Dienstag, 2. November 1931
’s
Friedrich Gönner von Ninderbllgen wurde zum stellvertretenden Wiegemeister der Eemeindeviehwaage Rinderbiigen ernannt und verpflichtet.
Heinrich Wagner von Echzell wurde zum Eemeinde-Kassen- verwalter der Gemeinde Echzell ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Am Mittwoch. 3. November 1937, findet in Lauterbach unter den üblichen Voraussetzungen ein Rindvieh- und Schweinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 9 Uhr und endet vormittags 9*/z Uhr.
Kreisamt Schotten
Anordnung
betreffend die Festsetzung von Verbraucherhöchftpreifen für Speiiekartoffeln vom 6. September 1937, in der Fajjung vom 23. Oktober 1937.
Auf Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit dem Kartoffelwirtfchaftsverband Hessen-Nassau, Frankfurt a. Main, was folgt:
Für die Abgabe von Speisekartoffeln an die Verbraucher bis 31. Dezember 1937 werden nachstehende Höchstpreise fest- gesetzt:
1. In Städten, Jndustriebezirken und sonstigen Orten, in denen die Versorgung mit Speisekartosfeln nicht unmittelbar durch Erzeuger sichergestellt werden kann, und zwar in Darmstadt, Giehen, Mainz, Offenbach und Worms, sowie in den im Kreise Offenbach gelegenen Orten Bieber, Buchschlag und Neu- Isenburg,
für rote, Weiße
und blaue Sor- für gelbe Sorten je 50 Kg teu je 50 Kg.
RM. RM.
bei Abgabe ab Waggon oder Lager
des Empfangsverteilers .... bis zu 2.85 bis zu 3.15 bei Zufuhr frei Keller des Klein
verteilers .........bis zu 2.95 bis zu 3.25
bei Zufuhr frei Wohnung (Keller)
des Verbrauchers durch oen Emp
fangsoerteiler oder ab Verkaufs
stelle des Kleinverteilers .... bis zu 3.15 bis zu 3.45 bei Abgabe von 5 Kg. an durch den
Kleinverteiler .......bis zu 0.37 bis zu 0.40
2. Auf dem flachen Lande und in den Orten, in denen die Versorgung durch Erzeuger unmittelbar sichergestellt werden kann, das find alle Gemeinden, die nicht unter 1. aufgeführt sind, für rote, weiße
und blaue Sor- für gelbe Sorten je 50 Kg. ten je 60 Kg.
NM. NM.
bei Abgabe von 50 Kg. an ... . bis zu 2.70 bis zu 3.— bei Abgabe von 5 Kg. an . . . , bis zu 0.33 bis zu 0.36
3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von 50 Kg. an
. . j für rote, weiße
. und blaue Sor- für gelbe Sor
ten je 50 Kg. ten je 50 Kg.
NM. RM.
a) in die unter 1. genannten Gebiete bis zu 3.15 bis zu 3.45
b) in die unter 2 genannten Gebiete bis zu 2.70 bis zu 3.—
4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger abholt
für rote, weiße und blaue Sorten je 50 Kg.
NM.
für gelbe Sorten je 50 Kg RM.
2.35 2.65
II.
Die VersanÄverteilerspanns beträgt ie 50 Kg. 2,20 RM. und ist in den festgesetzten Verüraucherhöchftvreifen enthalten. Sie darf weder über- noch unterschritten werden.
III.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderbandelt, wird gemäß §§ 4 und 6 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsaesetzblatt I S. 955) bestraft.
IV.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1937 in Kraft.
Darmstadt, den 23. Oktober 1937.
Der Reichsstatthaltcr in Sossen — Landesregierung Stelle für die Preisbildung
I, V.: gez. Reiner,
D i e n st u a ch r i ch t e n
August Viehl II., August Repp, Wilhelm Fischer, Karl Fritz, Heinrich Fritzges aus Rudingshain find als Felügeichworene für die Gemeind« Rudingshain bestellt und verpflichtet worden.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. Am 1. Oktober waren sämtliche Kreise seuchenfrei.
Kreisamt AlsfeSd
Aufruf zu der Entrümpclungsaktion 1937
1. bis 20. November 1937
Gerümpel in brandgefährdeten Gebäudeteilen, besonders auf dem Dachboden, bedeutet bei Luftangriffen größte Gefahr! Die bei der Entrümpelung anfallenden Altstoffe kommen der Rohstoffgewinnung zugute!
Deshalb ergeht an die Bevölkerung des Kreises Alsfeld die Aufforderung, alle besonders brandgefährdeten Gebäudeteils (Speicher, Schuppen, Werkstätten) in der Zeit vom 1. bis 20. November 1937 nach folgenden Richtlinien zu entrümpeln!
Sämtliches Gerümpel — Papier, Holzwolle, Kisten, alte Kleider, Lumpen — wird aus diesen Räumen entfernt und im Hof, Garten oder Erdgeschoß für die Abfuhr bereitgestellt.
Das rohstosfhaltige Altmaterial — vor allem Metalle, Webstoffe und Papier — ist grob vorzusortieren, zusammenzuschnüren oder sonstwie zu verpacken und an den Altwarenhändler zu verkaufen.
Für die Abfuhr des wertlosen Nestgerümpels ergehen von der Bürgermeisterei besondere Anordnungen.
Verbrauchbare Gegenstände, wie z. B. Heizmaterial und Futtervorräte, dürfen nur dann nicht in besonders brandgefährdeten Räumen gelagert weiden, wenn die Menge des Materials den Bedarf eines Jahres übersteigt und das Material die Ausbreitung eines Feuers begünstigt oder die Brandbekämpfung erschwert.
Nebenanlagen, wie z. B. Holzschuppen, gelten nur dann als besonders brandgefährdet, wenn sie weniger als 5 Meter von dem zu schützenden Gebäude entfernt sind.
Gebrauchsgegenstände, wie z. V. Reisekosfer, Möbelstücks, Kinderwagen, Waschkörbe, Kleider, Wäsche usw., die in besonders brandgefährdeten Räumen aufbewahrt werden, sind geordnet aufzustellen oder zu verpacken. Sie müssen nur dann aus diesen Räumen entfernt und in der sonstigen Wohnung untergebracht werden, wenn sie bei Aufruf des Luftschutzes nicht rasch — etwa innerhalb zwei Stunden — fortgeschafft werden können.
Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände, für die der Besitzer keine Verwendung hat, der NSB zuführen!
Familienpapicre, Möbel, Bücher usw. mit Altertumswert dürfen bei der Entrümpelung nicht verloren gehen. In der Wohnung verwahren oder dem Heimatmuseum überweisen!
Der Dachboden ist vorschriftsmähig entrümpelt, wenn er keinerlei Gerümpel mehr enthält und alle darin noch vorhandenen Gegenstände übersichtlich geordnet oder verpackt sind.
Die Vlockwarte des Reichslustschutzbuiidcs erteilen in der ersten Nooemberwoche über die Durchführung der Entrümpelung Rat und Aufklärung und stellen am 20. November 1937, bei einem zweiten Rundgang durch den Vlockbereich, fest, ob sachgemäß entrümpelt wurde.
Die Vlockwarte der NS-Vo!kswohlfahrt stellen am 20. November 1937 fest, welche Gegenstände für ihre Zwecke in Betracht kommen.
Alle Lustschutzhauswarte werden ganz besonders aufgefordert, sich tatkräftig für die Durchführung der Entrümpelung einzusetzen.
Orts-Kreis-Eruppe Alsfeld des Neichsluftschutzbundcs. Kreisamtsleitung Alsfeld-Lauterbach der NS-Vslkswohlfahrt.
Haus- und Grundbefitzervercin Alsfeld.
An die Bürgermeister des Kreises.
Auf vorstehenden Aufruf zur Entrümpelungsaktion 1937 weifen wir Sie ausdrücklich hin. Sie wollen für ortsübliche Bekanntmachung und weitgehende Verbreitung der Richtlinien in der Bevölkerung Sorge tragen und im übrigen die Aktion in feder Weise unterstützen. Wir empfehlen Ihnen für Ihr« Gemeinde:
1. eine geeignete Nohstoffsammelstelle (innerhalb des Ortsbereichs),
2. einen EcrUmpclabladeplatz (außerhalb des Ortsbereichs) vorzusehen und dies alsbald ortsüblich bekanntzugeben.
Alsfeld, den 28. Oki aber 1937.
Kreisamt Alsfeld: Dr. Schönhals.


