Ausgabe 
21.4.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Ureirämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten unb fllsfelb

9Jr. 58. #>cil)rg(ing 1938 Beilage der Oberhel siechen Tageszeitung Gießen, 21. April 1938

Kreisamt Gießen

Vetr.: Schulgefechtsschießcn bei Wißmar.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 25. Lis 27. April d. I. wird täglich von 8 Uhr vormittags Lis 5 Uhr nachmittags ein Schulgsfechts- schicßen mit scharfen Patronen im Gelände nordwestlich von Wißmar stattfinden. Während der Schießzeiten ist das Betreten des gefährdeten Raumes, der durch Posten abgesperrt wird, ver­boten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Höhe des gefährdeten Luftraumes beträgt etwa 400 Meter.

Gießen, den 13. April 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Bettenhausen.

Bekanntmachung. ,

Im Viehbestand des Land- und Gastwirts Ernst Köhler in V e t t e n h a u s e n ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der bebaute Ortsteil von Bettenhausen wird zum Sperrbezirk, die Gemarkung Bettenhausen wird zum Veobach- tungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten die Vorschrif­ten der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauen­seuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Vl. Nr. 5 Seite 2528) sowie die anläßlich des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amts- verkündigungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Veobach- tungsgebiet und die Schutzzone getroffenen Maßnahmen.

Gießen, den 19. April 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Betr>: Maul- und Klauenseuche i« der Gemeinde Inheiden.

, Bekanntmachung.

Im Viehbestand des Landwirts Karl Schäfer in In­heiden ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der bebaute Ortsteil von Inheiden wird zum Sperrbezirk, die Gemarkung Inheiden wird zum Veobachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden Lestätigt. Im übrigen gelten die Vorschrif­ten der viehseuchenpolizeilichcn Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauen­seuche vom 9. März 1938 (Hess. Neg.-Bl. Nr. 5 Seite 2528) sowie die anläßlich des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amts- verkiindigungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Beobach­tungsgebiet und die Schutzzone getroffenen Maßnahmen.

Gießen, den 19. April 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

i Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. April 1938.

Httii

©emeinbe« Gutsdezirle

Gehöfte

ms- gesamt

1

davon (Sp. 1 neu)

2

in?» gesamt

3

davon (Sp.S neu)

4

Darmstadt

9

2

96

51

Bensheim

5

1

11

8

Dieburg

23

1

93

35 '

Erbach

4

3

8

6

Groß-Gerau

S

1

38

8

Heppenheim

4

1

9

7

Offenbach

7

33

14

Alsfeld

1

1

1

1

Bübingen

16

9

66

58

Friedberg

36

17

252

160

Gießen

2

2

2

2

Lauterbach

3

i

5

1

Mainz

3

1

31

9

Oppenheim

1

3

2

Worms

6

1

40

21

15 Kreise

125

40

688

383

Kreisamt Friedberg

Vetr.: Bodenbenutzuirgserhebung 1938.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land­wirtschaft wiederum eine Vodeubenutzungserhebung, und zwar mit dem 14. Juni als Stichtag, durchgeführt. Die Betriebs- inhaLer ufw. stnd auf Grund der Verordnung über Auskunfts­pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken.

Das Landesstatistifche Amt läßt Ihnen alle zur Durchfüh­rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere demnächst un­mittelbar zugehen. Sollte diese Sendung bis zum

25. Mai

bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf 7711, Nebenstelle 941, be­nachrichtigen.

Die Ihnen vom Landesstatistischcn Amt zugehende Anlei­tung (auf rotem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Den Vürgermeistern wird anheimgestellt, gemäß § 22 der Deutschen Gemeindeordnung einen Bürger zum ehrenamtlichen Erhebungs­leiter zu bestellen, der unter Verantwortung des Bürgermeisters die Vodenbenutzungsaufnahme durchführt.

Nach Durchführung der Erhebung sind die grünen Eemeinde- bogen, Hilfsblätter und braungedruckten Vetriebsbogen pünktlich

am 25. Juni

an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurückzusenden.

Friedberg, den 19. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Brann,