Ausgabe 
2.9.1913
 
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Wöchentliche Beilage der Oberhessischen Dolkszeitung

Nummer 22

Dienstag, den 2. September 1913

2. gahrgang

Bebel und die soziale Gesetzgebung.

Beim Abschluß seines kampfreichen Lebens konnte Bebel auf eine 46jährige parlamentarische Tätigkeit zu⸗ rückblicken. In einem halben Jahrhundert gehen auch auf dem Gebiete der Gesetzgebung beträchtliche Wandlungen vor sich; und gedenkt man der sozialpolitischen Maßnahmen, die in den letzten Jahrzehnten getroffen worden sind, so bleibt unbestritten, daß der Arbeiter seit jenem Märztage des Jahres 1867, wo Bebel zum ersten Male das alte Reichs tagsgebäude in der Leipziger Straße betrat, auf gesetz⸗ geberischem Gebiete eine damals kaum vorausgeahnte Be deutung erlangt hat. Dennoch sind die Fortschritte verhält nismäßig geringfügig, wenn man sich erinnert, was vor bald 50 Jahren von unseren Führern gewollt wurde und was seitdem erreicht worden ist. Als nach langem Drängen im Jahre 1869 endlich die Gewerbeordnung im Reichstage be raten wurde, beantragten die sozialdemokratischen Abgeord noten Bestimmungen, nach denen die Streitigkeiten über Kündigungsfristen usw. besonderen Gewerbegerichten über wiesen werden sollten; sie forderten ferner das Verbot des Trucksystems, desgleichen obligatorische Fabrikordnungen für alle Betriebe mit mehr als zehn Arbeitern. Weiter be antragten sie Bestimmungen über den Lehrvertrag, die Auf hebung der Arbeitsbücher, sowie das Verbot der Fabrikarbeit usw. für Kinder unter 14 Jahren. Auch verlangten Bebel und Genossen das Verbot der Sonntagsarbeit, einen zehn stündigen Normalsarbeitstag für Betriebe mit mehr als 10 Lohnarbeitern, volle Vereinigungsfreiheit für die Gewerk schaftsorganisationen und die Einführung der Gewerbe inspektion.

Ein einziger dieser Anträge, nämlich der über die Ab schaffung der Arbeitsbücher, hatte Erfolg. Allerdings nur auf einige Jahre, denn am Ende der siebziger Jahre beschloß der Reichstag, die Arbeitsbücher wenigstens für Personen unter 21 Jahren wieder einzuführen. Alle übrigen Anträge wurden als utopistisch von der liberalen Mehrheit des Reichs tags abgelehnt, zum Teil unter Hohnrufen. Ganz besonders wandten sich etliche Fortschrittler gegen den Gedanken, daß die Unternehmer sich sollten in ihren Fabriken von staatlich angestellten Personen kontrollieren lassen.

Einige der wichtigsten von den hier aufgezählten Forde rungen wir erinnern nur an die Sicherstellung des Koalitionsrechts sind ja auch jetzt noch unerfüllt. Von anderen hingegen begreift man heute kaum noch, wie sie überhaupt einst strittig sein konnten. Gewerbegerichte, Fabrikordnungen, zum Teil auch der Zehnstun dentag, sind gesetzlich festgelegt, ebenso das Verbot des Trucksystems, die Sonntagsruhe, das Verbot der Kinderarbeit, sowie die Gewerbeinspektion. Diese Einrichtungen sind sämtlich noch außerordentlich des Ausbaues bedürftig, aber sie beruhen doch wenigstens auf gesetzlicher Grundlage.

An dem Gewollten gemessen sind die Früchte allerdings noch außerordentlich dürftig. Das hat niemand stärker als Bebel gefühlt, der denn auch sich zuweilen über die gesetz⸗ geberischen Arbeiten mit großer Resignation aussprach. Es

bei da an seine Rede auf dem Parteitage zu Dresden 1903

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erinnert:Was ist seit 30 Jahren an der Gewerbeordnung herumgeflickt! 1869 war die Gewerbeordnung ein gutes

Werk. Dann kamen die Novellen, und heute ist sie ein elen⸗

des, zusammengestoppeltes Ding voll von Widersprüchen.

Die Zeit hat also keinen Beruf mehr zur Gesetzgebung; man kann keine geschlossenen Gesetze mehr machen, weil die stets. wachsenden Interessen⸗ und Klassengegensätze dies unmöglich machen. Ich habe mich oft gefragt, ist denn bei diesem Zu- stand der Dinge die parlamentarische Tätigkeit die Müh se an Arbeit, Zeit, Geld wert? Wir leisten vielfach Tretmühlenarbeit im Reichstag. Ich habe mich das manch⸗ mal gefragt, aber selbstverständlich, ich bin viel zu kampf⸗ lustig, als daß ich dem lange nachgehangen hätte. Ich sagte mir, da hilft nun alles nichts, das muß durchgefressen und durchgehauen werden. N

Wo ist der Arbeiter, den nicht zuweilen gleichfalls das hier von Bebel zum Ausdruck gebrachte Empfinden beseelte? Unter schweren Opfern muß der Proletarier mit den beiden Verbündeten Staat und Unternehmertum ringen, und oft will es scheinen, als ob alle Mühe umsonst wäre. Da bedarf es denn des Rückblicks auf Jahrzehnte, um feststellen zu können, daß trotz alledem Fortschritte gemacht wurden, wenn sie auch längst nicht befriedigen konnten. Und mit Bebel muß der Arbeiter die trotzige Losung beherzigen: Da hilft nun alles nichts, das muß durchgefressen und durchgehauen werden!

Aus dem Leben ovn Karl Marx. III.

(Fortsetzung.)

Durch den Bundestagsbeschluß vom 30. März 1848 nämlich bei welchem die Kgl. Preuß. Regierung mitgewirkt hat wurde allen politisch Exilierten, die in einen deutschen Staat zurückkehren würden, freigestellt, ihr Staatsbürgerrecht wieder anzutreten und Wählbarkeit wie Wählfähigkeit ihnen übertragen. Auf Grund dieses Bundestagsbeschlusses kehrte Dr. Marx sofort im Mai 1848 nach Köln zurück, erklärte dort sein preußisches Staatsbürgerrecht wieder anzutreten und sich daselbst zu domizilieren, erlangte ohne Schwierigkeit den Konsens des Kölner Magistrats hierzu und wurde ebensowenig von der Kgl. Preuß. Regierung hierin beanstandet. Erst ein volles Jahr darnach, im Mai 1849, als infolge der in⸗ zwischen eingetretenen Waffenkonflikte das Recht zum ohnmächtigen Schatten herabgesunken war, erlaubte sich das Ministerium Man⸗ teuffel, den Bundesbeschluß und das erworbene Recht des Dr. Marx nicht achtend, seine Ausweisung zu verfügen. Es gehört diese Art mit zu den widerrechtlichsten und flagrantesten Gewalttaten jenes Ministeriums, dessen Regierungsweise Ew. Exzellenz die Devise des Rechts und Rechtsschutzes gegenübergesetzt haben. Die Ge⸗ walttat des Ministeriums Manteuffel vermag aber rechtlich an dem durch den Bundestagsbeschluß und die auf Grund desselben erfolgte Erklärung und Uebersiedelung des Dr. Marx für denselben be⸗ gründeten Rechte nichts zu ändern.

Es wäre überdies eine zu widerspruchsvolle Stellung, wenn Preußen, welches immer noch den reaktionären Bundestag anerkennt, dazu übergehen sollte, den wenigen und spärlichen Be⸗ schlüssen des ursprünglichen Bundestages, die in freisinniger Richtung erlassen worden sind, die Anerkennung rückwirkend zu ver⸗ weigern!

Marx hat also das im Jahre 1845 verlorene preußische In⸗ digenat unleugbar im Jahre 1848 rechtlich wiedererlangt und erst wieder durch seine zehnjährige Abwesenheit wie alle anderen Flücht⸗ linge von neuem verloren.

Indem ich endlich dem wohlwollenden Charakter Ew. Exzellenz nochmals die Privatperhältnisse des Dr. Marx, die ich die Ehre

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