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eren bes beendlgte die Beratung des Geseßes betr. Abänderung des Versicherungsgesetzes für gemeindliche Beamte. Nn ausstehenden Artikel wurden in der Fassung der Re⸗ Sie rungs vorlag angenommen. Die Rückwirkung des Gesetzes wurde unstatt von vorgesehen zum 1. April 1922 auf den 1. Oktober 1922 sestgesetzt.— Sodann beschäftigte sich der Ausschuß auf eine Anregung mis seiner Mitte nochmals mit der Angelegenheit des Ankaufs des Jugenheimer Hotels„Krone“ durch den Staat, weil der Eindruck be⸗ stehen konnte, als sei auf die Interessen Jugenheims nicht genügend Rücksicht genommen. In der Aussprache konnten jedoch diese Befürch⸗ lungen restlos zerstreut werden.— Der Aus schuß beschließt, den hes⸗ schen Anteil an dem Main⸗Donau⸗Kanalunternehmen von 3 auf 9 Millionen Mark zu erhöhen und ermächtigt die Regierung, ihren An⸗ neil an der Rhein⸗Neckar⸗Gesellschaft um bis zu 25 Millionen Mark
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caß. 511 erhöhen.
0. Der Finanzausschuß des Landtags trat in seiner un Sitzung am Freitag in die Beratung des Staats voran en. schlags für 1923 ein. Die Kapitel des Finanzgesetzes 00 wurden genehmigt. Es kam dabei zum Ausdruck, daß eine tu neue Vorlage zur Grund- und Gewerbesteuer zu erwarten U ei. Der Ausschuß ersucht um baldige Vorlage. Zu Kap. 1, u Forst⸗ und Kameralgüter, ergab sich eine Reihe Fragen, wie an, lber die Holzversteigerungen, Jagdpachten, Pachtpreise für , Staatsgüter, Fahrkosten der Forstmeister usw., die mit der
de egierung besprochen werden. Das Kapitel findet in Ein⸗ I nahme und Ausgabe Genehmigung. Zu Kap. 2, Siedlungs⸗ det. wesen, wünscht der Ausschuß eine Aufstellung über den Fort⸗ Un gang der Arbeiten im letzten Jahre. Das Kapitel wird an⸗
um. genommen, ebenso Kap. 3, Kameralgüter unter Forstver⸗ be waltung, Kap. 4, Weingüter, und Kap. 5. Braunkohlenwerke gr Wölfersheim, Kraftwerk Wölfersheim, und wünscht der Aus- U scchuß die Vorlage einer kaufmännischen Bilanz. Zu Kap. 6, h Zad⸗Nauheim, soll mit der Regierung Rücksprache genommen werden über Mittel und Wege, wie das Bad in Zukunft — eentabel erhalten werden kann. Das Kapitel wird ange⸗ nommen, und damit auch Bad Salzhausen, das, wie in rrüheren Jahren, einen Staatszuschuß erforderlich macht. HBaortsetzung Dienstag.
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Gießen und Umgebung.
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bäuden, die in Eigentum des Reiches, des Landes oder einer son⸗ stigen Körperschaft des öffentlichen Rechtes stehen und entweder öffentlichen Zwecken oder zur Unterrbingung von Beamten usw. zu dienen bestimmt sind, falls die Gebäude bereits vor dem 1. Oktober 1918 in Eigentum der genannten Körperschaften standen; endlich fündet das Reichsmletengesetz keine Anwendung auf die Abgabe von Räumen solcher Gesellschaften und Genossenschaften, die als„gemein⸗ nützig“ anerkannt sind.
Wir kommen also zu folgendem Schluß: Sowohl auf Wohnun⸗ gen, süür die das Reichsmietengesetz nicht gilt,(also nach dem 1. Jult 1918 bezugsfertig hergestellte), als auch solche, auf die die Wohnungs⸗ mangelverordnung keine Anwendung findet,(das sind die in Neu⸗ bauten nach dem 1. Oktober 1920 bezugsfertig hergestellten), sind die Mieterschutzbestimmungen anwendhar. Das heißt: Es können in solchen Neubauten oder Einbauten hergerichtete Wohnungen, Läden oder Werkstätten von dem Vermieter nur mit vorheriger Zustim⸗ mung des Mieteinigungsamtes gekündigt werden. Wohl aber kann der Eigentümer von Neubauten, die nach dem 1. Oktober 1920 be⸗ zugsfertig hergestellt sind, seine Wohnungen, Läden oder Werkstätten ohne vorherige Anzeige bei dem Wohnungsamt frei vermieten und auch den Mietpreis frei vereinbaren. Nicht befreit ist er dann meiner Ansicht nach von der ihm nach der Verordnung des Oberbürger⸗ meisters vom 22. Juli 1919 auferlegten Pflicht, den Abschluß des Mietvertrages binnen emer Woche dem städtischen Wohnungsamt an⸗ zuzeigen. Dieses hat dann das Recht, binnen einer Woche noch Eim⸗ gang der Anzeige bei dem Mieteinigungsamt zu beantragen, daß der Mietzins auf eine angemessene Höhe herabgesetzt wird. Das gleiche Recht hat der Mieter bis zum Ablauf zweier Wochen nach Abschluß des Vertrages. Diese Verordnung ist meiner Ansicht nach zweifellos anwendbar, da sie sich auf§ 5 des Mieterschutzgesetzes gründet. Eben⸗ so kann auch späterhin der Mietpreis nur mit vorausgegangener Zu⸗ stimmung des Mieteinigungsamtes erhöht werden. Gleiches, wie das oben ausgeführte, hinsichtlich der Mietpreisbildung gilt auch für die Wohnungen usw., auf welche das Reichsmietengesetz keine Anwendung finden kann(für auf die nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig herge⸗ stellten Räume).
Bemerkt sei noch, daß allgemein nach 8 6 b des Mieterschutzge⸗ setzes die Mietzinse für Wohnungen, flir die aus öffentlichen Mitteln Beihilfen zur Abbürdung der Ueberteuerung gewährt worden sind: nicht der Festsetzung durch das Mieteinigungsamt unterliegen.
Noch eine letzte Schlußfolgerung möge hier Erwähnung finden:
1. auf Räume, die nach dem 1. Juli 1918, jedoch vor dem 1. Ok⸗ tober 1920 bezugsfertig hergestellt worden sind, findet das Reichs⸗ mietengesetz keine Anwendung, wohl aber die Wohnungsmangelver⸗ ordnung(Verfügungsbeschränkung, Beschlagnahmerecht usw.)
2. Auf Wohnungen und andere Räume in Neubauten, die nach dem 1. Oktober 1920 bezugsfertig hergestellt worden sind, findet weder das Reichsmietengesetz noch die Wohnungsmangel verordnung An⸗
ng. 3. Auf Räume der einen wie der anderen Art aber finden die Mieterschutzbestimmungen Anwendung; es darf bei Wohnräumen, Läden oder Werkstätten die Kündigung oder Mietpreiserhöhung nicht ohne vorausgegangene Genehmi des Mieteinigungsamtes statt⸗ finden, während bei anderen Räumen(Lager⸗, Fabrik⸗, Bureau⸗ u. anderen Räumen) der Mieter unverzüglich nach der vom Verbieter ausgesprochenen Kündigung das Mieteinigungsamt anrufen kann.
0 15 n darf die zwangsweise Räumung einer Wohnung nicht
olgen?
Auf Grund eines gerichtlichen Urteils oder eines von Gericht oder dem Mieteinigungsamt abgeschlossenen Vergleichs kann der Ge⸗ richtsvollzieher eine Wohnung zwangsweise räumen. Seither bestand eine von dem Oberbürgermeister mit Genehmigung des Reichsarbeits⸗ ministers und des hessischen Arbeits⸗ und Wirtschaftsamts erlassene Bekanntmachung, nach welcher die zwangsweise Räumung einer Woh⸗ nung nicht erfolgen darf, wenn das Wohnungsamt bescheinigt daß der Inhaber der Wohnung bei Durchführung der Räumung wohnungs⸗ los werden würde. Diese Belanntmachung gründete sich auf§ 5a des Mieterschutzgesetzes. Voraussetzung ihrer Anwendbarkeit war also, daß es sich um ein beendigtes Mietverhältnis handelte. Nun gibt es aber auch Fälle, in denen jemand eine Wohnung nicht mietweise innehat; z. B. Werkswohnungen oder Wohnungen bei Verwandten, die einen Mietpreis nicht verlangt haben. Wenn eine solche Wohnung auf Grund eines Räumungsurteils geräumt werden sollte, bestand an sich keine Berechtigung für das Wohnungsamt, die oben erwähnte Bescheimügung für den Wohnungsinhaber auszustellen. Diesem Miß⸗ stand ist nunmehr durch die Bekanntmachumg des Oberbürgermeisters vom 5. März d. J. abgeholfen; diese stützt sich außer auf§ da des Mieterschutzgesetzes auch auf§ 9 des Gesetzes über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel. Es kann also künftig der Inhaber einer Wohnung, bezüglich welcher ein Mietverhältnis nicht besteht, nicht auf die Straße gesetzt werden, wenn er sich vom Wohnungscant die mehrerwähnte Bescheinigung beschafft, zu deren Ausstellung das Amt jetzt befugt ist.
Tollarsturz und Warenmarkt. Es war ole weiteres vorauszusehen, daß jede Stabilisierung der Mark Störungen am Warenmarkt herbeiführen würde.
himeinkommen!
Eine
1. Jurf 1918 bezugsfertig geworden sind, ferner auf Räume in Ge⸗ gewisse Stockung des Absatzes ist nun auch in der Tat zu ver⸗
zeichnen. Das gehr nicht nur aus zahlreichen privaten Mitteilungen hervor, sondern auch aus den Berichten der Preußischen Handels⸗ kammern und des Reichsarbeitsblattes Selbst die Leipziger Messe konnte den Eindruck des besseren Markstandes sehr schlecht verwinden. Die ersten Meßtage standen unter dem Zeichen einer außerorbentlich stiller Nachfrage. Die Einkäufer, die in großer Zahl erschlenen waren, brauchten viel Zeit, um sich überhaupt über die Möglichkeit vorteilhafter Einkäufe zu informieren Obwohl vielfach R relsherabsetzungen vorgenommen wurden, war für die ausländischen Einkäufer, die mit dem Valutageschäft nun einmal zu rechnen gewohnt sind, die Möglichkeit vorteilhafter Einkäufe verhältnismäßig gering, auch sonst zeigte sich wenig Geschäft. Wenn dle Anzeichen nicht trügen, scheint die Zeit der Marktkrife, die noch in sämtlichen Ländern mit einer Stabilisierung der Wäh⸗ rung verbunden war, auch bei uns nicht fern zu fein. So drückend die Gesahr von Arßeitsverkürzungen für weite Teile der Arbeiter⸗ schaft ist, so sehr auch dem Staate daraus die Pflicht erwächst, durch Arbeitsbeschaffung den Wirkungen einer solchen Krise nach Kräften vorzubeugen, man wird sich mit gewissen Störungen ab⸗ finden müssen, zumal man weiß, daß das nur Leiben einer Ueber⸗ gangszeit sind und daß die Stabilistierung der Währung, wenn sie auch auf die Arbeiterschaft zurückwirkt, doch mehr den übelsten Auswüchsen kapitalistischer Spekulation entgegentritt als alle Wuchergesetze.
— Offenhaltung der Verkaufsstellen des Handels gewerbes ist am nächsten Sonntage, 18. März, von vormittags 11 Uhr bis nach⸗ mittags 6 Uhr, zugelassen, ebenso in der gleichen Zeit die Beschäf⸗ tigung von Arbeitspersonal— Auf den Sonntag vor Ostern, dem Palmensonntag trifft jedoch diese Annahme nicht zu, da müssen die Läden wie an anderen Sonntagen geschlossen bleiben. g
— Viehmarkt in Hungen. Montag, 19. März, 9 Uhr vormit⸗ tags, findet ein Viehmarkt in Hungen statt, zu welchem Tiere aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen aufgetrteben werden können, deren Herkunft durch Ursprungszeugnisse nachgewiesen wird. Für Tiere von auswärts muß ein Gesundheitszeugnis eines be⸗ amteten Tierarztes vorgelegt werden.
— Zerstörung öffentlicher Einrichtungen. Eine Bekannt⸗ machung des Oberbürgermeisters setzt eine Belohnung von 5000 Mark für denjenigen aus, der die Täter ermittelt, welche die elek⸗ trischen Straßenlompen durch Steinwlirfe usw. zertrümmerten Wir weisen auf die Bekanntmachung hin.
— Treiberei bei der Holzversteigerung. In Markwald Dorf⸗ Güll⸗Grüningen fand am 27, Februar Holzversteigerung stott. Bei dieser Gelegenheit war von der„Notlage der Landwietschaft“, von der sogar heute noch in manchem agrarischen Blatte geredet wird, nichts zu spuren. Dort waren Landwirte aus der Wetterau zu⸗ gegen, die die Preise derart in die Höhe trieben daß es den Klein⸗ bauern und Arbeitern unmöglich war, ihren Bedarf zu becken. Die hier erzielten Preise waren für die minderbemittelte Be⸗ völkerung einfach unerschwinglich Zwei Scheite kamen auf 200 000 Mk. 50 Kiefern⸗Wellen bis 130 00 Mk.! Dieses Beispiel sollte den maßgebenden Leuten in ee Warnung dienen, denn wohin sollen die Dinge noch führen? i en Die Notlage der Landwirtschaft wird damit auch illustriert.
— Garbenteich. In der Gemeinderatssitzung vom 5. März 1923 wurde dem Organisten 200 000 Mark Gehalt für das vergangene Jahr 1922 bewilligt. Auf Antrag des Ochsenhalters wurde das Pflegegeld auf 1000 Mark den Tag kepgrleg,— Ein Gesuch um Beschaffuna einer Wohnung wurde der Wohnungs⸗ kommisston überwiesen— Der Antrag eines Bürgers um Zu⸗ teilung von 24 Festmeter Bauholz wurde abgelehnt, mit der Be⸗ gründung, daß die Forderung des Zimmermessters. der 12 Fest⸗ meter beschlagenes Bauholz in dem Neubau des Antragstellers ver⸗ arbeitet hat und nun dafür von dem Antragsteller 24 Festmeter unbeschlagenes Bauholz und 90000 Mark verlangt. ungerecht und
großer Wucher ist. Kreis Schotten.
— Ruppertsburg. In unserer Gemeindevertretung wurde in der am 25. Februar abgehaltenen Sitzung besonders die Wohnungs⸗ frage erörtert. Es lag ein Antrag um Beschaffung einer Woh⸗ nung von einem Fabrikarbeiter vor, der hierbei eine Anzahl Wohnungen aufführte die beschlagnahmt werden könnten. Er führte dabei auch die große Hofreite von Konrad Högy 3. auf, der selbst Mitglied des Gemeinderats ist. Als der Bürgermeister den Antrag und den Namen Högn's verlas fuhr dieser heftig auf und schrie: Ich habe noch drei Schweineställe da kann er Gegen diese Unverschämtheit protestierte sosort das Gemeinderatsmitalied W. Schneidmüller(Soz.) und bez te es als Pflicht eines jeden, das Möglichste zur Abstellung der Woh⸗ nungsnot beizutragen— Die Arbeiterschaft erkennt auch aus diesemm Vorfall, wie notwendig es ist, bei den Gemeindewahlen einzugreifen und dafür zu sorgen daß Leute in die Gemeinde⸗ vertretung gewählt werden. die einigermaßen Verständnis für dle Interessen der Allgemeinheit haben.
1 5 22 22 4 1 Vaterläudische Streilkasse. 12 Es gingen weiter bei uns ein: 8 7 Beamten des Landgerichtsgefängnisses Gießen, 2. Rate, le 000 Mk. Bereits quittiert 342 400 Mk. Zusammen 350 400 Mk. g Den Gebern herzlichen Dank. Weitere Spenden werden gerne bat. intgegengenommen. n Verlag der Oberhessischen Volkszeitung. Mietfragen. nad 5(Von Justizinspektor Schröder.) 1 I. Hat das Mieterschutzgesetz Geltung auch für Neubauten? * Das Neichsgesetz betr. Bekanntmachung zum Schutze der Mieter u eht keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Amvendbarkeit vor. Ex 4 Grund des§ 6 der Bekanntmachung hat das hessische Arbeits⸗ den. schaftsamt am 30. April 1919(Regierungsblatt Seite 261) — gslgendes bestimmt: 1 1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist nur mit voraus⸗ begangener Zustimmung des Einigungsamtes rechtswirksam. Diese u Fustimmung ist auch dann einzuholen, wenn es sich nur um eine Miet⸗ 7 Freissteigerung handelt W 2. Ein ohne Kündigung ablaufendes Mietverhältnis gilt als auf r unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Vermieter nicht vorher die U Bustimuming des Einigungsamtes zu dem Ablauf erwirkt hat. M Auch hierbei ist nicht ausgesprochen, daß Wohnungen in Neu⸗ lauten von irgend welchem Zeitpunkte ab ausgeschlossen seien. 8 Dagegen ist durch Bekanntmachung vom 13. Jantar 1922(im 10 Emtsverkündigungsblatt) die Bestimmung getroffen, daß die(auf rar 1 Frund des§ 9 der Verordnung über Maßnahmen gegen Wohnungs⸗ mangel vom 23. 9. 1918 und 11. 5. 1920) für den Freistaat Hessen. wmrlassenen Anordmugen keine Anwendung finden auf Neubauten, die anch dem 1. Oktober 1920 bezugsfertig hergestellt sind.— Daz heißt: Auÿcz solche Neubauten finden die vom Arbeits⸗ und Wirtschaftsamt in n Darmstadt mit Verordnung vom 1. Februar 1921 erlassenen Bestim⸗ nungen über Maßnahmen gegen Wohnungs mangel(also insbesondere m8 heschränkung der Verflüigungsmacht über Wohnungen, Beschlagnahme⸗ 1 fugnis durch das Wohmugsamt) keine Anwendung. Endlich be⸗ ö dimmt noch das Reich⸗mietengesetz in§ 16, daß die Bestimmungen 1 fsteses Gesetzes keine Anwendung finden auf Neubauten oder durch gen um- oder Einbauten neugeschaffenen Räume, wenn sie nach dem 8 5 2 * Ein Gelehrten⸗Jubiläum. 1 Sein 50 jähriges Jubiläum als Direktor der beandwirtschaftlichen Versuchsstation in Darm⸗ ü abt beging am 7. März der bekannte Agrikulturchemiker und Geh.⸗R. Professor Dr. Paul Wagner. Zugleich N szerte er seinen 80. Geburtstag in voller körperlicher und 7 seistiger Frische. Prof. Wagner hat dieser Austalt deren Leitung ü Besondere Vec⸗ 1 1 2 0 6. aun bel i. ebesf der Methode d + 0 Durch stetige Verbesserung der Mothode der 1 selddüngungsversuche gelang es ihm auch, den Feldolugungsver⸗ 1 Forschung zu machen. serner, die Ergebnisse seiner For⸗ gehn dem Felde und im Laboratorium in leicht verständlichen Schristen oder in meisterhastem Vortrag lem Verständnis der praktischen Landwirte näherzubringen und gun lat dodurch unermeßlich viel für die richtige Verwendung lunstlichen Düngemittel in der Landwirtschaft 1 6 Chrung des Jubflars hatten sich am 7. März zahlre 4 behördliche Vertreter und viele Freunde und Verehrer des 1 0 teenstvollen Forschers und Gelehrten im Jestsaal des Darmstädter n bealgymnasiums eingefunben. U. a. waren vertreten das Reich, an ite hessische Regierung der Landtag und sonstige Behörden. Ver⸗ 175 eber der Stadt Universität, Hochschule, Landwirtschaftskammer, N . deutsche Landwirtschastliche Gesellschaft und zahlreiche landwart⸗
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stliche Vereinigungen. Ein Gesang mit enbeg ö 2 45 720 5 15 mond zahlreiche Reden und Ansprachen den Fubilar ehrten für die ganz bedeutenden unnd in der augen Wolt gterkannten Forscherarbeiten. Ministe valrat Müller⸗Darm⸗ sabt begrüßte die Erschienenen im Namen der Paul Wagner⸗Chrang und des Kuratoriums der Landw. Versuchsstation, warf einen Riick⸗ kick auf den Werdegang der Landw. Vorsuchsstatlon. die im be⸗ senderen Prof, Dr. Wanner zu danken ist. Er erbat das Gnver⸗ faindnis des Jublars eine Stiftung von 200 Millionen Mark als„Paul Wagner⸗Stistung“ benennen zu dürfen. Land⸗ Pͤrtschaft und Industrie haben sie gestiftet. Sie soll zur weiteren zortsetzung der Forschuena im G. Wagners dienen. Präsident hebel überbrachte die Glückwünsche des Reichspräsidenten. und sbberreichte in dessen Namen den Reichsschild mit eren: dus gleiche Geschene, das Gerhar: Hauptmaun erhielt. Er über⸗ brachte ferner die Glücwülnsche der Reichs regserung. der bessi⸗
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schen Regierung und des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Noch waltere Redner überbrachten Glückwünsche für den Jubilar und ehrten ihn durch Ansprachen.
42 N 21* Politik auf der Bühne.“ 8
Im Deutschen Theater in Berlin geschah es jüngst, daß, als eine Frau in den Schlußbeifall einer Erstaufführung ihre Ableh⸗ nung kundtat, das Publikum sie lynchen wollte;„schneidet ihr die Haare ab“,„werft sie den schwarzen Hunden im Ruhrgebiet vor“ und ähnliche Drohungen mußte sie hören. Hatte sie an deutschestem Nationalgut sich vergangen? Gab man Kleist oder Schiller oder Georg Büchner, den sie verhöhnte? Nein, es ging der große Klassiker„Alt-Heidelberg“ über die Bretter, und jemand, der wohl der Ansicht war, daß eine Bühne von Rang und Tradition des Deutschen Theaters zu schade sei für diesen sich heute mehr denn je in seiner Seichtheit und Rührseligkeit enthüllenden und uns ver⸗ letzenden Anarchronismus(Verstoß gegen den Zeitgeist), trägt dabei Leib und Leben zu Markte.
Im Landestheater zu Darmstadt„dichtet“ ein Sänger in ein Couplet einer alten Lortzingoper eine geschmacklose„aktuelle“ Strophe hinein und glaubt so, in einem Augenblick, in dem deutsche Brüder körperlich und seelisch Unsägliches leiden, mit seinem Sing⸗ sang zu den schmerzlichsten Erlebnissen Stellung nehmen zu müssen, deulsches Leid nach Varietsart zu Effekstoff degradieren zu dürsen! Und er wurde nicht ausgepfiffen für seine Gefühlsroheit, sondern
Harfenbegleitung
stüürmisch gefeiert, und als ihm für die zweite Aufführung eine Wiederholung seines Delikts offenbar verboten war, erfolgt tags darauf eine feierliche Anfrage nach dem Verbleib in einer sich ernst nehmenden Zeitung, die der Intendanz wegen dieser Selbstver⸗ ständlichkeit nicht mehr und nicht weniger als Mangel an na⸗ lio naler Gesinnung vorwirft.
Auf der gleichen Bühne gibt man des deutschen Dichters Georg Büchner bezaubernde Dichtung„Leonce und Lena“; der Theater- borichter einer Zeitung golangt zu der erleuchteten Erkenntnis, daß „der einzige Grund zur Wahl dieses Stückes nur der gewesen sein könne, das Königtum lächerlich zu machen,“ und, sich damit offenbar noch nicht genug blamiert wähnend, nennt er 14 Tage später die Dichtung mit„Charleys Tante“ in einem Atem.
Eine große Berliner Zeitung erneuert Schillers Ruf nach dem nationalen Theater; begeistert nehmen dies Darm⸗ städter Blätter zum Anlaß, um diesen Ruf zu der Sehnsucht nach
*) Der Darmstädter Zeitung entnehmen wir diese beherzigens⸗ werten Ausführungen von Dietrich Distelmann. einer Bühne»ationalistischen Phrasenbelden⸗
tums auszudeuten, auf der vermutlich dann Wildenbruch wichtiger wäre als Shakespeare. g
So weit sind wir gekommen! Es geht nicht mehr um Kunst. es geht um Phrase und Geschwätz. Schiller, Goethe, Kleist will man berauben, ihre Worte will man an der Stelle, die Schiller als moralische Anstalt wissen wollte, mißbrauchen wie die Wort⸗ köder einer Wahlversammlung. Sieht denn niemand die unge⸗ heure grausige Gefahr, die sich hier vorbereitet, und die vergiftend in die Massen getragen wird? Haben wir denn noch nicht Kriegs⸗ opfer genug gebracht an Gut und Blut, an deutschen Provinzen und deutschen Existenzen und an deutschem Glück, daß nun auch noch der deutsche Geist geopfert werden soll? Denn darum, und um nicht weniger, geht es! Es sollen Kunstwerke zerrupft und verstümmelt werden— denn was anderes als Verstümmelung ist es, wenn man nicht mehr den Geist des Schöpfers hören will son⸗ dern seine zufälligen Worte auf ihre Anwendbarkeit in der Gegen⸗ wart— es follen sinnlose, kunstwidrige Fanfaren daraus gemacht werden, es sollen wirkliche und echte Dichtungen, unzerstörbare Manifeste deutschen Geistes und deutscher Erfülltheit verunglimpft und, wie der Berliner Fall zeigt, Kitsch und Schmarren als Ursinn von Deutschheit gepriesen und bejubelt werden! Wir sollen stillschweigend zusehen, wie in Opern, die, mögen sie auch nur eine kleine enge Welt schildern und bedeuten, immerhin aus deutschem Sinn und deutschem Atem gezeugt wurden, mit Albernheiten verschandelt werden und dadurch angeblich deutscher werden. Wie weit ist noch von da bis zu dem Punkt, wo auch in „Figaro“ und„Fidelio“„nationale“ Einlagen gemacht werden, weil sie nicht deutsch genug sind!
»Unter all den Bosheiten, die uns Frankreich antut, ist diese vielleicht die größte: daß es eine derartige Verwirrung in deutschen Köpfen anrichtet, die nicht mehr unterscheiden kann zwischen Wert und Unwert in der Kunst, zwischen Dichtung und Leitartikel, zwischen Kunststätte und Bierbank. Diefenigen aber, die berufen sind zur Heilung und Wahrung des wahr⸗ haft nationalen Verantwortungsbewußtseins, freveln wider den heiligen Geist, wenn sie der Feinde Zerstörungs⸗ werk am deutschen Geist fördern helfen. Man wende nicht ein daß es um die nieht schade sei, die solcher plumpen Tat zum Opfer fallen; Deutsezland blutet aus zu vielen Wunden, als daß wir selbst Halbtote aufgeben dürften. Sonst bleibt zuletzt nur noch ein Trümmerhaufen. Und was hat dann das Leben noch für einen Sinn! Um was leiden unsere Brüder an Rhein und Ruhr stand⸗ haft alle Qualen der Vergewaltigung, wenn wir dumm und blind das Einzige kampflos aufgeben, was wir noch zu verlieren haben! deutsches, geistiges Gut, verankert in deutschen Herzen, als Erbdte in der Form, in der es uns zu treuen Händen übergeben wurde.
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Raummeter Kiesern⸗
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