Ausgabe 
24.9.1936
 
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Amtsverkündigungsblatt

her Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ________________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. «2. Jahrgang 1936 I Beilage der Oberhejsischen Tageszeitung Gießen.24.September 1936

| Kreisamt Gießen

Kreisamt Büdingen

Kreisamt Lauterbach

im

Kreisamt Schotten

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Zuschauerfarnmelplätze. die in der Nähe von sehens- " Kampfhandlungen eiilgerichtet werde», können nur zu uUß erreicht werden.

Sktt.: Vereinfachung bet Veranlagung der Wertzuwachsfteuer. Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daff der Kreisausschuß des Kreises Büdingen am 3. September 1936 Erlag eines Nachtrages zu der Wertzuwachssteuerorbnung für die selbständigen Gemarkungen des Kreises Büdingen be- fchlossen Ijat., Die Nachtragssatzung ist durch Verfügung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung Ab­teilung Ib, vom 31. August 1936 genehmigt worden. Diese Nach- tragssahung tritt am 1. Oktober 1936 in'Krast.

2)ie Nachtragssatzung liegt in der Zeit von Dienstag, den 22. September, bis einschließlich Montag, den 28. September 1936- auf unserer Registratur innerhalb der Amtsstunden zu jedermanns Einsicht offen.

Büdingen, den 17. September 1936.

Hessisches Kreisamt Bübingen.

Becker.

Bekanntmachung.

Vetr.: Amtliche Konferenz für alle Lehrkräfte des Kreises Schotten am Montag, dem 28. September 1936, im Sina« faal der Turnhalle Schotten.

An die Schulvorstände des Kreises.

Am genannten Termin, vormittags« Uhr, findet «in« amtliche Konferenz statt, zu der alle Lehrkräfte unabhängig von etwaigen Herbstserien zu erscheinen haben.

Nähere Mitteilung über die Konferenz geht de» Schul­leitern durch Sonderschreiben zu.

Schotten, den 18. September 1936.

Hessisches Krcisschulamt Schotten.

3. V.: Dr. Meuer.

§ i.

§ 21 Absatz 4 erhält folgende Fassung:Steuerbeträge die ganzen unter 50 Reichsmark bleiben, werden nicht erhoben." Vorstehender Nachtrag tritt am 1. Oktober 1936 in Kraft. Lauterbach, den 19. September 1936.

Der Kreisbirektor.

Zürtz.

Alle Zuschauer werden dringend ersucht, sich zu diesen Sam­melplätzen zu begeben, wo sie durch besonders beauftragte Lei­tungstruppen sachgemäß über die Gefechtshandlnnaen unter« richtet werden. Der Ausenthalt von Einzelpersonen oder klein-» Zchchauergruppen in unmittelbarer Nähe der Truppe kann nicht g«hattet werden.

An den Parkplätzen und Zuschauersammelstellen befinden pch Unfallstationen und Sanitätsmannschasten vom Roten Kreuz.

9,rü^ 5ersfeto Fulda Hanau wird zeitweise auf Dükern huht? Ae'^ralL5 «sperrt. Kraftfahrzeug- diese Stratze benutzen wollen, wird empfohlen, von vornherein eine Umgehungsstraße zu wühlen.

ben am »^«""k-^^Ä^eugen eintreffenden Zuschauer blei- a) Veh.hh'i,9.nachstehende» Ort« als Leitstellen bestehen: b IJhÄa Zugang bezw Zufahrt aus Richtung Hanau: c) f3 ßor19 .?c/w Zufahrt aus Richtung Gemünden,-

f 3wk1'3uW" d) Richtung Fulda- Fuldüj, Zugang bezw. Zufahrt aus

&^n: 3Ä9 bezw. Zufahrt über Alsfeld - Brauer- schwend Wallenrod Frischborn Hopfmannsfeld über Lauterbachs"' ~ en9<Itü4 2«njen{ain - (nicht Lcuibach' 5u8<ln9 &C3tö Sufa^rt aus Richtung Gießen Ortenberg: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Nau­heim Frankfurt.

Kraftfahrzeuge werden an diesen Leitstellen nach Aushän- ^igung eines Ausweises an Parkplätze im Uebungsgebiet ge-

Vekanntmachung betreffend die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer tu den selbständigen Gemarkungen des Kreises Gießen. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen hat am 22. Septem- 1936 den Erlaß eines Nachtrags zu der Wertzuwachssteuer­ordnung des Kreises Gießen beschlossen. Die Hessische Landes- regierung hat die Nachtragssatzung, die am 1. Oktober 1936 in Kraft tritt, genehmigt.

?ie Nachtragssatzung liegt in der Zeit vom 25. September k5 1 11c(51 icf) 1. Oktober 1936 während der Dienststunden auf d" Registratur des Kreisamts Gießen Zimmer 6 zu zedermanns Einsicht offen. °

Gießen, den 23. September 1936.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Schönhals.

Betr.: Heimatfreund-Kalenbet 1937.

_. An die Schuloorstände bes Kreises.

NS-Kutturgemeind« Landsckxrftsbuiid Volkstum und 5et,*P'ai' ®a Hessen-Nassau, hat auch in diesem Jahr denHei- 1«?»* nrfÄ»r*<r ^rausgebracht. Das inhaltlich und fünft« T-ausgeftaltete. für den heimatkundlichen Unter t, bchnftchen ist geeignet, in die Hand eines Schul- rtndes gelegt zu werden.

lachen Sie, Bestellungen auf denHeimatfreund- uim w nS entgegen zu nehmen und uns bis spätestens 19 Pf^ ° 6 3U '"'lden. Der Preis für den Kalender ist

R(lt<n<?cc rechtzeitig zugestellt, daß die

Verteilung an die Kinder vor Weihnachten erfolge» kann.

Gießen, den 21. September 1936.

Kreisschulamt Gieße».

I. V. N e b e l i n g.

| Kreisamt Friedberg |

,-®ie Uebungsleitung der große» Herbstllbung 1936, Grup- penfwnmanöo 2, Schlüchtern, gibt bekannt:

r Aebungsraum hat sich nach Fühlungnahme der Par- teien Blau und Rot wesentlich verkleinert

Er wird nunmehr begrenzt durch die Orte:

tS~qPuI011 -H»sfeld - Alsfeld - Bad-Nauheim. besch?änk7ng^E unterliegt am 22. 9. folgender Verkehrs- ^^ür Durchgangsverkehr bleibt der gesamte Raum völlig

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, dem 7. Oktober 19:16, findet in Lauterbach unter den üblichen Voraussetzungen ein Rindvieh- und Schweinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet vormittags 8.30 Uhr.

N. 52. Nachtrag ju bet Wertzuwachssteuerorbnuiig bes Kreises Lauterbach.

Auf Grund von Artikel 12 der Kreis- und Provinzialord­nung und der Bekanntmachung, betreffend die Erhebung der Wertzuwachssteuer vom 31. August 1936 (Neg.-Vl. S. 105), wird gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 9. September 1936 mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen Landes­regierung Abteilung HI, der folgende

Nachtrag

M der Wertzuwachssteuerordnung des Kreises Lauterbach erlaff«»: