^mtsverkündigungsblat?^
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
Rr. 121 Aahrgang 1937 Beilage der Ob erhefsifche n Tageszeitung Gießen, 7 November 1937
Kreisamt Gießen
Verordnung
zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930.
Vom 26. Oktober 1937.
Auf Grund des § 21 Abf. 2 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (Reichsgesetzbl. I <5. 146) in der Fassung des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 913) wird hiermit verordnet:
§ 1.
Vis zum 31. Oktober 1940 dürfen im Lande Hessen Erlaubnisse für neu zu errichtende East- und Schankwirtschasten grundsätzlich nicht erteilt und bestehende Schankerlaubnisse auf nicht zugelassene Arten von Getränken nicht ausgedehnt werden.
Ausnahmen dürfen nur in ganz besonders gelagerten Fällen von den Kreisämtern zugelassen werden.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft.
Darmstadt, den 26. Oktober 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —
I. V.: Reiner.
Bekanntmachung, betreffend Verbot des Nutz- und Zuchtviehmarktes in Kietzen.
Vom 2. November 1937.
Auf Grund der §§ 18, 28 und 74 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird die Abhaltung des Nutz- und Zuchtviehmarktes in Gießen bis auf weiteres verboten.
D a r m st a d t, den 2. November 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —
In Vertretung: Reiner.
Bekanntmachung, betreffend Maul- und Klauenseuche.
Vom 28. Oktober 1937.
Ziffer 6 der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1937 in der Fassung der Ersten Bekanntmachung zur Ergänzung dieser Bekanntmachung vom 18. Oktober 1937:
„Jegliche Einfuhr von Klauentieren (Zucht-, Nutz- und Schlachttieren) aus Baden, der Pfalz und dem Saarland nach Hessen ist verboten"
wird auch auf die Kreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach und Schotten ausgedehnt.
D a r m st a d t, den 28. Oktober 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — In Vertretung: Reiner.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Wegen Erneuerung der Fahubahn am Bahnübergang beim Bahnhof Butzbach wirb die. Landstraße 1. Ordnung Butzbach— Hoch-Weisel an diesem Bahnübergang vom 8. November, 8 Uhr, bis 14. November, 18 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt in Butzbach über die Kleebergerstraße. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Friedberg (Hessen), den 2. November 1937.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 22. Okt. 1937. Abteilung VII. Peter-Eemeinder-Straße 3.
Zu Nr. VII/IV. 28 976. Ruf-Nr. 7711.
Betr.: llebertritt aus der Berufsschule in die Landwirtschasts- fchule.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der Landwirtschastsschulen.
In Ergänzung zu meiner Verfügung vom 19. November 1936 zu Nr. VII/IV. 28 013 ordn« ich an, daß diejenigen Berufsschüler, die neben dem zweijährigen Besuch einer Landwirt- schafts^chule noch die Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Oppenheim besuchen, bereits nach einjährigem Besuch der ländlichen Berufsschule in eine Landwirtschaftsschule ausgenommen werden können. Anträge sind mir unter Beifügung der entsprechenden Anmeldebestätigungen durch die Schulämter vorzulegen.
Im Hinblick auf den durch Arbeits- und Wehrdienstpflicht verursachten teilweisen geringen Schülerstand in den Landwirtschaftsschulen bin ich damit einverstanden, daß einmalig im Wintersemester 1937 auch Verufsschulpflichtig« schon nach eineinhalbjährigem Besuch der ländlichen Berufsschule ausgenommen werden können.
Im Auftrag: Ringshausen.
Alsfeld, den 29. Oktober 1937.
Betr.: Verbraucherhöchstpreise für Speisekartoffeln; hier: die Einteilung der Gemeinden in die beiden Preisgruppen der Anordnung vom 6. September 1937.
An die Bürgermeister des Kreises.
Auf vorstehend« Anordnung weisen wir Sie ausdrücklich hin und beauftragen Sie, sie ortsüblich bekannt zu geben.
Kreisamt Alsfeld. Dr. S ch ö n h a I s.
Der Reichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 27. Okt. 1937. Zu Nr. 1/22 196/37.
Betr.: Wandschmuck in den Behördenräumen.
An alle unterstellten Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Zur Unterstützung der Bestrebungen des Amtes „Schönheit der Arbeit" bei der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" wegen einer würdigen und freundlichen Ausgestaltung der Ar- beitsräum« der Behörden empfiehlt die Reichsdruckerei in Berlin als Wandschmuck selbst hergestellt«, mustergültige Wiedergaben von Werken der bedeutendsten Meister. Sämtliche Kunstblätter sind in der Sammlung ,T>ie Reichsdrucke" veröffentlicht, die in Buch- und Kunsthandlungen offenliegen, woselbst auch Bestellungen aufzugeben sind. Di« Reichsdruckerei s«lbst nimmt Bestellungen nicht entgegen.
Die Behörden werden auf diese Kunstblätter der Reichsdruckerei, die sich wegen ihrer völkisch wertvollen Darstellung und Preiswllrdigkeit in hervorragendem Maß« als Wandschmuck eignen, aufmerksam gemacht und ihnen Anschaffung empfohlen, sofern «ntsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
Auf das Ausschreiben der Landesregierung vom 4. April 1936 Nr. Z. A. 1/4481 wird verwiesen.
I. V.: Reiner.
Kreisamt Schotten
Betr.: Tierschutz.
Wir empfehlen in allen Klassen für di« Fütt«rung der Vög«l in der kalten Jahreszeit zu werben.
Es soll im Kreis« Schotten kein Schulkind geben, das nicht «ine eigene Futterstelle für di« Vögel einricht«t.
Schotten, d«n 2. November 1937.
Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. M « u «r.
Bekanntmachung.
Betr.: Verkaufssonntage vor Weihnachten.
Zufolge einheitlicher Regelung im ganzen Reich, wird die Zahl der Verkaufssonntage vor Weihnachten auf zwei beschränkt. Es werden in diesem Jahre nur di« beiden Sonntage vor Weihnachten (12. und 19. Dezember 1937) für den Verkauf aus offenen Verkaufsstellen frelgegeben. Ein« entsprechende Bekanntmachung, in der di« Verkaufszeiten enthalten sind, «rgeht demnächst.
Alsfeld, den 1. November 1937.
Kreisamt Alskeld. Dr. S ch ö n h a l s.


