Ausgabe 
13.4.1923
 
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8515.

Lollar 1 Gießen 1. 1:3.

Lollars Mannschaft hatte sich zu einem Gesellschaftsspiel am einige Spieler von

2. Osterfeiertage in Gießen eingefunden. Gießen in der Mannschaft spielen. hoffte man Treffen zu sehen. Aber leider wurde man sehr

Lollar spielt mit Wind im Rücken.

stellt um trägt eine schärsere Note ins Feld.

scheidungen des Schiedsrichters die gegen Lollar sind, werden kriti⸗

iert und ihm Vorwürfe gemacht.. gespielt. sulls er das Spiel abbrechen müsse.

ein Tor zu f zu werden.

schloßen.

läufer versucht es min langen Schüssen.

Gießen hat Anstoß, welcher von Lollar abgefangen vor G. Tor getragen wird. Verteidigung wehrt ab. Kurzes Mittel feldspiel. G. Sturm bricht durch, der f Mittelstürmer erwischt das Leder, Nr. 1 sitzt im Kasten. Es dauert nicht lange so kann der Mittelstüürmer einen Ball, den der Tor⸗ manm schlecht abwehrte zum 2. Tore einsenden. L.

Durch Drohungen, läßt Gießen nach. sichtlich niedergedrückt wird weiter⸗ Der Schiedsrichter verlangt ruhigere Spielweise, andern⸗ L. läßt sich nicht irre machen, es setzt seine unsaire Spielweise fort. Es gelingt dem Sturm auch f Nach Halbzeit schien es Anfangs etwas besser Es dauert aber nicht lange und das alte Thema ist wieder da. Keiner Partei gelingt es, Tore zu machen. G. Mittel⸗ Eben verfehlt der Tormann einen langen Schuß. Das Tor steht leer, Halblinks erwischt den

schiedene Spieler L. mehrmals

bricht daraufhin das Spiel ab.

0 Ein Spiel wie es nicht sein ein interessantes enttäuscht.

greifen müssen. überrascht, Sämtliche Ent⸗

Spielweise und

Tor dauernd mauerte und auch deckte.

während G. nur 1 Erfolo und al kann.

Obige Mannschaften trugen

0 e auf den. 1 vereitelt der linke Ver⸗

leidiger dur, and das si or. 1

N Der Sen wie puch deen 5 1 2 92 N ss. ird eingeschossen.

5 Tor zu verlassen. Der Ball wi ing Schiedsrichter

solchen Spielen dienen wir nicht der Arbeitersportsache. Es wäre L. Vereinsspielleiter oder Vorsitzenden zu empfehlen, seiner Mann⸗ schaft mehr sportlichen Charakter und Disziplin

Der Schiedsrichter Kreiling Heuchelheim, i scheidungen einwandfrei hätte aber unbedingt energischer durch⸗

Gr.⸗Linden 1. Gießen 1. und 2. komb. 6: 2(0: 0).

Am 1. Feiertage verweilte G. in Großen⸗Linden zum Austrag emes Gesellschaftsspeles Gr. war die technisch bessere Wanmschaft und konnte auch das Spiel für sich entscheiden. 1. Halbzeit konnte Gr. keine Erfolge erzielen. da G. vor ihrem

Aber nach der Pause kommt ein anderes Bild zustande. Gr. spielt sich jetzt endlich frei und kann so Tor auf Tor erzielen,

Es wäre G zu empfehlen, daß seine Leute wenn sie auch verlieren, auf dem Spielfelde verbleiben und waterspielen. Herborn 1. Frankfurt⸗Oberrad 1. 1:4(0: 2).

Elfmeter lautet die Ent⸗ Pfui schveien. ˖ soll, hat sein Ende gefunden. Mit

beigub ringen. traf seine Emt⸗

Während der den Gr. Innensturm kolossal ab⸗

8 2. ein Selbsttor von Gr. erzielen

Propa A.⸗Melster leicht überlegen.

am selben Tage in Herborn ein

gamdaspiel aus. Die Gäste zeigten sich als Sonderklasse

e e 1 5 1 etwas beeinträchtigt zeigt aber sonst den schönen satren Sport, er im Arbeiter⸗Turn⸗ und Sportbund üblich ist. sodaß die zahl erschrienenen Zuschauer voll auf ihre Kosten kamen. Lollar 1 Großen⸗Linden 1. 2:0(1:0) Gr.⸗Linden verweilte am Sonntag in L. L. konnte das Sg

2

keine mehr im 3. Bezirk haben,

sie eine solche Spieltätigkeit vorführen. 8 Sonntag, den 15. d. M., vormittags 10 Uhr, findet im

schaftshaus eine Schiedsrichtersitzung statt. Vollzähliges Erscheigg

wird gewünscht. Nichterscheinen wird mit 500 Mark Strafe belag

Gg. Hofmann, Schiedsrichterobmanm

Versammlungskalender.

Alten⸗Buseck. Arbeiter⸗Gesangverein German

Samstag, 14. April, Versammlung. Wichtige Tagesordnung.

Freie Turnerschaft. Gruppenturnstunde der vieren Gruppe am Sonntag, 15. April, nachmittags 1 Uhr in Oppen⸗ 5 Wirtschaft zum kühlen Grund. Pünktliches Erscheinen er wünscht.

Pthördliche Bekaunkmachungen Nachtrag

zur Ortssatzung über die Erhebung einer Frem⸗ denabgabe in der Stadt Gießen.

Auf Grund des Art. 199 Städteordnung wird auf Beschluß der Stadtverordneten⸗Vesammlung v 15. Febr 1923 nach Begutachtung durch den Kreis⸗Ausschuß und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom

1 22. März 1923 zu Nr. M. d. J 8406 zu der Ortssatzung über die Erhebung einer Fremdenabgabe in der Stadt Gießen vom 10. August 1921 folgender Nachtrag erlassen:

Artikel 1.

Dem 8 2 der genannten Ortssatzung wird folgender Schlußsatz angefügt:

NDagezen dürfen Abzüge für Bedienung und sonstige Nebenleistungen nicht gemacht werden. Artikel 2.

Der§ 3 der genannten Ortssatzung erhält folgende Fassung:

Die Abgabe beträgt 20 v. H. des täglichen Zimmer⸗ oder Wohnungspreises. Bei einem täglichen Preise von weniger als 100 Mk. wird die Abgabe nicht erhoben.

Artikel 3. Dieser Nachtrag tritt mit dem Ersten des auf seine Verkündigung folgenden Monats in Kraft. Gießen, den 9. April 1923.

Der Oberbürgermeister: Keller.

5 Bekanntmachung.

Das noch im Umlauf befindliche Notgeld der Stadt Gießen in Münzen von 10 Pfg. und 50 Pfg. wird bis ö zum 1. Mai 1923 bei der Stadtkasse eingelöst. 0 Nach diesem Zeitpunkt findet eine Einlösung nicht mehr statt. Gießen, den 10. April 1923.

Der Oberbürgermeister:

Keller.

Bullenvertauf.

Die Gemeinde Großen ⸗Linden beabsichtigt, einen nicht mehr zur Zucht tauglichen, jungen, fetten Vogels⸗ berger Bullen zu verkaufen. Angebote pro Zentner Lebend gewicht sind verschlossen bis zum Montag, den 16. April 1923, nachmittags 5 Uhr, auf der Bürger⸗ meisterei einzureichen, woselbst auch die Verkaufs be⸗ dingungen eingesehen werden können.

Großen⸗Linden, den 10. April 1923.

Bürgermeisterei Großen Linden.

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unentbehrlich.

Alete Gecsefl er;

Belanntmachung.

Das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in besonderen Ausschreiben darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen, in denen Räume zur Unterbringung Ausgewiesener hergegeben wurden, nicht hieraus die Berechtigung zur Beschlagnahme hergeleitet werden dürfe weil anscheinend entbehrliche Räume vorhanden sind. Die Bereitwilligkeit, sich aus vaterländischen Gründen im Wohnraum einzuschränken, soll hoch anerkannt wer⸗ den und es darf den Betreffenden kein Nachteil hier⸗ aus erwachsen. In dankenswerter Weise haben eine Reihe Einwohner bereits Flüchtlingen Unterkunft ge⸗ währt, aber die in der letzten Zeit vermehrten Aus⸗ wenungen erfordern, daß weitere Räume zur Verfügung gestellt werden Ich bitte daher unter Hinweis auf das oben erwähnte Ausschreiben weitere Meldungen an das Wohnungsamt, Asterweg 25,(Telefon 139) gelangen zu lassen. Besonders erwünscht sind möblierte Zimmer mit 2 Betten, Beitwäsche und Morgenkaffee.

Gießen, den 11. April 1923.

Der Oberbürgermeister: Keller.

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