargebiete.
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Nr. 133
Gießen, Donnerstag, den 14. Juni 1923
Grundrente, Hypothelenzinsen,
0 Pachtpreise und Grundsteuern.
aN 14 Wenn ein Bodeneigentümer heute für seinen ver⸗ b suchteten Boden nahezu oder überhaupt eine Goldpacht er⸗
N lt, er zahlt seinem Hypothekengläubiger aber keine Gold⸗ Een, sondern Papiernoten, die nur den achttausendsten eil Kaufwert haben, so findet handgreiflich eine Bereiche. ung des Schuldners zum Schaden des Gläubigers statt. ach gefühlsmäßigem Recht und nach allgemeiner Billigkeit 55 bühren dem in unserm Beispiele angeführten Grund— 9%% sitzer— gemessen nach dem ursprünglichen Verhältnis— D f bude 1 197 0 920 Mark, und seinem Gläubiger pre ark, sondern der erstere hätte Anspruch auf ein Fünftel 2 1260 000 Mark), der andere aber 0 115 Nute = 5040 000 Mark). Man muß sagen, daß dem durch die seldentwertung hervorgerufenen Umsturz das werdende ue Recht noch keinerlei Rechnung getragen hat; es wird noch immer mit alten Maßstäben gemessen, die für ganz edere Verhältnisse geschaffen waren. 0 . Es liegt darum nichts näher als die Schlußfolgerung: ie Hypotheken sind durch Gesetzesvorschriften so aufzu⸗ erten, daß das frühere Verhältnis auch in den Papiermark⸗ hlungen wieder klar und bestimmt zutage tritt. Einem uchen Bestreben stehen jedoch unüberwindliche Hindernisse elgegen. Es wäre nämlich nicht angängig, nur den noch Mrhandenen Hypothekengläubigern in diesem Sinne helfend r Seite zu treten. Man müßte dasselbe dann auch mit Injenigen tun, die ihr Guthaben bereits ausgezahlt er⸗ ten haben. Man müßte weiter auch alle Zeichner von fentlichen Anleihen, Inhaber und frühere Inhaber von Fandbriefen sowie von Sparkassenguthaben aus der Gold⸗ Fährungszeit genau in derselben Weise bedenken; die
esteren erst recht
9 Eine solche„Aufwertung“ aller dieser jetzt zer⸗
* nn aber auch darum nicht vorgenommen werden, weil die zu erforderlichen Vermögensbestände heute gar nicht mehr hrhanden sind; sie wurden ja, wie wir schon sagten, durch im Krieg und die Kriegsfolgen„aufgefressen“. Wollte man botzdem eine formale Aufwertung vornehmen, so träte Insichtlich des sich daraus nur für öffentliche Anleihen er⸗ Abenden Zinsendienstes etwa folgendes zutage: Um die ansen aufzubringen, müßte ein Regierungsrat den auf ene Familie entfallenden Steueranteil mit nicht weniger is mit der Vollsumme seines Gehalts von fünf Kalender-
ebe · dicht
el Erzeug;
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onaten begleichen. Ein Durchschnittsarbeiter hätte als Fomiljenanteil etwa sein Arbeitseinkommen von sieben
1 Fonaten jedes Jahres zum Opfer zu bringen. 5 i Gewiß, einige ganz Wenige könnten 0 e N 5 i ermögens aus der Vorkriegszeit wieder ift Hung ihres Goldvermög e
1 n ihrem früheren Rentendasein zurückkehren. vie 17 Hillionen des Volkes jedoch würden durch die zmerschwing⸗ 5 schen Steuern, die zu diesem Zwecke geleistet werden
nüßten, einfach erdrückt und zum Hungertode verurteilt
N 10 * 7 5 vielleicht ließe sichs einrichten. wenigstens die * Lundpachtpreise um jene Beträge, die die Bodeneigentümer ren Hypothekengläubigern jetzt abnehmen, zu ermäßigen? Ruch das geht nicht! Warum nicht? Weil nicht alles Pacht⸗ und mit Hypotheken belastet ist. Man müßen ft acht bloß jenen Teil der Grundrente den Pächtern aue schreiben, der in dem Leihkapital enthalten ist, sondern auch die Grundrente des gesamten Bodenanlagekapitals, das häßt auch desjenigen Teils, der aus dem Eigenvermögen ds Eigentümers herrührt. Damit kommen wir endlich auf den Kern der Sache. Die Grundrente, also das an sich ar⸗ sitslose Einkommen des Bodens, kann rechtlich weder dem jodeneigentümer noch dem Bodenpächter 1 wer⸗ den. Die Grundrente ist ein Uebergewinn, der we er 15 dem Eigentümer noch von dem Pächter, e en⸗ migen erarbeitet, also geschaffen wird, die die Bodenerzeug⸗
Diets ge nchen ebenfals gelcher Eigentümer und Pächter er 7 5 er i deen dur d e 5 5 Grundrente 0 Volksgesamtheit zugeleitet werden 1 160 7 1 che Einrichtungen dieser Art möglich? Ja
denkbar und gehbar!
nd zwei Wege 5 8 0 lcher Höhe, bung einer Grumeste id 0 50 12 Weg heißt:
Was steht zu erwarten?
Aus Berlin wird uns telephonisch gemeldet:
Nach den bis heute morgen vorliegenden Meldungen aus Paris ist die französische Regierung bis jetzt noch nicht in den Besitz jener Note der englischen Regierung gelangt, wie sie von dem amtlichen Bureau Reuter in Aussicht ge⸗ stellt wurde. Vielmehr besagen die Aeußerungen aus Paris, daß die englische Regierung„fortfahre, die französischen An⸗ regungen mit Wohlwollen zu prüfen“. Das scheint auch eher der Fall zu sein wie nicht. Die heutigen Londoner Be⸗ richte sind wesentlich zurückhaltender als der gestrige Bericht von der Kabinettssitzung. In den nächsten 48 Stunden wird die Entscheidung der französischen Regierung darüber fallen, ob sie wenigstens bereit ist, in Erörterungen über den Ab⸗ schluß eines Waffenstillstandes an der Ruhr einzutreten. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang Lord Curzons Ansicht behandelt, der dem fransösischen Botschafter nicht schroff, sondern friedlich auseinandergesetzt hat, daß es ihm nicht möglich sei, an Deutschland die Auf⸗ forderung zur Aufgabe des passiven Wider- standes zu richten. Dagegen sei es wohl denkbar, daß England der deutschen Regierung freundschaftlich raten werde, den Widerstand abzubauen, wenn Frank⸗ reich sich bereit finde in weiteren Verhand⸗ lungen, die Besetzung„unsichtbar“ zu machen und jedes Cingreifen in das Wirtschaftsleben des Ruhrgebietes vermeide. Das Auffällige ist, daß in den neuesten Meldungen nicht mehr die Rede ist von Vorbedingungen für Verhandlungen seitens Deutschlands, sondern Bedingungen für Frankreich aufgestellt werden. Der Evening Standort erklärt jetzt z. B. im Gegenteil: „Wir wissen keinen Grund, warum das englische Kabinett dem deutschen nicht mitteilen soll, daß der passive Wider⸗ stand ein Hindernis ist, das nicht beseitigt werden sollte. Aber wir müssen dabei doch sagen wenn Deutschland ihn aufgeben sollte, so muß Frankreich sich bereit erklären, die Besetzung zu mildern und unsichtbar zu machen, wie es Frankreich schon in Aussicht gestellt hat.“
Es scheint, daß sich England und Frankreich nunmehr doch über ein gemeinsames Vorgehen einigen werden. Ob Italien hierbei mitmachen wird, ist zweifelhaft. Es ver⸗ lautet daß die italienische Regierung beabsichtige, eine selbständige Note nach Berlin zu richten, des Inhalts, daß die deutsche Note unzulänglich und ihre Garantien un⸗ annehmbar seien, daß jedoch weitere Verhandlungen einen Weg finden könnten, der Italien gangbar erscheine.
Die französisch⸗englische Spannung. England will das Verlangen Frankreichs ablehnen.
Die englische Regierung ist dem Verlangen Frankreichs vor Be⸗ ginn von Verhandlungen eine gemeinsame Note an Deutschland zu richten, in der die Aufgabe des passiven Widerstandes gefordert wird, vorläufig nicht beigetreten. Die Gründe, die für diese Haltung aus⸗ schlaggebend waren, sind in der Tat sehr stichhaltig. Es besteht die. Gefahr, daß ein erzwungener Verzicht auf den passiven Wider⸗ stand zwar nicht zu einer kommunistischen Revolution, aber zu einer Erhebung der nationalistischen Kreise führen kann, die sich schließlich zu einem Zerfall des deutschen Reiches auswirkt. Weil wir u. a. diese Gefahr von vornherein gesehen und nie unterschätzt haben, an⸗ dererseits aber auch den entschlossenen Willen der französischen Re⸗ gierung, von ihrer Forderung nicht abzuweichen, in Rechnung stellten, ist von uns immer wieder eine Verständigungspolitik, auch was die Frage des passiven Widerstandes anbetrifft, durch einen Waffenstill⸗ stand auf Gegenseitigkeit vertreten worden.
18. Jahrgang 5
Die englisch französischen Verhandlungen.
Englischer Druck auf Frankreich.—
Italien für eine Separatnote?
Es gibt Leute in Deutschland, die sich über die Meinungsver⸗ schiedenheiten in England und Frankreich freuen, von ihr die Rettung des Reiches und was ihnen besonders am Herzen liegt, die Wahrung der Prestiges der gegenwärtigen Regiekung erwarten. Wir gehören nicht zu diesen faulen Denkern, die aus dem Beschluß der englischen Regierung Sympathien für Deutschland folgern. Schon aus den Ver⸗ lautbarungen, die dem Hinweis, daß ein sofortiger Verzicht auf den pasiven Widerstand unpraktisch ist, beigefügt sind, ergibt sich, daß auch England bereit ist, eine ähnliche Forderung wie Frankreich an Deutschland zu stellen, es aber als Vorbedingung einer Sach ve rstän⸗ digenkonferenz fordert, die ausschließlich von den Alliierten ein⸗ berufen werden und sich zunächst über die Frage der interalliierten Schulden und der Sicherheiten zunächst einigen soll. Mit den Sym⸗ pathien ist es also nicht so sehr weit her. Englands Handeln ist diktiert von der Sicherung seiner eigenen Macht gegen⸗ über Hegemonie⸗Bestrebungen der französischen Politik, während Frankreich seine Bestrebungen unter restloser Wahrung des Prestiges durchzusetzen versucht. Man darf die Auffassungen der englischen Re⸗ gierung und Frankreichs nicht von dem Standpunkt aus betrachten, als handle es sich ausschlteßlich um die Regelung der Frage des Waffenstillstands. 7
Hinter den Handlungen der beiden Mächte verbirgt
mach wie vor an dem V al nicht auf eine Linie zu bringen ist? Das offene Zerwürfnis wäre
vorgehen, ihren Druck auf die Bevölkerung des Ruhrgebietes ver⸗ Nur Kata⸗ Die Folgen
Aber auch eine Kompromißlösung, an der Frankreich und Eng⸗ land beteiligt sind, dürfte nach Lage der Verhältnisse Deutschland vor
ob es nicht angebracht ist, in diesem Stadium selbst die Hand zu einer Vermittlung zu bieten, die selbstverständlich beide Seiten, sowohl Frankreich wie Deutschland, zu Zugeständnissen verpflichtet. Ein derartiger Schritt kann natürlich nicht gegen den Willen der englischen Regierung erfolgen— er muß sorgfältig vorbereitet werden. Deutsch⸗ land hat den Krieg verloren, wir sind machtlos und Prestigefragen können u. E. erst dann wieder Berücksichtigung finden, wenn unsere
bieten, solange es noch Zeit ist, als sich den Frieden infolge einer kurzsichtigen Politik diktieren zu lassen. Die Loge im Ruhrgebiet ver⸗ trägt sich nicht mit einer Politik der starken Worte, sondern erfordert eine schnelle Beendigung des Konfliktes! 185
Die voreilige Presse. 95
Blätter dementiert, welche allerhand Berichte, die auch von der
was angeblich in der Kabinettssitzung in London vorgegangen sein soll. Diese Berichte entbehren, so wird festgestellt jeder Grund⸗ lage. Tatfächlich habe das Kabinett keinen Be⸗ schluß irgendwelcher Art gefaßt. Es findet jetzt ein Gedankenaustausch zwischen den alliierten Regierungen auf ge⸗ wöhnlichem diplomatischen Wege statt. Da offizielle Aeußerungen zu der Lage in London jetzt noch nicht vorliegen, müissen alle Be⸗ richte, die der britischen Regierung bestimmte Entschlüsse und An⸗ sichten zuschreiben, als apokryphisch angesehen werden.
Frankreichs Reparationsforderungen.
Es will 26 Milliarden Goldmark.
In seiner Unterredung mit Lord Curzon verlangte der Ver treter Frankreichs, Herr St. Auläire, die Einstellung des Wider⸗
schon alle vorhandenen Pächter zahlen müssen. schaftsbetrieb selbst würde bei beiden Vorgängen nicht ge⸗ ändert und nicht gestört werden.)
5 Einen gewissen Unterschied wird man insoweit machen können, daß man im Falle einer Eigentumsübernahme(nur des Bodens, nicht des Betriebes!) alle Wirtschaften bis zum Umfange einer selbständigen Ackernahrung im Eigentum ihrer Bewirtschafter beläßt, und daß man auch den Eigen- tümern größerer Wirtschaften ein gleich großes Eigentum zuerkennt, während der überschießende Teil öffentliches (etwa Gemeinde-) Eigentum werden würde. Eine selbst⸗ ständige Ackernahrung ist ein sogenannter Familienbetrieb; er stellt im weiteren Sinne nur Arbeitsland dar. Der diesen Umfang überschießende Teil jedoch ist, weil er regelmäßig mit fremden Arbeitskräften bebaut werden muß, Herren- und Rentenland. Dem Arbeitsland wäre eine nur geringe
nissen im Reich,
kommen. 58 Um noch einmal auf das Verhältnis zwischen Hypo thekengläubigern und Hypothekenschuldnern zurückzukom⸗
men, sei folgendes gesagt:„Alle heute noch aus der Vor⸗ kriegszeit bestehenden Hypotheken. und sonstigen Schuld- verschreibungen müssen genau so mit entwerteten Papier ⸗ noten abgelöst werden und bis zur Ablösung mit Papier- mark verzinst bleiben wie die bereits abgelösten. Den Schuldnern jedoch sind dafür öffentliche Hypotheken in jener Höhe einzutragen, als sie an Goldwert den Privatgläubigern zu wenig ausgezahlt haben.“— 0 Aehnlich wie hier für den landwirtschaftlichen Boden empfohlen, wird man auch vorgehen müssen besonders bei städtischem Grund- und Gebäudebesitz. Das werdende neue Bodenrecht verweist zwingend und dringend auf derartige Maßnahmen,— allen Kleinpächtern und dem Gesamtvolke
Grundsteuer(zur Abbürdung öffentlicher Lasten) aufzu⸗
leuert wird. n 2 e ene in das Eigentum der Volks-
erlegen. Vom Rentenland jedoch sollte die volle Grundrente
zum Seil und Segen!
deutschen Presse übernommen wurden, siber das zu bringen wußten,
eitung
neue Schwierigkeiten stellen. Es fragt sich deshalb immer wieder,
Gesamtlage entsprechend ist. Es ist besser, die Hand zum Frieden zu
In energischer Weise werden in London diejenigen Pariser 5
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