Ausgabe 
24.4.1938
 
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ktmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Ghtoen, Ji^uverg, ouöingen, Lauterbach, Schotten und Rlsfelö

Nr Sl. ^ebtgeitfl 1938 'Beilage ver Ob er he! sis che n Tageszeitung Gießen. 24 April 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Lich.

Beta ch u g. *

Ja Lich Wurde neuerdings in zwei Gehöften die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Die Hintersasse von Bahnhof- strahe bis Södelhosgasse, Löwengasf«, Hessenburg, Södelhosgasse und Ober- und Unterstadt von Södel-Hofgasse bis Bahnhofstraße werden zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Stadt zvm Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelte» die Vorschrif­ten der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Lan­desregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Blätt Nr. 5 Seite 2528) sowie Vie anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsver- kündigungsSlatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Beobachtungs­gebiet und die Schutzzone angeordneten Maßnahmen-

Gießen, den 22. April 1938.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. K llger.

Betr.: Gemeindesinanzstatistik; hier: die Veröfsentlichung von Ausweisen über die Einnahme« und Ausgaben der Ge­meindeverbände.

Auch im 2. Halbjahr 1937 Rj. ist die Finanz- und Kassen­lage der Kreiskafse Gießen als ausgeglichen zu betrachten.

Ausgaben über die Voranschlagsbeträge hinaus, die Er­schütterungen und evtl. Fehlbeträge verursachen könnten, sind nicht erforderlich geworden.

Gießen, den 20. April 1938.

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Kloppeuheim.

Bekanntmachung.

In der Gemeind« Kloppen he im ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wurde gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Kloppenheim, und ein Beobach­tungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Kloppenheim.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 '(Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 23. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Z. 35.: Ruppersberger.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bruchenbrücken.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Bruchenbrücken ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wurde gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Bruchenbrücken, und ein^Beobach­tungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Bruchenbrücken.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkünbigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und 'Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Heffen), den 23. April 1938.

Kreisamt Friedberg. I. 93.: RUppersberg« r.

Kreisamt Büdingen

Betr.: Bodenbenntzungserhebung 1938.

- An die Bürgermeister des Kreises.

Wie in den Vorjahren, wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land­wirtschaft wiederum eine Bodenbenutzungserhebung, und zwar mit dem 14. Juni als Stichtag, durchgeführt. Die Vetriebs- inhaber find auf Grund der Verordnung über Auskunfts- pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723', 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken.

Das Landesstatistische Amt läßt Ahnen alle zur Durchfüh­rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere demnächst un­mittelbar zugehen. Sollte dies« Sendung bis zum

25. Mai

bei Ihne» nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landes statistische Amt, Fernruf 7711, Nebenstelle 941, be­nachrichtigen.

Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anlei­tung (auf rotem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten,. Den Bürgermeistern wird anheimgestellt, gemäß 8 22 der Deut­schen Gemeindeordnung einen Bürger zum ehrenamtlichen Er­hebungsleiter zu bestellen, der unter Verantwortung des Bürger­meisters die Bodenbenutzungsaufnahme durchführt.

Nach Durchführung der Erhebung sind die grünen Gemeinde- bogen, Hilfsblätter und braungedruckten Betriebsbogen pünktlich

am 25. Juni

an das Landesftatistifche Amt in Darmstadt zurllckzufenden.

Büdingen, den 21. April 1938.

Kreisamt Büdingen. I. 93.: V n r k.

Kreisamt Schotten

Betr.: Vodenbenutzungserhebung 1938. .

An die Bürgermeister des Kreises.

Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land­wirtschaft wiederum ein« Bodenbenutzungserhebung, und zwar mit dem 14. Juni als Stichtag, durchgeführt. Die Betriebs- inhaber ufw. sind auf Grund der Verordnung über Auskunfts­pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken.

Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durchfüh­rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere demnächst un­mittelbar zugehen. Sollt« diese Sendung bis zum >

, 25. Mai

bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf 77-11, Nebenstelle 941, be­nachrichtigen.

Di« Ihnen vom Laiidesstatistifchen Amt zugehende Anlei­tung (auf rotem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Den Bürgermeistern wird an heim-gestellt, gemäß § 22 der Deut­schen Gemeindeordnung «inen Bürger zum ehrenamtlichen Er­hebungsleiter zu bestellen, der unter Verantwortung des Bürger­meisters die Bodenbenutzungsaufnahme durchführt.

Nach Durchführung der Erhebung find die grünen Gemeinde­bogen, Hilfsblätter und braungedruckten Betriebsbogen pünktlich

am 25. Juni

an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzufenden.

Schotten, den 20. April 1938.

Kreisamt Schotten. I. 93.: Schwan.