Ausgabe 
10.3.1937
 
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klmtsv erkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

91C. 27. Fahcsang 1937

Setlage der Ob er hef fj f che n Tageszeitun g

Giohon, 10. MÜCZ 1937

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Kreisamt Gießen

Betr.: Eebührenabgabe für Automaten, Musikwerke und Radio­apparate im Rechnungsjahr 1837.

Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an ande­ren öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg- Automaten, Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radioapparat, serner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges Musikwerk ausstellen will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumelden und die vor­geschriebene Eebührenabgabe zu entrichten.

Diese beträgt jährlich für die Zeit vom 1. April bis 31. März:

a) für Warenverkaufsautomaten:

1 und 2 Eeldeinwürfe 2 RM.

4 Eeldeinwürfe 4

6 Geldeinwürfe 5

8 Eeldeinwürfe 6

12 Eeldeinwürfe ....... . , 8

b) für andere Automaten als Warenautomaten

z. B. Waagautomaten.........240

c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw.

jeden Radioapparat je nach Größe, Ankaufs­

preis und Leistungsfähigkeit.......540

Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Gebühren- abgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.

Bei Tischautomaten wirb nicht für jeden einzelnen Tijch- automaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden eine Anzahl 20 bis 25 zu einer Einheit zufammengefatzt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist.

Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) auf- geführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmässigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Ver­einszwecke benutzt werden, sind gebührenfrei. Solche Klaviere mässen durch Aufschrift oder durch einen an sichtbarer Stelle be­festigten Zettel mit dem VermerkBenutzung nur dem Verein ..........zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeich­net sein.

$n Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere geschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Gebührenbetrag zur Folge.,

Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radio­apparaten kann nur bis 31. März jeden Jabres bei dem Kreis­amt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Ab­gabe für das kommende Rechnungsjahr 1. April bis ,31. März verpflichtet. Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung der Jahreskarten, sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns, Zimmer 2, vormittags von 8 bis 12 Uhr statt.

Gleichzeitig fordern wir hiermit alle Inhaber von Jahres­karten für Automaten, Musikwerke-und Radioapparate auf, die Eebührenabgabe für das Rechnungsjahr 1937 1. April 1937 bis 31. März 1938 bis spätestens 15. April 19.37 bei uns, Zimmer 2, vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten.

Der Polizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der Gemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekannt­machung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen.

Gießen, den 7. März 1937.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

1. B e k a n n t m a ch u n g

über die Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke

Vom 23. Februar 1937.

Aus Grund des 8 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) bestimme ich folgendes:

Te_m 8 1 der Bekanntmachung über Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke vom 26. November 1929 (Reg.- Bl. S. 185) ist als zweiter Absatz einzufügen:

Bei den zur Einfuhr kommenden Pebras, die klinisch weder rotz- noch beschälseuchenverdachtig sind, kann auch von der Blut-- entnahme in den Vestimmungsanstalten abgesehen werden, wenn sie wegen der Störrigkeit der Tiere ohne Gefahr für Men­schen und Tiere nicht möglich ist. In diesen Fällen sind die Zebras einer vierwöchigen polizeilichen Beobachtung ohne Blutuntersuchung zu unterziehen."

2. Nachtrag zur Anlage I der Bekanntmachung über Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke vom 26. Noo. 1929,

In das Verzeichnis der zoologischen Gärten und Tierparke, denen bei der Einfuhr fremdländischer Tiere für wifsenschaft- liche und Ausstellungszwecke Erleichterungen gewährt werden, sind unter Abschnitt VIII Bremen die

Tiergrotten in Bremerhaven" aufgenomnten worden.

Darmstadt, den 23. Februar 19.37.

Der Reichsstatthalter in Hesfen Landesregierung In Vertretung: Reiner.

Kreisamt Friedberg

Dieustnachrichten.

Barbara Walter von Nieder-Mörlen wurde zum stell­vertretenden Wiegemeister der Eemeindewaage zu Nieder- Mörlen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Dienstnachcichten.

Georg Schäfer zu Angersbach ist zum Bürgermeister der Eemeinde Angersbach ernannt und in den Dienst einge­wiesen worden.

. Heinrich O ch s zu Hörgenau ist zum Bürgermeister der Ge­meinde Hörgenau ernannt und in den Dienst eingewiesen worden.

Kreisamt Schotten

Betr.: Amtstag des Kreisschulamtes.

Der Amtstag des Kreisschulamtes am 12. März wird auf Donnerstag, den 11. März, verlegt.

Schotten, den 6. März 1937.

Kreisschulamt Schotten.

I. SB.: Dr. Meuer.

Das

Amtsverkllndigungsblatt

der provinzialdiresition Gberhesjen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die flmtsftellen, das vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.

SberhesMe Tageszeitung