Ausgabe 
14.5.1923
 
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K einer Streitigkeit der Firmen Schaffstaedt und Heyli⸗ 9 nud ihrer Arbeiterräte erging folgende bindende Ent⸗ scheidung gemäß 88 75 und 80 des Betriebsrätegesetzes: 1. Die von den beiderseitigen Organisationen vereinbarte Arbeitsordnung gilt As Arbeitsordnung für die Firmen Heyligenstaedt und Cie. und Schaffstaedt G. m. b. H. 2. Zur Vermeidung von Weiterungen wird festgestellt, daß die in§ 23 Absatz 4, Satz 2 vorgesehene Zeit der Maschimenreinfgung als Arbeitszeit im Sinne des§ 24 Absatz 2 zu erachten ist, und daß demgemäß eine entsprechende Vergütung zu leisten ist, soweft nicht bei Akkordarbeit bereits in der Akkordentloh⸗ mung diese Vergütung enthalten ist. Falls die Parteien hierüber zu keiner Verständigung kommen, bleibt Austragung dieses Sonderfalles wor dem Schlichtungsmusschuß vorbehalten. 3. DieAnhörung des Alrbeiterrates nuch§ 42 der Arbeitsordnung ist im Sime des 8 80 Absatz 2 des Betriebsgesetzes zu verstehen alsgemeinsam mit dem Arbeiterrat, wobei in Streitfällen der Schlichtungs⸗Ausschuß zu ent⸗ scheiden hat. Jedoch wird empfohlen, flür Fälle untergeordneter Be⸗ deutung Richtlinien zu vereinbaren. 4. Die Festlegung eines Ueber⸗ stumdenzuschlages und dergl. ist nicht Sache der Arbeitsondnumg son⸗ Hern Gegenstand der besonderen Vereinbarung, evtl. der Entscheidung Des Schlichtungs⸗Ausschusses.

In der Tarifvertragsstreitigkeit der Sattlerünnung Alsfeld Einigen sich die Streitteile ohne öffentliche Verhandlung.

Richtfest des neuen Gewerkschaftshauses.

Das neue Gewerkschaftshaus, das der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund in Berlin in der Wallstraße an der Ecke der Inselstraße baut, wurde am Samstag gerichtet. Wir erfahren hier⸗ von durch einen Teilnehmer des Richtfestes, der uns eine Schilde⸗ rung sendet und gleichzeitig über einen Bubenstreich berichtet. Er

eibt:

55 Als am Samstag um 1 Uhr die Trillerpfeife unseres Poliers ertönte, stiegen auf dem Baugerüst zwei Fahnen in Rot und Schwarzrotgold an den hohen Masten auf. Alle Arbeiter des AD B.⸗Neubaues strömten zusammen und begaben sich auf das Dach, um den Ansprachen zu lauschen, die der Zimmerpolier Hawilat und der Zementierer Michaelis hielten. Es war eine

Ju diesen 5 Shied sprächen erhielten die Parteden Efriätundz- J Je ist 5

bestellt:

en zu dem alten Bewerkschaftshaus am Engeläfer, um dort die Festlichkeit fortzusetzen. Leider sollte uns am Abend eine böse Ueberraschung beschieden sein. Elende Buben stahlen unsere schönen Fahnen, die jetzt einen bedeutenden Wert haben. Der Dieb⸗ stahl wurde in der Abendstunde zwischen 6 und 7 Uhr ausgeführt, obwohl dort seit/ Uhr ein Angestellter der Wach⸗ und Schließ⸗ gesellschaft stationiert war. Welche Halunken mögen die Fahnen geraubt haben? Wahrscheinlich haben sie sich dabei von ihrem Haß gegen das Rot und das Schwarzrotgold leiten lassen.

Aus deu amtlichen Bekanntmachungen.

Das Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberhessen und flir das Kreisamt Gießen dom 8. Mai enthält: Beschwerdestellen in Pachteinigungssachen. Verordnung über Ausschlußfristen für Anträge auf Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiet. Die Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes. Abschaffung der Radfahrkarte. Festsetzung der Polizeistunde. Polizei⸗Verordnung gegen das Herumlaufen der Gänse, Enten und Hühner auf den Straßen und Plätzen zu Wieseck. Er⸗ richtung einer Zwangsinnung der Wagnermeister des Kreises Gießen. Aushändigung der Reichsverfassung an die zur Ent⸗ lassung kommenden Schüler. Nationalsozialistische Deutsche Ar⸗ beiterpartei. Das Verhältnis der Schulen in Hessen zum repu⸗ blikantschen Staat. Feldbereinigung Lumda. A

Beschwerdestellen im Pachteinigungssachen. Der Provinzial⸗ ausschuß der Provinz Oberhessen hat in seiner Sitzung vom 21. April 1923 folgende Beisitzer und Stellvertreter der Be⸗ schwerdestelle in Pachteinigungssachen für die Provinz Oberhessen

J Kleinpachtungen a) Verpächter. f Besitzer: 1 Heinrich Jäger. Ober⸗Hörgern. 2, Heinrich Heister,

Haim⸗ Gründau 3. Anton Lux, eee 4. Wilhelm Reitz I., Echzell, 5 Alfred Rompf, Lang⸗Göns. 5 Stellvertreter: 1. Friedrich Häuser III., Nieder⸗Weisel,

2. Aug. Mäser, Selters. 3. Heinrich Koch, Bisses, 4. Karl Goppel, Pfordt, 5. Theodor Müller. Rudingshain.

Vad-⸗Nauheing 3. Peter Belt. Nid heim, 5 Heinrich Schneider I. Utphe Stellvertreter: 1. Sehrt, Nonnenroth. 3. Heinrich Höchst a. d. Nidda, 5. Otto Schlitt, II. Mittelpachtungen. a] Verpächter. i Beisitzer: 1. Friedrich Fenchel. Griedel 2. Bürg Münzenberg, 3 Georg Schimpf I., Nieder⸗Weisel, 4. Mirge Korell, Eudorf, 5. Bürgermeister Stellvertreter:

nerod

Heinrich Eifer,

1. Bürgermei

hofen, 5. Karl Schneider, Büdingen.

Beisitzer: rat Müller,

Graf zu Solms⸗Rödelheim,

Schlitz.

1. Graf Wilhelm zu

Neuhof,

W. Korell, Angenrod, 3. Fritz Ruoff,

Leonhardt, Wissesslsheim, 5. Otto Koch, Aulendiebach.

Hummel, Vilbel, 4. Leusel. 1

Aumann, Londorf. ster Bingel Grüning rich Schick, Diebach a Haag 3. Bürgermeister Fend 4. Bürgermeister Ochs. Ilbeshausen, 5. Bürgermeister Horn,

b) Pächter. 14 Beisitzer: 1. Gustav Reuhl, Petterweil, 2. Heinr Steinbach(Kr. Gießen),

III. Großpachtungen. a) Verpächter. l Solms⸗Laubach, A 2. Georg Freiherr Niedesel zu Eisenbach, Altenburg, 4. Forstmeister 5. Kammerdirektor Freiherr von Löw, Lich.

Assenheim,

b Pächter. 1 Beisttzer: 1. Richard Schäfer, Hungen, 2. Oekonom erat Abo Hensel, Dotzelrod, 3. Heinrich Gottmann, Gießen, 4. 0 Alles, Nieder⸗Florstadt, 5. Rudolf Weiß, Hof⸗Graß. 0

Stellvertreter: 1. Ludwig

Muscheubemm.. ge Alen

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Klingelhöffe ö

Konradsdorf,

Stunde der wirklichen Weihe. Nach den Ansprachen zogen wir ge⸗

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b) Pächter. Beisitzer: 1. Bürgermeister Mäser. Wolf, 2. Georg Stoll II.,

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Sthördliche Bekanntmachungen Bekanntmachung.

Auf die durch Aushang erfolgte Bekanntmachung die die Zuckerausgabe für den Monat April betrifft, wird hiermit hingewiesen.

Gießen, den 11. Mai 1923.

Der Oberbürgermeister.(Lebensmittelamt.)

Bekanntmachung.

Auf die durch Aushang erfolgte Bekanntmachung (betr. Eutwässerungsanlagen in Privatgrund⸗ stücken wird hiermit hingewiesen.

Gießen, den 5. Mai 1923.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Dr. Frey.

Städt. Arbeitsamt Gießen bevietrate 16 Telephon 2054 Kostenlose Arbeitsvermittlung und Berufsberatung für beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Kriegerwaisen und

Kriegsbeschädigtenkinder.

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freundlichst eingeladen.

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Am Donnerstag, den 17. Mai, abends 3 uhr imPostkeller, Wagengasse 9, öffentliche

eamlenversammlung

Tagesordnug: 1) Demokratisierung der Verwaltung des Beamten⸗ rätegesetzes und die Gehaltspolitik der Reichsregierung. 2) Diskussion.

Referent: Reichstagsabgeordneter Oberpostsckretär Hoffmann⸗Berlin

Hierzu sind alle Reichs-, Staats⸗ und Kommunalbeamte und⸗Beamtinnen

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Lehrlinge: 2 Friseure, 1 Bäcker, 1 Einrahmer, 2 Schmiede, 2 Gärtner, 1 Glaser, 2 Buchbinder, 2 Kellner, 1 Sattler, 2 Metallschleifer, 1 Metalldrücker, 1 Gürtller

b) bei auswärtlden Arbeitgebern:

3 Dreher, 1 Eisenhobler.

Lehrlinge: 1 Steinmetz, 1 Spengler und In⸗ stallateur, 1 Schreiner, 2 Landwirtschafkseleven.

eis nchen Arbeit:

Der Eintritt ist frei!

Der Vorstand. J. A.: Kurt Moosdor

Die Berufsberatung und Arbeits⸗Veimteklung fir Musiker findet Dienstag, Donnerstag und Samzta

von 10 12 Uhr statt.

Gestorbene.

9. Mai. August Klingelhöffer, Kaufmann, 45 Jahre alt, Friedrichstraße 10.

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binder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, mehrere Anstreicher u. Weißbinder, 1 Konditor, 2 Bautechniker, 1 Maschinenbaupraktikant, 1. Zahntechniker, mehrere Elektromonteure, 2 Gärtner.

Lehrlinge: 1 Kaufmann, 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 3 Mechaniker, 3 Elektromon⸗ teure, 2 Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner desgl., 1 Schneider, 1 Schlosser oder Schmied auf dem Lande.

Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen⸗

Schriftsetzer, Buchdrucker, 2 Schreiner, Kaufleute, Schreiber und Reisende, Packer, Hausburschen und Ausläufer, Maschinenschlosser, Bauschlosser, Schuh⸗ macher, 1 Krankenpfleger, 1 Sattler, 1 landw. Verwalter,

genommen. Weibliche Abteilung:

Es können eingestellt werben: a] bei biesigen Arbeitgebern:

Böcker u. Metzger, 3 Schneider, 1 Kraftfahrer, 1 Vuch⸗

Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffrauen

und mädchen für einzelne Tage, tüchtige Allein mädchen, 1 einfache Stütze, mehrere Waschsrauen, mehrere Küchenmädchen, 1 Beihilfe für Schneiderin. b) bel auswärtigen Arbeitgebern: Mehrere landwirtschaftliche Dienstmädchen, Dienst⸗ mädchen, Hausmädchen, alleinmädchen, eine Stütze, 1 landw. Haushälterin, mehrere Hotelzimmer⸗ u Küchen⸗ mädchen f. d. Saison, 1 Weißzeugnäherin f. die Saison

es suchen Arbeit:

2 Büglerinnen, Kontoristinnen, 1 Flickerin, drei Verkäuferinnen, 1 Haushälterin, einige Lauffrauen, auch für Nachmittagsbeschäftigung, Mädchen für tags⸗ über, Fabrikarbeiterinnen, 1 Waschfrau, 1 Schneiderin⸗ lehrmädchen, 3 Bürolehrmädchen.

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