Ausgabe 
11.5.1937
 
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Dienstag, 11. Mai 1937

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung

Vetr.: Bekämpkung des Schweinerotlauss.

Wir machen daran! ausmerksam, bag' nach § 10 Ziffer 10 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 der Rotlauf der Schweine einschliehlich des Nesselfiebers (Vacksteinblattern) an- zeigepslichtig sind. Die Anzeige hat sofort beim Auftreten der Seuchen oder bei vorliegendem Seuchenverdacht bei dem Bürger­meister zu erfolgen. Zur Anzeige verpflichtet sind der Besitzer der Tiere, der etwa zugezogene Tierarzt und alle anderen Per­sonen, die von dem Ausbruch der Seuchen oder von vorliegendem Seuckenverdacht Kenntnis erhalten. Personen, die die vorge- schriebene Anzeige nicht erstatten, machen sich nach § 74 des obengenannten Gesetzes strafbar.

Die Impfung ist ein wirksames Mittel zur Bekämvsung der Seuche. Sie kann durch jeden praktischen Tierarzt ausgesührt werden. Um die Besitzer vor Schaden zu bewahren, wird ihnen dringend empfohlen, ihre Schweine rechtzeitig impfen zu lassen.

Alsfeld, den 4. Mai 1937.

Kreisamt Alsfeld. I. B.: Kessel.

Vetr.: Wie oben.

Alsfeld, den 4. Mai 1937.

Au die Bürgermeister des Kreises.

Auf vorstehende Vekannimachung machen wir Sie besonders aufmerksam. Sie wollen diese wiederholt und in gewissen Zeit­abschnitten bekanntmachen lassen und die Schweinebesitzer zum Impfen ihrer Tiere anregen. Die Impfung ist die beste Be­kämpfung der Seuche und schützt die Besitzer vor Schaden.

Unsere übergedruckte Beifügung vom 1. März 1926 wird in Erinnerung gebracht. Sie ist genau zu beachten. Wiederholt muhten wir die Beobachtung machen, dah Bürgermeister nicht hiernach handelten. Wenn Ihnen von einem Besitzer oder einem Tierarzt der Ausbruch des Schweinerotlauss (Backsteinblattern) in einem Gehöft gemeldet wird oder wenn der Ausbruch der Seuche auf andere Weife zu Ihrer Kenntnis kommt, so haben Sie sofort alle nötigen Anordnungen zu treffen und dem Kreis­veterinäramt bzw. der Amtsveterinärarztstelle sofort Mitteilung nach dem von uns vorgeschriebenen und gelieferten Formular zu machen. Weiteres Formular kann von uns bezogen werden. Eine Mitteilung an uns ist nicht erforderlich. Um beim Aus­bruch der Seuche ein Weiterverbreiten zu verhüten, ist es un­bedingt notwendig, dah alle erforderlichen Anordungen unver­züglich getroffen werden.

Kreisamt Alsfeld. I.V.: Kessel.

Der Reichsstatthalter in Hessen Darmstadt, den 29. Avril 1937.

Landesregierung Peter-Eemeinder-Strahe 3 Abteilung VII Ortsruf 5001 Fernruf 5010.

Zu Nr. VII/I. 1833

Detr.: Preise für Altpapier.

An die unterstellten Behörden.

Den abschriftlich nachstehenden Erlah teile ich Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

Jin Auftrag: Ringshausen.

Abschrift

Ministerpräsident Generaloberst Göring Beauftragter für den Vieriahresvlan Reichskommissar für die Preisbildung.

Berlin, den 6. April 1937. Leipziger Platz 7.

RfPr. III V 459411 Ang.

An alle obersten Reichsbrhörden

Durch meine Verordnung über Höchstpreise für Papiersoäne und Altpapier vom 26. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 1150) in Verbindung mit der Anordnung Rr. 4 der Ueberwachungs- stelle für Papier (Pavierspäne und Altpapier) vom 5. Februar 1937 (Dt. Reichsanz vom 6. Februar 1937) nebst Nachtrag Nr. 1 vom 23. März 1937 (Dt. Reichsanz. Nr. 68 vom 23. März 1937) sind die Preise für alle Papierspäne und Altpapier festgesetzt worden, um der nach Erlah der Preisstoppverordnung noch fort­dauernden wilden Preissteigerung aus dem Altpaviermarkt (Ein» halt zu gebieten.

Es ist wohl selbstverständlich, dah diese Preisfestsetzung auch für die Altvapieroerkäuse der Behörden und össentlichen 33er* waltung Geltung hat.

2m Gegensatz dazu wird gemeldet, dah össentliche Verwal­tungen, z. SB; die Reichsbahn, durch Rundsrage zur Abgabe von Geboten ausfordern oder öffentliche Submissionen veranstalten. Diese Mahnahmen widersprechen dem Sinne der Preisfestsetzung.^ weil^sie zur Zahlung höherer Preise anzuregen geeignet sind.

Ich bitte, die Nachgeordneten Behörden, Verwaltungen, Kör- verschaften des öffentlichen Rechts zur Beachtung der auf dein Ältvaviergebiet erlassenen Anordnungen ausdrücklich zu veran­lassen, insbesondere auch auf die weitere Bestimmung hinzu- weisen, dah grundsätzlich die Mtvavierverkäufe unter Heran­ziehung der zugelassenen Handelsbetriebe durchzusühren sind.

2m Auftrag: gez. Dr. Wietfeld,

A l s f e l d, den 5. Mai 1937. ]

Vetr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer der Gemeinden, Kreise und Provinzen: hier: Erhebung und Abrechnung im Rechnungsjahr 1936.

An die Gemeindekassen des Kreises.

Unter Bezugnahme aus unsere Versügung vom 17. 2uli 1936 Amtsverkündigungsblatt Nr. 55 vom 18. Juli 1936 werden die Gemeinedekassen, die mit Vorlage der Nachweisung für das b. .2iel der Umlagen rückständig sind, an die baldige Einsendung erinnert. Die Nachweisung hat die Nr. 5 zu erhalten. Hinter der Nummer ist anzugeben, dah es sich um das 6. Steuerziel handelt.

Kreisamt Alsfeld. 2.53.: Kessel.

Vetr.: Beitreibung der Gemeindceinkünfte vom Rechnungsi. 1938. An die Gemeindekassen des Kreises.

Soweit noch nicht geschehen, sehen wir der Vorlage der Mahn- und Pfändungsbefehle über Rückstände vom 6. Ziel Ge­meinde-, Kreis- und Provinzialumlagen Ri. 1936 oder 26rent Vericht, dah Rückstände nicht vorhanden sind, bis zum 20 Mai 1937 entgegen.

AIsseld, den 5. Mai 1937.

Kreisamt Alsfeld. 2.33.: Kessel.

Bekanntmachung

Vetr.: Wiesengang im Frühjahr 1937.

Diejenigen Bürgermeister und Eenossenschaftsvorsteher der onenilichen Wassergenossenscha-ften unseres Kreises, die unsere Verfügung obigen Betreffs, abgedruckt int Amtsverkündigungs- ölatt Nr. 18 vom 19. März 1937, noch nicht erledigt habeu- werden an umgehende Erledigung erinnert.

Alsfeld, den 5. Mai 1937.

Kreisamt Alsfeld. 2.33.: Kessel.

Dien st nachrichten

Heinrich Strauch I. von Homberg (Oberhess.) ist als Feld* schütze für die Gemeinde Homberg (Oberhess.) ernannt und ver* pflichtet worden.

Zu stellv. Fleischbeschauern wurden ernannt: '

1. Fleischbeschauer Pabst, Rieder-Gemünden, für die Gemein* den Atzenhain und Bernsfeld:

2. Fleischbeschauer Erb in Flensungen für die Gemeinde Lehnheim:

3. Fleischbeschauer Schmidt in Ruppertenrod für die Gemeinde Nieder-Ohmen.

Das Ämtsverhiindigungsblatt

der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstelien das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.

Oberhessische Tageszeitung