Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 33. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen. 24. März 1937

Polizeidirektion Gießen

Bekanntmachung

betr. Anmeldung zur Anlegung der Wehrstammrolle des Geburtsjahrgangs 1917.

Auf Grund der. Erklärung der Reichsregierung an das Deutsche Volk und auf Grund des Gesetzes über den Aufbau der Wehrmacht vom 16. 3. 1935, des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 15. 2. 1937 und der Verord­nung über das Erfassungswesen vom 15. 2. 1937 wird für die Stadt Gießen folgendes bekannt gemacht:

Alle männlichen Einwohner, die im Jahre 1917 geboren sind und sich in der Zeit vom 5. 4. 1937 ab in der Stadt Gießen aufhalten, müssen sich zur Anlegung der Wehrstammrolle per­sönlich bei der Polizeidircktiou Gießen, Landgraf-Philipp- Platz 1, Zimmer 27, anmelden.

Als Aufenthalt ist anzusehen wer an dem genannten Tage (5- 4. 1937) einen Wohn- oder Schlasraum in der Stadt Gießen inne hat.

Auch Nichtarier, sowie alle männlichen Personen des genann- ken Jahrgangs, bei denen die Staatsangehörigkeit nicht feststeht, haben sich zu melden.

Befreit sind nur diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt bereits Reichsarbeitsdienst leisten over in der Wehrmacht oder SS-Ver- sügungstruppe aktiv dienen.

Ist ein Dienstpflichtiger von dem Ort der polizeilichen Meldebehörde, bei der er sich anzumelden hat, vorübergehend abwesend, so hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden.

Die Dienstpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1917 haben in der Zeit vom 1. Oktober 1937 bis 31. März 1938 oder vom 1. April 1938 bis zum 30. September 1938 llleichsarbeitsdienst Zu leisten. Sie werben voraussichtlich vom 1. Oktober 1938 an zum aktiven Wehrdienst hcrangezogen.

Die Anmeldung beginnt am 5. 4. 1937, jeweils in der Zeit von vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 3 bis 5 Uhr, rmd endigt am 30. April 1937.

Sie findet nach folgendem Plane statt:

Es melden sich die Dienstpflichtigen, deren Familiennamen beginnen:

A am 5. April, V am 6. April, C und D am 7. April, E und F am 8. April, E am 9. April, H. am 12. April I und K am 13. April, L am 14. April, M am 15. April, NQ am 16. April, R am 19. April, Sch am 20. April, S und St. am 21. April, TV am 22. April, WZ am 23. April.

Bei der Anmeldung sind folgende Papiere vorzulegen:

a) Geburtsschein;

b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind'(Ahnenpaß);

c) Schulzeugnisse und illachweise über seine Berufsausbil­dung (Lehrlings- und Gesellenprüfung);

d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienst- pslichtigen zu diesem Zwecke auszuhändigen;

e) Ausweise über Zugehörigkeit

zur HI (Marine-HI, Lüstsporteinheiten der HI),

zur SA (Marine-SA),

zur SS,

zum NSKK,

zum NS-Reiterkorps,

zum Deutschen Seglerverband,

zum DLV (Deutscher Luftsfportverband) und über die Aus­bildung in diesem,

zum RLV (Reichsluftschutzbund);

zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Ämateursende- und Empfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr;

fj den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens «der des SA-Sportabzeichens;

g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Grund­schein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebensret- tungsgesellschaft (DLRG);

h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Lustwasse, der Lust­verkehrsgesellschaften und der Reichslustverwaltung die Be­scheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch-fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit;

i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);

kj die Bescheinigung über die Krastjahrzeugausbildung beim NSKK Amt für Schulen, den Reiterschein des Reichs­inspektors für Reit- und Fahrausbildung;

1) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz;

m) den Nachweis über Seefahrtzeiten Seefahrtbuch, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schifssingenieurschulen, der Debegfunkschule Patente;

u) das Sportseeschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes, den Schein C einer Scesportschule, das See­sportfunkerzeugnis;

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Ar- beitspnß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitausweise, Pslichten- heft der Studentenschaft;

p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehr­macht, Landespolizei oder Ss-Versügungstruppe;

q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der SS-Verfügungstruppe.

Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder in der Gröhe 37 mal 52 Millimeter vorzulegen, aus denen er in bürgerlicher Kleidung und ohne Kopfbedeckung abgcbildet ist.

. Dienstpflichtige, die durch Krankheit (dazu gehören auch Geistesschwache, Nervenkranke und Krüppel) an der Anmeldung verhindert sind, haben hierüber «in Zeugnis des Amtsarztes einzureichen.

Zurückstellungsanträge seitens des Dienstpslichtigen, seiner Ehefrau oder seiner Eltern von der Ableistung des Reichs­arbeitsdienstes und des Wehrdienstes aus häuslichen, wirtschaft­lichen oder beruflichen Gründen, sind tunlichst bei der Anmel­dung zu stellen, unter Vorlage evtl. Beweisstücke.

Jeder Dienstpflichtige hat alle Angaben über seine Person durch Vorlegen von Urkunden, Personalpapiere und Ausweise zu erhärten. Die Urkunden müssen urschriftlich vorgelegt wer­ben, oder Abschriften derselben amtlich beglaubigt sein.

Wer seiner Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich nach­kommt, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt (Nichtvorlage der Unterlagen oder Paßbilder), wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Evtl, werden sofortige polizeiliche Zwangs­maßnahmen gegen ihn ergriffen.

Gießen, den 22. März 1937.

Polizei!» rcktion.

I. V.: Beate.

Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Straßenbanarbeiten wird die Reichsstraße Nr. 276 51611. GedernSchotten vom 1. Avril bis 14. Avril 1937 für Lastwagen und Omnibusverkehr gesperrt« Umleitung erfolgt über Merkenfritz Glashütten Eichel­sachsen Eichelsdorf. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 22. März 1937.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen«

Kreisamt Lauterbach

Dien st nachrichten.

Am Mittwoch, den 24. März 1937, findet in Erainfeld unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 9 Uhr und endet vormittags 9.30 Uhr.

Am Dienstag, den 30. März 1937, findet in Grebenhain unter den üblichen Voraussetzungen ein Viebmarkt statt Der Auftrieb beginnt vormittags 9 Uhr und endet vormittags 9.30 Uhr.