Amtsverkündigungsblatt

der Kreisäinter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Klzfeld

Sie. 98. Zahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 27. August 1937

Kreisamt Gießen

Vetr.: Landespolizeiliche Begutachtung des Entwurfs des zwei­gleisige» Ausbaues der Reichsbahnstrecke Friedberg — Hungen.

Bekanntmachung.

Die Pläne für den zweigleisigen Ausbau der Reichsbahn­strecke Friedberg—Hungen liegen, soweit sie die Gemarkungen Obbornhofen, Bellersheim und Feldheim betreffen, in der Zeit vom 1. bis 11. September 1937 einschließlich während der Ge­schäftsstunden auf der Bürgermeisterei Bellersheim zur Einsicht­nahme der Interessenten offen. Während der gleichen Zeit ist das Vauwerkverzeichnis während der üblichen Dienststunden auf der Registratur des Kreisamtes, Zimmer 6 des Regierungs- gebäudes (Landgraf-Philipp-Platz 3) zur Einsichtnahme der Interessenten offengelegt.

Die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Obbornhofen und Bellersheim, der Eemarknngsvorstehsr der selbständigen Ge­markung Feldhcim sowie die sonstigen Interessenten werden auf- gofordert, innerhalb der Offenlegungsfrist etwaige Einwen­dungen gegen den Entwurf schriftlich beim Kreisamt vor­zubringen. Nach Ablauf der Frist werden Einwendungen nicht mehr entgsgengenommen.

Gießen, den 25. August 1937.

Kreisamt Gießen.

I. SB.: Dr. Fuhr.

Kreisamt Friedberg

Vetr.: Landcspolizeiliche Begutachtung des Entwurfs des zwei­gleisigen Ausbaues der Reichsbahuftrecke Friedberg — Hungen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß ge­mäß der §§ 9 und 28 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Vosörderung von Personen zu Lande vom 29. März 1935 und nach den Richtlinien der Ausschreib-n über di« landespolizeiliche Prüfung von Eisenbahn-Bauplänen und die Abnahme von Eisenbahn-Anlagen das Vauwcvksverzeichnis über die Herstellung des zweiten Gleises der Strecke Friedberg- Hungen in der Zeit vom Dienstag, den 31. August 1937, bis Montag, den 13. September 1937 einschließlich, von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, auf der Registratur des Kreisamts Friedberg zur Einsicht der Beteiligten ofsenliegen.

Einwendungen gegen die Ausführung sind von den Grund­stückseigentümern oder sonstigen Berechtigten während der Osfen- legungsfrist bei dem Kreisamt Friedberg schriftlich zu erheben, widrigenfalls sie nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden können.

Gleichzeitig liegen die hierüber aufgestellten Lagepläne in der gleichen Zeit auf den Bürgermeistereien Friedberg, Dorheim, Beienheim, Melbach, Södel, Wölfersheim und Wohnbach zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind von den Grundstückseigen­tümern ober sonstigen Berechtigten während der Dffenlcgungs- frist bei dem Kreisamt Friedberg schriftlich zu erheben, widri­genfalls sie nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt wer- dcn können.

Friedberg (Hessen), den 24. August 1937.

Krcisamt Friedberg, Dr. Straub.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung

über die Acnderung der Anweisung zur Durchführung der viehscuchenpolizeilichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhafte» Berkalbens (Banginsektion des Rindes).

Bom 30. Juli 1937.

Die Anweisung zur Durchführung der viehseuchenpolizeii lichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhaftcn Ver­kalbens (Banginfektion des Rindes) vom 18. Januar 193? (Reg.-Bl. S. 11) wird, wie folgt, geändert:

Die Absätze 1 bis 3 der Ziffer 8 zu 8 8 (Kosten) erhalten solgends Fassung:

Die Kosten der Blutentnahme, ausgenommen im Falle des § 3, Abs. 2 der V. A. tragen die Tierbesitzer. Für die Ent­nahme der Blutproben sind die Tierärzte an folgende Vergü­tungen gehalten, die auch für den Austrieb auf Sammelweiben gültig sind:

Für die Blutentnahme auf der gleichen Reise

bis zu 10 Stück je Tier 1,00 RM.

von 11 bis 30 Stück je Tier 0,75 RM.

von 31 bis 50 Stück je Tier 0,50 RM.

über 50 Stück j« Tier 0,40 RM.

Für Reisekostcnentfchädigung je Doppelkilometer 0,60 RM, Reisekostencntschädigungen sollen nur berechnet werden, wenn die Zahl der auf der gleichen Reise entnommenen Blutproben weniger als 10 Stück beträgt. Wird auf der gleichen Reife bei Tieren mehrerer Besitzer die Blutentnahme durchgeführt, so ist dis Reisekostenentschädigung anteilmäßig umzulegen.

Darmstadt, den 30. Juli 1937.

Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung. Sprenger.

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Bekanntmachung

Bett.: Beurlaubung des Dr. L. Maurer bei der Amtsveterinär- arztstellc in Erünberg.

Dr. L. Maurer bei der Amtsoetcrinärarzistelle in Grünberg ist vom 23. August bis 4. Oktober 1937 beurlaubt. In den Ge­meinden feines Dienstbezirkes, die zum Kreis« Alsfeld gehören, wird er von dem Kreisoeterinärarzt Veterinärrat Dr. S ch m i d t in Alsfeld vertreten.

Alsfeld, den 23. August 1937.

Kreisamt Alsfeld.

■ I. V.: Seibert.

Alsfeld, den 23. August 1937.

An die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises, die zum f Bezirk der Amtsveterinärarztstelle Gründerg gehören. ! Auf die vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie be­sonders aufmerksam. Sie wollen diese sofort ortsüblich bekannt geben.

Kreisamt Alsfeld.

> I. V.: Seibert.