Dieirükag, 3. August 1937
§ 4.
(1) Alls mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen muffen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der eine solche Bohrung für eigene oder fremde Rechnung aus- führt, der zuständigen Anstalt (§ 1) angezeigt werden.
(2) Bohrungen der im Abs. 1' bezeichneten Art, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits begonnen fiird, hat der Anzeigepflichtige der zustäMigen Anstalt unverzüglich anzuzeigen.
§ 6.
(1) Wer auf GrmÄr staatlicher Ermächtigung oder eines Vertrages mit dem Grundeigentümer zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdöl berechtigt ist oder eine Option auf den AL- fchluß eines solchen Vertrages besitzt ober erhält, ist verpflichtet, der zuständigen Anstalt (§ 1) durch Vermittlung der Landes- bergbehörden unverzüglich eins Karte einzureichen,' die den ränmlichen Umfang des Gebietes, die Lage der darin vorhandenen Bohrungen auf Oel mit Angabe ihrer Teufe und die bereits geophysikalisch untersuchten Flächen nachweist.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft den Grundeigentümer, der auf seinen Grundstücken geophysikalische Untersuchungen oder Bohrungen auf Erdöl ausgeführt hat oder für seine Rechnung ausführen läßt.
(2) Für Einzeldarstellungen find Sonderkarten vorzukegsn.
(4) Erstmalig sind die Karten. (Absätze 1 bis 3) alsbald, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einzureichen.
(5) Jede Veränderung der in den Karten darzustellenden Verhältnisse hat der Verpflichtets unverzüglich anzuzeigen.
Zuständige Anstalt im sinne der vorstehenden Bestimmungen ist die Hessische Geologische Landesanstalt in Darmstadt, Par ade platz 3.
Darmstadt, den 7. Juli 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Sprenger.
Detr.: Beseitigung des schienengleichen llebergaugrs bei Block Ober-MSrlen der Reichsstraße Rr. 3 zwischen Frankssrt und Eietzen.
Bekanntmachung.
„ Mr bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Pläne und das Bauwerksverzeichnis zur Beseitigung des schienengleichen lleberganges bei Block Ober-Mörlen'im Zug« der Reichsstraße Frankfurt—Gießen in der Zeit von Dienstag, den 3. August 1937 bis Montag, den 16. August 1937 einschließlich, von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags, auf der Registratur des Kreisamtes Friedberg zur Einsicht der Beteiligten osfenkiegen.
Einweichungen gegen die Ausführung sind von den Grundstückseigentümern oder sonstigen Berechtigten während der Offen- legungssrist bei dem Kreisamt Friedberg schriftlich zu erheben, widrigenfalls sie nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig wird landespolizeilicher Prüfungskermin auf Montag, den 6. September 1937, nachmittags 2.30 Uhr. an Ort uich Stelle anberaumt. Daran anschließend, etwa um 4 Uhr nachmittags, findet Verhandlung auf dem Rathaus in Ober- Märken statt.
Friedberg, den 27. Juli 1937.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Petr.: Landespslizeiliche Begutachtung bet Umgehungsstraße Okarben.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Pläne und das Vauwerksverzeichnis zum Bau der Umgehungs- firaße Okarben in der Zeit von Dienstag, den 3. August 1937, bis Montag, den 16. August 1937 einschließlich, von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags, auf der Registratur des Kreisamtes Friedberg zur Einsicht der Beteiligten offenliegen. •' .
Einwendungen gegen die Ausfübrnng sind von den Grundstückseigentümern . ctzer sonstigen Berechtigten mährend der Oifenlegungsfrift bei dem Kreisamt Friedberg schriftlich zu er«, heben, widrigenfalls sie nach Ablauf der Frist nicht mehr be-- rücksichtigt werden können. .
Gleichzeitig wird landespolizrilichrr Prüfungskermin auf Montag, den 6. September 1937, vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle (Zusammenkunft an. der Station Okarbens aube- raumt. Es folgt Bencktigung der Strecke und um 11 Uhr Verhandlung auf dem Rathaus in Okarben,
Friedberg, den 27. Juli 1937.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Seuchennächrichte«.
In dem Gehöft Mainfeldflraße (Bootshaus) in Frankfurt <t. M. ist die Geflügrlcholera erloschen und find die angeordneten Sperrmaßregeln ausgehoben.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Am Dienstag, dem 2 t. August 1937, findet in Freien- sie i na a unter den üblühen Voraussetzungen e'-n Schweinemarkt statt. Der Austrieb beginnt vormittag; 8 Uhr und endet vormittags 8.30 Uhr.
Bekanntmachung.
Brtr.: Die Kreisstesern und die Krcisumlageu des Krcifes Lauterbach tm Rechnungsjahr 1937.
Der Herr Reichsstatthakter in Heffen — Landesregierung —> Abt. in (Innere Verwaltung) hat dem Kreis Lauterbach für das Rechnungsjahr 1937 die solgenden Sätze sür die Kreissteuern und für den Ausschlag der Kreisumlagen genehmigt:
I. Kreissteuersätze für die Grund- und SondcrgcSäudcsteuee und die Gewerbesteuer in den selbständigen Gemarkungen (dem gcmarkungsselbständigen Grundbesitz).
L auf je 100 RM. Steuerwerk der Gebäude
und Bauplätze..... 23,160 Rpf,
2. a) auf je 100 RM. Sieurrwert des landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundbesitzes .......... 49,632 „
b) auf je 100 RM. Steuerwerk des forst
wirtschaftlich genutzten Grundbesitzes. . 55,110 „
3. auf je 1 RM. des staatlichen Sonder- gebäudesieuervorfolls 1937 von den Steuerwerken
a) bis 7000 RM. ........ 54,9
b) über. 7090 RM........ . 47.93 „
4. Von den Gewerbesteuermeßbeträgen . . 300 v. H.
II. Ausfchlagfätze für die Kreisum'agen:
1. a) auf je 100 RM. Steuerwert der Gebäude und Bauplätze ......... 4,5 Rpf.
b) auf je 100 RM. Steuerwerk des kand- und forftwirtfchaftlich sowie des gärtnerisch genutzten Grundbesitzes.....8,1 „
2. auf je 1 RM. des staatlichen Souder- gebäudesteuervorsolls 1937 bei den Steuerwerken
a) bis 7000 RM. . i , —
b) über 7060 RM.......- . - - —
3. von den Gewerbesteuermeßbekrägen . , . 21,7 v. H.
Gemäß Art. 7 und 8 des Steuergesetzes für das Rj. 1937 vom 13. 4. 1937 (Reg.-Bl. S. 133) erhebt der Kreis direkte Steuern nur noch in den selbständigen Gemarkungen und vom gemarkungsselbständigen Grundbesitz. Der übrige Bedarf wird auf die Gemeinden des Kreises nach Maßgabe der in ihnen vorhandenen Besteuerungsgrundlagen ausgeschlagen.
Die Erundstener und die Sondergebändesteuer wird in 6 Zielen erhoben und ist fällig zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1937, Januar und März 1938.
Die Gewerbesteuer ist fällig:
L mit je einem Viertel ihres Iahresbetrags am 15. Mai, 15, August, 15. November und 15. Februar)
2. am 15. Mai mit ihrem Iahresbetrag, wenn dieser 5 RM. nicht übersteigt,'
3. am 15. Mai und 15. November zu je einer Hälfte ihres Iahresbetrags, wenn dieser 10 RM. nicht übersteigt.
Die von den Gemeinden zu entrichtende Kreisumlagc ist fällig mit je einem Sechstel ihre; Iahresbetrags am 15. der Monate Juni, August, Oktober und Dezember 1937, Februar und April 1938.
■ Lauterbach, den 30. Juli 1937.
Kreisamt Lauterbach.
Z ar tz.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Reichsstraße Nr. 276, Abteilung Freienseen—Laubach. von Kilomtr. 7,5 —10,9, wird ab 1. August 1937 aufgehoben.
Schotten, den 27. Juli 1937.
Kreisamt Schotten. Z. V.: Burk,


