KmtsverkiindigungsblaLt bei ^loüinßialbiiettion £)bei^e[fen und bei Aieisümtei (Sieben, ^itebbeig, Bübingen, Lauteibach, Schotten unb Alsfelb.

9Ic. 49. Jahrgang 1937 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, 24. April 1937

Kreisamt Gießen

Kreisamt Alsteld

Betr.: Di« Ausstellung von DuplikatarbcitsLüchern.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wir sehen bis spätestens 1. Mai 1937 Ihrem Bericht dar­über entgegen, ob und gegebenenfalls wieviel Duplikatarbeits- bücher von Ihnen im Rj. 1936 ausgestellt und welche Beträge dafür vereinnahmt worden sind.

Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 17. April 1937.

Kreisamt Eiehen.

I. V.: Grein.

Betr.: Die Errichtung des Bezirksvcrwaltungsgerichts Eichen. Bekanntmachung.

Nach Art. 11 ff. des Gesetzes über die Aufhebung der Pro­vinzen Starkenburg, Obevhefsen und Rheinhessen vom 1. April 1937 (Hess. Reg.-Bl. 6. 121) sind die Aufgaben der bisherigen Provinzialausschüsse mit Ausnahme derjenigen, die durch das Vorhandensein der Provinzen als Selbstverwaltungskörperschaf- ten bedingt waren, auf die bei den Kreisämtern Darmstadt, Eiehen und Mainz errichteten Bezirksverwaltungsgerichte über- gegangen.

Das Bezirksverwaltungsgericht Eiehen ist zuständig für die Kreise Gießen, Alsfelb, Büdingen, Friedberg, Lauterbach und Schotten.

Vorsitzender ist der unterzeichnete Kreisdirektor des Kreises Gießen oder fein Stellvertreter.

Zuschriften sind zu richten an das Bezirksverwaltungs- gericht Gießen, Postschließfach 308 (Stadtpost Gießen).

Die Geschäftsstelle befindet sich zunächst in Gießen, Hitlerwall Nr. 37 (Fernsprecher Nr. 3137).

Als Kasse dient vorerst die Provinzialkasse Oberhessen (Abwicklungs- und lleberleitungsstelle) in Gießen, Hitlerwall Nr. 41 (Postscheckkonto Frankfurt a. Main Nr. 26 387).

Vorste^ndes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht.

Gießen, den 15. April 1937.

Der Vorsitzende des Bezirksverwaltungsgerichts Eiehen.

Dr. Lotz, Kreisdirektor.

Betr.: Geburtstag Ludwig llhlands.

An die Schulvorstände des Kreises.

Am 26. April 1787, als vor 150 Jahren, wurde Ludwig Uhland geboren. Aus diesem Anlaß hat der Herr Reichsstatt­halter in Hessen Landesregierung, Abteilung VII, ange­ordnet, daß am 26. April d. I. alle Schulen Hessens in würdiger Weis« des großen Dichters gedenken.

Gießen, den 23. April 1937.

Kreisschulamt Eichen.

I. V.: N « b e l i n g.

Kreisamt Schotten

Betr.: Schulzahnpflege.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen die Beachtung der Verfügung im Reichs- ministeralamtsblatt vom 12. 3. 1937 (abgcdruckt in Heft 7 vom 5. 4. 1937 S. 153 ff.). Die Verfügung ist allen Lehrkräften be­kannt zu geben.

Schotten, den 17. April 1937.

Krcisschulamt Schotten.

I. V.: Dr. M e u e r.

Betrifft: Bodenbcnutzungserhebung 1937.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land­wirtschaft wiederum eine Bodenbenutzungserheb ng durchge- fiihrt. Die Betriebsinhaber usw. sind auf Grund der Verord­nung ^über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt. Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amtsgeheimnis.

Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durch­führung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in den näch­sten Tagen zugehen. Sollte diese Sendung bis zum

30. April

Bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt Fernruf 5040, Nebenstelle 955 benach­richtigen.

Die Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anlei­tung (auf gelbem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der braunen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit fünf und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Vetriebsfläche, sowie die Feldgemüse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu ersassen sind.

Nach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapiere pünktlich

am 25. Mai

an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurückzusenden.

Alsfeld, den 15. April 1937.

Kreisamt Alsscld.

I. V.: Kessel.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 14. April 1937. Abteilung VII Peter-Eemeinder-Straße 3.

3« Nr. VII/IV 28 317. Ortsruf 5001 Fernruf 5040.

Betr.: Versuchsfunkanlagcn in den Schulen.

An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen und technischen

Unterrichtsanstalten.

..Die Reichspostdirektion zu Frankfurt a. M. hat feststellen müßen, daß Schulen Rundfunkempfangsapparate betreiben für die Genehmigungen nicht vorliegen. Ferner besitzt ein Teil von Schulen Hilfsmittel für den Unterricht, mit denen es möglich ist, elektrische Schwingungen, darunter auch Kurz- und Ultra­kurzwellen, mit und ohne Fernwirkung zu erzeugen. Für diese Anlagen liegen Genehmigungen ebenfalls nicht vor. Weiterhin werden auch Frequenzenmesser betrieben, die qenehmiqunqs, pflichtig sind. a b

Um Weiterungen zu vermeiden, beauftrage ich Sie,

1. Anträge zum Betriebe von Rundfunk-Empfangsgeräten an die zuständigen Zustellpostämter;

2. Anträge gur. Benutzung von Apparaten als Hilfsmittel im Unterricht, di« keine Sender oder Frequenzenmesser sind;

3. Anträge zur Benutzung von Apparaten als Hilfsmittel im Unterricht, mit denen elektrische Schwingungen mit und ohne Fernwirkung erzeugt werden können, und

4. Anträge zum Betriebe von Frequenzenmessern

an die Reichspostdirektion Frankfurt a. M. zu stellen, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte.

Genehmigungen zu 2 und 4 sind gebührenfrei.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Rf.-Emp- fangsgeräte nur gebührenfrei betrieben werden dürfen, wenn ein gebührenfreier Gemeinfchastsempfang von der Reichsregie­rung angeordnet ist. In allen anderen Fällen sind Funk­empsangsanlagen genehmigungs- und gebührenpflichtig, falls sie nicht ein Bestandteil einer genehmigten Funksendeanlage sind.

Im Auftrag: Ringshausen.