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vermieden we n. andere Send werbeaussichtsamtes einzuholen.
8. Durch Einlegung von Schichtarbeit muß versucht werden, Arbeitslose einzustellen. 9. Bei Streitigkeiten über die Notwendigkeit einer Betriebs⸗ einschränkung entscheidet der Demobilmachungskommissar. „10. Bei Streitigkeiten über Entlassungen entscheidet der Schlichtungsausschuß.
Drohender Streik in der Seifen⸗Industrie.
d Hatice des Ge⸗
en.
5 Wir sind fest überzeugt daß die Seifenfabrikanten während der guten Konjunktur reichliche Verdienste eingehelmst haben. In dieser Zeit waren ste nicht bereit, auch der Arbeiterschaft mehr am Lohn zu geben wie allgemeim in der Industrie gezahlt wurde. Jetzt soll die schwere wirtschaftliche Krisis allein auf den Schultern der Arbei ausgetragen werden. Dazu sind die Arbeiter nicht bereit; obwofsl die Situation nicht gerade günstig ist hat die zuständige verstärkte Tarifkommission einmütig beschlossen, in sämt⸗ lichen Seisenfabriken des Bezirks die Kündigung so aus zu⸗ daß sie am 19 Januar mit Arbeitsschluß abläuft. Nicht leichtfertigerweise treten die Seifenarbeiter in diesen Kampf ein, sondern getragen von der Verantwortung. die sie gegenüber ihrer Familie und nicht zulent auch gegenüber der Arbeiterschaft der übrigen Industriezweige zu tragen haben. 5 Die Arbeiterschafß der Seifen⸗Industrie erbittet deshalb die moralische Unterstuützung fämtlicher Industriearbeiter des Bezirks, f ihrem Lohnfortkommen wesentlich gehemmt würden, wenn es dem hartnäckioen Unternehmertum der Seifen⸗Industrie N würde, ihre Arbeiterschaft auf eine noch niedrigere ö haltung herunterzudriicken.“
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5 28 Strafkam mer Gießen. (Sitzung vom 3. Januar 1923.)
Keine strafbare Handlung. Von der Anklage der Unterschlagung, des Betrugs und der Untreue freigesprochen wurde ein Versicherungsagent aus Gießen, nachdem die eingehende Haupt⸗ verhandlung ergeben hatte, daß er sich im Dienst einer Gummi⸗ warenfabrik, die Anzeige gegen ihn erstattet hatte, zwar prwwatrecht⸗ liche 8 aber keine strafbaren Handlungen hatte zuschulden kommen lassen.
Straflose Preisüberschreitung. Zurückgewiesen wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Schöffengerichts, durch das ein hiesiger Uhrmacher von der Anklage des Preiswuchers freigesprochen worden war. Es ergab sich, daß die Weckeruhr, durch deren Verkauf er sich nach der Ansicht der Preisprüfungsstelle einen übermäßigen Gewinn verschafft hatte, ihrer äußeren Aufmachung nach einen Luxus gegenstand darstellte. Die, Verordnung gegen Preistreiberei bezieht sich aber nur auf Gegen⸗ stände des täglichen Bedarfs. 5 20
Erhöhte Strafe erhielt ein Milchhändler aus Mittelgrün⸗ dau, der vom Schöffengericht Büdingen wegen Unterschlagung von Milchkannen des Städt. Lebensmittelamtes in Frankfurt a. M. zu 9000 Mark Geldstrafe verurteilt worden war. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe auf 15000 Mk. erhöht. In einem weiteren Fall, in dem Freisprechung ergangen war, wurde das Urteil bestätigt..
Strafbares Glücksspiel. Keinen Erfolg mit seiner Berufung hatte ein Schausteller, der auf dem Jahrmarkt in Butzbach ein Glücksspiel veranstaltet hatte und vom Schöffengericht zu 1000 Mark Geldstrafe verurteilt worden war. Er behauptete, es sei kein Glücksspiel gewesen, sondern eine erlaubte Ausspielung, bei der jeder Mitspielende hätte gewinnen mlissen. Die Verhandlung ergab das Gegenteil. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe der Geldentwertung entsprechend auf 5000 Mark erhöht.
Briefkasten.
St.⸗Keßesbach. Die Sitzungen des Gemeinderats sind im allgemeinen öffentlich, nur Gegenstände, deven öffentliche Be⸗ ratung die Interessen der Gemeinde schädigen könnte, oder sich aus gewissen Gründen nicht empfiehlt(Personalfragen, Käufe oder Verkäufe uw.) können in geschlossener Sitzung erledigt werden. Der Bürgermeister wird in der Regel die Tagesordnung so aufstellen, daß die in der öffentlichen Sitzung zu verhandelnden Gegenstände zuerst erledigt werden und hieran sich die nicht⸗
2 Versammlungskalender
Gießen. Freie Turnerschaft. Samstag, 6. Jamuar, abends 8½ Uhr Monatsversammlung im Gewerkschaftshaus(Turnerzimmer). Zahlreiches Erscheinen erwünscht. 5 Der Vorstand.
Gießen. Kraft⸗ und Sportklub 1895. Samstag. den 6. Januar findet im Vereinslokal die diesjährige Generalversamm⸗
lung statt.
Reiskirchen. Wahlverein. Samstag, 6. Januar abends e e, pünktl iches einen erwün
Wieseck. Freie Turnerschaft. Sonntag, den 7. Janmmar 100 9 2. General verfammlung. Voll⸗ zähliges inen wird erwartet. 2
Heuchelheim. Freie Turnerschaft. Am Sonntag, den la 5 nachmittags 3 Uhr, im Vereinslokal, Generalver⸗ sammlung.
Großen⸗Buseck. Gesangverein„Eintracht“. Sonn- tag, 7. Januar, mittags ½2 Uhr, Generalversammlung. Aktive und passive Mitglieder haben vollzählig zu erscheinen. 5
Kesselbach. Wahlverein. Samstag, den 8. Jannar, abends 8 Uhr, findet bei Genossen Friedrich Weber unsere Generalversammlung statt. Vorstandswahl und Ver⸗ schiedenes. Der Wichtigkeit der Tagesordnung erfordert pünkt⸗ liches und zahlreiches Erscheinen. Mitgliedsbücher sind mitzu⸗
bringen.* Arbeiter⸗Sängerbund Rhein⸗ und Maingan. Bezirkswertungssingen 1923.
stand des Arbeiter⸗Sängerbundes Rhein⸗ und Maingau, 2. Bez., wurde beschlossen, das Bezirkswertungssingen 14 Tagen nach Pfingsten am 3. Juni 1923 abzuhalten. Die Vereine innerhalb des 2. Bezirks werden hiermit darauf angewiesen, ihre lokalen Festlichkeiten dementsprechend einzurichten. J. Hillgärtner.
Der Dollar zeigt weiter steigende Tendenz. Gestern mittag
12 Uhr wurden 8700 Mark notiert.
Behördliche Bekanntmachungen Bekanntmachung.
Das in der vorgestrigen Nummer des Blattes an⸗ gebotene Brennholz für Haushaltszwecke ist voll⸗ ständig ausverkauft..
Gießen, den 5. Jannar 1923. Der Oberbürgermeister.(Lebensmittelamt.)
Bekanntmachung.
Zucker⸗Ausgabe.
Der Haushaltszucker für Dezember 1922 wird, soweit derselbe eingetroffen ist, durch die Kleinhandels⸗ geschäfte und den Konsumverein in der Zeit vom 6.—15. Januar 1923 ausgegeben. entfallen 3 Pfund. 1 Kristallzucker Mk. 225.—, für Grießraffinade k. 235.—, für Würfelzucker Mk. 245.— für das Pfund. Di Preise sind Höchsipreise im Sinne des Gesetzes. Nicht rechtzeitig abgeholter Zucker verfällt.
Vorbestellung für Jannar 1923. Die Bestellmarken 4 für Januar 1923 sind bis
Auf die Marte
Preis für gemahlenen und
Diese
Deulsehar Aealarheer-Lerband
Verwaltungsstelle Gießen. Sonntag, den 14. Januar 1923
nachmittags 2 Uhr, im großen Saale des Gewerkschaftshauses
Generalversammlung
Tages⸗Ordnung:
Wie und wo kann ich sparen?—, das ist heute der tägliche Gedanke der Hausfrau. Es läßt sich tatsächlich auch immer noch an irgend einer Stelle etwas billiger einrichten, aber nicht gespart werden sollte an der 5 Nahrung, besonders nicht an der Nahrung des Kindes. Ein Kind, das aus Sparsamkeits⸗ gründen nicht von frühauf richtig und zweck⸗ mäßig genährt wurde, kann den Schaden, den es dadurch erlitt, später nur schwer wieder ein ⸗ holen. Am besten gibt die Mutter die nicht stillt, ihrem Kinde ein altbewährtes Nährmittel wie, Kufeke das seit vielen Jabren schon das Vertrauen des Publikums besitzt und in seiner guten Wirkung stets zuverlässig ist. Mit
In der gemeinschaftlichen Sitzung mit dem erweiterten Vor⸗
Auf Grund der Anordnug des Herrn Oberbürger⸗ messters zur Ausführung des Reichsmietengesetzes vom 16. November 1922 werden alle Vermieter von Woh⸗ nungen, die mit ihren Mietern eine andere als die gesetzliche Miete vereinbaren, aufgefordert, die Höhe des Mietzinses binnen zwei Wochen nach dem Abschluß der Vereinbarung dem Städt. Wohnungsamt, Aster⸗ weg, 25, anzuzeigen. Mietzins vereinbarungen, die in eit vom 1. Juli 1922 bis zur Veröffentlichung nordnung vom 16. November 1922 getroffen worden find, müssen binnen zwei Wochen von der Be⸗
sachung der Anordnung an gerechnet, angezeigt werden. Als vereinbart gilt die Miete, wenn die Höde
des Mietzinses vertraglich festgelegt ist, wenn andere
als die amtlich bekannt gegebenen Zuschlags⸗Hundert⸗ fütze zur Grundmiete erhoben werden oder wenn be⸗ sondere Vereinbarungen, etwa über die Tragung der Kosten für laufende Instandsetzungsarbeiten, getroffen find. Zu der Anzeige ist der vorgeschriebene Vordruck zu verwenden. Diese sind im Stadthaus Vergstr. 20 Auskunftsstelle), Stadthaus Gartenstraße 2(Zimmer 9) und im Städt. Wohnungsamt(Zimmer 1) erhält⸗ lich. Die Anzeige ist dem Mieter zur Bescheinjgung der Kenntnisnahme vorzulegen
Ein Vermieter, der die ihm obliegende Anzeige vorsätzlich nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu hunderttausend Mark oder mit Haft bestraft.
Gießen, den 4. Januar 1923.
Städt. Wohnungsamt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Entrichtung der umsatzfteuer für das Kalenderjahr 1922.
Auf Grund des 5 144 der Ausführungsbestim⸗ mungen 9 Umsatzsteuergesetz werden die zur Ent⸗ richtung der Umsatzsteuer verpflichteten Personen, die eine se Mia gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personen⸗ vereinigungen im Steuerbezirk der unterzeichneten Finanzämter aufgefordert, die vorgeschriebenen Er⸗ klärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Kalenderjahr 1922 bis spätestens Ende Jannar 1923 dem 1—— en Finanzamt schriftlich einzureichen oder die er orderlichen Angaben an Amts⸗ stelle mündlich zu machen. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig, eine Steuerbefreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000.— Mk. Umsätze besteht nach dem Umsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 nicht mehr.
Die Einreichung der Steuererklärung kann durch er⸗⸗
forderlichen Falles zu wiederholende Geldstrafen bis zu je 500.— Mik. erzwungen werden. Umwandlung in Haft ist zulässig. Wer meint zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem Dinausamt rechtseitta unter Darlegung der Gründe mitenteilen. Das Umsatzsteuergesetz bedroht den⸗
lenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich
unrichtige Angaben macht und vorsaätzlich die Umsatz⸗ teuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum swausigfachen Betrage der gefährdeten oder hinter⸗ dogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. Bei verspäteter Einreichung der Umsatz⸗ steuerertlärung ist das Fmangamt berechtigt, einen Zuschlaa bis zu 10 v.. der entgültig festgesetzten Steuer aufzuerlegen. Die ubgabe von Voraumel⸗ dungen und Leistung von Vorauszablungen im Sinne
des§ 87 Abs. 2 des Umsatzlteuergesetzes vom 24, Dez.
1919 in der Fassung des Gesetzes vom 8. April 1922 entbinden nicht von der Abgabe der Umsfatzsteuer⸗
ung. g N 8 5 Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Diese konnen von jedem Steuerpflichtigen bei dem guständigen Finanzamt weaw. bei den Bürgermeistereien der Laudorte ent⸗ mommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke gu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, : den 2. Januar 1928 1⁴ Die Sinansamter.
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spätestens Mittwoch, den 10 Januar 1923 bei dem⸗ jenigen Geschäft abzugeben, von welchem der Zucker bezogen werden soll..
Die Geschäste haben diese Abschnitte, zu 100 ge⸗ bündelt, bis zum 12. d. Mts mit Bestellschein, Zimmer 4, einzure ichen. U
Gießen, den 4. Januar 1923.
Der Oberbürgermeister.(Lebensmittelamt.)
1. Die wirtschaftliche Situation und die Aufgaben unseres Verbandes.(Referent Koll. Scharkowski)
2. Geschäfts⸗ und Kassenbericht, Neuwahl der Orts⸗ verwaltung und der Kartelldelegierten
3. Wahl der Delegierten für die Konferenz am 18. Februar 1923.
Verbandskollegen! Sorgt alle für guten Besuch der Versammlung, es liegt in Euerem Interesse.
Der Saal ist gut geheizt. Die Ortsverwalt uns.
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Der letzte Walzer
Anfang 7 Uhr Ende 9 Uhr
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