geschulen,
verträgt gt. Die pproprig,
1—— D +
9 genannten Rolle auf Mitglledet zählt. Se Faultier, chweine iy
in früehren wesentlich rordentliche Das allet 5 ne Zweisel 5 tragen hat N der Gürtel, sichen haben ungeheuren n Zentnern vanz dieseg bei ausge⸗ ülckgeblieben gegen einen st. Währen ihr Vorfoht gelten. Se“ herlum un N h Uberhaunt sette auch l ienos Aire, Sammlung gasformatiah ltieres. Sit Kopf allein geter und de
cher Stellung N f Hinterbenn geheuer hell,
0 ell. Zunge 0 ö ge und 1 g rohe ö er in 0 4
iflenist
acht
Wöchentliche Beilage der Oberhessischen Dolkszeitung
Nummer 28
Dienstag, den 15. Oktober 1912
1. Jahrgang.
Das Türkenreich.
Ein Nachzügler der alten Weltreiche des Ostens, ein verfallender Rest mittelalterlich-barbarischer Staatsbildung ragt das Reich der Türken in die moderne Zeit, seit langem durch die eigennützigen Einmischungen der europäischen Mächte, die Selbständigkeitsbestrebungen der unterworfenen Völker, neuerdings auch durch die Entwicklung des ein— dringenden Kapitalismus in seinem überlieferten Wesen be— droht und dem Untergange entgegensehend. Die Geschichte der türkischen Herrschaft erinnert an das Kinderspiel von dem Bauern, der ins Holz fuhr.„Der Bauer nahm sich ein Weib“, die ein Kind usw. bis zum Knechte— worauf das Scheiden beginnt, am Ende das des Weibes vom Manne. 4½ Jahrhunderte der Eroberungen, denen 2½ andere der Loslösung der eroberten Gebiete folgen. Ein durch Misch— ung mit Semiten und Ariern abgeänderter Zweig der uraltaiischen(nongolischen) Völkerfamilie, kamen die Os— manen, die schon im 8. Jahrhundert zum Islam überge— treten waren, i. J. 1225, 50 000 Seelen stark, unter dem Drucke der gleich ihnen aus den Wüsten Innerasiens stam— menden Mongolen weiter nach Westen und eroberten unter Sultn Suleiman Armenien. Seitdem ein ruheloses Vor— dringen nach Westen und Norden. Die slawischen Völker der Balkanhalbinsel, Serben und Bulgaren, wurden im 14. Jahr- hundert(1389 Schlacht auf dem Amselfeld) unterworfen, 1365 Adrianopel zur Residenz gemacht. Im 15. Jahrhundert folgte die Eroberung der Donauländer und des damals den Venetianern gehörenden Grieechnland. Mit der Eroberung]! von Konstantinopel, 1453, verschwand der letzte Rest des alten oströmischen Kaisertums; die Aufpflanzung des Halbmonds auf der Hagia Sophia, der heiligen Kirche des griechischen Christentums, besiegelte die Herrschaft der mo— hammedanischen, längst durch den Uebertritt zahlloser Christen verschiedener Nationen in ihrem nationalen Be— stande verwischten Eindringlinge, die nun eine Gefahr für Ost- und Mitteleuropa wurden. Die Moldau und Wallachei, Siebenbürgen, Ungarn, Südrußland, Teile von Polen muß— ten den Eroberer als Herrn anerkennen. 1529 lagen die Türken vor Wien. Die Regierung des gewaltigen Sulei— man II.(1520—66) war der Höhepunkt ihrer Macht, die schon vorher durch Gewinnung der islamischen Länder Vor— derasiens: Syrien, Palästina, Teile von Persien, Mesopo— tamien, sowie Aegyptens, die Erwerbung der Kalifenwürde (1517), die Durchsetzung ihrer Oberherrschaft in den nord— afrikanischen Barbareskenstaaten: Algier, Tunis, Tripolis. die Vormacht. ja die nahezu umfassende Gemeinschaft des Mohammedanismus geworden war.
Ungleich den von religiösem Fanatismus beherrschten christlichen Völkern jener Zeit übten die Moslemin religiöse Duldung und hielten sich von der gewaltsamen religiösen „Bekehrung“„wie sie namentlich von Spanien und anderen eifrigen Völkern in jener Zeit betrieben wurde, fern. Da aber die Last einer höchst willkürlichen Besteuer ung auf den Un⸗ gläubigen lag und nur die Anhänger Mohammeds zum Kriegsdienst und den öffentlichen Aemtern zugelassen wur— den, vollzog sich massenhaft bei den unterjochten Völkern, Albanesen, auch Serben und Griechen u. a. der Uebertritt zum herrschenden Glauben, wobei hier wie immer in solchen Fällen der Adel an der Spitze der Renegaten marschierte. Das Grundeigentum in den eroberten Ländern wurde nach
der Lehre des Koran derart geregelt, daß dem Staate das Obereigentum zufiel, während das Nutzungsrecht gedrittelt wurde: ein Teil für den Staat, den Sultan und seine Fa⸗ milie und die hohen Beamten, ein zweiter(Wakuf) für die Kirche, d. h. die Moscheen, religiöse und wohl tätige Stif⸗ tungen. Der dritte Teil blieb den privaten Besitzern, die indessen auch einen großen Teil der übrigen zur Bewirt⸗ schaftung gegen Abgabe erhielten. Dieses feudale System führte zusammen mit der will. aussaugenden Besteuer— ung zur Verwahrlosung des Ackerbaus, sodaß Landstriche. die zu den fruchtbarsten der Welt gehören, nur dürftig den kümmerlichen Unterhalt liefern. Umso o größer war die Rolle, die das en im Kriege e spi ielte.„Wo der Türke hin— tritt, wächst kein Gras mehr“: ein altes Sprüchwort, das die Erinnerung der westlichen Völker, die übrigens ihre Kriege nicht minder grausam und beutelüstern zu führen pflegten, an die Einfälle jener wilden Horden, die stets zu den tapfer— sten und ausdauerndsten, dabei auch grausamsten Soldaten zählten, kennzeichnet. Dabei waren die seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als Kern des Heeres gebildeten Janit— scharen(S neue Truppe), das anstelle des alten Volks— heeres tretende stehende Heer, aus christlichen Knaben heran— gezogen. Die Reiterei der Spahis bildete den Ausgangs- punkt eines Jeudalsystems, da die Ausgedienten mit Ritter⸗ gütern belehnt wurden und mit ihren Nachkommen von der
Ausbeutung ihrer Bebauer lebten.
Man hat daß Türkenreich, das keine eigene Kultur ent⸗ wickelte und auf wirtschaftlichem Gebiete nur die notdürftige Exi stenz fristete, als ein Feldlager fremder Krieger auf europäischem Boden bezeichnet. Tatsächl'ch ist das Heer der einzige Bestandteil der türkischen Gesellschaft, der ebenbürtig neben die Schöpfungen anderer Mächte treten konnte und noch kann. Im Innern herrschte bald schrankenloser Despo— tismus, bald wilde Anarchie der Soldateska. Sultan Mo⸗ hammed III., der von 1595-1603 regierte, ließ seine 19, von verschiedenen Frauen stammenden Brüder erkrosseln. Osman II., der 1621 die Janitscharen vernichten wollte, wurde von diesen getötet.
Diese Wirren, ebenso wie die Unfähigkeit zu Fortschrit⸗ ten in Wirtschaft und Verwaltung lassen es begreifen, daß die Türkei mehr und mehr von den konkurrierenden Nachbarstaaten zurückgedrängt und schließlich von ihnen und den schwer bedrückten Nationalitäten ihres Reichs aus ihrer Machtstellung vertrieben wurde. Sei it dem Ende des 17. Jahr⸗ hunderts, nach dem Mißlingen d der Belagerung von Wien (1683) vollzieht sich die Absplitterung immer neuer Gebiets⸗ teile, bis nur noch ein kümmerlicher Rest blieb, dessen Fort⸗ bestehen heute auch in Frage gestellt ist. Erst ging Mittel- ungarn an 5 verloren. 1699, im Frieden von Karlowitz, folgte der Rest von Ungarn mit Siebenbürgen und der B 5 er Abgliederung der südrussischen Besitz⸗ ungen. Weitere Kriege wurden von Oesterreich, damals der Schutzwehr Deutschlands und„Westeuropas(1717„Prinz Eugen, der edle Ri g bei Peterwardein, Eroberung von Belgrad, weitere Ab 8 im Frieden von Passaro⸗ witz 1718), auch von Polen n und später namentlich von Ruß⸗ land geführt. Mit wenigen Ausnahmen endeten sie mit türkischen Niederlagen und Gebietsabtretungen in Europa oder Asien, sei es an die kriegführende Macht selbst, sei es
2 re
durch Bildung von Schutzstaaten.


