Amtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 2t. Jahrgang 1937 Beilage der Ob erhefsifche n Tageszeitung Gießen. 26. Februar 1937
Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Vauarbeiten wird die Reichsstraße Nr. 276 Abteilung Freienseen — Laubach von Kilometer 7,5 bis 10,9 vom 8. Marz 1937 ab für jeglichen Verkehr g« s p e r r t.
Umleitung erfolgt über die Laniüstratze 2. Ordnung Nr. 141 Freicnseen—Gonterskirchen.
Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 24. Februar 1937.
Hessische Provinzialdirektion Oberhcssen.
Kreisamt Gießen
Petr.: Flcischbcschauer- und Trichinenschauervcrsammluug.
B e k a n n t ni a ch u n g.
Am Samstag, dem 6. März 1937, nachmittags 2.30 Uhr, wird in der Gastwirtschaft „Zum Bayerischen Hos" in Gießen eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinen- fchauer des Kreises Gießen stattfinden. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Tagesordnung haben sämtliche Fleischbeschauer und Trichinenschauer anwesend zu sein.
Die Bürgermeister des Kreises wollen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf diese Versammlung ausdrücklich Hinweisen mit dem Bemerken, daß etwaige Hinde- rungsgrllnde dem Kreisveterinäramt Gießen rechtzeitig zu melden wären.
Gießen, den 23. Februar 1937.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Web er.
Betr.: Scharfschictzübungen.
x Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1. bis 19. März einfchl., mit Ausnahme der Sonntage, werden im Raume Langd — Rodheim —Rabertshausen — Ülfa — Stornsels von verschiedenen militärischen Einheiten Scharfschießübungen abgehalten. Die Schießzeiten sind: in der Zeit vom 1. bis 11. März: täglich von 8 bis 17 Uhr, Samstags v. 8 bis 14 Uhr, in der Zeit vom 12. bis 16. März: täglich von 7 bis 17 Uhr, in der Zeit vom 17. bis 19. März: täglich von 8 bis 15 Uhr. Während der vorgenannten Schiegzeiten wirb das gefährdete Gelände von der betreffenden Truppe abgesperrt. Das Betreten des abgesperrten Geländes ist für die Dauer des Schießens verboten. '$en Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
"Für die Dauer der Schießübungen werden folgende Straßen, soweit diese im Kreis Gießen liegen, gesperrt:
1. Straße Langd—Ulfa .
2. Straße Rabertshausen—Ulfa
3. Gemeindeweg Langd—Schotten.
Umleitung innerhalb des Kreises Gießen erfolgt über Rabertshausen — Ulfaer Kreuz — Ulfa. ..
Mit Rücksicht auf bas am 17. und 18. März stattfindende Jnfanterie-GcschUtz-Schießen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß blindgcgangene Zünder mit Zündladungen, einzelne Zündladungen oder blindgegangene Geschosse wegen damit verbundener Lebensgefahr nicht berührt werden dürfen. -Wr Minder hat die Stelle zu bezeichnen und dem zuständigen Bürgermeister oder der Gendarmeriestation Hungen unverzüglich Mci- dung zu erstatten.
Gießen, den 24. Februar 1937.
Hessisches Kreisamt.
I. V.: Grein.
Betr.: Hessisches Ortsnamenbuch.
An die Schulvorstände des Kreises.
Im Selbstverlag der Historischen Kommission Hessens erscheint «in hessisches Ortsnamenbuch. Es liegt bereits vor Wand I H-ft 1 Starkenburg: Orte A bis Er., Preis 4.50 RM.
Feder Ort ist berücksichtigt mit sämtlichen für die Ortsgeschichte wichtigen urkundlichen Quellen. Für die engere Heimatgeschichte ist das „Hessische Ortsnamenbuch" ein unentbehrliches Hilfsbuch, dessen Anschaffung allen Schulen angelegcntlichst empfohlen wird.
Gießen, den 23. Februar 1937.
Kreisschulamt Gießen.
I. V.: Neb e l i n g.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
1. Das 3. Btl. Inf.-Regt 80 hält am 13., 15., 17., 19. und 20. März, in der Zeit von 8—16 Uhr ein Gefechtsschießen mit schwerem Maschinengewehr südlich Eroßen-Linden ab.
2. Die Feuerstellung befindet sich 700 Meter südlich Punkt 169, südlich Großen-Linden. Schußrichtung nach SUd-Südwesten.
3. Der gesamte Raum innerhalb der Ortschaften Großen-Linden — Lang-Göns — Kirch-Göns — Nieder-Klecn — Dornholzhausen — Hochelheim — Hörnsheim ist gefährdet und wird gesperrt.
4. Die Straßen Lang-Göns—Hochelheim und Lang-Göns—Nic- der-Kleen werden für die Zeit von 7—16 Uhr gesperrt. Umleitung Uber Großen-Linden bzw. Kirch-Göns.
5. Den Anweisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten. Sie sind zur Festnahme aus Gründen der Sicherheit für das Leben berechtigt, falls ihren Anordnungen zuwidcrgehandelt wird.
6. Die Beendigung des Schießens wird den Ortsvorstehern der obengenannten Ortschaften durch den Sicherheitsoffizier der Truppe angezeigt.
Friedberg, den 23. Februar 1937.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Betr.: Gefechtsschießen der 1. Abt. des Art.-Rcgts. 34.
Bekanntmachung.
Am 9. und 12. März 1937 findet in der Zeit von 8—18 Uhr im Raume Vilbel — Gronau — Mittclbuchen — Wachen- buchen — Bischofsheim — Bergen ein Gefechtsschießen der 1. Abt. des Art.-Regts. 34 statt.
Das Betreten des abgesperrten Geländes und der durch- führenden öffentlichen und privaten Wege ist für die Dauer der Absperrung wegen Lebensgefahr verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Besonders wird darauf aufmerksam gemacht, daß ganze Geschosse mit oder ohne Zünder, Eeschoßteile, die nicht mit Sicherheit als völlig leer erkannt werden, Zünder, lose oder auf dem Eeschoßkopf sitzend, und einzelne Zünderteile unter keinen Umständen berührt werden dürfen, auch dann nicht, wenn der Finder von ihrer Ungefährlichkeit überzeugt ist. Ebenso ist ein Nachgraben oder Freilegen in die Erde gedrungener Geschosse und größerer Gcschoßteile verboten. Der Finder darf weiter nichts tun, als die Stelle kenntlich machen und den Fund dem Gendarmeriebeamten oder der Ortspolizeibchörde usw. unverzüglich anzeigen. Die Beseitigung eines Blindgängers irm. veranlaßt ungesäumt die Truppe.
Friedberg, den 23. Februar 1937.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Dicnstnachrichten.
Die Landwirte Ludwig W e h r h e i m. Johann Karl I o st, Heinrich Weidmann und der Ortsbauernführer Gustav Jakobi aus Nieder-Rosbach wurden als Wicsenvorstandsmit- glieder für die Gemarkung Nieder-Rosbach ernannt und verpflichtet.


