Ausgabe 
7.11.1937
 
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der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

Rr. 121 Aahrgang 1937 Beilage der Ob erhefsifche n Tageszeitung Gießen, 7 November 1937

Kreisamt Gießen

Verordnung

zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930.

Vom 26. Oktober 1937.

Auf Grund des § 21 Abf. 2 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (Reichsgesetzbl. I <5. 146) in der Fassung des Ge­setzes vom 9. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 913) wird hier­mit verordnet:

§ 1.

Vis zum 31. Oktober 1940 dürfen im Lande Hessen Erlaub­nisse für neu zu errichtende East- und Schankwirtschasten grund­sätzlich nicht erteilt und bestehende Schankerlaubnisse auf nicht zugelassene Arten von Getränken nicht ausgedehnt werden.

Ausnahmen dürfen nur in ganz besonders gelagerten Fällen von den Kreisämtern zugelassen werden.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft.

Darmstadt, den 26. Oktober 1937.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung

I. V.: Reiner.

Bekanntmachung, betreffend Verbot des Nutz- und Zuchtviehmarktes in Kietzen.

Vom 2. November 1937.

Auf Grund der §§ 18, 28 und 74 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird die Abhaltung des Nutz- und Zuchtviehmarktes in Gießen bis auf weiteres verboten.

D a r m st a d t, den 2. November 1937.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung

In Vertretung: Reiner.

Bekanntmachung, betreffend Maul- und Klauenseuche.

Vom 28. Oktober 1937.

Ziffer 6 der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1937 in der Fassung der Ersten Bekanntmachung zur Ergänzung dieser Be­kanntmachung vom 18. Oktober 1937:

Jegliche Einfuhr von Klauentieren (Zucht-, Nutz- und Schlachttieren) aus Baden, der Pfalz und dem Saarland nach Hessen ist verboten"

wird auch auf die Kreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach und Schotten ausgedehnt.

D a r m st a d t, den 28. Oktober 1937.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung In Vertretung: Reiner.

Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung.

Wegen Erneuerung der Fahubahn am Bahnübergang beim Bahnhof Butzbach wirb die. Landstraße 1. Ordnung Butzbach Hoch-Weisel an diesem Bahnübergang vom 8. November, 8 Uhr, bis 14. November, 18 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt in Butzbach über die Kleebergerstraße. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Friedberg (Hessen), den 2. November 1937.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Alsfeld

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 22. Okt. 1937. Abteilung VII. Peter-Eemeinder-Straße 3.

Zu Nr. VII/IV. 28 976. Ruf-Nr. 7711.

Betr.: llebertritt aus der Berufsschule in die Landwirtschasts- fchule.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der Landwirtschastsschulen.

In Ergänzung zu meiner Verfügung vom 19. November 1936 zu Nr. VII/IV. 28 013 ordn« ich an, daß diejenigen Berufs­schüler, die neben dem zweijährigen Besuch einer Landwirt- schafts^chule noch die Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Oppenheim besuchen, bereits nach einjährigem Be­such der ländlichen Berufsschule in eine Landwirtschaftsschule ausgenommen werden können. Anträge sind mir unter Bei­fügung der entsprechenden Anmeldebestätigungen durch die Schul­ämter vorzulegen.

Im Hinblick auf den durch Arbeits- und Wehrdienstpflicht verursachten teilweisen geringen Schülerstand in den Land­wirtschaftsschulen bin ich damit einverstanden, daß einmalig im Wintersemester 1937 auch Verufsschulpflichtig« schon nach ein­einhalbjährigem Besuch der ländlichen Berufsschule ausgenom­men werden können.

Im Auftrag: Ringshausen.

Alsfeld, den 29. Oktober 1937.

Betr.: Verbraucherhöchstpreise für Speisekartoffeln; hier: die Einteilung der Gemeinden in die beiden Preisgruppen der Anordnung vom 6. September 1937.

An die Bürgermeister des Kreises.

Auf vorstehend« Anordnung weisen wir Sie ausdrücklich hin und beauftragen Sie, sie ortsüblich bekannt zu geben.

Kreisamt Alsfeld. Dr. S ch ö n h a I s.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 27. Okt. 1937. Zu Nr. 1/22 196/37.

Betr.: Wandschmuck in den Behördenräumen.

An alle unterstellten Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zur Unterstützung der Bestrebungen des AmtesSchönheit der Arbeit" bei der NS-GemeinschaftKraft durch Freude" wegen einer würdigen und freundlichen Ausgestaltung der Ar- beitsräum« der Behörden empfiehlt die Reichsdruckerei in Berlin als Wandschmuck selbst hergestellt«, mustergültige Wiedergaben von Werken der bedeutendsten Meister. Sämtliche Kunstblätter sind in der Sammlung ,T>ie Reichsdrucke" veröffentlicht, die in Buch- und Kunsthandlungen offenliegen, woselbst auch Bestel­lungen aufzugeben sind. Di« Reichsdruckerei s«lbst nimmt Be­stellungen nicht entgegen.

Die Behörden werden auf diese Kunstblätter der Reichs­druckerei, die sich wegen ihrer völkisch wertvollen Darstellung und Preiswllrdigkeit in hervorragendem Maß« als Wand­schmuck eignen, aufmerksam gemacht und ihnen Anschaffung emp­fohlen, sofern «ntsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

Auf das Ausschreiben der Landesregierung vom 4. April 1936 Nr. Z. A. 1/4481 wird verwiesen.

I. V.: Reiner.

Kreisamt Schotten

Betr.: Tierschutz.

Wir empfehlen in allen Klassen für di« Fütt«rung der Vög«l in der kalten Jahreszeit zu werben.

Es soll im Kreis« Schotten kein Schulkind geben, das nicht «ine eigene Futterstelle für di« Vögel einricht«t.

Schotten, d«n 2. November 1937.

Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. M « u «r.

Bekanntmachung.

Betr.: Verkaufssonntage vor Weihnachten.

Zufolge einheitlicher Regelung im ganzen Reich, wird die Zahl der Verkaufssonntage vor Weihnachten auf zwei beschränkt. Es werden in diesem Jahre nur di« beiden Sonntage vor Weih­nachten (12. und 19. Dezember 1937) für den Verkauf aus offe­nen Verkaufsstellen frelgegeben. Ein« entsprechende Bekannt­machung, in der di« Verkaufszeiten enthalten sind, «rgeht demnächst.

Alsfeld, den 1. November 1937.

Kreisamt Alskeld. Dr. S ch ö n h a l s.