Ausgabe 
17.5.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

öer Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Rlsrelö

Nr.74. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 17. Mai 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Maul- uni Klauenseuche in Utphe.

Bekanntmachung.

In Utphe wurde in zwei weiteren Gehöften die Maul- und Klauenseuche festgestellt. In Abänderung der Bekannt­machung vom 3. Mai 1938 (A m ts ver k ünd igung sb latt Nr. 68 vom 4. Äiai 1938) wird der Ortsteil unterhalb "des Anwesens des Landwirts Herbert Schneider in den Sperrbezirk einbezogen.

Gießen, den 12. Mai 1938 .

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Grlinberg. Bekanntmachung.

In Grünberg wurde in einem weiteren Gehöft die Maul- und Klauenseuche fcstgestellt. In Abänderung der Be­kanntmachung vom 29. April 1938 (AmtsverkündigungSblatt Nr. 66 vom 30. April 19:38) wird die Neustadt einschließlich Brunnental bis zum Kirchenplatz in das Sperrgebiet «inbezogen.

Gießen, den 12. Mai 1938 .

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Inheiden.

Bekanntmachung.

In Inheiden ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die im Amtsverkündigungsblatt Nr. 58 vom 19. April 1938 ge­troffenen Maßnahmen werden mit Wirkung vom 12. Mai 1938 aufgehoben.

Eießen, den 12. Mai 1938 .

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Betr.: Die Ausführung des Reichsjagdgesetzes; hier: die Er­nennung von Schadcnsschätzcrn.

Gemäß § 50 der Reichsverordnung zur Ausführung des Nelchsjagdgefetzes vom 27. März 1935 (Reichsgefetzbl. I S. 431 ff.) uud der Hessischen Verordnung zur Ausführung des Neichsjagd- gefetzes vom 16. April 1935 haben wir auf Vorschlag des Kreis­jägermeisters folgende Personen als Wildschadensschätzer bzw. Stellvertreter für den Hegering Gießen auf die Dauer von drei Jahren ernannt und verpflichtet:

zum Schätzer: Wilhelm Höchst aus Gießen;

zum Stellvertreter: Richard Gürtel jr. in Gießen.

Gießen, den 10. Mai 1938.

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz. ;

Betr.: Schulgärten.

An die Schulvorstände des Kreises.

Schulen, die einen Schulgarten bewirtschaften, wollen uns umgehend melden:

L Wie groß ist der Garten?

2. In welcher Weise wird er bewirtschaftet?

3. Welche Lehrkraft ist hierfür eingesetzt?

4. Ist die Einführung von Schulgartenarbeit für die nächste Zeit vorgesehen?

Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 11. Mai 1938.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebeltng.

Botr.: Schweinezwischenzählung am 3. Juni 1938. , An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Am 3. Juni 1938 findet eine Zählung der Schweine' und Schafe statt, die mit einer Ermittlung von Hausschlachtüngen und Kälbergeburten verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten, Ge­meindebogen und zwei Vekanntmachungsmustcr) werden Ihnen durch.das Landesstatistische Amt zugleich mit den Zählpapieren für die Vodenbenutzungsaufnahine unmittelbar zugehen. Sollte en. Bürgermeister bis zum 25. Mai die Zählpapiere nicht er­halten haben, so muß er sich unverzüglich mittels Fernruf Darm­stadt 771, Nebenstelle 941, an das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zählliste und dem Gemeindebogen ausgedruck- en Anweisungen find sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zahler selbst muffen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen. b

Di« ausgefllllten Zähllisten und die Urschriften der Ge- melndebogen sind bis

spätestens 7 .Juni 1938

on das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu senden Der Termin muß pünktlich eingehalten werden.

Die Zahlungsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als »^--.-"^^statistischen Amt übermittelt werden; den Ausknnsts- pflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zu- gesichert worden. 9

®as Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftspflichtigen wird mit Erheb­lichen Strafen bedroht.

, Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und der Durckisiihrung der Zahlung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert ent'- sprechende Sorgfalt zuzuwcnden.

Gießen, den 13. Mai 1938.

Kreisamt Gießen.

I. B: Dr. Fuhr.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Schotten.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Stadt Schotten erloschen ist und die Schlußdesinfektion durchgeführt wurde, wer- ven hiermit die in meiner Bekanntmachung vom 11. April 1938 an geordneten Maßnahmen aufgehoben.

Schotten, den 13. Mai 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.

Be-tr.: Schweinczwischenzählung am 3. Iuiii 1938.

An die Herren Bürgermeister des Kreises!

<=;» findet eine Zählung der Schweine und

Tle ,mit <tner Ermittlung von Hausschlachtungen und Kälbergeburten verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Ausgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten Ke- meindebogen und zwei Vekanntmachungsmuster) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt zugleich mit den Zählpavicren für die Bodenbenutzungsaufnahme unmittelbar zugehen Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Mai die Zählpapiere nicht er­halten haben, so muß er sich unverzüglich mittels Fernruf Darm­stadt 7711, Nebenstelle 941, an das Landesstatistische Aint wenden.

Die auf der Zählliste und dem Eemeindebogcn aufgedrnck- if" Anweisungen sind. forgfäHig zu beachten; insbesondere die Zahler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertrant machen.

. Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Ge- melndebogen sind bis

spätestens 7. Juni 1938 an das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu senden.

Der Termin muß pünktlich ringchaltcn werden.

Dio Zählungsevgebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatlstischen Amt übermittelt werden; den Ausknnfts- pflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zu- gesichert worden. .

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Ausknnftspflichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Ich empfehle Ihnen, die Anordnung der Zählung auf orts­übliche Weife bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsprechende Sorgfalt zuzuwenden.

Schotten, den 13. Mai 1938.

Krcisamt Schotten.

I. V.: Schwan.