5lmtsverkimdigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
9k. 19. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhejsischen Tageszeitung Gießen. 21. Februar 1937
Kreisamt Gießen
Petr.: Das Abbrennen von Erasslächen, Rainen und Hecken.
An die Ortspolizeibehördcn und die Eendarineriebeamten des Kreises.
Nach unserer Polizeiverordnung vom 25. Januar 1911 ist das Abbrennen von Glasflächen, Rainen und Hecken in der Zeit vom 15. März bis 31. August jeden Jahres verboten. Jugendliche unter 10 Jahren dürfen das Abbrennen überhaupt nicht vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, diese zum Schutze der Vogel weit erlassene Vorschrift ortsüblich bekannt zu machen und bic' Befolgung streng zu überwachen. Im Falle von Uebertre- tungen ist unnachsichtlich einzuschreiten.
Gießen, den 16. Februar 1937.
Krcisamt Gießen.
I. V.: Weber.
Bctrcsscnd: Schivcinczwischeiizählung am 3. März 1937.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gieße,, und die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.
Am 3. März 1937 findet «ine Zählung der Schweine statt, die mit einer Ermittlung der nicht bcschaupflichtigen Hausschlachtungen in der Zeit vom 1. Dezember 1936 bis 28. Februar 1937 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1936 bis Februar 1937 verbunden ist.
Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Eemeindcbogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugehen. Sollte eine Bürgermeisterei bis zum 26. Februar die Zahlpapiere nicht erhalten haben, so mutz er sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 5040, für Ferngespräche und 5001, für Ortsgespräche, Nebenstelle 941 — Staatsbehörden — an das Landesstatistische Amt wenden.
Die auf der Zählliste und dem Eemeindebogen aufgcdruck- ten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut mache».
Die ausgesllllten Zähllisten und die Urschriften der Gemeinde bogen sind bis
spätestens 8. Mörz 1937 an das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu sende».
Der Termin muh pünktlich eingchaltcn werden.
Die Zählungsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistischen Amt übermittelt werden; den Auskunftspflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zugesichert worden.
Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftspflichtigen wird mit erheblichen Strafen bedroht.
Wir emvfchlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weife bekannt zu machen und der Durckifllhrung der Zahlung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsprechende Sorgfalt zuzuwenden.
Gießen, den 18. Februar 1937.
Hessisches Kreisamt (Siegelt.
I. V.: Weber.
Kreisamt Friedberg
Betr.r Enteignungsverfahren der Ruhrgas Aktiengesellschaft in, der Gemarkung Rieder-Eschbach.
Bekanntmachung
Die Ruhrgas-A.-G in Essen beabsichtigt, eilte Gasfernleitung von dem Ruhrgebiet in das Rhein-Maingebiet zu legen. Die Leitung, bezw. die Anschlußleitung soll durch den westlicheit Teil des Kreises Friedberg, vor allem durch die Gemarkung Rieder- Eschbach lausen.
Die Ruhrgas A.-G. hat daher auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes, die Enteignung von Grundeigentum betresfeud, vom 26. Juli 1884 in der Fassung vom 30. September 1899, sowie des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 4. Oktober 1935 (Hess. Reg.-Bl. vom 4. Oktober 1935, Seite 193) beantragt, die nachstehend aufgeführten Grundstücke mit einer dauernden Beschränkung des Eigentums in der Weife zu belasten, daß:
1. die Ruhrgas A.-G. in Essen berechtigt ist, nach Maßgabe des im Enteignungsverfahren festgestellten Planes in einem Grundstücksstreifen von 10 Nieter Breite eine Gasfernleitung zu verlegen und die Grundstücke zum Zwecke des Baues, des Betriebs und der Unterhaltung der Leitung jederzeit zu benutzen, jedoch vorbehaltlich des Anspruchs der Nutzungsberechtigten auf Ersatzleistung für jeden hierbei angerichteten Schaden;
2. auf dem 10 Meter breiten Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Gebäude errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden dürfen, die den Bestand der Gasfernleitung gefährden.
Die Autzengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Rohrleitung, deren Achse unter der Mittellinie des io-Meter-Streifens liegt;
3. die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann.
Dieses Recht ist mit Vorrang vor allen sonstigen Rechten und Lasten an dem Grundstück in das Grundbuch einzutragen.
Hierfür kommen folgende Grundstücke in Frage;
1. Flur
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56 Acker Steinäcker
54 Acker Steinäcker
68 Acker rechts dem Urseler Weg
47 Acker Steinäcker
66 Acker rechts dem Urseler Weg
50 Acker Steinacker
32 Acker Taunengraben
35 Acker links dem Urseler Weg
85 Acker Elockenzehnteit
70 Acker rechts dem Urseler Weg
71 Acker rechts dem Urseler Weg.
72 Acker rechts dem Urseler Weg
837io Acker Glockenzehnten
81 Acker Klockenzehnten
82Vio Acker Glockenzehnten
82'7io Acker Glockcnzehnten
59 Acker Steinäcker
53 Acker Steinäcker
217 Weg (Graben)
218 Weg
220 Weg
118 Weg
80 Acker Glockenzehnten
114 Weg
113 Weg
19 Acker Waldkaut
20 Acker Waldkaut
55 Acker Steinäcker
45 Acker Steinäcker
51 Acker Steinäcker
89 Acker Glockenzehnten
49 Acker Steinäcker
35 Acker Taunengraben
90 Acker Glockenzehnten
46 Acker Steinäcker
87 Acker Glockenzehiit
86 Acker Glockenzehnt
34 Acker Waldkaut
73 Acker rechts vom Urseler Weg
36 Acker Taunengraben
37 Acker Taunengraben
38710 Acker Taunengraben
33 Acker Taunengraben
34 Acker Taunengraben
69 Acker rechts dem Urseler Weg
67 Acker rechts dem Urseler Weg
52 Acker Steinäcker
84 Acker Glockenzehnten
33 Acker Waldkaut
83-Vio Acker Glockenzehnten
88 Acker Glockenzehnten .


