Ausgabe 
22.2.1938
 
Einzelbild herunterladen

klmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Zriedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Ktsselb

Nr. 26 flabcgang 1938 Beilage der Oderhessische n Tageszeitung Gießen 22. Februar 1938

Kreisamt Gießen

Dienstnachrichtcn.

Der seitherige 1. Beigeordnete der Gemeinde Leih­gestern, Wilhelm Sei pH, wurde erneut zum, 1. Beigeord­neten ernannt,

Zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Leihgestern wurde Hans Will ernannt.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Enteignungsvcrsahren der Ruhrgas-Aktien-Gcscllschast in den Gemarkungen Rieder-Weisel und Hoch-Weisel.

Bekanntmachung

Wir nehmen Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 15 Juli 1937, erschienen im Amtsverkündigungsblatt vom 20. Juli 1937.

Zur Verhandlung hauptsächlich über, die Entschädigung wurde in dem letzten Termin erneute Tagfahrt vor der Lokal­kommission anberÄumt:

Für die Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Weisel auf Mittwoch, den 23. Februar 1938, vormittags 9 Uhr, im Rathaus zu Nieder-Weisel.

Für die Grundstücke in der Gemarkung Hoch-Weisel auf Donnerstag, den 24. Februar 1938, vormittags 9 Uhr, im Rat­haus zu Hoch-Weisel.

Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer, sowie son­stigen Berechtigten werden hiermit zu diesen Terminen geladen und aufgefordert, ihre Einwendungen und Erklärungen gemäß unseren früheren oben erwähnten Bekanntmachungen bei Mei- dung des Ausschlusses in dem Termin vorzutragen.

Dio Lokalkomniission wird den Ausschluß der in den Ter­minen trotz der hiermit vollzogenen öffentlichen Ladung unent­schuldigt Äusgcbliebencn mit Anträgen und Einwendungen aus­sprechen. Einzelladungen zu diesen Terniinen ergehen nicht.

Der Ausschluß bewirkt insbesondere, daß die im Artikel 35 Absatz 3 des Enteignungsgesetzes zu gelassene Beschreitung des Rechtsweges nicht mehr stattfinden kann.

Friedberg / H., den 19. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg.

Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

v Dienstnachrichten.

Gustav Ickes, Otto Scherer, Heinrich Thum II und Friedrich Earl von Bellmuth wurden als Felbgefchworene für die Gemeinde Bellmuth ernannt und verpflichtet.

Rudolf Aßmus und Robert Beckel aus Schwickarts­hausen wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Schwickartshausen ernannt und verpflichtet.

Gustav Wirth I. von Dauernhcim wurde zum Wiege­meister und Adolf Leschhorn von Daueruheim zum stellver­tretenden Wiegemeister der Gemeindeviehwaage zu Dauern­hcim ernannt und verpflichtet. 1

Christian Politsch von Usenborn wurde zum Kassenver­walter der Gemeinde Usenborn ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Betr.: Schweinezwischenzählung am 3. März 1938.

An die Bürgermeister des Kreises.

Am 3. März 1938 findet eine Zählung der Schweine statt, die mit einer Ermittlung der nicht befchaupflichtigen Haus­schlachtungen von Lämmern und Ziegen bis drei Monate alt in der Zeit vom 1. Dezember 1937 bis 28. Februar 1938 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1937 bis Februar 1938 verbunden ist.

Dio örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erjorderlichcn Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Fe­bruar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so muß er sich un­verzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, an das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zählliste und dem Gemeindebogen ausgedruck­ten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen.

Die ausgesüllten Zähllisten und die Urschriften der Ee- mcinbebogen sind bis

spätestens 8. März 1938 an das Hessische Landesstatistische Amt in Dirmstadt zu senden.

Der Termin muß pünktlich cingchalten werden.

Die Erhebung dient lediglich statistischen und volkswirt­schaftlichen Zwecken. Die Erhebungsstellcn (Zähler, Bürger­meister nfw.) sind nach § 24 der Deutschen Gemeindeordnung verpflichtet, die Einzelangaben, die sie durch die Zählung erfah­ren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Verschwiegen­heit zu bewahren.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Äusknnftspflichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weife bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entspre­chende Sorgfalt zuzuwenden.

Alsfeld, den 16. Februar 1938.

Krcisamt Alsfeld. Dr. SchgnhaIs.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 9. Februar 1938. Abteilung VII. Peter-Gemcinder-Straße 3.

Zu Nr. VII/IV. 25 600. Ruf-Nr. 7711

Betr.: Richtlinien für die Einrichtung und Bewirtschaftung von Schulgärten an Volks- und mittleren Schulen.

An die Kreis- und Stadtschulämter.

Das Rundschreiben vom 16. Juli 1937 zu Nr. VII/IV. 27 437, das auch im Anzeiger derHessischen Landes-Zeitung" Nr. 84 vom 5. August 1937 veröffentlicht wurde, bringe ich er­neut in Erinnerung. Ganz besondere Aufmerksamkeit wollen Sie auf das Anlegen eines Vererbungsbeetes richten. Die An­forderungen des Vierjahresplanes sind tunlichst zu berück­sichtigen.

Mit den Gartenarbeiten ist so bald wie möglich zu beginnen.

Ihrem Bericht über das in den einzelnen Schularten Er­reichte bzw. Geplante sehe ich bis zum 1. Mai 1938 entgegen.

Im Auftrag: Ningshaus« n.

Betr.: Wie oben.

Alsfeld, den 11. Februar 1938.

An die Schulvorstände des Kreises.

Indem wir Ihnen vorstehende Verfügung bekanntgeben, er­suchen wir um Bericht aber das bereits Veranlaßt« und das Ge­plante bis 15. April 1938.

DieRichtlinien" wurden im Amtsverkllndiqungsblatt Rr. 52 vom 23. Fuli 1937 veröffentlicht

Kreisschulamt Alsfeld. I. V.: Walter.

Vas # mtsverkiindigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten dis Amtsstellen das vorliegende Material uns ieweils frühzeitig zukommen zu lasten-

Oberhessische Tageszeitung