Ausgabe 
21.10.1937
 
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Donnerstag, 21. Oktober 1937

Kreisamt Aisfeld

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung , Darmstadt, den 5. Oktbr. 1937. Abteilung VII Peter-Gemeinder-Straße 3

Zu Nr. VII/I. 4091. Rus-Nr. 7711.

Betreff: Werbung für den Berufsnachwuchs in der Land­wirtschaft.

An die Kreis- und Stadtfchulämter und die Direktionen der Höheren Lehranstalten.

Den in Abschrift nachstehenden Erlaß übersende ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung.

Im Auftrag: Dr. Leip.

Abschrift.

Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Bolksbildung. Ella Nr. 2602, Elll, EIV, EV.

Berlin W. 8, den 16. September 1937. Betreff: wie oben.

An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.

Die Bereitstellung eines zahlenmäßig genügenden und sach­lich geeigneten Berufsnachwuchses für die Landwirtschaft und damit für die gegenwärtige und zukünftige Ernährungssicherung unseres Volkes ist dringendes Gebot.

Trotz aller Bemühungen der zuständigen Stellen, insbeson­dere des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und des Reichsnährstandes besteht leider bei den städtischen Jugendlichen noch immer nur sehr ge­ringe Neigung, Berufe in der Landwirtschaft und auf dem Lande zu ergreifen. Aber auch die Jugendlichen vom Lande selbst sind infolge der günstigen Aufnahmebedingungen in den gewerb­lichen Berufen und infolge des z. T. bereits hervorgetretenen Mangels an geeigneten Kräften für gewerbliche Berufe nicht in genügendem Maße für den Verbleib auf dem Lande zu ge­winnen.

Unter diesen Umständen ist eine verstärkte Werbung für die landwirtschaftlichen Berufe unter den Jugendlichen in der Stadt und auf dem Lande von besonderer Bedeutung. Ich ersuche die Lehrer aller mir unterstellten Schulen aus diese Aufgabe hin- zuweisen und im Sinne meines Erlasses vom 29. Mai 1937 Ella 1288, EIII EIV, EV, EVI in verständnisvoller Zusam­menarbeit mit oen zuständigen Stellen des Reichsnährstandes und mit den Berufsberatungsftellen der Arbeitsämter dafür zu werben, daß sich die zur Schulentlassung kommende Jugend mehr als bisher den landwirtschaftlichen Berufen zuwendet. Dabei ist hervorzuheben, daß es nicht nur aus die Zuführung Jugendlicher zu den landwirtschaftlichen Berufen ankommt, son­dern auch auf eine gute praktische Ausbildung, die durch theore­tische Schulung (Besuch der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen) ergänzt wird.

2m Auftrage: Unterschrift.

Alsfeld, den 14. Oktober 1937. Vorstehende Verfügungen

den Schulvorständen des Kreises

zur Kenntnis.. Wir ersuchen die Lehrkräfte der Oberstufe und der Berufsschule, ständig im Sinne des Erlasses des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volks­bildung vom 16. 9. 1937 zu wirken.

Kreisschulamt Alsfeld.

2. V.: Walter.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 5. Oktbr. 1937. Abteilung VII Peter-Gemeiuder-Straße 3

Zu Nr. VII/VI. 53 744. Ruf-Nr, 7711.

Betreff: Urlaub für Uebungen bei der Wehrmacht.

An die Kreis- und Stadtschulämter (außer Schotten).

Die abschriftlich nachstehende Verfügung teile ich zur Kennt­nis und Beachtung mit. Gleichzeitig weise ich darauf hin, daß Vertreter zunächst grundsätzlich nur bei einklassigen Schulen be­stellt werden können.

2m Auftrag: Dr. Leip.

Abschrift.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 5. Oktbr. 1937.

Abteilung VII.

Zu Nr. VII/VI. 53 744.

Betreff: wie oben.

An das Kreisfchulamt Schotten.

Auf Bericht vom 20. September 1937.

Die Verfügung vom 16. Juli 1935 zu Nr. II/I. 2642, betref­fend freiwillige Dieldungen von Schulverwaltern zum Heeres­

dienst ist durch neue Richtlinien der Landesregierung vom 13. Mai 1936 über die Beurlaubung von Beamten ufw. zur Ableistung des Wehr- und Arbeitsdienstes pp ersetzt worden. Hinsichtlich der Urlaubs- und Gehalts- pp.-Regelung gilt nun­mehr § 6 der Verordnung vom 25. November 1935 R.E.Bl. I, Seite 1358). Hiernach sind den Beamten (also auch den Schul- Verwaltern) während der Dauer des Urlaubs bis zu einer Dauer der Uebung von 4 Monaten (bei der Luftwaffe 6 Mona­ten) die Dienstbezüge fortzuzahlen. Auf die Anwärter im Vorbereitungsdienst findet diese Bestimmung keine Anwendung.

Werden Beamte im Laufe eines Jahres zu mehreren Uebungen einberufen, so sind die Dienstbezüge nur dann einzu­ziehen, wenn die Uebungen anschließend abgeleistet und damit die 4- bezw. 6-Monatsgrenze überschritten wird. Soweit also die Uebungen zeitlich voneinander liegen, wird die Fortzahlung der Bezüge nicht berührt.

2m Auftrag: gez.: Dr. Leip.

Alsfeld, den 14. Oktober 1937.

Vorstehende Verfügungen

den Schulvorständen des Kreises zur gefl. Kenntnisnahme und Bekanntgabe.

Kreisfchulamt Alsfeld.

2. V.: Walter.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 11. Oktbr. 1937.

Abteilung VII Peter-Gemeiuder-Straße 3

Zu Nr. VII/I. 4225. Ruf-Nr. 7711.

Betreff: Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 1927.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der Privatschulen.

Zur Aufstellung einer Statistik über die Erfassung des Jahrgangs 1927 im Deutschen Jungvolk bezw. der Jungmädel sehe ich bis spätestens 1. November 1937 folgendem Bericht ent­gegen:

1. Wieviel Schüler bezw. Schülerinnen des Jahrgangs 1927 find in den Volksschulen nach dem Stande vom 15. Oktober 1937 vorhanden?

2. Wieviel Schüler bezw, Schülerinnen dieses Jahrgangs find dem Deutschen Jungvolk bezw. dem BDM beigetreten?

3. Aus welchen Gründen ist die Anmeldung unterblieben?

Die höheren Schulen einschließlich Privatschulen haben die Berichte für ihre Anstalten nach den obigen Fragen besonders vorzulegen.

2m Auftrag: Ringshausen.

Alsfeld, den 13. Oktober 1937 Vorstehende Verfügung

den Schulvorständen des Kreises zur Kenntnis und zum Bericht bis 20. 10. 1937.

Kreisfchulamt Alsfeld.

2. V.: Walter.

Anordnung

zur Ausführung des Neichsoiehseuchengesetzes.

Vom 5. Oktober 1937.

Wegen des bedrohlichen Umfanges, den die Maul- und Klauenseuche in Baden und in der Nheinpfalz angenommen har, wird mit sofortiger Wirkung meine Anordnung zur Ausführung des Reichsviehfeuchengefetzes vom 17. August 1937 (Reg.-Bl. S. 185) aufgehoben. Demnach unterliegen sämtliche im Eisen­bahn-, Schiffs- und Krastwagenverkehr beförderten Klauentiere wieder der amtstierärztlichen Untersuchung nach Maßgabe der Bestimmungen der Anordnung zur Ausführung des Reichsvieh­seuchengesetzes vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 2) und der er­gänzenden Anordnung hierzu vom 8. September 1928 (Reg.-Bl. S. 158).

Darmstadt, den 5. Oktober 1937

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung

2. V.: Reiner.

Bekanntmachung,

die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 5. Oktober 1937.

Das Land Baden und die Rheinpfalz (Regierungsbezirk Speyer) gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Neg.-Bl. S. 91).

Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt danach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.

Darmstadt, den 5. Oktober 1937.

'^statthalter in Hessen Landesregier>"-a

2. 33.: Reine r.