Ausgabe 
7.7.1937
 
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Beilage der Oberhessifchen Tageszeitung

Gießen. 7. Juli 1937

Nr. 82. Jahrgang 1937

Kreisamt Gießen

Kreisamt Alsfeld

Unternehmer einholen, widrigenfalls eine Entschädigung dem­nächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Ver­änderung auch sär den öfseiitlichen Zweck, für welchen diese Ent­eignung'geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden ist.

Raumen die Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an den zu enteignen­den Grundstücken ober ein persönliches Recht auf. deren Be­nutzung ohne Genehmigung der Unternehmer ein, so steht jenem andern eine besondere Entschädigung nicht zu.

Eie gen, den 5. Juli 1937.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Prämienmarkt zu Alsfeld am 12. Juli 1937.

Montag, den 12. Juli d. Js., findet in Alsfeld der soge­nannte Prämienmarkt statt, zu dem Pferde, Fohlen, Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen aufgctrieben werden können.

Auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wird folgendes angeordnet:

1. Aufgetrieben werden dürfen nur seuchensreie und unver­dächtige Tiere aus Hessen und dem benachbarten Kreis Ziegen­hain.

2. Für alles auf den Markt gebrachte Vieh must ein vor- fchriftsmästiges Ursprungszeugnis der zuständigen Bürgermei­sterei des Herkunftsortes oder ein Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes, auf dein Alter, Farbe und Geschlecht der Tiere vermerkt sind, mitgefnhrt und vorgelegt werden (§ 17 der Bundesratsvorschriftcn zum Reichsviehseuchengesetz vom 7. 12. 1911 und die Bekanntmachung des Ministers des Innern zu Darmstadt vom 30. 4. 1927. Rcg.-Vl. Nr. 10/27, S. 107). Für Händlervieh sind Kontrollbücher und amtliche Belege mitzu- führen und vorzuleqen.

3. Der Auftrieb von Vieh aus obrrhcssischen Gebieten ist an die Erfüllung der besonderen, für die Einfuhr in Hessen erlassenen gesetzlichen Bestimmungen gebunden.

4. Alle Tiere sind vor dem Austrieb auf den Marktplatz den anwesenden beamteten Veterinärärzten zur , Untersuchung vorzuführen. Kranke oder verdächtige Tiere müssen von dem Austrieb zurückgewicsen werden. ,

5. Es sollen aufgetrieben werden: die Pferde und Fohlen von der Jahn st ratze aus; die Rinder von der Bürgermcister- Haas-Straste aus (oberhalb dem Vierhcllerschcn Anwesen ge­legen): bie Schweine, Schafe und Ziegen von der Schiller st ratze aus. Der Auftrieb der Schweine hat in Wagen zu geschehen. Dio Jahnstraste und die Schillcrstratze sind während der Auf­triebszeit für den übrigen Fuhrwerksverkchr gesperrt.

0. Die Austriebszeit wird sestgesetzt von 68 Uhr vor­mittags.

7. Den Anordnungen der beamteten Vetcrinärarzte und des überwachenden Polizeiverionals ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten. Der Han­del mit Pferden. Fohlen, Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen ist am Markttage und am vorhergehenden Tage auster- halb des Viehmarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 2. Juli 1937.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Schön hals.

Bekanntmachung.

Betr.: Rcichsnaturfchutzgefctz; hier: Bestellung des Forstmeisters Waldeck zu Homberg zr.m Kreisbeaustragtcn sür Natur­schutz im Kreise Alsfeld.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Ncichsftatthaltcr in Hessen Landesregierung mit Ver­fügung vom 23. Juni 1937 Herrn Forstmeister Adolf Waldeck in Homberg a. b. Ohm auf Grund des § 9 des Neichsnaturschutz- gesetzes vom 26. Juni 1935 und des § 3 Absatz 4 der Verord­nung zur Durchsühruna des Reichsnaturschutzgesetzes, vom 31. Oktober 1935 widerruslich zum Kreisbeaujtragten für Natur­schutz des Kreises Alsfeld bestellt hat.

Alsfeld, den 1. Juli 1937.

Kreisamt Alsseld.

I. V.: Dr. Schön hals.

klmtsverkündigungsblatt

der Kteisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und RIsfelö

Betr.: Enteignung von Gelände in den Gemarkungen Rutters­hausen und Staufenberg zum Ausbau der Reichsstrahe Nr. 3 bei Kirchberg.

Zwecks Ausbaus der Reichsftratze Nr. 3 bei Kirchberg hüt der Bürgermeister in Staufenberg als Vertreter der Gemeinde Staufenberg auf Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grundeigentum betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 beantragt:

1. eine Teilsläche von 170 qm von dem Grundstück: Gemar­kung Staufenberg, Flur VIII Nr. 2, Grab- und Erasgarten am Opfergarten, grundbuchmätzig zugeschrieben dem Bauer Ernst Geitzler in Kirchberg,

2. eine Teilsläche von 265 qm von den Grundstücken: Gemar­kung Staufenberg, Flur VIII Nr. 3, Grabgarten am Kirch­berg und Flur VIII Nr. 4, Hosreite daselbst, grundbuch­mätzig zu je i/ü zugeschrieben dem Hermann Langenhagen in Kirchberg und dessen Ehefrau Elisabeth«, geb. Fischbach, zu enteignen. . ,,

Zum gleichen Zwecke hat der Bürgermeister tn Rutters­hausen als Vertreter der Gemeinde Ruttershausen auf Grund der angeführten gesetzlichen Bestimmungen die Enteignung einer Teilsläche von 165 qm von dem Grundstück: Gemarkung Rut­tershausen, Flur I Nr. 371, Grasgarten unterm Klingelsberg, grundbuchmätzig zugeschrieben dem Bauer Ernst Geitzler in Kirchberg, beantragt. ..

Die Pläne, aus denen die Lage des zu enteignenden Ge­ländes ersehen werden kann, sowie die Anträge und die übrigen nach Artikel 23 des Enteignungsgesetzes erforderlichen Nach­weisungen liegen in der Zeit vom 17.31. Juli 1937, soweit der Antrag von dem Bürgermeister in Staufenberg gestellt ist, auf der dortigen. Bürgermeisterei, soweit der Antrag von dem Bürgermeister in Ruttershausen gestellt ist, auf der Bürgermei­sterei Ruttershausen, während der üblichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen. , ...

Zur Verhandlung über den Plan und die Entichadigung wird Tagfahrt vor 'der Lokalkommission auf Mittwoch, den 11. August 1937, 93/j Uhr vormittags, im alten Schulgebäude zu Ruttershausen anberaumt.

Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstigen an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigten werden hiermit aufgefordert:

a) Einwendungen gegen die Pläne bei Meldung des Aus­schlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,

b) Erklärung auf die anqebotencn Entschädigungssummen bei Meidung der Unterstellung der Annahme der Angebote,

c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Artikel 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

e) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, die für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren notwendig sind oder notwendig werden, bei Mel­dung des Ausschlusses mit solchen.

f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an dl« zu «nteignenden Grundstücke bei Meidung des Ausschlusses mit solchen

In dem genannten Termin vorzubringen.

Zugl«ich werden die Eigentümer, bezw. deren Rechtsnach­folger oder gesetzliche Vertreter aufqefordert. die Namen dritter Personen, welche als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem Kreisamt mitzuteilen widrigenfalls sie für deren Ansprüche gemäst Artikel 27 Abs. 2 des Enteignungsgesehes verantwortlich werden.

Die Unternehmer werden iu dem Termin unter dem Rechts- Nachteil vorgeladen, dast im Falle ihres Ausbleibens Verlicht- leistung auf Fortsetzung des Enteignungsveriahrens unterstellt und sie mit den bis dahin entstandenen Kosten belastet werden.

Di« Eigentümer der abzutretenden GrundstUcksteile müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen An­lagen oder zu einer von der bisherigen bezw. der gewöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung der