Ausgabe 
16.9.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

öer Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

Nr.10» Jahrgang 1938 Berlage der Ob er he Ui tche n Tageszeiluni) Gießen, 16. September 1938

Kreisamt Gießen

Kreisamt Schotten

Kreisamt Lauterbach

Reichl­

ich

zur

Kreisamt Alsfeld

Nachstehende v i e hse uchc n pol ize i l i che Anordnung des statthalters in Hessen Landesregierung bringe Kenntnis und allgemeinen Beachtung.

Lauterbach, den 6. September 1938.

Kreisamt Lauterbach. Bonhard.

Bekanntmachung.

Der auf Montag, den 19. September 1938, festgesetzte Schweinemarkt in Rieder-Moos, Kr. Lauterbach, findet infolge der starken Verseuchung im benachbarten Teil des Kreises Schlüchtern n l ch t statt. 1

Betr.: Urlaub des Kreisvcterinärrats Dr. Ohly in Lauterbach. Bekannt in achung.

,. Kreisveterinärrat Dr. Ohly ist vom 18. September 1938 vis 17. Oktober 1938 einschließlich beurlaubt. Die Vertretung T^"^geschäften hat Veterinärrat Dr. Schmidt in Alsfeld (Fernruf: Alsfeld 255). Nur in F le is chb escha uge schäfte n haben die in der Bekanntmachung, betreffend die Einteilung der Fleischbeschaubezirke im Kreis Lauterbach vom 24. 9. 1937 als Stellvertreter genannten praktischen Tierärzte die Vertretung des beurlaubten Kreisveterinärarztes.

Dis Bürgermeister wollen für alsbaldige ortsübliche Be­kanntmachung des Vorstehenden Sorge tragen. Lauterbach, den 13. September 1938.

Kreisamt Lauterbach. I. V.: S t u m p f.

Betr.: Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Hengsten und Stuten aus Griechenland, Albanien und der Türkei.

Betr.: Dienstversammlung der Fleischbeschauer und Trichinen­schauer.

Bekanntmachung.

Am Samstag dem 1. Oktober 1 938, nachmittags 2.30 Uhr, wird in der GastwirtschaftBayerischer Hof" in Gießen «ine dienstliche Fleischbeschauer- und Trichinenschauer­versammlung stattfinden.

Die Bürgermeister des Kreises wollen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf diese Versammlung ausdrücklich Hinweisen mit dem Bemerken, daß etwaige Hinde­rungsgründe dem Kreisveterinäramt Gießen rechtzeitig zu melden find.

Gießen, den 18. September 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Hengsten und Stuten aus Griechenland, Albanien und der Türkei ,

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Reichsstraße Nr. 270 von Kilo­meter 7,5 bis 9,6 zwischen Laubach und Freienseen wird ab 13 September 1938 aufge hob en.

Schotten, den 8. September 1938

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.

Betr.: Tierärztliche Fleischbeschau int Kreise Schotten. Bekanntmachung.

Tierarzt Karl Schneider wurde mit der Stellvertretung Klose in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau

rm Stadtbezirk Schotten bis zum 8. Oktober 1938 beauftragt.

Schotten, den 5. September, 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: S ch w a n.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Hengsten und Stuten aus Erie^nland, Albanien und der Türkei.

m , rr_ Vom 25. August 1938.

Sruiid des 8 7. des Viehsouchengesetzes vom 26. Juni l9?9 lReg.-BI. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen» folge ny es:

§1.

>?»« Einführung von Hengsten und Stuten aus Griechen­land, Albanien und der Türkei ist verboten.

Der Reichsstatthalter in Hesse»

Landesregierung

Abteilung VII. Darmstadt, den 29. August 1938.

Zu Nr. VH/IV. 29 707.

Betr.: Förderung der Schrift2Bir Deutsche in der Welt« 1938/39«

An Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der Höheren Schulen, die Direktionen bcr gewerblichen ~ - ..... Unterrichtsanstalten.

irrsullung seines ihm vom Stellvertreter des ttübrers SnbnfSfl15 Verband Deutscher Vereine im d-« k ln icbeni 2«hr die SchriftWir Deutsche in Ucht^ie Leb^n^mid Darstellungen veranichau-

~»ß.en und Wirken unserer auslandsdeutschen Volks- Volksgemeichchaft.^ ®bcntunS für die gesamtdeutsche

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Wertvoller Aufsätze größtenteils aus der Feder von

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Stutz zum Zwecke der Verteilung als Schlllerpreise erwUbi das $ud) nkhttrfn91^ren?--Umfan^ unbemittelte Landgemeinden uns ^ucy Nicht kaufen können, ist der VDV bereit -11,-- in», fichtigemteilung gestifteten Freistllcken diese Schulen'zu berück­st» ^llungenstndvonJhnen unmittelbar an die Vcrtriebs- (hi#,L6e5 ^?/bnnöes Deutsche Vereine im Ausland Berlin W 9 Köthener Stratze 28/29, zu richten. -oenm -tu. 9,

Der Preis der Schrift beträgt 3.50 RM.

Im Auftrag: Ringshausen.

Dom 25. August 1938.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen folgendes:

§ 1.

Die Einfuhr von Hengsten und Stuten aus Griechenland, Albanien und der Türkei ist verboten.

8 2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes.

§ 3.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Darmstadt, den 25. August 1938.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung. Sprenger.

Bekanntmachung.

Der auf Mittwoch, den 26. September festgesetzte Schweine- markt in Crainfeld, Kreis Lauterbach, findet infolge der starken nicht'statt '*ln 6ena(I),Bürten Teil des Kreises Schlüchtern

s .. , § 2.

j-, V.uwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Sttafbestimmungen der §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes.

- -. .D'ese Anordnung tritt mit'dem Tage ihrer Verösfent-

ricyung in straft.

Darmstadt, den 25. August 1938.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung. Sprenger.