Ausgabe 
1.6.1923
 
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Der Oberbürgermeister.

N

Deutscher Arbeiter- Sängerbund(Nhein-Maingau, 25 Bezirt

Sonntag, den 3. Juni, vormittags pünktlich 8 Uhr

ertungs-Singe

Gruppe III:

GesangvereinBruderkette, Holzheim

75Harmonle, Atzbach

35Eintracht, Krofdorf

5Heiterkeit, Gleiberg

9Sängerlust, Daubringen 15Sängerbund, Nauborn

Lahngruss, Naunheim Arb. GesangvereinKonkcordia, Rüdingshausen

83

im Stadt- Theater zu Giessen. Es singen der Reihe nach wie folgt:

GesangvereinLiederkranz, Allertshausen

5Eintracht, Kinzenbach 9Eintracht, dr. Buseck Gruppe II:

Arbeiter-Sängervereinigung Londorf Arb.- GesangvereinGermania, Alten-Buseck

Liedertafel, Launsbach Gesang verein e Watzenborn- Steinbg. 15Preiheit, Klein-Altenstädten

Eintracht, Neiskirchen

GesangvereinEintracht, Marburg Arbeiter-Gesangverein Lauterbach Arb.-GesangvereinGermania, Waldgirmes Volkschor Dillenburg

GesangvereinLiederdlute, Garbenteich

Gruppe I:

Arbeiter-GesangvereinEintracht, Oiessen Arbeiter-Gesangverein Heuchelheim Volkschor Wetzlar

Arb.-OesangvereinHoffnung, Treis a. Lda.

anschiiessend: 50-lährige Jubiläums-Feier des Arheiter- GesangvereinsEintracht Giessen im Philosophenwald.

GesangvereinVorwärts, Lollar: Arbeiter-GesangvereinSängerkranz, Wiese Arbeiter-Oesangverein Staufenberg

GesangvereinVorwärts, Rodheim a. d. Ardeiter- GesangvereinEintracht, Wissmar

FrauenchorEintracht, Giessen Gemischter ChorEintracht, Alsfeld Gemischter ChorEintracht, e

2

Der Bezirksvorstand.

third Bekanntmachungen

Bekanntmachung.

Das Hessische Kreisamt Gießen hat auf Einspruch des Gießener Hausbesitzer⸗Vereins die Hundertsätze zum Reichsmietengesetz wie folgt festgesetzt:

1. Steigerung der Zinsen 140% 2. Betriebskosten. 400% 3. Lanfende Instandsetzungsarbeiten 9000/0 4. Große Instandsetzungsarbeiten 60000/

Zusammen 15540%

Diese Sätze trelen am 1. Juni 1923 in Kraft.

In den Betrisbskosten sind nur die Kosten der Hausverwaltung enthalten; die übrigen Kosten ins⸗ besondere(Wassergeld, Schornsteinfegergebühren, Grund⸗ steuern, Brandversicherungsbeiträge, Kanalgebühren, Haftpflichtversicherung) find auf die Mieter umzulegen.

Den Zahlungspflichtigen sind die Auforder⸗ ungszettel und der Verteilungsplau vorzulegen.

Gießen, den 30. Mai 1923.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Seib.

Bekanntmachung.

Im Amtsverkündigungsblatt Nr. 39 vom 25. Mai 1928 ist eine Bekanntmachung betr. Erhöhung der Ge⸗ bühren für Reinigung der Schornsteine veröffentlicht, auf die hiermit hingewie sen wird. 5

Gießen, den 25. Mai 1923.

J. B.: Krenzien.

Bekanntmachung.

Durch Schiedsspruch wurden der Stallpreis für Vollmilch und die Milchverarbeitungsgebühren mit Wirkung vom 1. Juni 1923 wesentlich erhöht. Unter Hinzurechnung der gestiegenen sonstigen Unkosten be⸗ rechnet sich der Milchpreis ab 1. Juni 1923 für das im Milchgebiet der Stadt Gießen 1 1105 Liter

auf

Zur Deckung der befonderen Unkosten

die durch den Bezug von Milch aus

auswärtigen Molkereien entstehen,

wird von jedem an Verbraucher ab⸗

gegebenes Liler Milch ein Zuschlag

erhoben von 1

(Dieser Zuschlag ist von dem Milch⸗

verkäufer an das städtische Lebens⸗

mittelamt abzuführen). Der Kleinverkaufspreis verrechnet sich mithin auf. Mk. 1200. für das Liter und tritt gemäß Beschluß der städt. Lebensmitteldeputation vom 30. Mai 1923 mit Wirlung vom 1. Juni 1923 in Kraft.

Gießen, den 31. Mai 1923. 1 Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Seib.

Bekanntmachung.

Infolge der Steigerung der Preise für Kohlen, Löhne usw. sind die Strompreise wie folgt erhöht worden: für Kleinbeleuchtung Mk. 1999 für die kh Kleinkrast 1050. Die Zählermieten sind ebenfalls ab 1. Mai 5 Js. um 100% erhöht worden. Die Strompreise werden monatlich berechnet und

95.

i veröffentlicht und kommen für den verflossenen Monat

sab 1. Juni d. Js. zur Erhebung. Gießen, den 30. Mai 1923. Direktion der Elektrizitätswerke und 9 Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.

Bekanntmachung.

Die Fahrpreise der Straßenbahn werden mit Wirkung ab 1. Juni d. Is. wie folgt festgesetzt:

für eine Fahrt 5 zu 9 Teilstrecken Mk. 250 über 9 Teilstrecken 300. das Monatsabonnement beträgt 11250. ür Kinder, Schüler und Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebens⸗ jahre 5625.

Fahrscheinhestchen gelangen nicht mehr zur Veraus⸗ gabung. Die im Verkehr befindlichen Fahrscheinhel ichen unten noch benutzt werden.

Gießen, den 30. Mai 1923. 1 Direktion der Elektrizitätswerke und 5 Straßenbahn der Stadt Gießen. 5 Stolte.

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Die e ee für den Ausschluß von der öffentlrchen Brotversokgung sind auf Grund der Reichs⸗ verordnung vom 9. 5. 1923 geändert. Die betr. Ver⸗ ordnung ist in den Aushängekästen angeschlagen.

Gießen, den 30. Mai 1923. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Sei b.

Zbellanntmachung.

Der Herr Reichsmintster der Finanzen hat durch Erlaß vom 17. Mai 1923 III G 6030 den Wert der Natural⸗ und sonstigen Sachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn mit Wirkung vom 1. Juni 1923 ab wie folgt sest⸗

gesetzt: leinschließlich Wohnung,

Volle freie Station Heizung und Beleuchtung):

J für weibliche Hausangestellte, Lehrmädchen und sonstige gering bezahlte weibliche Arbeitskräfte(z. B. Mägde):

. monatlich 60 000 Mk.

b) für männliche Hausangestellte, Knechte,

männliche und weibliche Gewerbegehilfen und für Personen, die der Angestelltenver⸗ sicherung unterliegen, sowie für die in der Großschiffahrt d. h. auf Fracht⸗ und Passa⸗ gierschiffen über 100 Brutto⸗ ⸗Register⸗ Tonnen beschäftigten Personen, soweit sie nicht unter d) bezeichnet sind: monatlich 80 000 Mk. für Angestellte höherer Ordnung, soweit sie nicht unter d) bezeichnet sind(3. B. Aerzte, Apotheker, Hauslehrer, Hausdamen, Ge⸗ schäftsführer, Werkmeister, Gutsinspektoren)

onatlich 100 000 Mk. d) für die in der Großschiffahrt beschäftigten

Lehrlinge,

55

Kapitäne, nautischen und technischen Schiffs⸗ offtziere und sonstigen im Offiziersrang

stehenden Glieder der Besatzung: monatlich 120 000 Mk. Von den angegebenen Sätzen entfallen auf

freie Wohnung einschließlich Heizung und Be⸗ leuchtung ohne Naturalbezüge ein Sechstel auf das erste und zweite Frühstück ein Sechstel

auf das Mittagessen auf das Abendessen

Wird nur freie Wohnung ohne Beleuchtung und ohne Naturalbezüge ist der Wert der freien Wohnung nach üblichen Mittelpreisen anzusetzen.

Der Wert der den Berabauangestellten und Bergarbeitern gewährten Hausbrandkohle wird auf 75 v. H. des Großhandelspreises festgesetzt.

Für die Deputate in der Land⸗ und Forstwirt⸗ schaft sind die Werte besonders festgesetzt. Diese sind bei dem zuständigen Finanzamt zu erfahren.

Die Wertsätze gelten nur für den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die Steuerausschüsse sind bei der Festsetzung des steuerbaren Einkommens im Veranlagungsverfahren an sie nicht gebunden.

Die bisherigen Festsetzungen des Wertes der Natural- und sonstigen Sachbezüge treten mit Wirkung vom 1. Juni 1923 außer Kraft.

Darmstadt, den 25. Mai 1923.

Landesfinanzamt

drei Sechstel ein Sechstel. Heizung und gewährt, so den orts⸗

Abteilung für Besitz⸗ und Verkehrssteuern.

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