Ausgabe 
3.1.1923
 
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Von Nah und Fern.

Fensterputzen auf ein Glasdach, durchbrach dieses

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hoch abgelehnt hatten. Auch

Frankfurt a. M., 30. Dez. Todesstur m 8 dahnbofsgebäude stürzte das Dienstmädchen Lulfe Bfteger

10 Meter hoch in die Tiefe, wo es tot liegen blieb.

Brcuksurt a. M., 1. Jan. um die Dezembergehäl⸗ ter. Den kaufmännischen Angestellten hatte der Schlichtungsaus⸗

U Dezember eine Gehaltserhöhung von 80 Proz. über

den Novembersätzen zugebilligt, die aber die Arbeitgeber als zu

J 1 der Demobilmachungskommissar

konnte keine Klärung der Angelegenheit herbeiführen. Jetzt stand

5

aupt⸗ beim und fiel etwa

somit gescheitert.

Frankfurt a. M., 1. Januar. in einer Scheune an der

daß der Mann einem Raubmord

die Sache vor dem Regierungspräsidenten zur Verhandlung. Der Prästdent aber sprach auf Ersuchen der Arbeitgeber die Verbind⸗ lichkeitserklärung ebenfalls nicht aus. 2 Am nächsten Dienstag nimmt werkschaftsbund der Angestellten.

eines unbekannten Mannes aufgefunden. Feststellungen ergaben jetzt,

wurde der 1899 in Gießen geborene Gärtner Hans Appel er⸗ mittelt und verhaftet. Appel hat mit dem Getöteten wochenlang bei Dreschmaschinen zusammengearbeitet und stets mit ihm freundschaft⸗

Die Verhandlungen sind nun der Ge⸗ zu der Lage Stellung.

Raubmord. Vor einigen Tagen Eckenheimer Landstraße die Leiche

zum Opfer gefallen ist. Als Täter

zugestanden.

lich verkehrt. In der Nacht zum 17. Dezember hal Appel dann Kollegen, während dieser auf seinem Strohlgger in der Scheune schli mit einer Axt durch mehrere Schläge auf den Kopf getötet

hat er sein Opfer ausgeraubt, die Sachen 5 5 f furt verkauft und in Dornholzhausen eine Stellung angenommen. Di

chlagenen wurde erst durch Zufall augesunden

kränklicher Mensch, war früher Fürsorgezögling. Er macht den druck eines 14jährigen Jungen und

für 2000 Mark in Fra

e

Sthördliche Oekanntmachungen Bekanntmachung.

Das Kreisamt Gießen hat auf Einspruch des

.

b 8 zum Reichs mietengesetz wie folgt

1.7.30. 9. 1922 ab 1. 10. 1922 erung der Zinsen 14% 21 0/0

I. Stei 2

ebskosten 80% 124 0/0 3. Kosten für laufende In⸗

standsetzungsarbeiten. 270 00 830% 4. Schaffung von Mitteln

für große Instand⸗

setzungsarbeiten.. 180 0/0 550 0%

c. 54⁴ 70 1528 570 5 In obigen Sätzen sind gemäß§ 3 der Anordnungen * zur Ausführung des Reichsmietengesetzes vom 16. No⸗ . i vember 1922 untern anderm Schornsteinfegerge⸗ diubren und Wassergeld nicht enthalten. Die Schornsteinsegergebühren werden entsprechend der Höhe ö der Mieter der 75 790 Wohnungen, das Wassergeld . wird nach der Kopfzahl und der Zahl der Wohnräume auf die Hausparteien umgelegt. a Gießen, den 29 Dezember 1922. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Seib.

N Bekanntmachung. Betr.: Hauskonten. 5 Für Häuser mit mehr als 2 Mittwohnungen sind, sofern auch nur für eine Wohnung diegesetzliche Miete gilt, Haus konten bei der Stadkkasse einzurichten. Die Eigentümer dieser Häuser werden aufgefordert, bis zum 15. Jauuar 1923 schriftlichen Antrag gif Errichtung der Haustouten bei der Stadt⸗ 6kasse unter Angabe des Zeitpunktes des Beginns der gesetzlichen Miete einzureschen und gleichz itig die vom Zeitpunkt des Jukrafttretens der gesetzlichen Miete gezahlten Zuschläge für große Instandsetzungsarbeiten bei der Stadtkasse auf das Hauskonto einzuzahlen. b Gießen, den 29. Dezembe! 1822. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Seib.

Bekanntmachung.

8 Das seither gelegentlich der Strom⸗, Gas⸗ und Wassergelderhebung geübte Verfahren der Uebe weisung der fälligen Beträge durch die Banken wird mit Rück⸗ sicht auf die entstehenden hohen Unkosten vom 1. Jan. 923 ab aufgehoben. Es bleibt den Verbrauchern

erlassen, die genannten Gelder in bar oder durch 8 zshändigung eines Schecks an den Gelderheber zu

eutrichten.

Gießen, den 29. Dezember 1922. 5

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Seib.

Bekanntmachung.

5 Betr.: Einkommenstener vom Arbeitslohn.

Die Sätze, um die sich der vom Arbeitslohn

(Bar- und Natural- oder Sachbezüge) einzu⸗ behaltende Betrag von 10 v. H. des Arbeits- lohns ermäßigt, betragen vom 1. Januar 1928 ab bei jeder nach dem 31. Dezember 1922 er⸗ folgenden Zahlung von nach dem 31. Dezem⸗ ber 1922 fällig gewordenem Arbeitslohn.

1. für den Arbeitnehmer selbst monatlich 200 Mark(bisher 40 Mark),

2. für die zur Haushaltung des Arbeit⸗ nehmers zählende Ehefrau monatlich 200 Mark(bisher 40 Mark),

3. für jedes zur Haushaltung des Arbeit⸗ nehmers zählende minderjährige Kind ohne eigenes Arbeitseinkommen bezw. nicht über 17 Jahre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für jeden vom Finanzamt zur Berücksich⸗

igung zugelassenen mittellosen Ange⸗ örigen monatlich 1000 Mark(bisher 80 Mark),

4. zur Abgeltung der nach§ 13 zulässigen

ö Abzüge(Werbungskosten⸗Pauschsatz)

monatlich 1000 Mark(bisher 90 Mark).

Diese Ermäßigungen in Höhe von 200 und 1000 Mark monatlich sind bei jeder nach dem

31. Dezember 1922 erfolgenden Zahlung von nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenem Ar⸗ beitslohn zu berücksichtigen.

Der nach Vornahme der Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist in allen Fällen auf volle Mark nach unten abzurunden.

Der Arbeitgeber bleibt nach wie vor an Ai auf dem Steuerbuche für die Berücksich⸗ tigung vermerkte Zahl von Familienange⸗ 0 hörigen gebunden, er kann z. B. nicht, wenn

auf dem Steuerbuch die Ermäßigung für ein minderjähriges Kind vorgetragen ist, für ein inzwischen hinzugekommenes weiteres Kind, für das eine Ermäßigung auf dem Steuer- Huch noch nicht vorgetragen ist, eine weitere

Ermäßigung berücksichtigen.

Beispiele:

1. Unverheirateter Arbeitnehmer mit 60 000

*

Gießener Mieter⸗ und des Hausbesitzer⸗Bereins die

2. Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vom Finanzamt eine Erhöhung des Werbungskostenpauschsatzes von 1080 Mk. auf 6000 Mark jährlich zugelassen wor⸗ den ist, mit einem Monatsarbeitslohn von 70000 Mark. Ab 1. Januar 1923 monatlich einzubehalten: 7000 Mark (200 200 1000=) 1400 Mark S 5600 Mark.

Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kindern. Wochenlohn 15 005 Mark. Ab 1. Januar 1923 wöchent⸗ lich einzubehalten: 1500,50 Mark (48 48 240 L 240 240 Y) 816 Mark= 684,50 Mark, abgerundet auf 684 Mark.

Verheirateter Arbeitnehmer mit drei minderjährigen Kindern und zwei vom Finanzamt zur Berücksichtigung zuge⸗ lassenen mittellosen Angehörigen. Tages⸗ lohn 2000 Mark. Ab 1. Januar 1923 kein Steuerabzug mehr, da die Ermäßig⸗ ungen von(8 8 5 X 40 40) 256 Mark den an sich einzubehaltenden Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohns (= 200 Mark) übersteigen.

Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen,

den 30. Dezember 1922. Die Finanzämter.

Aeuban eines Tierseuchen⸗Iufsiluts.

Unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 werden nachstehende Arbeiten durch öffentlichen Wettbewerb vergeben:

1. Glaserarbeiten: 378 OQm. Blind⸗ rahmenfenster(Scheibengrößen nach den D. J. Normen);

2. Schrein erarbeiten: zus. rund 160 Stlick ein⸗ und zweifl. Türen, Glas⸗Ab⸗ schlüsse, 4 Holztreppen; 1114

3. Anschlägerarbeiten: zus. rd. 160 Stisck Türen und Glasabschlüsse.

Die Arbeiten können zusammen und in ein⸗ zelnen Losen vergeben werden. Angebotsvordrucke können vom 2. n. Mts. ab, solange der Vorrat reicht, gegen Erstattung der Herstellungskosten von unserem Neubaubureau, Alte Veteri⸗ näranstalt, Frankfurter Str. 85, be⸗ zogen und die Zeichnungen und Bedingungen dort während der Dienststunden eingesehen wer⸗ den. Die Angebote sind verschlossen, mit ent⸗ prechender Aufschrift versehen, postfrei bis spä⸗ testens 11. Januar en. J., vor m. 11 Uhr, bei dem Neubaubureau einzureichen, wo stie in Gegenwart der erschienenen Bewerber er⸗ öffnet werden.

Zuschlagsfrist: 3 Wochen.

Gießen, den 30. Dezember 1922.

Hess. Hochbauomt Gießen. Berth.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Einziehung der Beiträge zur Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung für Hausgewerb⸗ treibende.

Auf Grund des Art. IX Abs. 2 des Gesetzes über Versicherung der Hausgewerbetreibenden vom 30. April 1922(Reichsgesetzblatt Seite 465) wird über die Erhebung der Beiträge für die Hausge⸗ werbtreibenden folgendes bestimmt:

8 1..

Die Einziehung der Beiträge zur Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung für Hausgewerb⸗ treibende(8 162 Reichsversicherungsordnung), die Ausstellung und der Umtausch ihrer Quittungs⸗ karten und die Verwendung der Beitragsmarken erfolgt durch die Krankenkasse bei der sie gegen Krankheit versichert sind.(S 466 R. V. O.)

8 2.

Die Arbeitgeber(als Arbeitgeber gilt, wer die Arbeit unmittelbar an den Hausgewerbe⸗ treibenden vergibt) bezw. Auftraggeber(als Austraggeber der Hausgewerbtreibenden gilt der, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung er hausgewerblich arbeitet) sind verpflichtet, die von ihnen beschäftigten Hausgewerbtreibenden innerhalb 3 Tagen nach Beginn des Beschäfti⸗ zungsverhältnisses zur Krankenkasse anzumelden. und innerhalb 3 Tagem nach Beendigung des Ar⸗ heitsverhältnisses dort abzumelden.

Arbeitet ein- Hausgewerbtreibender für mehrere]

Arbeit⸗ oder Auftraggeber, so sind diese sämtlich zur Meldung verpflichtet. Die Meldung eines Ar⸗ beit⸗ oder Auftraggebers befreit die übrigen von der Meldepflicht.

Ist die Anmeldung für die Krankenkasse bewirkt, so gilt diese auch für die Invalidenversicherung. Der Hausgewerbtreibende ist derKrankenkasse und der Landesversicherungsanstalt gegenüber zur Aus⸗ kunft über Personen seiner Arbeit⸗ bezw. Auftrag⸗

geber und die Höhe des Arbeitsentgelts verpflichtet. I.

8 8.

Als Jahresarbeitsverdienst(8 1245 R. V. O.) gilt das Dreihundertfache des Grundlohnes bezw. Ortslohnes(§ 480 Abs. 2 R. V. O.) nach dem Bei⸗ * und Leistungen der Krankenkasse berechnet we

8 4. Zur Zahl ing der Beuräge ist der Arbeit⸗ law

Aufkrggeber verpflichtet. Er ist berechtigt, die Hälfte des Beitrags am Entgelt für die gelieferten 123

Arbeitserzeugnisse zu kürzen. Ist ein Hausgewerbtreibender für mehrere Ar⸗ beit⸗ bezw. Auftraggeber tätig, so ist jeder Einzelne

. Mark Monatsarbeitslohn. Ab 1. Jan. 5 1923 sind von dem für den Monat . Januar 1923 und für die folgenden 25. Monate gezahlten Arbeitslohn monatlich 1770 einzubehalten: 6000 Mark(d. i. 10 v. H. * von 60 000 Mark)(200 1000 S) . 1200 Mark= 4800 Mark.

ihnen zur Zahlung des ganzen Beitrags ver⸗

pflichtet. Hat einer von ihnen die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum bezahlt, so sind damit die übrigen von ihrer Zahlungspflicht befreit.

5

8 5.

Die Beiträge zur Invalidenvpersicherung sind in den gleichen Fristen und Formen zu entrichten wie die Beiträge zur Krankenkasse.

8 6.

Die Arbeit⸗ bezw. Auftraggeber haften für Zahlung der Beitrüge der Hausgewerbtreibenden als Selbstschuldner. 4

14 Vorstehende Bestimmungen finden keine An⸗ wendung:

a) auf Personen die das Geschäft regelmäßig für eigene Rechnung betreiben und mur gelegentlich von anderen Gewerbtreibenden für deren Rech⸗ nung beschäftigt werden;

auf Personen, die in dem Betriebe des Haus⸗ gewerbes nur gelegentlich, oder zwar in regel⸗ mäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und in so geringem Umfange tätig sind, daß der hie raus erzielte Verdienst zum Lebensunterhalt nichi ausreicht und zu den Versicherungsbeiträgen nicht in entsprechendem Verhältnis steht.

auf Personen, die in einem anderen, die Ver⸗ sicherungspflicht begründenden regelmäßigen Ar⸗ beits⸗ oder Dienstverhältnis zu bestimmten Ar⸗ beitgebern stehen und, ohne dieses Verhältnis zu unterbrechen, das Hausgewerbe nur nebenher, sei 915 regelmäßig, sei es nur gelegentlich, be⸗ treiben.

8.

Für die von den Si dete del Beschäf⸗ tigten gelten die allgemein gesetzlichen Vorschriften. Darmstadt, den 20. November 1922. Der Vorstand der Landes versicherungsanstalt

eien.

gez. Emmerling

0)

409

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 27. Dezember 1922. Versicherungsamt der Stadt Gießen. Dr. Frey.

Gaspreis.

Infolge weiterer Verteuerung der Kohlen und Be⸗ triebsmaterialien, Erhöhung der Frachten, Fuhrlöhne usw. wird vom 1. Januar k. J ab der Gaspreis auf

165. Mk. für den Kubikmeter erhöht.

Gießen, den 29. Dezember 1922.

Städtisches Gas⸗ und Wasserwerk Gießen

Städt. Arbeitsamt Gießen Liebigstraße 16 Telepdon 206 Kostenlose Arbeitsvermittlung und Berufsberatung für beiderlei Geschlecht, u. a auch für Kriegerwalsen und

Kriegs beschädigten kinder. Es können eingestellt werben a bei blesltgen Arbeiteeler s Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Bäcker, 3. 1 Einrahmer, 2 Schmiede, 2 Gärtner, 1 5 1 Maler und Weißbinder, 1 Glaser, 1 er, e Buchbiuder. 1 1 b) bei aubwärtigen Arbeitgebern 5 landwirtschaftliche Knechte, 1 verheirateter Knecht und Hauer mit älteren Kindern, 1 Schneider, 1 und Installateur, 3 Dreher, 2 Elektromonteure. Es suchen Arbeit: 181725 Schriftsetzer, Buchdrucker 2 Schreiner, Kaufleute, Schreiber und Reisende, Packer, Hausburschen Ausläufer, Maschinenschlosser, Bauschlosser, Sch macher, 1 Krankenpfleger, 1 Sattler, 1 landw. Verwalter, Bäcker und Metzger, 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 5 binder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, 1 Koch mehrere Anstreicher, 3 Weißbinder, 1 Konditor, 1 Ma 7 1 U ingenieur, 1 Müller. An Lehrlinge: 1 Kaufmann, 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 1 Mechaniker, 3 Elektro mon⸗ teure, ein Schuhmacher mit Koft und Wohnung, 1 Schreiner desgl., 1 Schneider aN n Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls enigegen⸗ genommen. l 1 Weibliche Abteilung: Es können eingestellt en:.

a) bei hiesigen Arbeitgebern:

Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffrauen und mädchen für einzelne Tage, tüchtige Allein⸗ mädchen, 2 einfache Stützen, 1 Köchin, 3 Waschfrauen, 1 Verkäuferin, 1 Zimmermädchen. g

b) bei auswärtigen Arbeitsebernz

3 landwirtschaftliche Dienstmädchen, Dienstmädchen. Hausmädchen, Zimmermädchen, Alleinmädchen, eine Köchin, 1 Stütze, 1 Gutshaus hälterin.

Es suchen Arbeit:

2 Büglerinnen, Kontoristinnen, 2 Flickerinnen 3 Verkäuferinnen, 1 Haushälterin, einige Sa Nut. auch für Nachmittagsbeschäftigung, Mädchen für tag über, 4 Fabrikarbeiterinnen, 1 Waschfran. 1

Die Berufsberatung und Arbeits⸗ Vermittlung für Musiker findet Dienstag, Donnerstag und 8

von 1912 Uhr statt. Partei-Literatur

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Mausburg 5- Gisssen- Mäusburg 15

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