Ausgabe 
22.1.1937
 
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Amtsverkündigungsblatt

der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 7. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhefsischen Tageszeitung I Gießen, 22. Januar 1937

Kreisamt Gießen

Betreffend: Berdunkelungsiibung am 13. Januar 1937.

An die Bevölkerung des Kreises Gießen!

Gelegentlich einer von mir anläßlich der kürzlich stattgcfun- denen Vcrdunkelungsübung unternommenen Besichtigungsfahrt und auf Grund der mir vorliegenden Berichte der Bürgermeister and Gendarmeriestationen kann ich zu meiner Freude feststellcn, daß die angeordnete Vcrdunkelungsübung im Kreise Gießen am 13 Januar b. Js. in jeder Hinsicht geklappt hat und somit ein voller Erfolg für den Gedanken und die Notwendigkeit des zivilen Luftschutzes gewesen ist. ..

Neben der eingehenden Aufklärungsarbeit der örtlichen Stellen des Reichsluftschutzbundes und den gewissenhaften Vor- Dereitungsarbeiten aller in Frage kommenden Dienststellen, ins­besondere der Bürgermeister als Ortspolizeibehörden und der diesen zugeteilten Verdunkelungsstäbe, sowie der eingesetzten Hilfskräfte der SA und des RSKK ist der Erfolg der tlebung vor allein auf die tadellose Disziplin der ganzen Bevölkerung des Kreises Gießen zurückzuführen, die die große Bedeutung der Luftschutzmaßnahmen erkannt und diese restlos befolgt Hatz

Ich nehme daher gerne Veranlassung, allen meinen aufrich­tigen Dank und volle Anerkennung auszusprechen.

Gießen, den 20. Januar 1937.

I Heil Hitler!

Dr. Lotz, Kreisdircktor.

Betreffend: Gesechtsschießeil des III. Bataillons Jnf.-Regt. 80 in 'Wetzlar im Raume südlich Großcn-Lindcn.

Bekanntmachung.

Das III. Bataillon des Infanterie-Regiments 80 in Wetzlar hält vom 25. bis 28. Januar d. Js. einschließlich und weiter am 10., 11. Uiid 12. Februar, sowie am 17., 18. und 19. Februar d. Js. jeweils in der Zeit von 8 bis 16 Uhr ein Gefechtsschießen mit Gewehr und Maschinengewehr südlich Eroß-n-Linden ab. Das gefährdete Gebiet wird begrenzt durch die Ortschaften Großen-Linden Lang-Göns Kirchgöns Nieder-Kleen Dornholzhausen Hochelheim und Hörnsheim. Das Betreten dieses Gebietes ist während der Zeit des Gefechtsschießens verboten.

Die Straßen Lang-Gons Hochelheim und Lang-Göns Nieder-Kleen werden, soweit sie auf hessischem Gebiet liegen, an den genannten Tagen für die Zeit von 7 bis 16 Uhr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Großen-Linden beno. Kirch-Göns.

Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Gießen, den 18. Januar 1937.

Krcisamt Gießen.

I. V.: Grein.

Kreisamt Friedberg

Dien st nachrichten.

Heinrich Volbrccht S che n k von S ta m m h « i m wurde als Wiegemeister der Gemeindewaage Stammheim ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Errichtung eines Trockcnhausrs für Tierselle in Frischborn durch Heinrich Rockel und Eo.

Die Firma Heinrich Rockel und Co., Alsfeld, beabsichtigt auf ihrem Grundstück in Frischborn, Flur l Nr. 2007a, ein Ge­bäude zum Trocknen von Tierfellen zu errichten. Plan und Be­schreibung dieser Anlage liegen während 14 Tagen, vom El- Minen dieser Bekanntmachung im Amtsvcrkündigungsblatt an

gerechnet, auf der Bürgermeisterei in Frischborn zu den üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme offen. Während der Offen« legungsfrist können Einwendungen gegen diese Anlage schrist« lich oder zu Protokoll bei dem Bürgermeister in Frischborn vor« gebracht werden.

Lauterbach, den 14. Januar 1937.

Kreisamt Lauterbach.

I. V.: Bracht.

Kreisamt Schotten

Dien st nachrichten.

Friedrich Wilhelm Stein von Stumpertenrod wurds als Wiesenvorstandsmitglied für die Gemeinde Stumpertenrod bestellt und verpflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abhaltung von Vichmärkten in Alsfeld. !

Für den Viehmarkt am 1. Februar 1937 in Alsfeld wird auf Grund des Reichsviehfeuchengofetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften ungeordnet:

1. Ausgetrieben werden dürfen nur seuchenfrei Schwein» und Rinder von Züchtern aus Obcrhesfen und den an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händler­schweine müssen nachweislich die vorgeschricbene fünftägige Beobachtung burchgemacht haben oder hiervon befreit fein. Hustende Schweine und solche mit verdächtigen Hautausschlägen werden zurückgewiesen.

2. Schweine und Rinder aus Sperrbezirken, Beobachtnngs- und gefährdeten Gebieten dürfen nicht aufgctricbcn werden.

3" Für alle auf den Markt gebrachten Schweine und Rinder muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vgl. die Be­kanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitgejuhrt und vorgelegt werden.

4. Vor dem Auftrieb auf den Markt müssen die Schweintz und Rinder dem beamteten Tierarzt zur Untersuchung vorge» führt werden.

5. Die Beförderung der Schweine hat in Wagen zu erfol­gen. Die Vorschriften des Reichstierschutzgesetzes vom 24. No, vember 1933 sind zu beachten.

6. Der Marktauftrieb erfolgt nur von der Bürgermcister- Haas-Strahe und der Tilemann-Schnabel-Straße aus. Die Jahnstraße zwischen Schillerstraße und Tileinann-Schnabel- Straße wird für den übrigen Fuhrwerksverkehr während der Auftriebszeit gesperrt.

7. Die Auftricbszeit wird festgesetzt non- 997a Uhr.

8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer­den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.

Den Anordnungen des beamteten Tierarztes und der Poli­zeibeamten ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten.

Der Handel mit Schweinen ist am Markttage und am vor­hergehenden Tage außerhalb des Viehmarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 15. Januar 1937.

Kreisamt Alsfeld.

*3. V.: Kessel.

Das Amtsverkündigungsblatt

der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreirämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lassen.

Oberhessische Tageszeitung