AmtsverMndigungZblKtt
her Kteisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelö
55“ 14 Hahrgang 1938
Beilage der Ob er hes sifche n Tageszeitung Gtetzsn. 2. Februar 1938
Kreisamt GaeBen
Anordnung.
bctrcHcnb die Fcstfctzung von Bcrbrnucherhöchstprcifcn für Speifekartoffeln im Monat Februar 1938 vom 12. Januar 1938.
Aus Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 lReichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit dem Kartoffelwirtschaftsverband Hessen- Nassau. Frankfurt a. M.. was folgt:
1.
Für die Abgabe von Speifekartoffeln an die Verbraucher vom 1. bis 28. Februar 1938 werden nachstehende Höchstpreise festgesetzt:
1. In Städten, Industriebezirkcn und sonstigen Orten in denen die Versorgung mit Speisekartoffeln nicht unmittelbar durch Erzeuger sichergestellt werden kann, und zwar in Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms, sowie in den i.m Kreise Offenbach gelegenen Orten Bieber, Buchschlag und
für gelbe Sorten
je 50 Kg 'RM.
bei Abgabe ab Waggon oder Lager des
Empfangsverteilers bis zu 3,15 bis zu 3,45 bei Zufuhr frei Keller des Kleinverteilers „ „ 3,25 „ „ 3,55 bei Zufuhr frei Keller/Wohnuna des
Verbrauchers durch den Empfangs- .
Verteiler...... » „ 3,35 „ „ 3,bö
Lei Abgabe ab Verkaufsstelle des
Kleinverteilers ........ » „3,45 „ „ 3,7a
Lei Abgabe von 5 Kilogramm an durch den Kleinverteiler ...... „ „ 0,40 „ „ 0,43
2. Auf dem flachen Lande und in den Orten, in denen die Versorgung durch Erzeuger unmittelbar sichergestellt. werden kann, das sind alle Gemeinden, die nicht unter L ausgefsihrt find, für weiße, rote und für gelbe blaue Sorten Sorten je 50 Kg je 50 Kg bei Zufuhr frei Wohnung oder Keller NM. RM.
des Verbrauchers durch den Emp- sangsverteiler oder ab Verkaufsstelle des Kleinverteilers ......bis zu 3,— bis zu 3,30
bei Abgabe von 5 Kilogramm an « . „ „ 0,36 „ „ 0,39
3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von 50 Kilogramm an
für weiße, i
rote und für gelbe
blaue Sorten Sorten je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.
a) in die untejc 1. genannten Gebiete bis zu 3,15 bis zu 3,45 b) in die unter 2. genannten Gebiete „ „ 2,70 „ „ 3,—
4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger abholt für weiße,
rote und für gelbe blaue Sorten Sorten je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.
2,65 2,95
1L
für weiße, rote und blaue Sorten
je 50 Kg
Die Versandoerteilerspanne beträgt je 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist in den festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Sie darf weder über- noch unterschritten werden.
111.
1 Auf die für gelbe Speifekartoffeln festgesetzten Erzeugcr- festpreise (2 95 RM je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangsstation) wird für die „Juli" (Nieren) ein Sortcnzufchlag von höchstens 1,— RM. jo 50 Kilogramm und für „Frühe Hörnchen , Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und „Eifler Platte" ein solcher von höchstens 2,-RM. je 50 Kilogramm gestattet. „
2 Für die „Juli" (Nieren) und ,.^ruhe Hiornchen, .Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und „Eisler Platte" erhöhen sich die unter I. festgesetzten Vcrbraucherhöchstprcise für gelbsleischige Speifekartoffeln entsprechend.
IV.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgefetzbl. 1 S. 955) bestraft.
V.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1938 in und am 28. Februar 1938 außer Kraft.
Darmstadt, den 12. Januar 1938.
Der Reichsstatthalter in Hellen — Landesregierung — Stelle für die Preisbildung.
I. V.: Reiner.
Betr.; Die Dienftgefchäfte der Amtsvetcrinärftelle Erünberg. Bekanntmachung.
Veterinärarzt Dr. Maurer in Grünberg ist mit Versehung der Dienstgefchäfte des Kreisvsterinäramts Offenbach mit sofortiger Wirkung beauftragt worden. Die Dienstgefchäfte her Amtsveterinärarztstelle Grllnberg in den zum Kreis Glegeir gehörigen Gemeinden werden bis auf weiteres durch die Amts- veterinärstelle Gießen (Telephonnummer 3080) mitversehen.
Gießen, den 29. Januar 1938.
Hess. Kreisamt Gießen. I. 23.: Weber.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Ober-Eschbach.
In Ober-Eschbach, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein «perrgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Ober-Eschbach. Das seither schon festgelegte Beobachtungsgebiet (Nieder-Esch- bach, Ober-Erlenbach) bleibt bestehen.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrbezirk und das Deobach- tunqsqeüiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (A m t s v e r k ü nd i g u n g sb la t t Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrossenen Anordnungen.
F r.iedb erg/H., den 31. Januar 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Heldenbergen.
In Heldcnbergen, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klaiienscuche ausgcbrochcn. Es wird gebildet «in Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Heldenbergen. Das seither schon festgelegte Beobachtungsgebiet (Kaichen, Büdesheim) bleibt bestehen.
Die.von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 i Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen.
F r ied be r g /H., den 31. Januar 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun,


