ae de W
hädigung I
adurc eng en Rigg esellschgt 8 es Verbrihgn ir haben Achrzahl r von der z erbrochens g einen überm it der Exisen insicherheit
Reservemn
am wenigsie hoben werbe, ie nicht wibn⸗ erbrechen hi en muß darm rhältnisse w. heiterklasse w er Kampf, le ne Beseitigun chärfste Na
1 1 N ö 1 0 ingen, es fich ö lt auszutreibe N Ein Schaun Mittelalter W. en zugebah N lich dahin g ö ingen und. oß dem ment ch der Meg l e Verlust, d.
gemacht. zeiten des laß geheure Au jeder, der 0 erten Auf un Verbrec kommen wert a en Verhültn ind über unte erarmee. „Lipschit
7
bekannten 6%
*
1
N 1% zee der Geiste, 9
1
4
2
r
Wöchenfliche Beilage der Oberhessischen Dolkszeitung
Nummer 29
Dienstag, den 22. Oktober 1912
—
I. Jahrgang
Geschichtliches zur Wohnungsfrage.
Es erscheint den Vertretern der bürgerlichen Anarchie als eine phantastische, perfide Forderung, wenn die Sozial— demokratie gemäß den 1901 auf dem Parteitage zu Lübeck gefaßten Beschlüssen zur Wohnungsfrage nicht nur vom Reiche den Erlaß eines Wohnungsgesetzes und die Errichtung eines Reichs wohnungsamtes, sowie von den Einzelstaaten u. a. das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Gemeindewahlrecht fordert, sondern auch von den Gemeinden verlangt, daß sie ihren Grund⸗ besitz vermehren, Arbeiterwohnungen in eigener Regie bauen und sich zu einer Reihe anderer Reformen bequemen, die mittelbar das Wohnungselend zu mildern geeignet sind. Die Wortführer eines gewissenlosen Spekulantentums, die die großstädtischen Grundstückspreise als wirtschaftlichen Fortschritt darstellen, wissen nicht oder vielmehr wollen nicht wissen, daß es kaum eine Periode in der Wirtschaftsgeschichte der heutigen Kulturvölker gab, in der die Grund- und Bodenfrage und in Gemeinschaft damit' die Wohnungsfrage ärger vernachlässigt wurde, als gerade in der heu— tigen kapitalistischen Aera.
Mag auch die heutige Bautechnik, insbesondere in bezug auf Kanalisation, Wasser⸗ und Gasversorgung usw. de mittelalterlichen weit überlegen sein,— die schweren Uebel von heute, die sich in allererster Linie als Folge der privaten Bodenspekulation zeigen, wären einer mittelalter- lichen Stadtverwaltung einfach unfaßbar vor⸗— gekommen. Denn der Grund und Boden war innerhalb der Stadtmauern selbst, und auch soweit Wald, Acker und Wiesen in Betracht kommen, Eigentum der Gemeinde und damit Eigentum der gesamten Bürgerschaft. Wohl besaß jeder Bürger sein kleines Haus, aber nicht als Eigentum zu Brauch und Mißbrauch und am allerwenigsten als Spekulationsobjekt, sondern meist in der Rechtsform der städtischen Grundstücksleihe, d. h. unter rechtlicher Scheidung zwischen Boden und Bauwerk. Der Boden war und blieb im Besitz der Stadt, auch wenn er bebaut war.
Aber damit war es der Stadtgemeinde nicht genug. Vielfach scheinen die deutschen Städte im Mittelalter außer dem Boden auch in beträchtlicher Anzahl Gebäude und Wohn— lichkeiten selbst besessen und erbaut zu haben, die sie an ihre Bürger zur erblichen Benutzung vermieteten. Im 14. Jahrhundert befanden sich in Berlin etwa 100 Häuser und Buden im Besitze der Stadt, und für Juden und Höcker bestand der Zwang, in den Zinshäusern der Stadt zu woh— nen. Diese städtischen Zinshäuser scheinen dann im 15. und 16. Jahrhundert größtenteils in das Privateigentum der Bewohner gekommen zu sein Ferner sorgte die Stadt Berlin in der ältesten Zeit dadurch für das Bauwesen, daß sie den Bauenden Bauholz, Ziegel und Kalksteine umsonst oder zu ermäßigten Preisen lieferte. Aehnliches erfahren wir von Nürnberg aus dem Ende des 15. Jahrhunderts.
Mit dem 16. Jahrhundert tritt nach dem Tübinger Professor G. J. Fuchs, dem wir hier folgen, eine Aende⸗ rung der Verhältnisse ein. Während im Mittelalter das „Dreifensterhaus“, das den Individualbesitz betonte und für eine Familie bestimmt war, die herrschende Bauform war, tritt jetzt daneben allmählich durch Baumeister der Re⸗ naissance, die„wälschen Maurer“ eingeführt, das in Italien heimische, dort ausgebildete Etagen haus, das schon
Aber damit war noch keineswegs der wilden Spekulation Tür und Tor geöffnet. Auch der landesfürstliche Absolutis⸗ mus, der die Stadtrepublik allmählich vernichtete, wußte hier Schranken zu ziehen. Nicht die Sorge um Landes— kinder im allgemeinen, sondern die Aufgabe, dem im 1. Jahrhundert herangezüchteten stehenden Heere Unter— kunftsräume zu verschaffen, war für die preußischen Landes- fürsten in dieser Hinsicht maßgebend. Paul Voigt weist in seinem grundlegenden Werke,„Grundrente oder Wohn⸗ ungsfürsorge in Berlin und seinen Vororten“ darauf hin, daß das Eingreifen des absoluten Staates in Preußen auch auf diesem Gebiete wie auf den anderen der Wirtschafts⸗ politik durch das militärische Interesse verursacht wurde. Anders als heute hatten die Soldaten zum großen Teil Familienanhang und mußten in Bürgerhäusern ein— quartiert werden, als z. B. Berlin 1657 eine ständige Garni— son erhielt.
Die Mittel der 1667 vom„Großen Kurfürsten“ ins Werk gesetzten Baupolitik bestanden in der Befreiung von Steuern und Abgaben, in der Gewährung von unent— geltlichem Baumaterial und Bauprämien von 10 bis 15 Prozent des Bauwertes, weiter im Bau von Häusern auf Staatskosten, die bedingungslos an die Bürger verschenkt wurden. Freilich trieb der Prügel eines Friedrich Wil⸗ helm J. auch gelegentlich diesen und jenen Bürger an, sich durch Zwangsbauten zu ruinieren.
Uns treten im 18. Jahrhundert weitgehende Ein- griffe in das Eigentums- und Mietsrecht vor Augen: Ein Baugrundstück, das der Besitzer unbenutzt liegen läßt, wird einfach expropriiert. Um der Wohnungsnot zu steuern, verfügt Friedrich II., daß„diejenigen christlichen Partikuliers, auch Juden, so die besten und größten Häuser an sich zu bringen Gelegenheit gefunden“ und an der Steige- rung der Mieten guten Teils dadurch Schuld seien,„ohne wegen ihrer Bedienung, nombreusen Familien oder starken Verkehrs dazu gezwungen zu sein, sie allein bewohnten“, solches„aus Uebermut und zur Ueppigkeit nicht ferner tun; sondern so viele Familien,„wie durch Beschaffenheit der Häuser möglich“, darin aufnehmen sollten. Wenn sie sich nicht gutwillig dazu verstünden, sollten sie durch„rechtlichen Zwang“ dazu angehalten werden.
Andererseits ließ Friedrich II. auf Staatskosten allein in den Jahren 1780 bis 1785 an die 300 große Häuser im Werte von 1140 300 Talern in Berlin erbauen, um sie an Bürger zu verschenken. In Potsdam sollen zu diesem Zweck auf Staatskosten sogar 650 Häuser im Werte von 3151 271 Talern erbaut worden sein.
Erst als um die Jahrhundertwende in der Volkswirt⸗ schaft die kapitalistisch manchesterlichen Anschauungen all— mählich platzgriffen, nahm die Wohnungsfürsorge des er— leuchteten Despotismus ein Ende. Die Lehre vom alleinselig— machenden freien Spiel der Kräfte gewann Boden: die letzten Schranken der Ausbeutung des arbeitenden Volkes fielen und es begann jenes Wüten der kapitalistischen
Produktionsweise über Leichen hinweg. Als dann um die Mitte des 19. Jahrhunderts das liberale Manchester⸗
tum wieder die Wohnungsfrage anrührte, geschah es folge⸗ richtig zur Glorifizierung der Profitwut. Der Volks⸗ wirtschaftliche Kongreß gab gemeinsam mit dem Zentralverein für das Wohl der arbeiten⸗
äußerlich den Charakter des Mietshauses erkennen läßt.
den Klassen 1865 eine Schrift„Zur Wohnungsfrage“


