Ausgabe 
12.3.1923
 
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Arbeitsrecht, Gewerkschastliches, 5

Wenn kein Gewerbegericht vorhanden ist.

Ein langer Prozeß war es, der aus einer Arbeitsstreitigkeit zwischen der EisensteingrubeSchaumburg bei Faschingen a. L. und einer Anzahl ihrer Arbeiter sich abspielte. Diese wurden von der Grube im Juli 1920 bis zu 3,50 Mark pro Schicht unter dem vereinbarten Tariflohn, der damals 34 Mark pro Schicht betrug, entlohnt. Da die Grube sich hartnäckig weigerte, den zu wenig ge⸗ zahlten Lohn nachzuzahlen, wurde versucht, die Nachzahlung durch den staatlichen Schlichtungsausschuß zu erzwingen. Der Scllich⸗ tungsausschuß hatte die Forderung der Arbeiter als berechtigt an⸗ erkannt und im November 1920 einen dahingehenden Spruch ge⸗ fällt. Seitens der Grube wurde der Schiedsspruch nicht aner⸗ kannt. Die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches mußte daher beim Demobilmachungskommissar beantragt werden. Nach vielem Hin und Her lehnte der Demobilmachungskommissar die Verbinblichkeitserklärung des Schiedsspruches mit einer voll⸗ ständig weltfremden Begründung ab. Da die Auslegung des Tarifvertrages, wie sie von der Grube mit Uebereinstimmung des Lahnarbeitgeberverbandes vorgenommen wurde, der Unternehmer⸗ willlür Tor und Tür öffnete, und die Arbeiter sich den unbe⸗ gründeten Lohnabzug nicht gesallen lassen wollten, so mußten durch das zuständige Amtsgericht in Diez a. d. L. die Nachzahlung des zu wenig gezahlten Lohnes, durch Klage zu erzwingen versucht wer⸗ den. Unterm 14. September 1921 wurde dem Amtsgericht die Klageschrift unterbreitet. Nach vielen hochpeinlichen Zeugenver⸗ nehmungen, Verhandlungen und Terminen, wurde am 25. Sep⸗ tember 1922 das Urteil verkündet. Nach diesem Urteil wurde den Arbeitern nur ein Teil der eingeklagten Summe zugesprochen. Durch das Urteil wurde den Klägern se 41 Mark zugesprochen. Das war eine Lohnsumme für 1% Arbeitsschicht im Juli 1920. Im November 1922 erhielten sie den Betrag ausbezahlt und konnten sich infolge der inzwischen eingetretenen Geldentwertung für diesen Betrag eine sschlechte Zigarre oder eine Zigarette mittlerer Quali⸗ tät kaufen. Da den Klägern nicht die eingeklagte Lohnsumme zu⸗ gesprochen wurde, so mußten sie noch einen Teil der Progeßkosten tragen, die ungefähr 15mal so hoch waren als der ihnen zuge⸗ sp ne Betrag. Beim Vorhandensein eines Gewerbegerichts würde ein derartiger Streit in höchstens zwei Terminen entschie⸗ den. Wenn die Unternehmer aber gegen die Errichtung der Ge⸗ werbege richte Sturm laufen, dann wissen ste warum. Gelbe Sumpfblume in Oberhessen. Zu dem an dieser Stelle in Nr. 48 unter dieser Ueberschrift er⸗ schienenen Artikel werden wir um Aufnahme folgender Berich⸗ tigung ersucht: 5 Die in demGelbe Sumpfpflanze in Oberhessen über⸗

schriebenen, in der Oberhessischen Volkszeitung am Dienstag, den

27. Februar 1923 erschienenen Artikel enthaltenen Behauptungen,

daß ich an einer Aussprache des Deutschen Arbeiterbundes teil⸗

genommen hätte und für diesen Bund werbe, entspricht nicht den Tatsachen. Fritz Appel, Fahrsteiger.

* 2 Kleine Nachrichten.

Mord und Selbstmord aus verschmähter Liebe. Der Bjährige Hermann Göbig, Geleitsstraße 83 in Offenbach hat seither mit der gleichalterigen Kontoristin Mina Grochowsky, Karl⸗ straße 66 ein Liebesverhältnis unterhalten. Diese wollte in letzter Zett nichts mehr von ihm wissen und löste vor einigen Tagen das Ver⸗ hältnis. Freitag nachmittag nach 5 Uhr erwartete Göbig seine seit⸗ herige Geliebte vor dem Geschäft, in dem sie tätig war und be⸗ gleitete sie in ihre Wohmug. Daselbst war nur die Großmutter des Mädchens anwesend. Während das Paar sich allein in einem Zimmer befand und dort jedenfalls eine kurze Auseinandersetzung hatte, brachte Göbig der Grochowsky mittels einer Browningpistole einen Schuß in die linke Schläfe bei, der den sofortigen Tod herbeiführte. Alsdann richtete er die Waffe gegen sich selbst und traf sich in die rechte Schläfe. Er wurde in bewußtlosem Zustande in das Stadt⸗ krankenhaus eingeliefert, woselbst er Samstag früh ebenfalls verstarb.

Frankfurt a. M. 9. März. Verbotene Zeitungen. Die Frankfurter Volkszeitung und die Freie Presse in Höchst a. M. wurden auf je drei Tage für das besetzte Gebiet verboten.

Frankfurt a. M., 9. März. Vom Auto getötet. Auf der Eschersheimer Landstraße wurde ein bisher umbekannter Mann in dem Augenblick, als er einem Straßenbahnzuge aus weichen wollte, von einem Kraftwagen überfahren und auf der Stelle getötet.

Frankfurt a. M., 9 März. Herabsetzung der Brot⸗ preise. Die Frtinlfurter Bäckerinnung hat die Preise für marken⸗ freies Brot um 200 Mark für das 1200⸗Gramm⸗Brot heruntergesetzt. Es kostet ab heute Frankfurter Weißbrot 1500 Mk., Schlüchterner Brot 1480 Mk., Schwarzbrot 1800 Mk.

Königstein i. T., 9. März. Aus der Haft entlassen. Die sechs Bommersheimer Fuhrleute, die bei der Abfuhr von Holz ohne Erlaubnisschein angetroffen und deshalb von den Franzosen verhafte: wurden, hat man wieder aus der Htft entlassen. Auch Pferd und Wagen durften sie mitnehmen. Das Holz jedoch verfiel der Beschlag⸗ nahmung.

Cronberg, 9. März. Rückgabe von Bürgschaftsgel⸗ dern. Die französische Besatzungsbehörde hat die den vor Monats⸗ frist verhafteten Bahnhofsvorstehern von Cronberg und Eschborn ab⸗ genommenen Bürgschaftsgelder in Höhe von zweimal 100 000 und zweimal 50 000 Mark wieder zurückerstattet.

Darmstadt, 9. März. Behinderung des Zugverkehrs von Frankfurt. Seit gestern vormittag haben die Franzosen das westliche Gleise der Strecke Darmstadt Frankfurt von der Block⸗ stelle Birnbaum(südlich Arheilgen) bis vor den Personenbahnhof Darmstadt Hauptb. besetzt und verhindern die Streckenrevision. In⸗ folgedessen mußte der Zugverkehr auf diesem Gleise eingestellt wer⸗ den. Da die Strecke Darmstadt Frankfurt in dem angegebenen Streckenteil jetzt nur noch eingleisig befahren werden kann, erlitten die Züge zunächst erhebliche Verspätungen, doch sind diese durch die umsichtigen Anordnungen der Verkehrsbehörde jetzt behoben.

Mainz, 8. März. Verjagte Eisenbahnerfamilien. In Bischofsheim mußten 18 Dienstwohnungen von Eisenbahnern auf französischen Befehl sofort geräumt werden.

Mainz, 10. März. Vom Franzosenzug über fah Gestern nachmittag fuhr auf der Strecke Alzey Mainz an de Kreuzungsstelle der dstraße Mainz Gonsenheim französischem Personal bedienter Zug mit einem deutschen auto zusammen, auf dem sich außer dem Chauffeur noch vier sonen befanden. Zwei Personen sind tot, einer starb nach dr Stunden und zwei liegen verwundet im Krankenhaus. Die Bahn⸗ strecke ist seit einiger Zeit ubefahren, sodaß die Az damit rechnen durften, daß kein Zug kommt. Die Strecke wurde zum erstenmal wieder von französischem Personal befahren; die Straßenübergänge blieben aber offen. 1

Von den Franzosen verurteilter Redakteur. Unser

Jing, Redakteur der Mainzer Volkszeitung und Siebte 8

neter in Mainz wurde von dem französischen Militärgericht zu 6 Monaten Gesänamis verurteilt wegen verschiedener in sei Blatte veröfsentlickter Artikel Er hatte aber die Vorsicht gebraucht sich vorher ins unbesetzte Gebiet zu begeben, sodaß er mit französischen Gefänguissen keine Bekanntschaft zu machen braucht. Ibina hat das Amt eines Beigeordneton in der thüringischen Stadt Frankenhausen angenommen.

Ein deutsches Bodenresormland. Im Freistaat Anhalt sind seit 1918 durch Staat, Kreis und Gemeinden etwa 200 Millionen Mark für Zwecke des Wohnungsbaues verwendet worden. Wäh⸗ rend vor dem Kriege jährlich rund 800 Wohnungen neu errichtel wurden, sind in den letzten vier Jahren 2900 Wohnungen, zum größten Teil Heimstätten, errichtet worden, ein Prozentsatz, der im ganzen Reich auch nicht annähernd erreicht worden ist. Das kleine Anhalt ist also auf dem besten Wege, ein boden⸗ und wohnung reformerisches Musterland zu werden. 85 a

Ein unsinkbares Schiff. Ein neues Schiff, das auch dann noch schwimmfähig sein soll, wenn der ganze n aufgerissen wurde von C. Macdonald erbaut. Diese neue Schiffsform hat nach einem Bericht in Werft, Reederei, Hafen außer einem I= boden noch ein wasserdichtes Zwischendeck, durch das die Luken zu den Unterräumen mit Schächten bis zum Oberdeck hindurchgeführt sind. Außerdem sind zahlreiche Querschotten eingebaut, so daß 12 Laderäume mit je zwei übereinanderliegenden Räumen entstehen. Die Spanten werden im Zwischendeck durchschnitten; di latoren für die Unterräume sind wasserdicht bis oben geführt. Nach den Angaben des Erfinders läßt ein solches Schiff wegen der zahlreichen Luken schneller be- und entladen, als ein gewöhnliches Schiff, und außerdem ist es nicht zum Sinken zu bringen, so die größte Sicherheit dadurch gewährleistet wird

Aus den arntlichen Bekanntmachungen.

Das Amtsverkündigungsblatt Nr. 20 vom 9. März enthält: Gewährung von Unterstützungen an die Empfänger von Ruhegehal⸗ ten und Hinterbliebenenbezügen der Hessischen Versiche rungsanstalt für gemeindliche Beamte. Schulvorstände. Beitreibung der Gemeindegefälle für 1922. Vergnügumgssteuer. Errichtung einer Sattler⸗ und Tapezierer⸗ Zwangs innung. Reichsfleischbeschaugesetz. Viehmarkt in Hungen. Abgang der Landesgestütsbeschäler nach den Deckorten. Tarif der Kreisabdeckerei Garbenteich. Nothilfe Hessen. Dienstnachrichten. eee Watzenborn⸗Steinberg. Maßnahmen gegen Preis⸗

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In den letzten Tagen sind wiederholt elektrische Straßenlampen durch Steinwürse und dergleichen be⸗ schädigt worden. Die Stadtverwaltung setzt für Nam⸗ baftmachung der Täter derart, daß ihre gerichtliche Bestrafung möglich ist, hiermit eine Belohnung von

Fünftausend Mark aus, deren Vergebung endgültig durch den Oberbürger⸗ meister erfolgt.

Gießen, den 8. März 1923

Der Oberbürgermeister. J. V.: Krenzien.

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