Ausgabe 
19.9.1937
 
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Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelö

91c. 106. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen, 19. September 1937

Kreisamt Gießen

Bekanntmachung

uom 24. August 1937

die Arbeitszcitrcgclung in Lohndrcschercicn betreffend.

Auf Grund der §§ 9 und 13 der Arbeitsztitverordnnng vom 2G. Juli 1934 (RGBl. I S. 804) erteile ich nach Anhörung der zuständigen Landesbauernschaft unter dem Vorbehalt des jcdcr- zeitigen Widerrufs bis auf weiteres den Lohndrefchereien nach­stehende Ausnahmegenehmigung:

1. Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit darf in den Mo­naten bis 1. November 1937 bis zu 13 Stunden, betragen.

Bei notwendiger Mehrarbeit kann sie überschritten wer­den, doch darf die werktägliche Gesamtarbeitszeit im Rahmen einer Doppclwochc nicht mehr als 156 Stunden betragen.

2. In besonderen Fällen kann diese Arbeitszeit auf Antrag mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Ecwerbcaufsichts- amtes weiter ausgedehnt werden. Der Antrag ist durch den Ortsbauernjührer zu begutachten.

F. Lohndreschereien, die von der Ausnahmegenehmigung Ge­brauch machen, haben nachstehende Bedingungen zu «rsüllen: ») Innerhalb der werktäglichen Arbeitszeit sind den Arbei­tern Pausen in einer Gesamtdauer von mindestens zwei Stunden zu gewähren.

b) Arbeiter unter 18 Jahren dürfen von der Lohndreschcrei nicht beschäftigt werden.

c) lieber Anfang und Ende der Arbeitszeit sowie über An­fang und Ende der gewährten Pausen ist ein genaues Verzeichnis zu führen, das durch die beschäftigten Arbeiter täglich zu bestätigen ist. Dieses Verzeichnis ist aus Ver­langen den Gcwerbeaufsichtsbeamten sowie den Polizei­behörden zur Einsicht vorzulcgen.

4. Lohndreschereien, die gegen vorstehende Ausnahmegcnchmi- gung verstoßen, können durch das zuständige Gewerbeaussichts­aint von dieser Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen werden.

D a r m st a d t, den 24. August 1937.

Der Rcichsstatthaltcr in Hessen Landesregierung

I. V.:' Re iner.

An die Bürgermeister und die Gcndarmcricstationen des Kreises Aus obige Bekanntmachung weisen wir Sie hin und empseh- len Ihnen, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

Gießen, den 14. September 1937.

Kreisamt Gießen

I. V.: Weber.

Vctr.: Flcifchbcschaucr- und Trichincnfchaucrvcrsammlung.

Bekanntmachung

Am Samstag, den 2. Oktober d. I., nachmittags 2.30 Uhr, wird in der GastwirtschaftZum Bayerischen Hos" in der Bahn- hosstraße in Gießen eine dienstliche Versammlung der Fleisch- bcschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen stattsinden.

Die Bürgermeister des Kreises wollen die Fleischbcschaucr und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf diese Versammlung ausdrücklich Hinweisen mit deni Bemerken, daß etwaige Hinde- rungsgrllnde dem Kreisveterinäramt Gießen rechtzeitig zu mel­den sind. An der Versammlung haben auch die zum 1. Okt. d. I. treu angcstcllten Fleischbcschaucr und Trichinenschauer tcilzu- nehmcn.

Gießen, den 16. September 1937.

Kreisamt Gießen

I. V.: Weber.

Detr.: Nachcrhebung zur Bodenbcnutzungsausnahine 1937.

An die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises.

Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung «nd Landwirtschaft hat die Vornahme einer Nacherhebung zur

Bodenbenutzungsanfnahme 1937 ungeordnet. Die örtliche Durch­führung dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen den Bürgermeistern, die zentrale Durchführung und Aufarbeitung dem Hessischen Landcsstatistischen Amt in Darnistadt.

In allen Gemeinden ist der Anbau von Zwischcnsrüchtcn und von Futterpslanzen zur Samengewinnung, sowie die Späi-- saaten von Flachs mit Hilse von Zählbezirkslisten zu ermitteln.

Außerdem ist der Anbau von Gartengewächsen in Freiland­kultur unter Mitwirkung der Ortsbaucrnsührer und anderer geeigneter Sachkundiger noch zu ermitteln, soweit es sich dabei um Vor-, Nach- oder Zmischcnknlturen handelt.

Die «rsorderlichen Zählpapicre gehen Ihnen in den nächsten Tagen unmittelbar vom Landcsstatistischen Amt in Darmstadt zu. Soweit sic b>s zum 5. Oktober dort nicht eingetrosfen sino, ist unverzüglich beim Landcsstatistischen Amt (Fernruf 7711, Nebenstelle 941) zu reklamieren.

Die Erhebung dient lediglich volkswirtschaftlichen und statistischen Zwecken, namentlich der Beurteilung der Lage der Futter-, Saatgut- und Nahrungsmittclvcrsorgung. Es ist daher dringend notwendig, daß die Vetricbsinhabcr auf Be­fragung der ehrenamtlichen Zähler bereitwillig und wahrheits­gemäß Auskunft geben, wozu sie auch gesetzlich verpflichtet sind. Die mit der Durchführung der Erhebung betrauten Personen sind nach der Deutschen Gemeindeordnung verpflichtet, über die betricbswciscn Angaben das Amtsgeheimnis zu wahren, kln- wahrscheinliche Angaben können durch amtlich verpflichtete Sach- verjtänkige an Ort und Stelle nachgeprüst werden.

Von den Zählpapieren ist lediglich die Ilrschrist der Gc- meindclistc zu den Gemcindcakten zu nehmen; die Reinschrüt uns die Zählbezirkslistcn sind spätestens am 20. Oktober 1H >7 unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt cm = zusenden.

Gießen, den 17. September 1937.

Kreisamt Gießen

I. V.: Weber.

Betr.: Ziviler Lustschutz; hier: Entriimpclung.

Entrünipclung in den Landgemeinden des Kreises Gießen

In den nächsten Wachen wird in den Landgemeinden unseres Kreises von dem Reichsluftschutzbund in Zusammenarbeit mit der NSV, den Beauftragten der NSDAP sür Altmatcrial- ersassung sowie den örtlichen Haus- und Grundbesitzcrorgani- sationcn die Entriimpclung der Dachböden und sonstiger ent- rumpelungspslichtigcr (Gebäudeteile durchgeführt. Es ist die unbedingte gesctztliche Pflicht aller Volksgenossen, Gebäudeteile, die bei Luftangriffen in besonderem Maße der Brandgefahr ausgesetzt sind, zu entrümpeln. Dir Entriimpclung crsolgt in erster Linie ans Gründen des zivilen Luftschutzes. Sie steht aber auch im Dienste des Vierjahresplans, indem durch die Sicher­stellung von Altmaterialien Rohstoffe gewonnen werden sollen. Ferner sollen Gegenstände des täglichen Bedarfs, die für ihre Besitzer wertlos öder entbehrlich sind, bedürftigen Volksgenos- scn zugcführt werden.

. Es wird erwartet, daß die Bevölkerung unseres Kreises ihre wiederholt gezeigte Disziplin und Einsatzbereitschaft erneut be­weist und sich restlos für dis Erreichung dieser Ziele einsctzt. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden werden ange­wiesen, die Durchführung der Entrümpelung tatkräftig zu unter­stützen und gegebenenfalls von ihren Befugnissen als Orts- polizeibchörde Gebrauch zu machen.

Gießen, den 9. September 1937.

Krcisamt Gießen

Dr. Lotz.

Kreisamt Friedberg

Dienstnachrichtcn

Föritz Köhler aus Ober-Eschbach wurde als Stellvertreter des Feuerwebrkommandanten der Gemeinde Ober-Eschbach er­nannt und verpflichtet.