Ausgabe 
29.10.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirettion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Sir. 130. Aahrgang 1936 | Beilage der Oberhessilchen Tageszeitung I Gießen.28.Oktobers

Kreisamt Gießen

Betreffend: Die Apotheke in Allendorf an der Lumda.

Bekanntmachung

Der Herr Reichsftatthalter in Hessen Landesregierung hat sein« Genehmigung dazu erteilt, das; die Apotheke in Allen- "ori tin der Lumda'bis auf weiteres an den Nachmittagen der Sonn- und Feiertage geschlossen bleibt.

Gießen, den 23. Oktober 1936.

Kreisamt Gießen.

I. B.: Gre i n.

Kreisamt Friedberg

1 T..

Betreffend: Den Schutz der Leitungsanlagen der Inheideuer Wasserleitung.

Bekanntmachung

Es besteht Veranlassung auf die nachfolgenden Bestimmun­gen der Polizeioerordnung, betreffend: den Schuh der Leitunqs- anla^n der Inheideuer Wasserleitung vom 21. März 1912 für den Kreis Friedberg hinzuweisen.

, § 1. Es ist Unbefugten untersagt, an den Wasserleitungs- anlagen des Jnheidener Mrsserwerkes oder an ihrem Zubehör Handlungen, einerlei welcher Art, vorzunehmen. Insbesondere verboten, das Freilegen von Röhren oder Schächten durch Beieltlgen von Erdüberdeckungen oder Pflasterungen/ das Auf-

- Straßenkappen oder Schächte, das Besteigen der Schachte sowie das Hantieren an den darin befindlichen Lei­tungen und Apparaten.

§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden sofern auf Grund anderer Vorschriften keine härtere Straf« ver­wirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.

Friedberg, den 20. Oktober 1936.

Hessisches Kreisamt Friedberg.

Dr. Straub.

Betreffend: Antrag der Butzbacher Werke für Eisenverarbei- tung AE. in Butzbach aus Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Lufthammers.

Bekanntmachung

Werke für Eifenverarbeitung in Butzbach '^em Werkgelände in Butzbach, im Grundbuch 11,1 mr. 3Iur.y Nr. 74 eingetragen, einen Luftham- mit einem Bargewicht von 1000 tq. zu errichten. Die qe- r Firma hat deshalb um Genehmigung gemäß § 16 GO. nachgesucht. Etwaig« Einwendungen gegen die Errichtuna der .--nnc'l-JTUt Begründung binnen 14 Tagen, tmm Tage C«r Beronentlichung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll Bürgermeisterei Butzbach vorgebracht werben. Dort

-fur bi?'tn Antrag eingercichten Beschreibungen, Zeich- nuiMn usw. zu jedermanns Einsicht offen.

, Erirwendungen. die nach Ablauf der angegebenen Frist vor­gebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Friedberg, den 21. Oktober 1936.

Hessisches Kreisamt Friedberg. Dr. Straub.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 55 Verordnung

*ur der Verordnung über die Festsetzung von

Höchstpreisen für Hasen- und Kaninchenfell« der Nr. 154 des deutsche» Zolltarifs vom 27. Juni 1936.

Vom 9. Oktober 1936.

Auf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Reichs- lommiffars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 .(Reichsgesetzbl. I S. 747) in Verbindung mit dem Gesetz über

diese verkauft

die.Uebertragung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskom­mmars für Preisüberwachung vom 15. Juli 1933 (Reichs- 0eieü6I 1 S. 490) und dem Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 4. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1201) für den Verkehr mit allen Gütern und Leistungen wird angeovdnet:

8 1 Abs. 1 der. Verordnung vom 27. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Rr. 148 vom 29. Juni 1936) erhält folgende Fassung:

(1) Hasen- und Kaninchenfelle der Ri. 154 des deutschen Zolltarifs dürfen höchstens zu folgenden Preisen den Sutstoff- werken und Haarhutfabriken angeboten oder an werden.

l. S a s e n f e l l e.

1. la Winterhasenselle .... 0.70 RM

2 Dreiviertelhafenfelle . , , . 0,53 RM

3. Salbhasenselle ...... 0,35 RM

4. Sommerhasenfelle .... 0,17V, RM

5. Mäuschen: 4 Stuck für den Preis eines . o, , , ll. Zahmkanin feile.

1. Bunte Schneidekaninfelle:

je Stück, je Stück, ie Stück, je Stück. Sommerhafen.

je kg 0.90 RM. je kg 1,40 RM.

je kg 1.90 RM.

2.- RM.

i- kg 1,10 RM. ie kg 1.60 RM. ie kg 2.10 RM.

2.30 RM.

je kg 1, RM, ie kg 1,50 RM. je kg 2,- RM.

2.20 RM.

III Wildkaninfelle

!a Winterfelle ...... 0.30 RM je Stück.

lleberganger......0.16 RM je Stück.

III Sommerfelle ...... 0,09 RM je Stuck. Berlin, den 9. Oktober 1936.

Der Reichswirtschaftsminister.

bis 9 kg auf 100 Felle über 9 kg bis 12 kg auf 100 Felle über 12 kg bis 17 kg auf 100 Felle über 17 kg

2. Weiße Kaninfelle:

bis 9 kg auf 100 Felle über 9 kg bis 12 kg auf 100 Felle über 12 kg bis 17 kg auf 100 Felle über 17 kg

3. Hellschecken:

, bis 9 kg auf 100 Felle

über 9 kg bis 12 kg auf 100 Felle

über 12 kg bis 17 kg auf 100 Felle

über 17 kg

Betreffend: Höchstpreise für Hasen- und Kaninchenfelle.

An die Bürgermeister und Eendarmerieftatione» des Kreises

Wir weisen auf vorstehende Verordnung hin. Der Befolg der neuen Vorichrift«» ist zu überwachen. '

Lauterbach, den 21. Oktober 1936. '

Hessisches Kreisamt.

Zürtz.

Kreisamt Schotten

Dien st nachrichten

~... Hofmann Stumpertenrod wurde als stellvertretender Fmyrer der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stumperten­rod ernannt und verpflichtet. »

mrtÄti"rid He'"r'ch Weber III. und Karl Diehl von

r 5cemen wurden als Feldgeichworeue für di« Gemeinde Mittel-Seemen bestellt und verpflichtet.

Das Ämtsverkiindigungsblatt

der Provinzlaldirebtion Oberhesten und der Krelsämler Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach. Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material, uns jeweils frühzeitig zu- ttommen zu lasten.

Oberhessische Tageszeitung