5lmtsverkündigungsb latt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
Nr. 77. Jahrgang 1S37 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 29, guni 1937
Kreisamt Alsfeld
Der Rrichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 21. Juni 1937.
Abteilung VH Prt«r-Gemeinder-Straße 3.
Zu Nr, VH/IIL 13 824. Ruf-Nr. 7711.
Betr.: Schüleraustausch mit dem Auslande.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.
Den abschriftlich nachstehenden Erlaß des Herrn Reichs- erziehungsmlni'sters gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis und Beachtung. Bei austretenden Schwierigkeiten ist zunächst eine entsprechende Meldung an mich zu erstatten.
Im Auftrag: Ringshausen.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Boltsdildung.
m . Berlin W. 8, den 2. April 1937.
W III b Nr. 15 369/36, E II, E III, M.
Betr.: Sieh« oben.
An die Untcrrichtsverwaltungen der Länder pp.
Gemäß meinem Erlaß U II E 6670 vom 3. Januar 1935 liegt die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit für den grämten Schuleraustausch mit dem Ausland bei der Pädagogischen Abteilung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (Deutsche Pädagogische Auslandsstelle). Als Schulreifen ins Ausland gelten solche Reisen deutscher Schüler, die von der Schule aus vorbereitet unv von einem deutschen Lehrer verantwortlich geleitet werden. Um jedoch eine Beteiligung der Reichsjugendführung bei der Auswahl der an derartigen Schul- rciien teilnehmenden , deutschen Schuler und Schülerinnen zu sichern, wird hiermit folgendes angeordnet:
1. Bei Schüleraustauschfahrten hat die Schule die Verpflichtung, nur Schüler(-innen) zu beteiligen, die Mitglieder der HI,oder des VDM find.
2. Bei Besuch von ausländischen Schlllergruppen im Reich ist dem zuständigen Bannsllhrer bzw. der Untergauführerin möglichst vier Wochen vor Eintreffen der ausländischen Gruppe über den, bevorstehenden Besuch Mitteilung zzu machen. Der Bannführer bzw. die Untergauführerin ist von der Schule aufzufordern, bei der Vorbereitung eines geeigneten Programms zur Ausgestaltung des Aufenthalts der ausländischen Gruppe mitzuwirken.
3. Die Schule ist verpflichtet, di« Gestaltung des Aufenthalts der jungen Ausländer int Reich in enger Zusammenarbeit mit der HI durchzuführen. Sollten Lager stattfinden, so ist von der Schule bei der Vannsührung «in geeigneter HJ- Führer bzw eine VDM-Führerin als stellvertretender Lagerleiter anzufordern.
4, Zuständig für Verhandlungen in Schüleraustauschfragen ist für die Schulen die örtliche Bannführung bzw. Unter- gauführung. Diese Anordnung gilt auch für solche Orte, deren zuständig« Banndienststelle sich außerhalb derselben befindet.
5. Bei Unstimmigkeiten ist seitens der Schul« die Deutsche Pädagogische Äuslandsstelle im Deutschen Akademischen Aüstauschdienst (Berlin NW. 40), seitens der HI bzw. des BDM die Reichsjugendführung anzurufen.
Im Auftrag: gez. Mentzel.
Der Rrichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 21. Juni 1937.
Abteilung VII Pster-Vemeinder-Straße 3.
Zu Nr. VII/IV. 27 111. Ruf-Nr. 7711.
Betr.: Reichsschulstatistik 1937.
An die Kreis- und Stadtschulämter.
Im Anschluß an die Verfügung vom 7. Juni 1937 zu Nr. VII/IV. 26 947 erhalten Sie die beiliegenden Erhebungs- bogen zur Verteilung an die einzelnen Schulen. Bei der Bearbeitung haben sich im Vorjahre einige Mängel herausgcstellt. Sie wollen daher in diesem Jahre von vornherein auf folgende Hinweise Ihr besonderes Augenmerk richten:
1. Bei den Fragen unter Nr. 4 a) und b) muß Klarheit darüber bestehen, daß nicht die Zahl der Lehrpersonen, sondern die Zahl der Stellen anzugeben ist.
2. Die Fußnoten, die sich auf die Uebereinstimmung der Summen unter Ziffer 8, 9, 10 und 12 beziehen, sind bisher nicht genügend. buchtet worden. Es mußten Fragebogen zur
Berichtigung zurückgefandt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß' dieser Mangel schon bei der Durchsicht in den Schulämtern beseitigt wird.
3. Um Beanstandungen mancherlei Art bei Ziffer 12 zu vermeiden, wollen Sie Ihre größte Aufmerksamkeit dieser Uebersicht zuwenden.
4. Die Anmerkung 1 auf Seite 8 ist besonders zu beachten. Gegebenenfalls ist eine entsprechende Anmerkung schon auf Seite 1 bei den Stellen anzubringen,
Alle Erhebungsbogen müssen sofort in Bearbeitung genommen werden. Als äußerster Termin für die Ablieferung an mich wird der 1. August 1937 festgesetzt. Fristverlängerung kann nicht bewilligt werden.
Im Auftrag: Ringshaufen.
Betr.: Wie oben.
An die Schulvorstände des Kreises.
Die Erhebungsbogen über die Reichsschulstatistik gehen Ihnen in diesen Tagen zu. Sie sind bis spätestens 1. Juli 1937 ausgefllllt zurückzusenden.
Es handelt sich nur um die Volks-, nicht um di« Berufsschulen; bei Ziffer 6 III (hauswirtschastliche Klassen) ist also keine Angabe zu machen.
Wir empfehlen, die Fußnoten vor Ausfüllung der Vogen zu lesen und genau zu beachten. Ferner ist «ine eingehende Durchsicht der auf Seite 6 angegebenen Beispiele notwendig, eh« die Zusammenstellung aus Seite 4 gemacht wird.
In der Aufstellung auf Seite 4 (Ziffer 12) sind die Grund- fchulklassen von den oberen Jahrgängen durch «inen waagrechten roten Strich zu trennen (vergl. Fußnote 1 Seite 41).
Geistliche und prov. technische Lehrerinnen sind nur da an- zugcben, wo ihr Wohnsitz ist. Die prov. technischen Lehrerinnen sind auf Seite 8 unter Id, die Laienlchrkräfte für den Handarbeitsunterricht unter III b auszuführen.
A l s fe ld, den 25. Juni 1937. ,
Kreisschulamt Alsfeld. I. V.: Walter. ,
Der Reichsstatthaltcr in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 17. Juni 1937« Abteilung VII Peter-Gemeinder-Straße 3,
Zu Rr. VH/I. 2299. Ruf-Nr. 7711. ,
Betr.: Berufsberatung und Lchrstellenvermittlung.
An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Lehranstalten und die Direktionen der gewerblichen und technischen Unterrichtsanstalten."
- Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Reichscrziehungs- ministers teile ich zur Beachtung und weiteren Veranlassung mit. Im Auftrag: Ringshaufen.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für . Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
Berlin W. 8, den 29. Mai 1937« — E Ila Nr. 1288, E IM, E IV, E V, E VI. —
Betr.: Wie oben.
An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.
Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat mich gebeten, darauf aufmerk- fam zu machen, daß nach dem Gefetz über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung (Reichsgefctzbl. I S. 1281) vom 5. November 1935 und die Verordnung des Reichsarbeitsministers zur Durchführung dieses Gesetzes vom 26. November 1935 (Neichsgefetzbl. I S. 1361) Berufsberatung und Lchrstellenvermittlung nur oon den Dienststellen der Reichsanstalt betrieben werden dürfen. Damit sind die Bestimmungen der Erlass; — U III 4600 U II — des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 11. Dezember 1926 und — IV 4070 II — des Preußischen Ministers'für Handel und Gewerbe vom 21. März 1927, die den Schulen dis Lehrstellenvermittlung grundsätzlich untersagen und eine enge Zmammen- arbeit mit den Berussbera tungssiellen vorschreiben, inhaltlich Gegenstand eines Reichsgesetzes geworden.
Entgegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. November 1935 ist die Neigung mancher Schulen zur Lehrftellenvermitt- lung noch immer sehr stark. Ich weise deshalb alle mir unterstellten Schulleiter und Lehrer auf dieses Gesetz hin.
Zugleich mache ich allen Schulaufsichtsbehörden, Schulleitern und Lehrern eine verständnisvolle Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Reichsanstalt, den Landesarbeitsämtern und den Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter, zur Pflicht.
Jin Auftrag: grz. Frank.


