Ausgabe 
29.8.1936
 
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Amtsverkündigungsblatt bet Provinzialdirettion Obethegen und der Steisämtet Sieben, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Sltsfelb.

Stfciw. S«teg«nB1936 Settage der Ob-rltei,chen Tageszeitung | SicSeit, 29. «uontl 1936

Oberhessische Straßenberichte der Provinzialdirektion Oberhessen

Bekanntmachung

, , Ausführung von Gleisarbeiten am Bahnübergang bei Vilbel wird die ReichsstraßeVilbel-Kloppcnhcim" am 7. September 1936 von 0,30 bis 17 Uhr für jegliche« Verkehr arfolgt von Vilbel über Ricder-Erlen- vaa)Ober-Erlenbach nach Kloppenheim. Die ausgestellten Warnungstafeln find zu beachten.

Gießen, den 26. August 1936.

Äffisch« Provinzialdirektion Oberhesscn.

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X I Kreisamt Gießen

Bekanntmachung

betreffend die Aushebung von Landesvorschristen Uber das Maß- und Gemichtsmesen.

Vom 18. August 1936.

Die nachstehend genannten Vorschriften

1. Bekanntmachung, betreffend die abgekürzten Maß- und Gewichtsbezeichnungen, vom 20. März 1912 (Reg -Vl. Sette 225),

2. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäß«, vom 20. Buli 1881, vom 24. Juli 1909, vom 19. März 1913 (Reg.-Vl. e> 117), und

3. Bekanntmachung über außergewöhnliche eichamtliche Prü­fungen vom 19. Februar 1934 (Reg.-Bl S. 34)

sind durch entsprechende reichsrcchtliche Bestimmungen des Maß- unb Eewichtsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I <5. 1499) aufgehoben.

Darmstadt, den 18. August 1936.

Reichsstattyalter in Hessen Landesregierung.

I. V.: Reiner.

Bekanntmachung die Einfuhr von Bieh au6 stark verseuchten Gebietsteilen betr.

Vom 14. August 1936.

Bis auf weiteres gilt kein Gebietsteil im Deutschen Reich XJVm1 "^?ucht tm Sinne der Anordnung vom 13. Januar 7« « f eS.-®L S 3), und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Julr 1932 (Reg.-Vl. S. 91).

Die Bekanntmachung vom 27. Juli 1936 ist hiermit auf­gehoben.

Darmstadt, den 14. August 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung.

I. 33.: Reiner.

Betreffend: Einführung des Lesebuchs für das 5. und 6. Schuljahr.

An die Schulvorstand« des Kreises.

Aeberblick über den Stand der Einführung der Lesebücher zu gewinnen, sehen wir Ihrem Bericht über die Schulerzahl des 5. und 6. Schuljahres (Stand 1. Juli 1936), "der die Zahl der «ingcführten Lehrbücher entgegen.

Termin: 5. September 1936.

Ereßen, 27. August 1986.

Kreisschulamt Gießen.

I. V.: Rebeling.

D i e n st n a ch r i ch t c n.

, .,^'erat3^ Dr. Otto Magsam von Gießen wurde als Fleisch- beichauer für die Stadt Gießen bestellt und verpslichtct.

Verordnung

über die Abänderung der Verordnung zur Ausführung der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908.

Vom 18. August 1936.

Die Verordnung zur Aussührung der Maß- und Ecwichts- ordnung vom 30. Mai 1908, vom 23. März 1912 (Reg -Bl. S. 213) wird, wie folgt, geändert:

1. § 1 wirb gestrichen,

21n § 2 werden die Worte3. die Gemeinde-Faßeichämter" gestrichen,

3. § 5 wird gestrichen,

4. in § 6 Abf. i wird das WortEichmeistergehilfen" ersetzt durch bas WortEichamtspraktikanten",

5. Z 6 Abs. 3 wird gestrichen.

Dias« Verordnung tritt am 1. Oktober 1936 in Kraft.

Darmstadt, den 18. August 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung.

I. V.: Reiner.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Schweinezmischcnzählung am 4. September 1936.

An die Bürgermeister der Städte und Gemeindcu des Kreises und das Polizeikommissariat Wickstadt.

» 4- September 1936 findet eine Zählung der Schweine

statt, die mit einer Ermittlung der nicht b-schaupflichtigen hausichlachtungeil m der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1936 und_ einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten ^uni bis August 1936 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeistereien. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gcmeindcbogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische "1114 u n nt * 1 2 31 & ar, 3 u ge I) e n. Sollte eine Bürgermeisterei bis zum 28. August die Zählpapiere nicht erhalten haben, so muß sie sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 5040, für Fern­gespräche und 5001 für Ortsgespräche, Nebenstelle 955 Staatsbehörden an das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zählliste und dem Eemeindebogen ausqedruck- xt,t n^st..ünd sorgfältig zu beachten: insbesondere die vertraut nmchen"' ^" Inhalt dieser Anweisungen

ausgcfünfen Zähllisten und die Urschriften der Ee­meindebogen sind bis

. ...,, spätestens 8. September 1936

an bas Hc,it,che Landesftatistische Amt in Darmstadt zu senden.

Der Termin muß pünktlich eingehalten werden.

^n^nn?sergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistochen Amt übermittelt werden; den S(us= zug!fA!r?wordem ÜU5brü(tIi^ Geheimhaltung ihrer Angaben

Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung ^Angaben durch die Auskunftspflichtigen wird mit erheb- ticyen totr-afen bedroht.

, Dr empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weile bekannt zu machen und der Durchführung der Zahlung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert ent pre- chende Sorgfalt zuzuwenden.

Fri«db«rg/H den 24. August 1936.

Krcisamt Friedberg.

Dr. Strau b.