Ausgabe 
24.8.1937
 
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Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Rlsfelö

91c. 96. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhefsischen Tageszeitung Gießen. 24, August 1937

Kreisamt Büdingen

Bekanntmachung

über die Acnderung der Anweisung zur Durchführung der viehseuchenpolizeilichen Anordnung über die Bekämpsung des seuchenhasten Verkalbens (Vanginsektion des Rindes).

Vom 30. Juli 1937.

Die Anweisung zur Durchführung der viehseuchenpolizei­lichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhasten Ver­kalbens (Banginfektion des Rindes) vom 18. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 11) wird, wie folgt, geändert:

Die Absätze 1 bis 3 der Zisser 8 zu 8 8 (Kosten) erhalten folgende Fassung:

Die Kosten der Blutentnahme, ausgenommen im Falle des k 3, Abs. 2 der V. A. tragen die Tierbesitzer. Für die Ent­nahme der Blutproben sind die Tierärzte an folgende Vergü­tungen gehalten, die auch für den Auftrieb auf Sammelweiden gültig sind:

Für di« Blutentnahme auf der gleichen Reise

bis zu 10 Stück je Tier 1,00 RM.

von 11 bis 30 Stück je Tier 0,75 RM.

von 31 bis 50 Stück je Tier 0,50 RM.

über 50 Stück je Tier 0,40 RM.

Für Reisekostenentschädigung je Doppelkilometer 0,60 RM. Ressekostenentschädigungen sollen nur berechnet werden, wenn die Zahl der auf der gleichen Reise entnommenen Blutproben weniger als 10 Stück beträgt. Wird auf der gleichen Reise bei Tieren mehrerer Besitzer die Blutentnahme dürchgeführt, so ist die Reisekostenentschädigung anteilmässig nmzulegen.

Darmstadt, den 30. Juli 1937.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung. Sprenger.

Betr.: Beurlaubung des Kreisoeterinärarztes Dr. Daum zu Büdingen.

Vekanntniachung.

Kreisveterinärrat Dr. Daum ist vom 16. August bis 20. September 1937 beurlaubt. Die Vertretung übernehmen in hen Orten an und östlich der Bahnstrecke GelnhausenKietzen Veterinärrat Dr. Metz, Schotten, und im übrigen Teil des Kreises Oberveterinärrat Dr. Stein, Friedberg.

, Die Vertretung in der Ergänznngsbeschau wird van den jeweils dazu bestimmten Fleischbeschautierärzten versehen.

^erichtskarten bezüglich der Schlachtziffern für Monat August sind so zeitig abzusenden, das; sie bis zum 3. September 1937 bei dem Kreisveterinäramt Schotten eintreffen.

Büdingen den 20. August 1937.

Krcisamt Büdingen.

Dr. Becker.

Vetr.: Schweinezwischcnzählung am 3. September 1937.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Stm 3. September 1937 findet eine Zählung der Schweine die mit einer Ermittlung der nicht bcschaupflichtigcn Haus- sthlachtungen in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August und enter Ermittlung der Külbergeburten in den Monaten Juni bis August 1937 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugchcn. Sollte ein Bürgermeister bis zum 26. August die Zühlpapiere nicht erhalten haben, so mutz er sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941 öii das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zühlliste und dem Gemeindebogen aufgedruck- Anweisungen sind sorgsältig zu beachtens Bürgermeister und Zähler müssen sich mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen.

Die ausgesüllten Zähllisten und die Urschriften der Ge- memdebogen sind bis spätestens 7. September 1937 an das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt einzuscnden. Der Termin mutz pünktlich eingehalten werden.

Die Erhebung dient lediglich statistischen und volkswirt­schaftlichen Zwecken. Die Erhebungsstellcn (Zähler, Bür­germeister usw.) sind nach § 24 der Deutschen Gemeindeordnung verpflichtet, die Einzelangaben, die sie durch die Zählung er­

fahren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Verschwie­genheit zu bewahren.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch dir Äuskunftspflichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Wir empfehlen Ihnen, dis Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert ent­sprechende Sorgfalt zuzuwenden.

Bübingen, den 18. August 1937.

Kreisamt Büdingen.

Dr. Becker.

Dienstnachrichten.

Friedrich Preutzer II. von Düdelsheim wurde zum stell­vertretenden Feldschützen in der Gemeinde Düdelsheim er­nannt und verpflichtet.

Heinrich Lenz, Heinrich Buff und Fritz Kammer von Stockheim wurden als Ehrenfeldschlltzen in der Gemeinde Stock­heim ernannt und verpflichtet.

Karl Hölzinger von Mittelgründau wurde als Hilfs- seldfchütze für die Gemeinde Mittelgründau ernannt und verpflichtet.

Wilhelm M äser von Rohrbach wurde zum Hilfsfeldschützen in der Gemeinde Rohrbach ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Dien st nachrichten.

Heinrich Keißner VI. zu Grebenhain ist als Wiesenvorstands- mitglied für die Gemeinde Grebenhain ernannt und verpflichtet, worden.

Karl Fölsinq I. in Altenschlirf ist als Feldgeschwormer für die Gemeinde Altenschlirf ernannt und verpflichtet worden.

Kreisamt Aisfeld

Der Rcichsstatthalter in Hessen Landesregierung

Abteilung VII Zu Rr. V1I/IV. 27 811. Betrcfs: Anschauungstaseln.

Darmstadt, 10. August 1937, Peter-Gemeinder-Stratze 3. Ruf-Nr. 7711,

An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsaustalten.

Das Deutsche Hygiene-Museum in Dresden hat 6 Tafeln herausgebracht, die in sehr anschaulicher Weise die Kampfstoff- Erkrankungen und deren Behandlung aufzeigen. Die Titel der Tafeln sind:

Nr. 9501 Wirkung der Luftangriffsmittel

Nr. 9502 Blaukreuz-Kampsstoffe (Nasen-Rachenreizstoffe)

Nr. 9503 Grünkreuz-Kampfstoffe (Erstickende Kampfstoffe)

Nr. 9504 Gelbkreuz-Kampfstoffe

Nr. 9505 Vrisanzbomben

Nr. 9506 Brandbomben.

Format Din A o (84 mal 118 Zentimeter), Mehrfarbendruck, Preis je Tafel:

Ilnaufgezogen 4,06 RM.

Auf Lcderpapier aufgezogen 5,00 RM. j

Au; Pappe aufgezogen 5,80 RM. 1

Auf Lederpapier mit Stäben 6,50 RM.

Auf Leinwand mit Stäben 8,00 RM.

Gleichzeitig wird auf die Unterrichtssammlung über Ver­erbungslehre, Rasienpflege und Rassenkunde desselben Heraus­gebers hingcwiesen.

In dem Verlag Justus Christ in Kietzen ist eine Sippen­tafelVolk in Gefahr" herausgebracht worden, die die Aus­breitung rassisch untauglicher Elemente innerhalb dreier Ge­schlechterfolgen darstellt. Der Preis beträgt 0,60 RM. Sie ist dem BuchStudien an zwei asozialen Zigennerinischlings- Sippen" von Dr. Otto Finger entnommen (Heft 1 der Schrif­tenreihe des Instituts für Erb- und Rafsenpflege, Kietzen).

Die Tafeln verdienen der besonderen Eindringlichkeit wegen größte Beachtung. Der Bezug wird empfohlen.

Im Auftrag: Großmann.