Ausgabe 
24.2.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelö

Sir. 27. Jahrgang 1938 Beilage der Oberheblichen Tageszeitung

Gieß en. 24 Februar 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Gefechtsschießen des BiG.-Batl. 3 in Büdingen im Raume LangdRabertshausenUlfaStornsels.

Bekanntmachung.

Das Maschinengewehrbataillon 3 in Bübingen wird an folgenden Tagen: 3., 4., 7., 8., 10., 14., 15. und 18. März, jeweils von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags und außerdem am 5., 9. und 16. Diärz, jeweilig von 8 Uhr vormit­tags bis 2 Uhr nachmittags Scharfschießen im Raume LangdRabertshansenUl faStörn stls abhalten. , Während des Schießens wird das gefährdete Gebiet durch die Truppe abgefperrt. Das Betreten des gesperrten Geländes ist verboten, den Anweisungen der Wachposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Für die Dauer der Schießübungen werden folgend« Stra­ßen, soweit sie im Kreise Gießen liegen, gesperrt:

1. Straße LangdUlfa,

2. Straß« RabertshausenUlfa, RabertshausenLangd, 3. Gemeindeweg LangdSchotten.

Umleitung innerhalb des Kreises Gießen erfolgt über RabertshausenUlfaerkreuzUlfa.

Gießen, den 19. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Betreffend: Aufhebung der Polizeistunde für Fasching 1938.

Bekanntmachung.

Für die Zeit vom Samstag, dem 26. Februar, bis Dienstag, dem 1. März 1938 (Fastnacht) wird die Polizeistunde für alle Gemeinden des Kreises aufgehoben.

Gießen, den 21. Februar 1938.

Hessisches Krisamt Gießen.

I. Dr. Fuhr.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Langsdorf.

Bekanntmachung

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Hcmeinde Langsdorf erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen ist, heben wir die mit unserer Verfügung vom 24. Januar 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder auf.

Gießen, den 23. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Kreisamt Friedberg

An die Herren Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises und das Polizcikommisiariat Wickstadt.

Am 3. März 1938 findet eine Zählung der Schweine statt, di« mit einer Ermittlung der nicht beschaupflichtigen Hans- schlachtungcn von Lämmern und Ziegen bis drei Monate alt in der Zeit vom 1. Dezember 1937 bis 28. Februar 1938 pnd einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1937 bis Februar 1938 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Arnt unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Fe­bruar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so muß er sich un­verzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, an bas Landesstatistische Amt wenden

Die auf der Zählliste und dem Gemeinde bogen aufgcdruckten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zäh­ler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen ver­traut machen.

Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften^ der Ge­meindebogen'sind bis

spätestens 8. März 1938, an das Hessische Landesstatistische Ami in Darmstadt zu senden. Der Termin muh pünktlich cingehalte» werden.

Die Erhebung dient lediglich star-stischen und volks­wirtschaftlich«» Zwecken. Die örhebungsstellen (Zähler, Bürgermeister ufw.) sind nach § 24 der Deutschen Gemeindeord­nung verpflichtet, die Einzelangaben, i>»e sie durch di« Zählung

erfahren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Ver­schwiegenheit zu bewahren.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftspslichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entspre­chende Sorgfalt zuzuwenden.

F r i c d b e r g, den 17. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Das Maschin«n ge wehrb«taillon 3 mot. Büdingen beabsich­tigt am 3., 4., 5., 7., 8., 9., 10., 14., 15., 16. und 18. März 1938 in der Zeit von 817 Uhr und Sonnabends von 814 Uhr im Raume LangdRabertshausen, UlfaStornfels «in Ge­fechtsschießen abzühalten.

Während des Schießens wird der gefährdete Raum von der Truppe abgesperrt. Das Betreten des abgefperrten Gelän­des ist für die Dauer der Schießübungen streng verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Für die Dauer der Schießübungen werden folgend« Straßen, soweit sie im Kreise Schotten liegen, gesperrt:

1. UlfaGonterskirchen,

2. UlfaStornfels.

Umleitung innerhalb des Kreises Schotten «rfolgt über EichelsdorfRain rodEinartshausen.

Schotten, den 23. Februar 1938.

Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.

Betr.: Schweinezwischenzählung am 3. März 1938.

An die Herren Bürgermeister des Kreises!

Am 3. 'März 1938 findet eine Zählung der Schweine statt, di« mit einer Ermittlung der nicht beschaupflichtigen Haus­schlachtungen von Lämmern und Ziegen bis drei 'Monate alt in der Zeit vom 1. Dezember 1937 bis 28. Februar 1938 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1937 bis Februar 1938 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistisch« Amt unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Fe­bruar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so muß er sich un­verzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, an das Landesstatistische Amt wenden.

Di« auf der Zählliste und dem Gemeindebogen aufgcdruck- ten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen.

Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Ge­meindebogen sind bis

spätestens 8. März 1938 an das Hessische Landcsstatistische Amt in Dirmstadt zu senden

Der Termin muß pünktlich cingehaltcn werden.

Die Erhebung dient lediglich statistischen und Volkswirt schastlichen Zwecken. Die Erhebungsstellen (Zähler, Bürger m ei ft er nsw.) sind nach § 24 der Deutschen Eemeindeordnunr verpflichtet, die Einzelangaben, die sie durch die Zählung ersah ren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Verschwiegen heit zu bewahren.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerun von Angaben durch die Äuskunftspflichtigen wird mit erhel. lichen Strafen bedroht.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung <r ortsübliche Weise bekannt zu machen und der Durchführung i Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsp: chende Sorgfalt zuzuwenden.

Schotten, den 18. Februar 1938.

Kreisamt Schotten. I. 93.1 Schwa m