Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Zriedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
Nr. 108. Aabrgang 1937 Beilage der Oberhessl'schen Tageszeitungj Gießen.2V,September 1937
Kreisamt Gießen
Anordnung
betreffend die Festsetzung von Sortcn-Zuschlägen für die Speise- kartosseln „Juli- und „frühe Hörnchen-.
Vom 17. September 1937.
Auf Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich, rvas folgt:
I.
(1) Auf die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Erzeugerfestpreise (RM. 2.65 je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangstation) wird für die „Juli" (Nieren) ein Sortenzuschlag von RM. 1.— . je 50 Kilogramm und für „frühe Hörnchen", Tannenzapfen (rote Mäuse) und Eifeler Platte ein solcher von RM. 2.— je 50 Kilogramm gestattet.
(2) Für die „Juli" (Nieren) und „frühe Hörnchen", Tannenzapfen (rote Mäuse) und Eifeler Platte erhöhen sich die in meiner Anordnung vom 6. September 1937 betreffend die Festsetzung von Vcrbraucherhöchstpreisen für Speisekartoffeln für gelbfleischige Speisekartoffeln festgesetzten Verbrauch erhöchst- preise entsprechend.
II. \
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzblatt I S. 955) bestraft.
HI.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit am 31. Dezember 1937.
Darmstadt, den 17. September 1937.
Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —-
Stelle für die Preisbildung.
I. 53.: gez. Reiner.
Betr.: Die Einführung der Veschaupflicht bei den Hausschlach- tungen.
An die Bürgermeister des Kreises.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 20. 9. 1937 im Amtsverkündigungsblatt vom 23. 9. 1937 ersuchen wir Sie mit Rücksicht auf die am 1. Oktober in Kraft tretende Veschau- pflicht bei Hausschlachtungen, die Wintermetzger und die gewerblichen Metzger auf folgendes besonders hinzuweisen:
1. Die zur Schlachtvieh- und Fleischbeschau kommenden Tiere sind mindestens 12 Stunden vorher dem Fleischbeschauer anzumelden.
2. Die Tiere sind vor dem Schlachten ordnungsgemäß zu betäuben.
3. Die Ausschlachtung ist in gleicher Weise wie bei gewerblichen Schlachtungen vorzunehmen, insbesondere ist die Rllckenwirbelsäule zu spalten, soweit dies bei der gewerblichen Schlachtung vorgeschrieben ist.
4- Die Tiere sind so zeitig zu schlachten, daß der Fleischbeschauer in der Lage ist, die Fleischbeschau und bei Schweinen die Trichinenschau bei Tageslicht vorzunehmen.
5. Vor der Schlachtung muß der Schlachtsteuerschein und der Schlachtschein, bei Schweinen außerdem der Schein über erfolgte Trichinenschau vorgelegt werden.
Endlich ist den Beteiligten zu empfehlen, das Schlachten der neh^ 001 der Verarbeitung des Fleisches vorzu-
Eießen, den 23. September 1937.
Kreisamt Gießen.
3. V.: Weber.
Dienstnachrichten.
Herr Hugo Wagner aus Muschenheim wurde zum Führ«« der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehr Muschenheim ew nannt.
Herr Otto Naumann aus Muschenheim wurde zum stell» vertretenden Führer der Freiwilligen und Pflicht euerwehL Muschenheim ernannt.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Die Einsendung der Handbuchauszüge und Kassestukj» Protokolle.
An die Bürgermeister, die Kirchen- und Stiftungsvorstände uny die Vorstände der israelitischen Neligionsgemeinden des Kreises«
Die am 1. Oktober 1937 fälligen Kassesturzprotokolle un8 Handbuchausziige sind bis spätestens zum 15. Oktober 1937 aii uns «inzusenden. Die Rechner sind besonders darauf hinzu» weisen, daß in dem Handbuchauszug sämtliche Einnahmespalteü (Schuldigkeit, Abstattung, Rückstand) auszufüllen sind.
Friedberg (Hessen), den 16. September 1937«
Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 38.
Anordnung
betreffend die Festsetzung von Sortcn-Zuschlägen für die .Speis« kartosseln „Juli- und „frühe Hörnchen-.
Vom 17. September 1937.
Auf Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 193Q (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich« was folgt:
I.
(1) Auf die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Erzeuger? festpreise (RM. 2.65 je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangstation)s wird für die „Juli" (Nieren) ein Cortenzuschlag von RM. 1.—• je 50 Kilogramm und für „frühe Hörnchen", Tannenzapfen (rote Mäuse) und Eifeler Platte ein solcher von RM. 2.— je 50 Kilogramm gestattet.
(2) Für die „Juli" (Nieren) und „frühe Hörnchen", Tan« nenzapf-n (rote Mäuse) und Eifeler Platte erhöhen sich die in meiner Anordnung vom 6. September 1937 betreffend die Fest» setzung von Verbraucherhöchstpreisen für Speisekartoffeln für gelbfleischige Speifekartosfeln festgesetzten Verbraucherhöchst» preise entsprechend.
II.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das 53erbot von Preiserhöhungen vom 26. No» vember 1936 (Reichsgesetzblatt I S. 955) bestraft.
III.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit dem 31. Dezember 1937.
Darmstadt, den 17. September 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —>
Stelle für die Preisbildung.
I. 33.: gez. Reiner.
Dicnstnachrichten.
Johannes DLll zu Steinfurt ist als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde Steinfurt ernannt und verpflichtet worden.
Friedrich Schmitt zu Altenschlirf ist zum Feldgcschwore- nen der Gemeinde Altenschlirf ernannt und vervklubtet worden.


