Dienstag, 27. Juli 1937
Am Mittwoch, dem 11. August 1937, findet in Lauterbach unter den üblichen Voraussetzungen ein Rindvieh- und Schweine- markt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 7>/r Uhr und endet vormittags 8 Uhr.
Am Dienstag, dem 27. Juli 1937, findet in. Bermuthshain unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweinemarkt statt. Der Auftrieb gebinnt vormittags 7% Uhr und endet vormittags
Am Montag, den 9. August 1937, findet in Herbstein unter • den üblichen Voraussetzungen ein Schweinemartt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 7V- Uhr und endet vormittags 8 Uhr.
Kreisamt Alsfeld
Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abteilung VII
Zu Nr. Vil/IV 27 437.
Darmstadt, den 16. Juli 1937.
Pe te r- Ge me i nb e r- St ra ße 3.
Ruf-Nr. 7711.
Brtr.: Richtlinien für die Einrichtung und Bewirtschaftung von Schulgärten an Volts- und mittleren Schulen.
An die Kreis- «nd Stadtschulämter.
Nachstehend gebe ich Ihnen Kenntnis von einem Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung -und Volksbildung vom 21. Juni 1937.
: Im Auftrag: Ringshausen.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
E II b 233 II. E. V. Berlin W. 8, den 21. Juni 1937. Betreff: siehe oben.
An dich llnterrichtsvcrwaltungcn der Länder pp.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Volks- und mittleren Schulen mit einem eigenen Schulgarten beträchtlich zugenommen. Ich begrüße diese Entwicklung mit Rücksicht auf die große Bedeutung, die dem Schulgarten im Nahmen einer boden- verwurzelten Schularbeit zukommt und im Hinblick auf die Möglichkeit die Eingliederung der Cchulgartenarbeit in den Vierjahresplan des Führers. Um Fehlentwicklungen in der Anlage und Bewirtschaftung von Schulgärten vorzubeugen, ersuche ich, die anliegenden „Richtlinien für die Einrichtung «nd Bewirtschaftung von Schulgärten an Volks- und mittleren Schulen" zu beachten. Auf eine verständnisvolle Zusammenarbeit von Schulen, Gemeinden und Schulaufsichtsbehörden mit den zuständigen Stellen des Reichsnährstandes lege ich Wert.
,Jm ^Auftrage: gez.: Frank.
Abschrift zu Nr. VII/IV. 27 437.
Zu E II b 233, II. E V.
Richtlinien für die Einrichtung und Bewirtschaftung von Schulgärten an Volks- und mittleren Schulen.
1. Der Schulgarten soll ein Mustergarten für den heimat- gebundenen Haus-,' Siedler- und Kleingarten, in ländlichen Gemeinden für den bäuerlichen Haus- und Vorgarten sein. Er soll sich in der Gestaltung dem orts- und landesüblichen Brauche anpassen und in der Bewirtschaftung die gegebenen natürlichen Verhältnisse berücksichtigen.
2. Seine Größe soll im allgemeinen 230 Quadratmeter nicht unterschreiten und 500 Quadratmeter nicht wesentlich überschreiten. Größere Flächen erschweren den Kindern die Ueber- sicht und werden zweckmäßig besser in mehrere Gürten aufgeteilt.
3. Der Schulgarten soll ein Gemeinschaftsgarten sein: er dient der Erziehung zum Eemeinschaftsgevanken. Das Schüleroder Eigenbeet ist abzulehnen.
4. Die Bewirtschaftung muß den gärtnerischen und landwirtschaftlichen Grundsätzen einer planmäßigen Wechselwirtschaft Rechnung tragen. Sie soll durch sachgemäßen Vor-, Haupt- und Nachfruchtbau, sowie durch Zwischenfruchtkulturen (Anbau verschiedener Gartengewächse auf dem gleichen Beet zur besseren Raumausnutzung) höchstmögliche Bodennutzung erstreben. -
5. Da der Eigengarten nicht Verkausszwecken, sondern der Selbstversorgung dient, soll der Schulgarten als Abbild,6es Kleingartens hinsichtlich Gemüsearten und Obstsorten möglichst
vielgestaltig sein und den Bedürfnissen des Anbaues Rechnung tragen. Es ist erwünscht, baß die Gemüsesorten der Reichs- sortcnliste angebaut werden. Bei der Auswahl der Obstsorten ist ein Sachverständiger der Laude-bauernschaft zuzuziehen. Landwirtschaftliche Düngungs- und Sortenaubauversuche sowie die Anzucht von Obstbäumen gehören nicht in den Schulgarten.
6. Die Kinder müssen die verschiedenen Arten der gärtnerischen Bodenbearbeitung kennen lernen und in den Gemüse-, Obst- und Vlumenbau soweit eingesllhrt werden, daß sie beim Verlassen der Schule ein Bild von der Einrichtung und Bewirtschaftung eines Eigengartens mitnehmen.
7. Der Schulgarten soll nach Möglichkeit Dcobachtungs- beete zur Veranschaulichung der wichtigsten Grundsätze der Vererbung?-, Züchtungs- und Sortenlehre (Rassenlehre) sowie eine Abteilung für Heil-, Gewürz- und Küchenkräuter haben.
8. Da der Schulgarten den Charakter eines Heimatgartens trägt, ist der althergebrachte Anbau schöner alter Bauernblumen zu pflegen, besonders in ländlichen Bezirken.
9. Als billige Einzäunung wird die Maulbeerhecke empfohlen: die nach 3 Jahren die Einrichtung einer Seidenraupenzucht ermöglicht. Die Reichsfachschaft für Seidenbau in Celle gibt Pflanzen ab und erteilt weitere Auskunft.
10. Die Gartenarbcitsgeräte sollen nach Möglichkeit so zahlreich vorhanden sein, baß alle Kinder gleichzeitig beschäftigt werden können.
11. Soweit der Raum es gestattet, werden die nachstehenden, der deutschen Land- und Volkswirtschast heute in besonderem Maße dienenden nützlichen Einrichtungen — je nach den- örtlichen Bedürfnissen zur Auswahl — empfohlen:
a) ein Lehrgräsergarten,
b) der Anbau von Oel- und Gespinstpflanzen,
c) Schaubeete für besondere biologische Kruppen, die in der Heimat nicht in geschlossener Form vorkommen,
d) ein Bienenstand mit Bienengarten (Viencnweidenpslanzen), e) eine Seidenraupenzucht,
I) Aquarien, Terrarien, Jnsektarien (Nützlinge und Schädlinge, Kampf dem Verderb).
Bekanntmachung.
Betr.: Vorschriften über den Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen (Bierpressionen, Bierpumpen).
Wir sehen uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß bei jeder Entfernung der Plomben, die infolge einer etwaigen Reparatur an den Leitungen oder aus anderen Gründen notwendig ist, uns bei Meldung von Strafe sofort Mitteilung zu machen ist.
Alsfeld, den 20. Juli 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Dr. S ch ö n h a l s.
Alsfeld, den 20. Juli 1937. 1 Betreffend: Wie oben.
Das Krcisamt Alsfeld
an die Bürgermeister des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Interessenten in Ihren Gemeinden auf unsere vorstehende Bekanntmachung besonvers hinzuweisen.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Dr. Schönhals.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.
SlmhMHeZagEttung


