Kmtsverkündigungsblatt
der Ureisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
Nr.335 Jahrgang 3838 Beilage der Ob erhessifche n Tageszeitung Gießen.4.Dezemdee 3?)38
Gemeinsame Bekanntmachung der Kreisämter Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach
Viehseuchcnpolizeilichc Anordnung
« iiber die Einfuhr von Hasen und Kaninchen.
Vom 22. November 1938.
Sluf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. 6. 519) bestimme ich für das Land Hessen folgendes:
§ 1.
Die Einfuhr von lebenden und toten Hasen sowie von lebenden und toten wilden und zahmen Kaninchen aus der Tschecho-Slowakei und der Türkei ist verboten.
§ 2.
Lebende und tote Hasen sowie lebende und tote wilde und zahme Kaninchen aus Ungarn, Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien, Albanien und Griechenland dürfen nur eingeführt werden, wenn durch amtstierärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, daß die Tiere aus Gegenden stammen, in denen kein auf Haustiere übertragbares feuchenhaftes Sterben von Hafen, Kaninchen und anderen Nagetieren (Eichhörnchen ufw.) und Federwild bekannt geworden ist.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes.
§ 4.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt wird die viehseuchen- polizeiliche Anordnung vom 6. Dezember 1937 (Reg.-Bl. S. 217) aufgehoben.
Darmstadt, den 22. November 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung
I. V.: Reiner.
Kreisamt Gießen
Kreisamt Friedberg
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bruchenbrücken, Bekanirtmachung.
2n Bruchenbrücken ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Gemeinde wird daher zum Sperrgebiet, und die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- tungsgebiet die in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkllndigungsblatt N. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Grafenrode getroffenen Anordnungen.
Friedberg, den 30. November 1938.
Der Kreisdirektor des Kreises Friedberg/H.: Dr. Braun.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Vilbel.
Bekanntmachung.
In Vilbel ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Das Gebiet von der Nidda-Brücke bis zur Vaugasfe wird daher zum Sperrgebiet, und die übrige Gemeinde und die Gemarkung zum Veobachtungsgebiet erklärt.
Die von den: Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- tungsgebiet die in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt N. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Eräfenrode getroffenen Anordnungen.
Friedberg, den 30. November 1938.
Der Kreisdirektor des Kreises Fricdberg/H.: Dr. Braun.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ossenheim.
Bekanntmachung.
D s s e n heim ist die Maul- und Klauenseuche erlösche n. Sämtliche Sperrmaßnahmen werden daher aufgehoben und die Gemeinde und die Gemarkung zu freiem Ge- • biet erklärt.
Friedberg, den 30. November 1938.
Der Kreisdirektor des Kreises Friedberg/H.: Dr. Braun.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Dorf-Gill und Gonterskirchen.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Dorf-Gill ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Kirchstraße wird zum Sperrbezirk, der übrige bewohnte Ortsteil und die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Die von dem Kreisveterinäramt Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vorschriften der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 3. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 25—28) sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.
In der Gemeinde Gonterskirchen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die mit Verfügung vom 28. Oktober 1938 ungeordneten Maßnahmen werden daher aufgehoben.
Gießen, den 2. Dezember 1938.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wohnbach.
Bekanntmachung.
3n Wohnbach ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Sämtliche Sperrmaßnahmen werden daher aus. gehoben und die Gemeinde und die Gemarkung zu freiem Gebiet erklärt.
Friedberg, den 30. November 1938.
Der Kreisdirektor des Kreises Friedberg/H.:
Dr. B r a u n.
Betr.: Scharfschießen.
Bekanntmachung.
Am 20., 21., 22. und 23. Dezember 1938 findet jeweils von 8—13 und von 14—16.30 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers-Göns, südlich Ober-Klcen und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage wird gesperrt die Straße Hausen—Kleebcrg und die Straße Ebers-Göns—Kleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.
Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 800 Meter.
Friedberg, den 2. Dezember 1938.
Der Kreisdirektor des Kreises Friedberg: Dr. Braun.


