Gießen. 2t. November 1937
Beilage der Oberhessische n Tageszeitun g
Nr. 127. Aahrgang 1937
Kreisamt Gießen
Kreisamt Lauterbach
Kreisamt Büdingen
Kreisamt Schotten
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Nr. 51.
Bekanntmachung.
Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
Unsere Bekanntmachung vom 6. November 1937 (Amtsver- kündigungsblatt Nr. 122 vom 10. 11. 1937) wird dahingehend erweitert, daß die Gemeinde Lauterbach dem gesährdeten Gebiet zugeteilt wird.
Lauterbach, den 16. November 1937.
Kreisamt Lauterbach.
3. 53.: Schindel.
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Hierbei weisen wir noch darauf hin, daß nach 8 47 des Reichs- jagdgesetzes vom 3. 7. 1934 der Wildschaden nicht ersetzt wird, wenn er an Bäumen und Baumschulen vorkommt, deren Eigen- tünrer es unterlassen hat, dieselben mit den unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens üblichen Schutzvorrichtungen zu versehen. , . . _, ,
Wegen der Frage der Ueblichkeit der anzubringenden Schutzvorrichtungen wird auf § 17 der Verordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes vom 27. 8. 1935 verwiesen.
Büdingen, den 16. November 1937.
Krcisamt Büdingen.
3. 33.: gez. Kessel.
Nr. 50.
Bekanntmachung, .
betreffend Maul- und Klauenseuche.
Vom 28. Oktober 1937.
Ziffer 6 der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1937 in der Fassung der Ersten Bekanntmachung zur Ergänzung dieser Bekanntmachung vom 18. Oktober 1937:
„3egliche Einfuhr von Klauentieren (Zucht-, Nutz- und
Schlachttieren) aus Vaden, der Pfalz und dem Saarland nach Hessen ist verboten" ~ .
wird auch auf die Kreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach und Schotten ausgedehnt.
Darmstadt, den 28. Oktober 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung.
3n Vertretung: Reiner.
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Nr. 49.
Betr.: Verlegung des Betriebs der „Lauterbacher Filzindu- strie" nach der Rimmelsmühle bei Lauterbach und Aufstellung eines Dampfkessels.
Die Firma „Lauterbacher Filzindustrie" 3nhaber: Hofstetter und Nachtigall, in Lauterbach, beabsichtigt ihren Betrieb tFilzherstellung) nach der Rimmelsmuhle, Flur XV Nr 17/280 der Gemarkung Lauterbach zu verlegen. Ferner ist dl« Aufstellung eines Dampfkessels in dem Betrieb geplant.
Di« Pläne und Beschreibung der Betriebsanlage und des Dampfkessels liegen während 14 Tagen, beginnend mit dem Ablauf des Tages, an welchem diese Bekanntmachung im Amts- vcrkllndigungsblatt erscheint, auf der Bürgermeisterei m Lau er- bach an den üblichen Dienststunden zur Eingchtnahme ossen. Etwaige Einwendungen gegen die geplante Anlage und di« Aufstellung des Dampfkessels sind bei Meldung des Anschlusses innerhalb der angegebenen Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der genannten Bürgermeisterei vorzu-bringen.
Lauterbach, den 10. November 1937.
Kreisamt Lauterbach. .
Bonhard.
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II «etr.: Reichsautobahncn; hier: Landespolizeiliche Begut- I achtung der Teilstrecke Franksurt/Main — Greßen —
Hersselb km 62,0 + 00,00 bis km 76,0 + 00,00.
Bekanntmachung.
Der Plan für die Abzweigung der Reichsautobahn I Gießen—Siegen bei km 67,1 + 20 nebst zugehörigem Bau- | Werksverzeichnis liegt in der Zeit vom 22. November bis 1. De- | zember 1937 täglich in der Zeit von S-12 Uhr vormittags zur | Einsichtnahme der 3nt«ressenten auf der Registratur des I Kreisamts Gießen (Zimmer Nr. 6), Landgraf-Phllipp-Platz, I offen. Während dieser Zeit können Einwendungen schriftlich | beim Kreisamt «rhobeu werden.
Termin zur landespolizeilichen Prüfung und zur Ver- |l Handlung über etwaige Einwendungen wird anberaumt auf II Freitag, den 3. Dezember 1937, vormittags 11 Utyc, im Kreisamt Gießen Sitzungssaal.
| Gießen, den 18. November 1937.
| ^reisamt Gießen: 3- 33.: Weber.
Betreffend; Den Schutz junger Obstbäume gegen Hasensratz. Bekanntmachung.
3m Hinblick auf di« bevorstehende Winterzelt sehen wir uns veranlaßt, di« Landwirte aufzufordern, ihre jungen Obstbäume in gehöriger Weise gegen Hasensratz zu schützen. Das Umwickeln der Bäume mit Stroh, wie es vielfach üblich ist, ist nicht genügend da der Hase dieses Schutzmittel leicht durchnagt; auch nisten sich im Stroh gerne Obstbaumschädlinge ein. Einen wirklichen Schutz gewährt nur ein dichtes Umbinden der Bäum« mit Dornen oder das Anbringen eines Drahtgitters. Bei der großen Bedeutung, welche der Obstbau hat, liegt es in dringendem 3nt«resfe der Landwirte, an ihren Bäumen diese leicht und billig zu-beschaffenden Schutzvorkehrungen anzubringen.
Betr.: Rcichsunsallverhütungstag für die Landwirtschaft am 22. November 1937.
Air die Schulvorstände des Kreises.
Im Nachgang zu unserem Rundschreiben in obigem Betreff teilen wir mit, daß die Rundfunksendung am 22. November 1937 vom Reichssender Berlin — nicht vom Deutschlandsender — übertragen wird.
Schotten, den 19. November 1937.
Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer
Betreffend: Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1937.
An die Bürgermeister des Kreises.
Am 3. Dezember 1937 findet, wie alljährlich, ein« Viehzählung statt; dabei werden zugleich auch di« nicht Eschau- pflichtigen Hausschlachtungen im September, sowie dl« Kalber- geburten in den Monaten September, Oktober und November ermittelt. Außerdem ist unmittelbar darauf eine,Erhebung dex Anbauflächen des Winterqetreides und schließlich eine Feststellung der Gärfutterbehälter und Gärfuttervorräte vorzunehmen. Di« Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeister.
'Das Landesstatistische Amt in Tmrmstadt wird 3hn«n hierfür folgende Unterlagen zugehen lassen:
1. Zählbezirkslisten, Gemeindebogen und Vetriebslnhaber- verzeichnisse für di« Viehzählung.
2. 3® eine Urschrift und Reinschrift für das Gemeindeergebnis der Anbaufläche des Wintergetreides.
3. Einen Zählbogen für die Gärfutterbehälter.
Bürgermeister, di« bis zum 29. November die vorerwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen.
Die auf den Erhebungspapieren ausgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Znhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen statistischen und volkswirtschaftlichen Zwek- len. Wir empfehlen 3hnen, di« Zählung ortsüblich bekannt zu machen.
Di« ausgefüllten Zählbezirkslisten und Gemeindebogen der Viehzählung sind
spätestens bis zum 8. Dezember,
Die grüne Reinschrift der Wintergetreide-Anbauflächenerhebung und der Zählbogen für di« Gärfutterbehälter
spätestens bis zum 15. Dezember unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt ein- zusenden. Der Einsendetermin für oie Viehzählung darf unter keinen Umständen überschritten werden.
Gießen, den 18. November 1937.
Kreisamt Gießen. 3- 33.: Weber.
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klmtsverkündigungsblatt
der Ureisämter Gießen, Friedberg, Undingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld


