Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Rlsfelö
91c. 96. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhefsischen Tageszeitung Gießen. 24, August 1937
Kreisamt Büdingen
Bekanntmachung
über die Acnderung der Anweisung zur Durchführung der viehseuchenpolizeilichen Anordnung über die Bekämpsung des seuchenhasten Verkalbens (Vanginsektion des Rindes).
Vom 30. Juli 1937.
Die Anweisung zur Durchführung der viehseuchenpolizeilichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhasten Verkalbens (Banginfektion des Rindes) vom 18. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 11) wird, wie folgt, geändert:
Die Absätze 1 bis 3 der Zisser 8 zu 8 8 (Kosten) erhalten folgende Fassung:
Die Kosten der Blutentnahme, ausgenommen im Falle des k 3, Abs. 2 der V. A. tragen die Tierbesitzer. Für die Entnahme der Blutproben sind die Tierärzte an folgende Vergütungen gehalten, die auch für den Auftrieb auf Sammelweiden gültig sind:
Für di« Blutentnahme auf der gleichen Reise
bis zu 10 Stück je Tier 1,00 RM.
von 11 bis 30 Stück je Tier 0,75 RM.
von 31 bis 50 Stück je Tier 0,50 RM.
über 50 Stück je Tier 0,40 RM.
„Für Reisekostenentschädigung je Doppelkilometer 0,60 RM. Ressekostenentschädigungen sollen nur berechnet werden, wenn die Zahl der auf der gleichen Reise entnommenen Blutproben weniger als 10 Stück beträgt. Wird auf der gleichen Reise bei Tieren mehrerer Besitzer die Blutentnahme dürchgeführt, so ist die Reisekostenentschädigung anteilmässig nmzulegen.
Darmstadt, den 30. Juli 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung. Sprenger.
Betr.: Beurlaubung des Kreisoeterinärarztes Dr. Daum zu Büdingen.
Vekanntniachung.
Kreisveterinärrat Dr. Daum ist vom 16. August bis 20. September 1937 beurlaubt. Die Vertretung übernehmen in hen Orten an und östlich der Bahnstrecke Gelnhausen—Kietzen Veterinärrat Dr. Metz, Schotten, und im übrigen Teil des Kreises Oberveterinärrat Dr. Stein, Friedberg.
, Die Vertretung in der Ergänznngsbeschau wird van den jeweils dazu bestimmten Fleischbeschautierärzten versehen.
^erichtskarten bezüglich der Schlachtziffern für Monat August sind so zeitig abzusenden, das; sie bis zum 3. September 1937 bei dem Kreisveterinäramt Schotten eintreffen.
Büdingen den 20. August 1937.
Krcisamt Büdingen.
Dr. Becker.
Vetr.: Schweinezwischcnzählung am 3. September 1937.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Stm 3. September 1937 findet eine Zählung der Schweine die mit einer Ermittlung der nicht bcschaupflichtigcn Haus- sthlachtungen in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August und enter Ermittlung der Külbergeburten in den Monaten Juni bis August 1937 verbunden ist.
Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugchcn. Sollte ein Bürgermeister bis zum 26. August die Zühlpapiere nicht erhalten haben, so mutz er sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941 öii das Landesstatistische Amt wenden.
Die auf der Zühlliste und dem Gemeindebogen aufgedruck- Anweisungen sind sorgsältig zu beachtens Bürgermeister und Zähler müssen sich mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen.
Die ausgesüllten Zähllisten und die Urschriften der Ge- memdebogen sind bis spätestens 7. September 1937 an das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt einzuscnden. Der Termin mutz pünktlich eingehalten werden.
Die Erhebung dient lediglich statistischen und volkswirtschaftlichen Zwecken. Die Erhebungsstellcn (Zähler, Bürgermeister usw.) sind nach § 24 der Deutschen Gemeindeordnung verpflichtet, die Einzelangaben, die sie durch die Zählung er
fahren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Verschwiegenheit zu bewahren.
Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch dir Äuskunftspflichtigen wird mit erheblichen Strafen bedroht.
Wir empfehlen Ihnen, dis Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsprechende Sorgfalt zuzuwenden.
Bübingen, den 18. August 1937.
Kreisamt Büdingen.
Dr. Becker.
Dienstnachrichten.
Friedrich Preutzer II. von Düdelsheim wurde zum stellvertretenden Feldschützen in der Gemeinde Düdelsheim ernannt und verpflichtet.
Heinrich Lenz, Heinrich Buff und Fritz Kammer von Stockheim wurden als Ehrenfeldschlltzen in der Gemeinde Stockheim ernannt und verpflichtet.
Karl Hölzinger von Mittelgründau wurde als Hilfs- seldfchütze für die Gemeinde Mittelgründau ernannt und verpflichtet.
Wilhelm M äser von Rohrbach wurde zum Hilfsfeldschützen in der Gemeinde Rohrbach ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Dien st nachrichten.
Heinrich Keißner VI. zu Grebenhain ist als Wiesenvorstands- mitglied für die Gemeinde Grebenhain ernannt und verpflichtet, worden.
Karl Fölsinq I. in Altenschlirf ist als Feldgeschwormer für die Gemeinde Altenschlirf ernannt und verpflichtet worden.
Kreisamt Aisfeld
Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —
Abteilung VII Zu Rr. V1I/IV. 27 811. Betrcfs: Anschauungstaseln.
Darmstadt, 10. August 1937, Peter-Gemeinder-Stratze 3. Ruf-Nr. 7711,
An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsaustalten.
Das Deutsche Hygiene-Museum in Dresden hat 6 Tafeln herausgebracht, die in sehr anschaulicher Weise die Kampfstoff- Erkrankungen und deren Behandlung aufzeigen. Die Titel der Tafeln sind:
Nr. 9501 Wirkung der Luftangriffsmittel
Nr. 9502 Blaukreuz-Kampsstoffe (Nasen-Rachenreizstoffe)
Nr. 9503 Grünkreuz-Kampfstoffe (Erstickende Kampfstoffe)
Nr. 9504 Gelbkreuz-Kampfstoffe
Nr. 9505 Vrisanzbomben
Nr. 9506 Brandbomben.
Format Din A o (84 mal 118 Zentimeter), Mehrfarbendruck, Preis je Tafel:
Ilnaufgezogen 4,06 RM.
Auf Lcderpapier aufgezogen 5,00 RM. j
Au; Pappe aufgezogen 5,80 RM. 1
Auf Lederpapier mit Stäben 6,50 RM.
Auf Leinwand mit Stäben 8,00 RM.
Gleichzeitig wird auf die Unterrichtssammlung über Vererbungslehre, Rasienpflege und Rassenkunde desselben Herausgebers hingcwiesen.
In dem Verlag Justus Christ in Kietzen ist eine Sippentafel „Volk in Gefahr" herausgebracht worden, die die Ausbreitung rassisch untauglicher Elemente innerhalb dreier Geschlechterfolgen darstellt. Der Preis beträgt 0,60 RM. Sie ist dem Buch „Studien an zwei asozialen Zigennerinischlings- Sippen" von Dr. Otto Finger entnommen (Heft 1 der Schriftenreihe des Instituts für Erb- und Rafsenpflege, Kietzen).
Die Tafeln verdienen der besonderen Eindringlichkeit wegen größte Beachtung. Der Bezug wird empfohlen.
Im Auftrag: Großmann.


