ktmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Ghtoen, Ji^uverg, ouöingen, Lauterbach, Schotten und Rlsfelö
Nr Sl. ^ebtgeitfl 1938 'Beilage ver Ob er he! sis che n Tageszeitung Gießen. 24 April 1938
Kreisamt Gießen
Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Lich.
Beta ch u g. *
Ja Lich Wurde neuerdings in zwei Gehöften die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Die Hintersasse von Bahnhof- strahe bis Södelhosgasse, Löwengasf«, Hessenburg, Södelhosgasse und Ober- und Unterstadt von Södel-Hofgasse bis Bahnhofstraße werden zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Stadt zvm Beobachtungsgebiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelte» die Vorschriften der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Blätt Nr. 5 Seite 25—28) sowie Vie anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsver- kündigungsSlatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone angeordneten Maßnahmen-
Gießen, den 22. April 1938.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. K llger.
Betr.: Gemeindesinanzstatistik; hier: die Veröfsentlichung von Ausweisen über die Einnahme« und Ausgaben der Gemeindeverbände.
Auch im 2. Halbjahr 1937 Rj. ist die Finanz- und Kassenlage der Kreiskafse Gießen als ausgeglichen zu betrachten.
Ausgaben über die Voranschlagsbeträge hinaus, die Erschütterungen und evtl. Fehlbeträge verursachen könnten, sind nicht erforderlich geworden.
Gießen, den 20. April 1938.
Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Kloppeuheim.
Bekanntmachung.
In der Gemeind« Kloppen he im ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wurde gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Kloppenheim, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Kloppenheim.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 '(Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen.
Friedberg (Hessen), den 23. April 1938.
Kreisamt Friedberg. Z. 35.: Ruppersberger.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bruchenbrücken.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Bruchenbrücken ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wurde gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Bruchenbrücken, und ein^Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Bruchenbrücken.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkünbigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und 'Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen.
Friedberg (Heffen), den 23. April 1938.
Kreisamt Friedberg. I. 93.: RUppersberg« r.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Bodenbenntzungserhebung 1938.
- An die Bürgermeister des Kreises.
Wie in den Vorjahren, wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum eine Bodenbenutzungserhebung, und zwar mit dem 14. Juni als Stichtag, durchgeführt. Die Vetriebs- inhaber find auf Grund der Verordnung über Auskunfts- pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723', 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken.
Das Landesstatistische Amt läßt Ahnen alle zur Durchführung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere demnächst unmittelbar zugehen. Sollte dies« Sendung bis zum
25. Mai
bei Ihne» nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landes statistische Amt, Fernruf 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen.
Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anleitung (auf rotem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten,. Den Bürgermeistern wird anheimgestellt, gemäß 8 22 der Deutschen Gemeindeordnung einen Bürger zum ehrenamtlichen Erhebungsleiter zu bestellen, der unter Verantwortung des Bürgermeisters die Bodenbenutzungsaufnahme durchführt.
Nach Durchführung der Erhebung sind die grünen Gemeinde- bogen, Hilfsblätter und braungedruckten Betriebsbogen pünktlich
am 25. Juni
an das Landesftatistifche Amt in Darmstadt zurllckzufenden.
Büdingen, den 21. April 1938.
Kreisamt Büdingen. I. 93.: V n r k.
Kreisamt Schotten
Betr.: Vodenbenutzungserhebung 1938. .
An die Bürgermeister des Kreises.
Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum ein« Bodenbenutzungserhebung, und zwar mit dem 14. Juni als Stichtag, durchgeführt. Die Betriebs- inhaber ufw. sind auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken.
Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durchführung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere demnächst unmittelbar zugehen. Sollt« diese Sendung bis zum >
, 25. Mai
bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf 77-11, Nebenstelle 941, benachrichtigen.
Di« Ihnen vom Laiidesstatistifchen Amt zugehende Anleitung (auf rotem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Den Bürgermeistern wird an heim-gestellt, gemäß § 22 der Deutschen Gemeindeordnung «inen Bürger zum ehrenamtlichen Erhebungsleiter zu bestellen, der unter Verantwortung des Bürgermeisters die Bodenbenutzungsaufnahme durchführt.
Nach Durchführung der Erhebung find die grünen Gemeindebogen, Hilfsblätter und braungedruckten Betriebsbogen pünktlich
am 25. Juni
an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzufenden.
Schotten, den 20. April 1938.
Kreisamt Schotten. I. 93.: Schwan.


